Planung zur Umgestaltung der Fahrgasse sowie des Platzes und der Straße An der Staufenmauer
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M
209 Betreff:
Planung zur Umgestaltung der Fahrgasse sowie des Platzes und der Straße An
der Staufenmauer Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9523 (M 19)
Zwischenbescheid des Magistrats
vom 11.02.2013 I. Der Planung zur Umgestaltung
der Fahrgasse sowie des Platzes und der Straße An der Staufenmauer wird
entsprechend der Plananlage zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser
Grundlage die weiteren Planungsschritte des Projektes Fahrgasse / An der
Staufenmauer voranzutreiben. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 4.520.000
€ geschätzt werden, b)
für die Maßnahme der Neugestaltung der Fahrgasse / An der Staufenmauer unter
(Produktgruppe13.01, Produktdefinition 5.005200) bisher im Haushalt finanzielle
Mittel in Höhe von insgesamt 2.710.000 € im Investitionsprogramm
Schöneres Frankfurt veranschlagt sind. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die für die
Umsetzung der Maßnahme benötigten zusätzlichen Mittel zu gegebener Zeit im
Haushalt zu beordnen. V. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zu
gegebener Zeit eine Bau- und Finanzierungsvorlage erstellen wird. VI. Der Magistrat wird beauftragt, eine Vereinbarung
mit der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) herbeizuführen, die für einen
Bereich der Maßnahme die Kostentragung für den Fall einer Beschädigung des
Kanals durch Baumpflanzungen regelt. Es dient zur Kenntnis, dass im Schadenfall nach
derzeitigen Stand der Abstimmung mit der SEF Kosten in Höhe von maximal 250.000
€ aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren sind. In den unter III.
genannten Gesamtkosten der Maßnahme sind diese Kosten nicht enthalten. VII. Der Fällung von wild aufgewachsenen Gehölzen auf
dem Platz an der Staufenmauer wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Die Umgestaltung der Fahrgasse sowie des Platzes und
der Straße An der Staufenmauer ist Bestandteil des Investitionsprogramms
Schöneres Frankfurt und soll gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung §
9523 vom 24.02.2011 zur Magistratsvorlage M 19 "Programm Schöneres Frankfurt -
Maßnahmen bis 2014" mit Priorität umgesetzt werden. Ziel der gestalterischen und funktionalen Neuordnung
des Straßenraums ist eine Stärkung der vorhandenen Nutzungen insbesondere durch
die Verbesserung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums unter
Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Verkehrs. Durch die erfolgreiche Umgestaltung
und Erneuerung der Zeil wurde noch deutlicher, dass die zur Zeil führenden
Straßen in ihrer Gestaltqualität den Anforderungen an innerstädtische Einkaufs-
und Erlebnisbereiche nicht gerecht werden. Breite Fahrbahnen und Parkierungsbereiche an den
Fahrbahnrändern stehen im Gegensatz zu eher schmalen Gehwegen und wenigen
Flächen, die für Außengastronomie zur Verfügung stehen. Durch die Umgestaltung der nördlichen Fahrgasse soll
die wichtige Fußgängerverbindung von der Zeil bzw. Konstablerwache zur
Kulturmeile Braubachstraße bzw. zum Dom gestalterisch aufgewertet werden. Durch
ergänzende Begrünung und einen einheitlichen, hellen Gehwegbelag soll hier eine
ansprechende Umgebung geschaffen werden. Dadurch soll die Einkaufs- und
Erlebnisstruktur der gesamten Innenstadt gestärkt werden. Insbesondere im Bereich des Platzes an der
Staufenmauer bietet sich die Chance, Aufenthaltsqualität zu schaffen und die
besondere Geschichte des Ortes erlebbar zu machen. Neben der Geschichte der
Staufenmauer selbst ist die Geschichte der Judengasse insgesamt bedeutsam für
die Stadt Frankfurt. Die Lage der ehemaligen Judengasse soll mit der
Umgestaltung der Straße An der Staufenmauer wieder deutlicher im Stadtgefüge
ablesbar werden. An einzelnen Punkten im Übergang zur Kurt-Schumacher-Straße
und zur Konstablerwache kann erreicht werden, dass auf die Straße und ihre
Geschichte aufmerksam gemacht wird. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur
Umgestaltung der Zeil § 2159 vom Juli 2007 erfolgte die Maßgabe, genauso viele
Bäume zeitnah nachzupflanzen, wie durch die Maßnahme der Zeil-Neugestaltung
entfallen mussten. Bevorzugte Standorte sollten neben den Parallelstraßen die
Seitenstraßen der Zeil sein, zu denen die Fahrgasse zählt. Die vorgesehenen
Baumpflanzungen folgen dieser Maßgabe. B. Alternativen Im Rahmen der Vorplanung wurden gestalterische und
verkehrliche Alternativen entwickelt und gegeneinander abgewogen. In den
Planungsprozess einbezogen waren der Ortsbeirat 1 und die Koordinierungsgruppe
Verkehr. Ergebnis der Abwägung ist das vorliegende Planungskonzept. Als Voraussetzung für die Pflanzung von Bäumen sind
die Umlegung von Versorgungsleitungen und ergänzende bauliche Maßnahmen zum
Schutz dieser Leitungen sowie des vorhandenen Kanals erforderlich. Eine
Alternative mit Verzicht auf Baumpflanzungen scheidet aus Sicht des Magistrates
aus, da die Baumpflanzungen ein wesentlicher Teil des Projektzieles sind. Dies
gilt insbesondere vor dem Hintergrund des oben genannten Beschlusses. Die Bäume
können die Aufenthaltsqualität in der Fahrgasse deutlich er-höhen, indem sie
den optischen Eindruck verbessern und den Straßenraum strukturieren. Zusätzlich
tragen Straßenbäume zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Im Hinblick auf die Kostenentwicklung des Projektes
ist alternativ denkbar, den Projektbereich in zwei Abschnitte zu teilen und
zeitlich gestreckt zu realisieren. So könnte die Straße An der Staufenmauer mit
den Elementen zur Erinnerung an die ehemalige Judengasse erst zu einem späteren
Zeitpunkt realisiert werden. Damit könnten zunächst Kosten in Höhe von rund
850.000 € eingespart werden. Gegen eine solche Herangehensweise spricht
die historische Dimension dieses Projektbereiches. Die ehemalige Judengasse ist
im heutigen Zustand praktisch nicht ablesbar. Zudem ist die Straße An der
Staufenmauer als Sackgasse nur über den Platz an der Staufenmauer zu erreichen.
Ein Baustellenverkehr für die Straße An der Staufenmauer müsste dann über den
neu hergestellten Platzbereich erfolgen. C. Lösung Umgestaltung der Fahrgasse Straßenraumaufteilung Das verkehrliche Konzept für die Fahrgasse sieht vor,
den Bereich zwischen der Battonnstraße und der Töngegasse anders zu behandeln
als den nördlich angrenzenden Teil bis zur Reineckstraße. Da die Fahrgasse im
südlichen Bereich als Zu- und Ausfahrt des Parkhauses Konstablerwache benötigt
wird, haben hier die Anforderungen für den motorisierten Individualverkehr
größere Bedeutung. Die Breite
der Fahrbahn soll von bisher ca. 9,00 m auf 6,00 m reduziert werden. Zur
Abwicklung des Verkehrs im Knotenbereich wird die Fahrbahn zur Kreuzung mit der
Battonnstraße auf ca. 10,00 m aufgeweitet, um zwei Abbiegespuren und einen
Schutzstreifen für Radfahrer unterbringen zu können. Im Bestand ist auf der westlichen Fahrbahnseite
Parken auf der Fahrbahn erlaubt. Auf der östlichen Seite ist momentan lediglich
eine Parkbucht für zwei Fahrzeuge vorhanden. Zukünftig soll beidseitig der
Fahrbahn höhengleich zum Gehweg ein Multifunktionsstreifen in einer Breite von
jeweils 2,00 m entstehen, der insbesondere die Funktion der Andienung sowie
ergänzende Verkehrs- und Aufenthaltsfunktionen aufnehmen soll. So kann ein
Großteil des ruhenden Verkehrs des gesamten Bereiches bereits hier abgewickelt
und die stadtstrukturell bedeutsameren Bereiche von Parksuchverkehr frei
gehalten werden. Die
Gehwegbreite in diesem Bereich variiert zwischen ca. 2,70 m in der Engstelle
und ca. 6,00 m im Bereich der bestehenden Platanen auf der Ostseite. Der
Fahrbahnbereich soll - statt mit Hochborden wie im Bestand - zukünftig mit
niedrigen Rundborden von den Gehwegbereichen bzw. vom Multifunktionsstreifen
abgetrennt werden, um Querungen für Fußgänger auf der gesamten Länge der Straße
zu erleichtern.
Da sich im Norden an die Fahrgasse
die Konstablerwache mit der Fußgängerzone anschließt, ist es sinnvoll, den
Bereich nördlich der Töngesgasse stärker zu beruhigen. Hier soll lediglich der
Andienungsverkehr in diesen Teil der Fahrgasse und in die Reineck-straße
fließen. Aus diesem Grund werden im nördlichen Bereich keine öffentlichen
Stellplätze mehr angeboten, um Parksuchverkehr von diesem Bereich fern zu
halten. Die Planung sieht vor, hier die Fahrbahn auf 5,00 m zu verengen und mit
einem Pflasterbelag zu versehen, um die vom südlichen Teil der Fahrgasse
abweichende Verkehrsfunktion auch optisch hervorzuheben. Die Gehwege sind rund
5,00 m breit und in Teilen durch die Randbebauung mit Arkaden und Vordächern
überbaut. Die vorhandene
Radroute verläuft weiterhin im Fahrbahnbereich der Fahrgasse. Im Bereich der Kreuzung mit der
Töngesgasse soll aus Gründen der Verkehrssicherheit die Fahrbahn angehoben
werden. Stellplätze -
Multifunktionsstreifen Im
Bestand sind 22 Stellplätze in der Fahrgasse und weitere 18 in der Straße und
am Platz An der Staufenmauer vorhanden. Davon sind sieben bewirtschaftete
Kurzparkplätze mit Parkscheinautomat. Diese Parkplatzfunktion kann in dem
zentralen innerstädtischen Bereich durch verschiedene nahe gelegene Parkhäuser
aufgenommen werden. So befinden sich neben dem Parkhaus Konstablerwache auch
das Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße und das Parkhaus Am Gericht in
unmittelbarer Nähe der Fahrgasse. Diese Parkhäuser weisen außer an wenigen
Wochenenden im Jahr keine hohe Auslastung auf. Vor diesem Hintergrund soll auf
die vorhandenen Kurzzeitparkplätze im Straßenraum zukünftig zu Gunsten der
Stärkung der Aufenthaltsqualität und zu Gunsten von Andienungsplätzen für den
Anliefer- und Kundenverkehr verzichtet werden. Von den 24 momentan vorhandenen
Andienungsstellplätzen, die nachts für die allgemeine Nutzung - beispielsweise
durch Anwohner - frei gegeben sind, sollen insgesamt 19 Stellplätze im
Abschnitt zwischen Battonnstraße und Töngesgasse erhalten bleiben. Zusätzlich
sollen alle im Bereich vorhandenen Behindertenstellplätze erhalten bleiben.
Sowohl der nördliche Straßenbereich der Fahrgasse als auch der historisch
wertvolle Bereich An der Staufenmauer sollen weitgehend von Parkplätzen frei
gehalten werden. In der Straße An der Staufenmauer werden lediglich die
bestehenden fünf Stellplätze für Einsatzfahrzeuge und zwei
Behindertenstellplätze erhalten. Neben der Andienung sollen im Multifunktionsstreifen
im südlichen Teil der Fahrgasse auch Fahrradständer Platz finden. Im Bereich
nördlich der Töngesgasse sind weitere Fahrradständer geplant. Eine räumlich
begrenzte und zeitlich befristete Nutzung von Teilen des
Multifunktionsstreifens für Außengastronomie zu Lasten einzelner Stellplätze
ist ebenfalls denkbar. Baumpflanzungen Im südlichen Bereich sind auf der östlichen
Straßenseite der Fahrgasse acht große Platanen vorhanden. Diese Baumpflanzungen
sollen auf der gegenüberliegenden Seite ergänzt und bis zur Töngesgasse
fortgesetzt werden. Im Bereich nördlich der Töngesgasse sind auf der Ostseite
drei ergänzende Baumpflanzungen vorgesehen. Fünf von sechs geplanten Bäumen auf der Westseite
befinden sich über dem vorhandenen Kanal, der hier nicht in der Straßenmitte,
sondern im Bereich des geplanten Multifunktionsstreifens mit Baumstandorten
verläuft. Der Kanal stammt
aus dem Jahr 1873, ist aber noch in gutem Zustand und wird als nicht
erneuerungsbedürftig eingestuft. Ein Verlegen des Kanals würde Investitionskosten in
Höhe von ca. 250.000 € verursachen. Der Kanal befindet sich in einer Tiefe, die eine
Überpflanzung grundsätzlich ermöglicht. Dazu müssen technische Vorkehrungen getroffen werden,
die verhindern, dass der Kanal durch Wurzeln beschädigt werden kann. Zusätzlich
muss dem Baum genügend Raum zur Durchwurzelung gegeben werden. Eine solche technische Lösung wird im
Rahmen der weiteren Planung im Detail festgelegt. Eine Investition in die Verlegung des Kanals ist
angesichts des Kanalzustandes nicht gerechtfertigt, da davon ausgegangen werden
kann, dass eine Lösung zur Verhinderung der Beschädigung des Kanals gefunden
und realisiert werden kann. Die Kosten für einen Schutz des Kanals werden
momentan auf ca. 4.000 € pro Baum, insgesamt also auf 20.000 € in der
Fahrgasse geschätzt. Das Restrisiko für eine Beschädigung des Kanals wird
bei korrekter Ausführung als gering eingeschätzt. Im Rahmen der weiteren
Planung muss dennoch eine Vereinbarung mit dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Frankfurt (SEF) getroffen werden, die die Kostentragung für den Fall einer
Beschädigung des Kanals durch die Bäume regelt. Dabei wäre als maximale
Schadenshöhe die Kosten für einen Neubau des Kanals in Höhe von ca. 250.000
€ anzusetzen und ein angemessener Vorteilsausgleich neu für alt zu
berücksichtigen. Nach dem derzeitigen Stand der Abstimmung mit der SEF sind im
Schadensfall die Kosten aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren. In den
Gesamtkosten der Maßnahme sind diese Kosten nicht enthalten. An einzelnen Baumstandorten müssen zusätzlich noch
andere Leitungen verlegt werden. Diese Leitungsarbeiten, sofern sie
kostenwirksam sind, sind in der Kostenschätzung berücksichtigt. Umgestaltung des Platzes an der Staufenmauer Der Platz an der Staufenmauer bietet
die Möglichkeit, einen hochwertigen Aufenthaltsbereich an der Fahrgasse
auszubilden und für die Reste der ehemaligen Stadtmauer ein angemessenes Umfeld
zu schaffen. Bei einer
archäologischen Voruntersuchung entlang der Mauer im Jahr 2009 wurde eine
Vielzahl an Gefäßen gefunden. Da nur ein kleiner Abschnitt untersucht wurde und
der Platzbereich bis 1944 bebaut war, ist im gesamten Bereich mit weiteren
Funden zu rechnen. Die
Gestaltung des Platzes sieht vor, die historischen Schichten punktuell frei zu
legen und die Geschichte dem Besucher so zugänglich zu machen. An drei Punkten
sollen Erhebungen in den Belag eingebaut werden. Hier werden bodennahe Vitrinen
realisiert, die als Fenster in die Geschichte genutzt werden sollen. Geplant
sind drei unterschiedliche Installationen. Zum einen soll versucht werden,
bestehende Kellerelemente sichtbar zu machen. Dazu sollen hierfür besonders
geeignete Kellerelemente in einer Probegrabung gesucht und mittels einer
Vitrine mit Sichtfenster in die Tiefe erkennbar gemacht werden. In einer
weiteren Vitrine sollen Teile der gefundenen Gefäße ausgestellt werden. Die
bereits vorhandenen Funde reichen für eine spannende und wechselvolle
Bestückung aus. Die dritte Vitrine soll mit einer Videoinstallation die
Geschichte der Staufenmauer und der Judengasse erläutern. Das archäologische
Museum wird die Videoinstallation erstellen und betreuen. Aufgrund der Neigung des Platzes können die drei
geplanten Vitrinen bzw. Sichtfenster in Stufenelemente integriert werden. Durch
drei geplante Stufen entsteht zur Staufenmauer hin eine vergleichsweise ebene
Platzfläche. Zudem kann mit Hilfe der Stufen das Parken auf den Platzflächen
verhindert werden, ohne dass Poller aufgestellt werden müssen. Zur Mauer und
zur privaten Fläche im Norden hin laufen die Stufen aus, so dass der Platz auf
allen Ebenen barrierefrei zugänglich ist. Der bestehende Baum vor der Mauer soll erhalten und
in die Platzgestaltung integriert werden. Die im Randbereich des Platzes
vorhandenen, wild aufgewachsenen Gehölze werden entfernt. Im Bereich der Vitrinen sind mehrere
Sitzbänke geplant, die einen Blick auf die Funde und auf die Staufenmauer
ermöglichen. Die private Fläche im Norden des
Platzes, welche als Parkplatz und Tiefgaragenzufahrt dient, soll im selben
Belag wie der gesamte Platz gestaltet werden. Ein Auflösen der bisher hier
vorhandenen Zäune soll im Dialog mit dem Eigentümer erreicht werden. Im Süden soll der weitere Abschnitt
der Staufenmauer ebenfalls dauerhaft zugänglich gemacht werden, in dem der
momentan dort vorhandene Zaun verschoben wird. Der räum-liche Zusammenhang wird
durch die Verwendung des gleichen Belages wie auf der nördlichen Platzfläche
betont. Der auf den Flächen bestehende Spielplatz soll weiter in das Quartier
hinein verlagert werden. Zwischen der halböffentlichen Fläche und dem
zukünftigen Platzbereich wird ein Zaun neu errichtet, um die soziale Kontrolle
des Quartiers zu erleichtern. Umgestaltung der Straße An der Staufenmauer -
ehemalige Judengasse Die
Straße An der Staufenmauer verläuft im Bereich der ehemaligen Judengasse. Die
heutige Bebauung entlang der Straße spiegelt die Gebäudegrenzen des
Wiederaufbaus des nördlichen Bereiches der Judengasse nach dem Brand von 1796
wider. Die ursprüngliche Bebauung, die ab 1460 bestand, war deutlich enger. Die
Gasse wies Breiten zwischen 3,70 m und 7,30 m auf. Etwa mittig im
Bereich der heutigen Straße lag die Fassadenkante der früheren Westseite der
Judengasse, während die Ostseite beim Wiederaufbau ungefähr in der
vorhergehenden Ausdehnung bestehen blieb. Diese ursprüngliche westliche Fassadenkante soll in
der Gestaltung der Straße aufgezeigt werden. Geplant ist ein Bronzeband,
vergleichbar mit der Belagsgestaltung vor dem Museum Judengasse, die - wie auch
dort - den Verlauf der ehemaligen Fassadenkante zeigt. Im Bronzeguss sollen die
Namen der ehemaligen Gebäude dieser Straßenseite genannt werden. Die Straße soll als Mischverkehrsfläche ausgebaut
werden, welche von Hauskante zu Hauskante reicht und in einer Ebene ohne
Bordsteine ausgebildet wird. Die Fläche soll mit einem einheitlichen Belag
gestaltet werden, so dass der ehemalige Fassadenverlauf - betont durch das
Bronzeband - deutlich ablesbar wird. Um die Geschichte des Ortes darüber hinaus deutlich
zu machen und zu erläutern, soll mittels sogenannter Medienviewer an
verschiedenen Stellen ein Einblick in die ehemalige Judengasse ermöglicht
werden. Hierzu sollen Fotos der Judengasse rekonstruiert werden, die einen
Blick in die ehemalige Gasse erlauben. Die Medienviewer sind als Fernrohre
gestaltete Betrachtungsgeräte, welche in die jeweilige Blickrichtung der Fotos
ausgerichtet sind. Geplant
sind insgesamt vier Viewer mit jeweils passenden Perspektiven. Im Norden soll
an der Konstablerwache im am häufigsten frequentierten Bereich ein solches
Element so ausgebildet sein, dass es auch für Rollstuhlfahrer zugänglich ist.
Die andere etwas großflächigere Ausgestaltung bietet die Möglichkeit am Gerät
zusätzliche kleine Informationstafeln unterzubringen. Dadurch wird sicher
gestellt, dass an den jeweiligen Endpunkten der ehemaligen Judengasse, am
Museum Judengasse und an der Konstablerwache Informationen zur Geschichte
zugänglich sind.
Ein weiterer Medienviewer soll im
Bereich der ehemaligen Hauptsynagoge am Gebäude Kurt-Schumacher-Straße 41, an
der südlichen Fassade des Gebäudes zur Straße An der Staufenmauer, einen Blick
in die ehemalige Synagoge erlauben. In südlicher Richtung soll dann ein
Betrachtungsgerät an dem Durchgang zur Kurt-Schumacher-Straße mit Blickrichtung
zum Museum Judengasse stehen. Der letzte Medienviewer wird vor dem Museum
Judengasse mit Blick in Richtung Norden installiert und stellt so die
Verbindung zum Museum und zum südlich gelegenen Börneplatz her. (Der Standort
liegt außerhalb des Lageplans in der Anlage 1) Die Medienviewer können mit
einem Barcode ausgestattet werden, um so zusätzlich zum dargestellten
Bildmaterial interaktiv weitere Informationen z. B. per Mobiltelefon mit Hilfe
einer Internetseite bereitstellen zu können. Die zur Erinnerung an die ehemalige Synagoge an der
südlichen Fassade des Gebäudes Kurt-Schumacher-Straße 41 zur Straße an der
Staufenmauer nach dem 2. Weltkrieg angebrachte Gedenktafel soll besser
erkennbar gemacht werden. In
der bisherigen Gestaltung ist der dunkle Naturstein der Gedenkplatte aus dem
Jahr 1946 von der ebenfalls dunkel gefliesten Fassade kaum zu unterscheiden.
Zur Verdeutlichung der Gedenktafel und des Viewers sollen zwei Betonplatten als
eigenständige Elemente in Höhe des Erdgeschosses vor die Fassade gestellt
werden. Die Gedenktafel und der Viewer werden dann an jeweils eines dieser
Elemente befestigt und durch die eigenständige Gestaltung besser
wahrnehmbar. Zusätzlich zu dem geplanten
Medienviewer vor dem Museum Judengasse soll eine Hinweistafel den südlichen
Teil der Judengasse und den Börneplatz näher erläutern. Diese Hinweistafel soll
mit Hilfe zweier Stadtpläne die Lage und Namensgebung des Börneplatzes
erläutern. Hierzu soll die Tafel im Bereich der gleichnamigen Bushaltestelle
platziert werden.
Oberflächengestaltung Im Bereich des Platzes An der
Staufenmauer ist aufgrund der Nähe zur denkmalgeschützten Mauer ein historisch
in Frankfurt verwendeter Natursteinbelag aus Basalt geplant. Die Farbe des
Basalts harmoniert mit der Farbgebung der Mauer. Die Mauer selbst weist einige
dunkle Steine auf. Der Platz
wird mit einem Kleinpflaster gestaltet, da dies sich an die Erhebungen, in
denen die Vitrinen untergebracht werden sollen, anpassen kann und zusätzlich
durch die rauere Oberfläche eine Beschädigung der Vitrinen durch Skater
verhindern hilft.
Der Fahrbahnbereich der Fahrgasse
zwischen Battonnstraße und Töngesgasse, der im Lageplan als dunkle Fläche
dargestellt ist, wird in Asphaltbauweise realisiert. Die Gehwege und der
Multifunktionsstreifen sollen gepflastert werden. Für den Gehweg ist ein
Standardbelag aus hellgrauen Betonsteinen vorgesehen. Zufahrten zwischen Fahrbahnrand und
Gehweghinterkante, Wendebereiche und Überfahrten sollen farblich angepasst an
die Gehwegbereiche ausgeführt werden. Die Bauweise und die
Oberflächenbefestigung sind im Rahmen der Entwurfsplanung noch festzulegen.
Dabei sollen die gestalterischen und die technischen Anforderungen an
Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.
Die Mischverkehrsflächen in der Straße An der
Staufenmauer werden farblich an den Gehwegbelag angepasst. Für diese Fläche
wurde im Rahmen der Vorplanung ein hochwertiger, farblich angepasster heller
Asphalt vorgesehen. Die genaue Festlegung dieses Belages erfolgt im Rahmen der
weiteren Planung.
Beleuchtung Die Beleuchtung der Fahrgasse soll
auf der Ostseite der Fahrbahn mit einer Leuchte erfolgen, die in den bereits
hergestellten Bereichen der Großen Friedberger Straße und der Schäfergasse
abzweigend von der Zeil vorhanden ist. Die Staufenmauer soll mit Licht akzentuiert und
nachts erlebbar gemacht werden. In der Straße An der Staufenmauer soll durch ein
hohes Beleuchtungsniveau ein verbessertes Sicherheitsempfinden hergestellt
werden. Hierbei sollen insbesondere die Bereiche der Durchgänge berücksichtigt
werden. Möblierung Im Zuge der Umgestaltung sollen die Straßen insgesamt
von störenden Einbauten und nicht benötigten Möblierungselementen befreit
werden, um einen ruhigeren Gesamteindruck zu schaffen. So sollen bestehende und
neu zu errichtende Schaltkästen soweit möglich unterirdisch untergebracht oder
an wenig störende Standorte verschoben werden. Für bestehende Glascontainer
soll ebenfalls eine unterirdische Lösung gefunden werden. Die bestehenden
Litfasssäulen sollen entfallen. D. Kosten Der Investitionsbedarf beläuft sich gemäß
Kostenschätzung auf 4.520.000 €. Die Baukosten mit den Kosten für
Straßenbau, Baumpflanzungen, Beleuchtung und Leitungsverlegungen werden auf
3.910.000 € geschätzt. Die voraussichtlichen Baunebenkosten, die neben den
Fachplanungen auch Kosten für Gutachten enthalten, betragen 610.000 €.
Im Haushalt sind unter der Projektdefinition 5.005200
Investitionsmittel in Höhe von 1.210.000 € bis zum Haushaltsjahr 2011
veranschlagt. Im Haushaltsentwurf 2012 sind 690.000 € für 2012 und 810.000
€ für 2013 vorgesehen. Die darüber hinaus benötigten Investitionsmittel in
Höhe von voraussichtlich 1.810.000 € sind zu gegebener Zeit im
Haushalt zu beordnen. Der bisherige Haushaltsansatz basierte auf einer sehr
groben pauschalen Schätzung und der Annahme, dass lediglich Teilflächen
umgestaltet werden. Die aktuelle Planung und die darauf basierende
Kostenschätzung gehen hingegen von einer grundlegenden Neuordnung und
Umgestaltung verbunden mit einer Grunderneuerung aus, die auch das Verlegen von
Leitungen im Untergrund umfasst. Die Elemente zur Verdeutlichung der Geschichte, die
Vitrinen, die Medienviewer und auch die geplante atmosphärische Beleuchtung der
Staufenmauer verursachen "besondere" Unterhaltskosten, die über übliche
Unterhaltsaufwendungen für öffentliche Straßen und Plätze hinausgehen. Da alle Elemente so gestaltet werden
sollen, dass eine mögliche Beschädigung durch Vandalismus erschwert wird,
handelt es sich hierbei hauptsächlich um Stromkosten. Um die Zaunelemente am
nördlichen Teil des Platzes an der Staufenmauer ersetzen zu können, wird hier
ein versenkbarer Poller geplant, der allerdings nur mit Zustimmung des
Eigentümers realisiert werden kann. Für einen solchen Poller fallen ebenfalls
Strom- und regelmäßige Wartungskosten an. Ohne eine Beschädigung des Pollers
sind diese Kosten allerdings ebenfalls gering. Aus Sicht des Magistrats sind
die im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen geringen Mehraufwendungen für den
Unterhalt dieser Sonderele-mente vertretbar und im Hinblick auf die Umsetzung
des angestrebten Gesamtkonzepts erforderlich. Eine nähere Bilanzierung dieser
"besonderen" Unterhaltskosten erfolgt im Zuge der weiteren Planung bzw.
Erstellung der Kostenberechnung für die Bau- und Finanzierungsvorlage. Anlage (ca.
3,3 MB) Anlage
_Plananlage_1 (ca. 703 KB)
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
30.10.2012, NR 430
Antrag vom
30.10.2012, NR 431
Anregung vom
30.10.2012, OA 266
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 14.01.2011, M 19
Bericht des
Magistrats vom 03.05.2013, B 224
Bericht des
Magistrats vom 17.05.2013, B 251
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Kultur- und
Freizeitausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
19.09.2012 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1
am 30.10.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 266 2012
Der Vorlage M 209 wird unter Hinweis auf OA 266
zugestimmt. Die OA 266 lautet: "Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird
aufgefordert, bei den weiteren Planungen zur Umgestaltung der Staufenmauer
sicherzustellen, dass der Platz "An der Staufenmauer" dauerhaft von
unerwünschtem Parkplatzsuchverkehr und Falschparkern frei gehalten wird.
Begründung: Aus der Vorlage M 209 geht mit keinem Wort hervor,
wie die augenblickliche Situation durch die Neugestaltung verbessert werden
kann." Abstimmung:
Einstimmige Annahme 14. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 01.11.2012, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und
Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage M 209 auf den Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR
430 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR
431 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA
266 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
14. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 209 auf den Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
430 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
431 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
266 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
14. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP
20 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 209 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass zu prüfen und zu berichten ist, ob der Straßenraum zur Gewährleistung
von Barrierefreiheit sowohl für Blinde und Sehbehinderte als auch für
Rollstuhlfahrer wie folgt gestaltet werden kann: - Die Hochborde werden
auf der Seite, auf der kein Multifunktionsstreifen geplant ist,
beibehalten. - Der Übergang von Fahrbahn zu Multifunktionsstreifen wird
mit niedrigen Rundborden gestaltet, für den Übergang von
Multifunktionsstreifen und Gehweg wird ein Niveauunterschied von drei bis
vier Zentimetern ausgebildet. - Bei den Übergängen zwischen Fahrbahn und
Gehwegen sind Doppelquerungen einzurichten. 2. Die Vorlage
NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
NR 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
4. Die Vorlage
OA 266 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen
NR 430, NR 431 und OA 266) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD
und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die
Ziffern 2. und 3. durch die Forderung, Mischverkehrsflächen als
verkehrsberuhigte Bereiche - Zeichen 325 StVO -, ersetzt werden)
zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 209 = Annahme ohne Zusatz, NR 430, NR 431 und OA
266 = Annahme) 15. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO II, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 209 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass zu prüfen und zu berichten ist, ob der Straßenraum zur Gewährleistung
von Barrierefreiheit sowohl für Blinde und Sehbehinderte als auch für
Rollstuhlfahrer wie folgt gestaltet werden kann: - Die Hochborde werden
auf der Seite, auf der kein Multifunktionsstreifen geplant ist,
beibehalten. - Der Übergang von Fahrbahn zu Multifunktionsstreifen wird
mit niedrigen Rundborden gestaltet, für den Übergang von
Multifunktionsstreifen und Gehweg wird ein Niveauunterschied von drei bis
vier Zentimetern ausgebildet. - Bei den Übergängen zwischen Fahrbahn und
Gehwegen sind Doppelquerungen einzurichten. 2. Die Vorlage
NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
NR 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
4. Die Vorlage
OA 266 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen
NR 430, NR 431 und OA 266) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD
und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die
Ziffern 2. und 3. durch die Forderung, Mischverkehrsflächen als
verkehrsberuhigte Bereiche - Zeichen 325 StVO -, ersetzt werden)
zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten und RÖMER (= Annahme) 16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 38
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 209 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zu prüfen und zu berichten ist,
ob der Straßenraum zur Gewährleistung von Barrierefreiheit sowohl für Blinde
und Sehbehinderte als auch für Rollstuhlfahrer wie folgt gestaltet werden
kann: - Die Hochborde werden auf der Seite, auf der kein
Multifunktionsstreifen geplant ist, beibehalten. - Der Übergang von
Fahrbahn zu Multifunktionsstreifen wird mit niedrigen Rundborden gestaltet,
für den Übergang von Multifunktionsstreifen und Gehweg wird ein
Niveauunterschied von drei bis vier Zentimetern ausgebildet. - Bei den
Übergängen zwischen Fahrbahn und Gehwegen sind Doppelquerungen einzurichten.
2. Die Vorlage
NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
NR 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
4. Die Vorlage
OA 266 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER
und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme
im Rahmen NR 430, NR 431 und OA 266) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD,
LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD,
Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe,
dass die Ziffern 2. und 3. durch die Forderung, Mischverkehrsflächen als
verkehrsberuhigte Bereiche - Zeichen 325 StVO - auszuweisen, ersetzt werden)
zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 18. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage M 209 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
Beschlussausfertigung(en): § 2393, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 § 2924, 18. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.03.2013 Aktenzeichen: 61 0