Vorplanung .Umgestaltung der Schäfergasse.
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B
233 Betreff:
Vorplanung
"Umgestaltung der Schäfergasse" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, § 2385 (M
187) Hochborde auf der dem Multifunktionsstreifen
abgewandten Seite
Hochborde auf der Straßenseite
ohne Multifunktionsstreifen, wo Gehweg an Fahrbahn grenzt, sind für blinde und
sehbehinderte Menschen nicht erforderlich. Blinde und sehbehinderte Menschen
orientieren sich im Regelfall an der inneren Leitlinie, der Fassadenkante, die
in der Planung für die Zeil Nebenstraßen von Leuchten und weiteren Hindernissen
frei gehalten werden soll. Zudem ist ein eckiger Bordstein mit Mikrofase
(gekröpfte Kante) ab einer Höhe von mindestens 3 cm bereits
ausreichend gut ertastbar. Bei der weiteren Planung wird daher darauf geachtet
werden, dass nur gut ertastbare Borde verwendet werden. Ein Hochbord mit Höhenunterschied von ca.
15 cm, wie teilweise im Bestand vorhanden, wäre ein Nachteil für
verschiedene Nutzergruppen. Gehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Personen
können dann nur an ausgebildeten und abgesenkten Querungen queren. Durch
durchgehend niedrige Bordsteine soll das Queren entlang der gesamten Straße
ermöglicht werden und zusätzlich dem fließenden Verkehr signalisiert werden,
dass in dieser Straße erhöhte Aufmerksamkeit und lang-samere Geschwindigkeiten
angebracht sind. Ein Hochbord hingegen betont optisch die Trennung von Fahrbahn
und Gehwegen und signalisiert einen Vorrang des Fahrverkehrs. Ein Hochbord
bedingt notwendige Absenkungen an den Grundstückszufahrten - wodurch ein
höherer baulicher Aufwand und ein uneinheitliches Bild des Straßenraumes
entstehen würde. Aus den
genannten Gründen sieht der Magistrat einen mindestens 3 cm hohen Bord
statt eines Hochbords (von 10-12 cm Höhe) vor. Übergang Fahrbahn Multifunktionsstreifen Der Übergang zwischen Fahrbahn und
Multifunktionsstreifen wird mit niederen Borden (3 cm) gestaltet werden. Diese
Borde werden sowohl ertastbar als auch überfahrbar sein. Übergang zwischen Multifunktionsstreifen und
Gehweg Im Multifunktionsstreifen sind
Behindertenstellplätze vorgesehen. Behindertenstellplätze benötigen eine Breite
von 3,50 m, um gehbehinderten Menschen das Aussteigen zu ermöglichen. Da
der Multifunktionsstreifen auf der gesamten Länge nur eine Breite von
2,00 m aufweist, ist es hier wichtig, dass auf Höhe der
Behindertenstellplätze kein Höhenunterschied am Gehweg vorhanden ist. Um im Multifunktionsstreifen nach
dem Ausbau eine gewisse Flexibilität zu erhalten, ist es vorteilhaft, wenn auf
gesamter Länge kein Höhenunterschied vorhanden ist. Dabei werden Gehweg und
Multifunktionsstreifen optisch und taktil erfassbar mittels eines
Trennstreifens versehen. Behindertenstellplätze können so verlagert oder neu
ausgewiesen werden, wenn eine neue Nutzung dies erforderlich macht. Auch im Bereich der geplanten Fahrradständer und der
vorgesehenen Sitzgelegenheiten wird ein niedriger Bordstein eher als
Stolperkante wahrgenommen. Sollten einzelne Stellplätze temporär als Fläche für
Außengastronomie genutzt werden, würde sich auch hier eine Stolperkante
ergeben. Neben der höheren Flexibilität des
Multifunktionsstreifens spricht auch die klarere Gestaltsprache und einfachere
Abwicklung der Entwässerung für einen höhen gleichen
Ausbau von Multifunktionsstreifen und Gehweg. Querungen Eine sowohl für blinde als auch für gehbehinderte
Menschen ausgebaute Querung soll im nördlichen Einmündungsbereich ausgebildet
werden. Hier werden Rillen- und Noppenplatten den Querungsbereich
signalisieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 31.08.2012, M 187
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1
Versandpaket: 08.05.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1
am 25.06.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 233
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 22. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.09.2013, TO I, TOP
31 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 233
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3439, 22. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.09.2013 Aktenzeichen: 60 10