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Planung zur Umgestaltung der Fahrgasse sowie des Platzes und der Straße An der Staufenmauer

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 209 Betreff: Planung zur Umgestaltung der Fahrgasse sowie des Platzes und der Straße An der Staufenmauer Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9523 (M 19) Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.02.2013 I. Der Planung zur Umgestaltung der Fahrgasse sowie des Platzes und der Straße An der Staufenmauer wird entsprechend der Plananlage zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Grundlage die weiteren Planungsschritte des Projektes Fahrgasse / An der Staufenmauer voranzutreiben. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 4.520.000 € geschätzt werden, b) für die Maßnahme der Neugestaltung der Fahrgasse / An der Staufenmauer unter (Produktgruppe13.01, Produktdefinition 5.005200) bisher im Haushalt finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 2.710.000 € im Investitionsprogramm Schöneres Frankfurt veranschlagt sind. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die für die Umsetzung der Maßnahme benötigten zusätzlichen Mittel zu gegebener Zeit im Haushalt zu beordnen. V. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zu gegebener Zeit eine Bau- und Finanzierungsvorlage erstellen wird. VI. Der Magistrat wird beauftragt, eine Vereinbarung mit der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) herbeizuführen, die für einen Bereich der Maßnahme die Kostentragung für den Fall einer Beschädigung des Kanals durch Baumpflanzungen regelt. Es dient zur Kenntnis, dass im Schadenfall nach derzeitigen Stand der Abstimmung mit der SEF Kosten in Höhe von maximal 250.000 € aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren sind. In den unter III. genannten Gesamtkosten der Maßnahme sind diese Kosten nicht enthalten. VII. Der Fällung von wild aufgewachsenen Gehölzen auf dem Platz an der Staufenmauer wird zugestimmt. Begründung: A. Zielsetzung Die Umgestaltung der Fahrgasse sowie des Platzes und der Straße An der Staufenmauer ist Bestandteil des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt und soll gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9523 vom 24.02.2011 zur Magistratsvorlage M 19 "Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" mit Priorität umgesetzt werden. Ziel der gestalterischen und funktionalen Neuordnung des Straßenraums ist eine Stärkung der vorhandenen Nutzungen insbesondere durch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Verkehrs. Durch die erfolgreiche Umgestaltung und Erneuerung der Zeil wurde noch deutlicher, dass die zur Zeil führenden Straßen in ihrer Gestaltqualität den Anforderungen an innerstädtische Einkaufs- und Erlebnisbereiche nicht gerecht werden. Breite Fahrbahnen und Parkierungsbereiche an den Fahrbahnrändern stehen im Gegensatz zu eher schmalen Gehwegen und wenigen Flächen, die für Außengastronomie zur Verfügung stehen. Durch die Umgestaltung der nördlichen Fahrgasse soll die wichtige Fußgängerverbindung von der Zeil bzw. Konstablerwache zur Kulturmeile Braubachstraße bzw. zum Dom gestalterisch aufgewertet werden. Durch ergänzende Begrünung und einen einheitlichen, hellen Gehwegbelag soll hier eine ansprechende Umgebung geschaffen werden. Dadurch soll die Einkaufs- und Erlebnisstruktur der gesamten Innenstadt gestärkt werden. Insbesondere im Bereich des Platzes an der Staufenmauer bietet sich die Chance, Aufenthaltsqualität zu schaffen und die besondere Geschichte des Ortes erlebbar zu machen. Neben der Geschichte der Staufenmauer selbst ist die Geschichte der Judengasse insgesamt bedeutsam für die Stadt Frankfurt. Die Lage der ehemaligen Judengasse soll mit der Umgestaltung der Straße An der Staufenmauer wieder deutlicher im Stadtgefüge ablesbar werden. An einzelnen Punkten im Übergang zur Kurt-Schumacher-Straße und zur Konstablerwache kann erreicht werden, dass auf die Straße und ihre Geschichte aufmerksam gemacht wird. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Umgestaltung der Zeil § 2159 vom Juli 2007 erfolgte die Maßgabe, genauso viele Bäume zeitnah nachzupflanzen, wie durch die Maßnahme der Zeil-Neugestaltung entfallen mussten. Bevorzugte Standorte sollten neben den Parallelstraßen die Seitenstraßen der Zeil sein, zu denen die Fahrgasse zählt. Die vorgesehenen Baumpflanzungen folgen dieser Maßgabe. B. Alternativen Im Rahmen der Vorplanung wurden gestalterische und verkehrliche Alternativen entwickelt und gegeneinander abgewogen. In den Planungsprozess einbezogen waren der Ortsbeirat 1 und die Koordinierungsgruppe Verkehr. Ergebnis der Abwägung ist das vorliegende Planungskonzept. Als Voraussetzung für die Pflanzung von Bäumen sind die Umlegung von Versorgungsleitungen und ergänzende bauliche Maßnahmen zum Schutz dieser Leitungen sowie des vorhandenen Kanals erforderlich. Eine Alternative mit Verzicht auf Baumpflanzungen scheidet aus Sicht des Magistrates aus, da die Baumpflanzungen ein wesentlicher Teil des Projektzieles sind. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des oben genannten Beschlusses. Die Bäume können die Aufenthaltsqualität in der Fahrgasse deutlich er-höhen, indem sie den optischen Eindruck verbessern und den Straßenraum strukturieren. Zusätzlich tragen Straßenbäume zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Im Hinblick auf die Kostenentwicklung des Projektes ist alternativ denkbar, den Projektbereich in zwei Abschnitte zu teilen und zeitlich gestreckt zu realisieren. So könnte die Straße An der Staufenmauer mit den Elementen zur Erinnerung an die ehemalige Judengasse erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden. Damit könnten zunächst Kosten in Höhe von rund 850.000 € eingespart werden. Gegen eine solche Herangehensweise spricht die historische Dimension dieses Projektbereiches. Die ehemalige Judengasse ist im heutigen Zustand praktisch nicht ablesbar. Zudem ist die Straße An der Staufenmauer als Sackgasse nur über den Platz an der Staufenmauer zu erreichen. Ein Baustellenverkehr für die Straße An der Staufenmauer müsste dann über den neu hergestellten Platzbereich erfolgen. C. Lösung Umgestaltung der Fahrgasse Straßenraumaufteilung Das verkehrliche Konzept für die Fahrgasse sieht vor, den Bereich zwischen der Battonnstraße und der Töngegasse anders zu behandeln als den nördlich angrenzenden Teil bis zur Reineckstraße. Da die Fahrgasse im südlichen Bereich als Zu- und Ausfahrt des Parkhauses Konstablerwache benötigt wird, haben hier die Anforderungen für den motorisierten Individualverkehr größere Bedeutung. Die Breite der Fahrbahn soll von bisher ca. 9,00 m auf 6,00 m reduziert werden. Zur Abwicklung des Verkehrs im Knotenbereich wird die Fahrbahn zur Kreuzung mit der Battonnstraße auf ca. 10,00 m aufgeweitet, um zwei Abbiegespuren und einen Schutzstreifen für Radfahrer unterbringen zu können. Im Bestand ist auf der westlichen Fahrbahnseite Parken auf der Fahrbahn erlaubt. Auf der östlichen Seite ist momentan lediglich eine Parkbucht für zwei Fahrzeuge vorhanden. Zukünftig soll beidseitig der Fahrbahn höhengleich zum Gehweg ein Multifunktionsstreifen in einer Breite von jeweils 2,00 m entstehen, der insbesondere die Funktion der Andienung sowie ergänzende Verkehrs- und Aufenthaltsfunktionen aufnehmen soll. So kann ein Großteil des ruhenden Verkehrs des gesamten Bereiches bereits hier abgewickelt und die stadtstrukturell bedeutsameren Bereiche von Parksuchverkehr frei gehalten werden. Die Gehwegbreite in diesem Bereich variiert zwischen ca. 2,70 m in der Engstelle und ca. 6,00 m im Bereich der bestehenden Platanen auf der Ostseite. Der Fahrbahnbereich soll - statt mit Hochborden wie im Bestand - zukünftig mit niedrigen Rundborden von den Gehwegbereichen bzw. vom Multifunktionsstreifen abgetrennt werden, um Querungen für Fußgänger auf der gesamten Länge der Straße zu erleichtern. Da sich im Norden an die Fahrgasse die Konstablerwache mit der Fußgängerzone anschließt, ist es sinnvoll, den Bereich nördlich der Töngesgasse stärker zu beruhigen. Hier soll lediglich der Andienungsverkehr in diesen Teil der Fahrgasse und in die Reineck-straße fließen. Aus diesem Grund werden im nördlichen Bereich keine öffentlichen Stellplätze mehr angeboten, um Parksuchverkehr von diesem Bereich fern zu halten. Die Planung sieht vor, hier die Fahrbahn auf 5,00 m zu verengen und mit einem Pflasterbelag zu versehen, um die vom südlichen Teil der Fahrgasse abweichende Verkehrsfunktion auch optisch hervorzuheben. Die Gehwege sind rund 5,00 m breit und in Teilen durch die Randbebauung mit Arkaden und Vordächern überbaut. Die vorhandene Radroute verläuft weiterhin im Fahrbahnbereich der Fahrgasse. Im Bereich der Kreuzung mit der Töngesgasse soll aus Gründen der Verkehrssicherheit die Fahrbahn angehoben werden. Stellplätze - Multifunktionsstreifen Im Bestand sind 22 Stellplätze in der Fahrgasse und weitere 18 in der Straße und am Platz An der Staufenmauer vorhanden. Davon sind sieben bewirtschaftete Kurzparkplätze mit Parkscheinautomat. Diese Parkplatzfunktion kann in dem zentralen innerstädtischen Bereich durch verschiedene nahe gelegene Parkhäuser aufgenommen werden. So befinden sich neben dem Parkhaus Konstablerwache auch das Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße und das Parkhaus Am Gericht in unmittelbarer Nähe der Fahrgasse. Diese Parkhäuser weisen außer an wenigen Wochenenden im Jahr keine hohe Auslastung auf. Vor diesem Hintergrund soll auf die vorhandenen Kurzzeitparkplätze im Straßenraum zukünftig zu Gunsten der Stärkung der Aufenthaltsqualität und zu Gunsten von Andienungsplätzen für den Anliefer- und Kundenverkehr verzichtet werden. Von den 24 momentan vorhandenen Andienungsstellplätzen, die nachts für die allgemeine Nutzung - beispielsweise durch Anwohner - frei gegeben sind, sollen insgesamt 19 Stellplätze im Abschnitt zwischen Battonnstraße und Töngesgasse erhalten bleiben. Zusätzlich sollen alle im Bereich vorhandenen Behindertenstellplätze erhalten bleiben. Sowohl der nördliche Straßenbereich der Fahrgasse als auch der historisch wertvolle Bereich An der Staufenmauer sollen weitgehend von Parkplätzen frei gehalten werden. In der Straße An der Staufenmauer werden lediglich die bestehenden fünf Stellplätze für Einsatzfahrzeuge und zwei Behindertenstellplätze erhalten. Neben der Andienung sollen im Multifunktionsstreifen im südlichen Teil der Fahrgasse auch Fahrradständer Platz finden. Im Bereich nördlich der Töngesgasse sind weitere Fahrradständer geplant. Eine räumlich begrenzte und zeitlich befristete Nutzung von Teilen des Multifunktionsstreifens für Außengastronomie zu Lasten einzelner Stellplätze ist ebenfalls denkbar. Baumpflanzungen Im südlichen Bereich sind auf der östlichen Straßenseite der Fahrgasse acht große Platanen vorhanden. Diese Baumpflanzungen sollen auf der gegenüberliegenden Seite ergänzt und bis zur Töngesgasse fortgesetzt werden. Im Bereich nördlich der Töngesgasse sind auf der Ostseite drei ergänzende Baumpflanzungen vorgesehen. Fünf von sechs geplanten Bäumen auf der Westseite befinden sich über dem vorhandenen Kanal, der hier nicht in der Straßenmitte, sondern im Bereich des geplanten Multifunktionsstreifens mit Baumstandorten verläuft. Der Kanal stammt aus dem Jahr 1873, ist aber noch in gutem Zustand und wird als nicht erneuerungsbedürftig eingestuft. Ein Verlegen des Kanals würde Investitionskosten in Höhe von ca. 250.000 € verursachen. Der Kanal befindet sich in einer Tiefe, die eine Überpflanzung grundsätzlich ermöglicht. Dazu müssen technische Vorkehrungen getroffen werden, die verhindern, dass der Kanal durch Wurzeln beschädigt werden kann. Zusätzlich muss dem Baum genügend Raum zur Durchwurzelung gegeben werden. Eine solche technische Lösung wird im Rahmen der weiteren Planung im Detail festgelegt. Eine Investition in die Verlegung des Kanals ist angesichts des Kanalzustandes nicht gerechtfertigt, da davon ausgegangen werden kann, dass eine Lösung zur Verhinderung der Beschädigung des Kanals gefunden und realisiert werden kann. Die Kosten für einen Schutz des Kanals werden momentan auf ca. 4.000 € pro Baum, insgesamt also auf 20.000 € in der Fahrgasse geschätzt. Das Restrisiko für eine Beschädigung des Kanals wird bei korrekter Ausführung als gering eingeschätzt. Im Rahmen der weiteren Planung muss dennoch eine Vereinbarung mit dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) getroffen werden, die die Kostentragung für den Fall einer Beschädigung des Kanals durch die Bäume regelt. Dabei wäre als maximale Schadenshöhe die Kosten für einen Neubau des Kanals in Höhe von ca. 250.000 € anzusetzen und ein angemessener Vorteilsausgleich neu für alt zu berücksichtigen. Nach dem derzeitigen Stand der Abstimmung mit der SEF sind im Schadensfall die Kosten aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren. In den Gesamtkosten der Maßnahme sind diese Kosten nicht enthalten. An einzelnen Baumstandorten müssen zusätzlich noch andere Leitungen verlegt werden. Diese Leitungsarbeiten, sofern sie kostenwirksam sind, sind in der Kostenschätzung berücksichtigt. Umgestaltung des Platzes an der Staufenmauer Der Platz an der Staufenmauer bietet die Möglichkeit, einen hochwertigen Aufenthaltsbereich an der Fahrgasse auszubilden und für die Reste der ehemaligen Stadtmauer ein angemessenes Umfeld zu schaffen. Bei einer archäologischen Voruntersuchung entlang der Mauer im Jahr 2009 wurde eine Vielzahl an Gefäßen gefunden. Da nur ein kleiner Abschnitt untersucht wurde und der Platzbereich bis 1944 bebaut war, ist im gesamten Bereich mit weiteren Funden zu rechnen. Die Gestaltung des Platzes sieht vor, die historischen Schichten punktuell frei zu legen und die Geschichte dem Besucher so zugänglich zu machen. An drei Punkten sollen Erhebungen in den Belag eingebaut werden. Hier werden bodennahe Vitrinen realisiert, die als Fenster in die Geschichte genutzt werden sollen. Geplant sind drei unterschiedliche Installationen. Zum einen soll versucht werden, bestehende Kellerelemente sichtbar zu machen. Dazu sollen hierfür besonders geeignete Kellerelemente in einer Probegrabung gesucht und mittels einer Vitrine mit Sichtfenster in die Tiefe erkennbar gemacht werden. In einer weiteren Vitrine sollen Teile der gefundenen Gefäße ausgestellt werden. Die bereits vorhandenen Funde reichen für eine spannende und wechselvolle Bestückung aus. Die dritte Vitrine soll mit einer Videoinstallation die Geschichte der Staufenmauer und der Judengasse erläutern. Das archäologische Museum wird die Videoinstallation erstellen und betreuen. Aufgrund der Neigung des Platzes können die drei geplanten Vitrinen bzw. Sichtfenster in Stufenelemente integriert werden. Durch drei geplante Stufen entsteht zur Staufenmauer hin eine vergleichsweise ebene Platzfläche. Zudem kann mit Hilfe der Stufen das Parken auf den Platzflächen verhindert werden, ohne dass Poller aufgestellt werden müssen. Zur Mauer und zur privaten Fläche im Norden hin laufen die Stufen aus, so dass der Platz auf allen Ebenen barrierefrei zugänglich ist. Der bestehende Baum vor der Mauer soll erhalten und in die Platzgestaltung integriert werden. Die im Randbereich des Platzes vorhandenen, wild aufgewachsenen Gehölze werden entfernt. Im Bereich der Vitrinen sind mehrere Sitzbänke geplant, die einen Blick auf die Funde und auf die Staufenmauer ermöglichen. Die private Fläche im Norden des Platzes, welche als Parkplatz und Tiefgaragenzufahrt dient, soll im selben Belag wie der gesamte Platz gestaltet werden. Ein Auflösen der bisher hier vorhandenen Zäune soll im Dialog mit dem Eigentümer erreicht werden. Im Süden soll der weitere Abschnitt der Staufenmauer ebenfalls dauerhaft zugänglich gemacht werden, in dem der momentan dort vorhandene Zaun verschoben wird. Der räum-liche Zusammenhang wird durch die Verwendung des gleichen Belages wie auf der nördlichen Platzfläche betont. Der auf den Flächen bestehende Spielplatz soll weiter in das Quartier hinein verlagert werden. Zwischen der halböffentlichen Fläche und dem zukünftigen Platzbereich wird ein Zaun neu errichtet, um die soziale Kontrolle des Quartiers zu erleichtern. Umgestaltung der Straße An der Staufenmauer - ehemalige Judengasse Die Straße An der Staufenmauer verläuft im Bereich der ehemaligen Judengasse. Die heutige Bebauung entlang der Straße spiegelt die Gebäudegrenzen des Wiederaufbaus des nördlichen Bereiches der Judengasse nach dem Brand von 1796 wider. Die ursprüngliche Bebauung, die ab 1460 bestand, war deutlich enger. Die Gasse wies Breiten zwischen 3,70 m und 7,30 m auf. Etwa mittig im Bereich der heutigen Straße lag die Fassadenkante der früheren Westseite der Judengasse, während die Ostseite beim Wiederaufbau ungefähr in der vorhergehenden Ausdehnung bestehen blieb. Diese ursprüngliche westliche Fassadenkante soll in der Gestaltung der Straße aufgezeigt werden. Geplant ist ein Bronzeband, vergleichbar mit der Belagsgestaltung vor dem Museum Judengasse, die - wie auch dort - den Verlauf der ehemaligen Fassadenkante zeigt. Im Bronzeguss sollen die Namen der ehemaligen Gebäude dieser Straßenseite genannt werden. Die Straße soll als Mischverkehrsfläche ausgebaut werden, welche von Hauskante zu Hauskante reicht und in einer Ebene ohne Bordsteine ausgebildet wird. Die Fläche soll mit einem einheitlichen Belag gestaltet werden, so dass der ehemalige Fassadenverlauf - betont durch das Bronzeband - deutlich ablesbar wird. Um die Geschichte des Ortes darüber hinaus deutlich zu machen und zu erläutern, soll mittels sogenannter Medienviewer an verschiedenen Stellen ein Einblick in die ehemalige Judengasse ermöglicht werden. Hierzu sollen Fotos der Judengasse rekonstruiert werden, die einen Blick in die ehemalige Gasse erlauben. Die Medienviewer sind als Fernrohre gestaltete Betrachtungsgeräte, welche in die jeweilige Blickrichtung der Fotos ausgerichtet sind. Geplant sind insgesamt vier Viewer mit jeweils passenden Perspektiven. Im Norden soll an der Konstablerwache im am häufigsten frequentierten Bereich ein solches Element so ausgebildet sein, dass es auch für Rollstuhlfahrer zugänglich ist. Die andere etwas großflächigere Ausgestaltung bietet die Möglichkeit am Gerät zusätzliche kleine Informationstafeln unterzubringen. Dadurch wird sicher gestellt, dass an den jeweiligen Endpunkten der ehemaligen Judengasse, am Museum Judengasse und an der Konstablerwache Informationen zur Geschichte zugänglich sind. Ein weiterer Medienviewer soll im Bereich der ehemaligen Hauptsynagoge am Gebäude Kurt-Schumacher-Straße 41, an der südlichen Fassade des Gebäudes zur Straße An der Staufenmauer, einen Blick in die ehemalige Synagoge erlauben. In südlicher Richtung soll dann ein Betrachtungsgerät an dem Durchgang zur Kurt-Schumacher-Straße mit Blickrichtung zum Museum Judengasse stehen. Der letzte Medienviewer wird vor dem Museum Judengasse mit Blick in Richtung Norden installiert und stellt so die Verbindung zum Museum und zum südlich gelegenen Börneplatz her. (Der Standort liegt außerhalb des Lageplans in der Anlage 1) Die Medienviewer können mit einem Barcode ausgestattet werden, um so zusätzlich zum dargestellten Bildmaterial interaktiv weitere Informationen z. B. per Mobiltelefon mit Hilfe einer Internetseite bereitstellen zu können. Die zur Erinnerung an die ehemalige Synagoge an der südlichen Fassade des Gebäudes Kurt-Schumacher-Straße 41 zur Straße an der Staufenmauer nach dem 2. Weltkrieg angebrachte Gedenktafel soll besser erkennbar gemacht werden. In der bisherigen Gestaltung ist der dunkle Naturstein der Gedenkplatte aus dem Jahr 1946 von der ebenfalls dunkel gefliesten Fassade kaum zu unterscheiden. Zur Verdeutlichung der Gedenktafel und des Viewers sollen zwei Betonplatten als eigenständige Elemente in Höhe des Erdgeschosses vor die Fassade gestellt werden. Die Gedenktafel und der Viewer werden dann an jeweils eines dieser Elemente befestigt und durch die eigenständige Gestaltung besser wahrnehmbar. Zusätzlich zu dem geplanten Medienviewer vor dem Museum Judengasse soll eine Hinweistafel den südlichen Teil der Judengasse und den Börneplatz näher erläutern. Diese Hinweistafel soll mit Hilfe zweier Stadtpläne die Lage und Namensgebung des Börneplatzes erläutern. Hierzu soll die Tafel im Bereich der gleichnamigen Bushaltestelle platziert werden. Oberflächengestaltung Im Bereich des Platzes An der Staufenmauer ist aufgrund der Nähe zur denkmalgeschützten Mauer ein historisch in Frankfurt verwendeter Natursteinbelag aus Basalt geplant. Die Farbe des Basalts harmoniert mit der Farbgebung der Mauer. Die Mauer selbst weist einige dunkle Steine auf. Der Platz wird mit einem Kleinpflaster gestaltet, da dies sich an die Erhebungen, in denen die Vitrinen untergebracht werden sollen, anpassen kann und zusätzlich durch die rauere Oberfläche eine Beschädigung der Vitrinen durch Skater verhindern hilft. Der Fahrbahnbereich der Fahrgasse zwischen Battonnstraße und Töngesgasse, der im Lageplan als dunkle Fläche dargestellt ist, wird in Asphaltbauweise realisiert. Die Gehwege und der Multifunktionsstreifen sollen gepflastert werden. Für den Gehweg ist ein Standardbelag aus hellgrauen Betonsteinen vorgesehen. Zufahrten zwischen Fahrbahnrand und Gehweghinterkante, Wendebereiche und Überfahrten sollen farblich angepasst an die Gehwegbereiche ausgeführt werden. Die Bauweise und die Oberflächenbefestigung sind im Rahmen der Entwurfsplanung noch festzulegen. Dabei sollen die gestalterischen und die technischen Anforderungen an Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Die Mischverkehrsflächen in der Straße An der Staufenmauer werden farblich an den Gehwegbelag angepasst. Für diese Fläche wurde im Rahmen der Vorplanung ein hochwertiger, farblich angepasster heller Asphalt vorgesehen. Die genaue Festlegung dieses Belages erfolgt im Rahmen der weiteren Planung. Beleuchtung Die Beleuchtung der Fahrgasse soll auf der Ostseite der Fahrbahn mit einer Leuchte erfolgen, die in den bereits hergestellten Bereichen der Großen Friedberger Straße und der Schäfergasse abzweigend von der Zeil vorhanden ist. Die Staufenmauer soll mit Licht akzentuiert und nachts erlebbar gemacht werden. In der Straße An der Staufenmauer soll durch ein hohes Beleuchtungsniveau ein verbessertes Sicherheitsempfinden hergestellt werden. Hierbei sollen insbesondere die Bereiche der Durchgänge berücksichtigt werden. Möblierung Im Zuge der Umgestaltung sollen die Straßen insgesamt von störenden Einbauten und nicht benötigten Möblierungselementen befreit werden, um einen ruhigeren Gesamteindruck zu schaffen. So sollen bestehende und neu zu errichtende Schaltkästen soweit möglich unterirdisch untergebracht oder an wenig störende Standorte verschoben werden. Für bestehende Glascontainer soll ebenfalls eine unterirdische Lösung gefunden werden. Die bestehenden Litfasssäulen sollen entfallen. D. Kosten Der Investitionsbedarf beläuft sich gemäß Kostenschätzung auf 4.520.000 €. Die Baukosten mit den Kosten für Straßenbau, Baumpflanzungen, Beleuchtung und Leitungsverlegungen werden auf 3.910.000 € geschätzt. Die voraussichtlichen Baunebenkosten, die neben den Fachplanungen auch Kosten für Gutachten enthalten, betragen 610.000 €. Im Haushalt sind unter der Projektdefinition 5.005200 Investitionsmittel in Höhe von 1.210.000 € bis zum Haushaltsjahr 2011 veranschlagt. Im Haushaltsentwurf 2012 sind 690.000 € für 2012 und 810.000 € für 2013 vorgesehen. Die darüber hinaus benötigten Investitionsmittel in Höhe von voraussichtlich 1.810.000 € sind zu gegebener Zeit im Haushalt zu beordnen. Der bisherige Haushaltsansatz basierte auf einer sehr groben pauschalen Schätzung und der Annahme, dass lediglich Teilflächen umgestaltet werden. Die aktuelle Planung und die darauf basierende Kostenschätzung gehen hingegen von einer grundlegenden Neuordnung und Umgestaltung verbunden mit einer Grunderneuerung aus, die auch das Verlegen von Leitungen im Untergrund umfasst. Die Elemente zur Verdeutlichung der Geschichte, die Vitrinen, die Medienviewer und auch die geplante atmosphärische Beleuchtung der Staufenmauer verursachen "besondere" Unterhaltskosten, die über übliche Unterhaltsaufwendungen für öffentliche Straßen und Plätze hinausgehen. Da alle Elemente so gestaltet werden sollen, dass eine mögliche Beschädigung durch Vandalismus erschwert wird, handelt es sich hierbei hauptsächlich um Stromkosten. Um die Zaunelemente am nördlichen Teil des Platzes an der Staufenmauer ersetzen zu können, wird hier ein versenkbarer Poller geplant, der allerdings nur mit Zustimmung des Eigentümers realisiert werden kann. Für einen solchen Poller fallen ebenfalls Strom- und regelmäßige Wartungskosten an. Ohne eine Beschädigung des Pollers sind diese Kosten allerdings ebenfalls gering. Aus Sicht des Magistrats sind die im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen geringen Mehraufwendungen für den Unterhalt dieser Sonderele-mente vertretbar und im Hinblick auf die Umsetzung des angestrebten Gesamtkonzepts erforderlich. Eine nähere Bilanzierung dieser "besonderen" Unterhaltskosten erfolgt im Zuge der weiteren Planung bzw. Erstellung der Kostenberechnung für die Bau- und Finanzierungsvorlage. Anlage (ca. 3,3 MB) Anlage _Plananlage_1 (ca. 703 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.10.2012, NR 430 Antrag vom 30.10.2012, NR 431 Anregung vom 30.10.2012, OA 266 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.01.2011, M 19 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 224 Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B 251 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 19.09.2012 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 266 2012 Der Vorlage M 209 wird unter Hinweis auf OA 266 zugestimmt. Die OA 266 lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den weiteren Planungen zur Umgestaltung der Staufenmauer sicherzustellen, dass der Platz "An der Staufenmauer" dauerhaft von unerwünschtem Parkplatzsuchverkehr und Falschparkern frei gehalten wird. Begründung: Aus der Vorlage M 209 geht mit keinem Wort hervor, wie die augenblickliche Situation durch die Neugestaltung verbessert werden kann." Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 01.11.2012, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage M 209 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR 430 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage NR 431 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Kultur- und Freizeitausschuss die Beratung der Vorlage OA 266 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 209 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 430 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 431 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 266 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 209 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zu prüfen und zu berichten ist, ob der Straßenraum zur Gewährleistung von Barrierefreiheit sowohl für Blinde und Sehbehinderte als auch für Rollstuhlfahrer wie folgt gestaltet werden kann: - Die Hochborde werden auf der Seite, auf der kein Multifunktionsstreifen geplant ist, beibehalten. - Der Übergang von Fahrbahn zu Multifunktionsstreifen wird mit niedrigen Rundborden gestaltet, für den Übergang von Multifunktionsstreifen und Gehweg wird ein Niveauunterschied von drei bis vier Zentimetern ausgebildet. - Bei den Übergängen zwischen Fahrbahn und Gehwegen sind Doppelquerungen einzurichten. 2. Die Vorlage NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 266 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 430, NR 431 und OA 266) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Ziffern 2. und 3. durch die Forderung, Mischverkehrsflächen als verkehrsberuhigte Bereiche - Zeichen 325 StVO -, ersetzt werden) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 209 = Annahme ohne Zusatz, NR 430, NR 431 und OA 266 = Annahme) 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO II, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 209 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zu prüfen und zu berichten ist, ob der Straßenraum zur Gewährleistung von Barrierefreiheit sowohl für Blinde und Sehbehinderte als auch für Rollstuhlfahrer wie folgt gestaltet werden kann: - Die Hochborde werden auf der Seite, auf der kein Multifunktionsstreifen geplant ist, beibehalten. - Der Übergang von Fahrbahn zu Multifunktionsstreifen wird mit niedrigen Rundborden gestaltet, für den Übergang von Multifunktionsstreifen und Gehweg wird ein Niveauunterschied von drei bis vier Zentimetern ausgebildet. - Bei den Übergängen zwischen Fahrbahn und Gehwegen sind Doppelquerungen einzurichten. 2. Die Vorlage NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 266 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 430, NR 431 und OA 266) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Ziffern 2. und 3. durch die Forderung, Mischverkehrsflächen als verkehrsberuhigte Bereiche - Zeichen 325 StVO -, ersetzt werden) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 38 Beschluss: 1. Der Vorlage M 209 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zu prüfen und zu berichten ist, ob der Straßenraum zur Gewährleistung von Barrierefreiheit sowohl für Blinde und Sehbehinderte als auch für Rollstuhlfahrer wie folgt gestaltet werden kann: - Die Hochborde werden auf der Seite, auf der kein Multifunktionsstreifen geplant ist, beibehalten. - Der Übergang von Fahrbahn zu Multifunktionsstreifen wird mit niedrigen Rundborden gestaltet, für den Übergang von Multifunktionsstreifen und Gehweg wird ein Niveauunterschied von drei bis vier Zentimetern ausgebildet. - Bei den Übergängen zwischen Fahrbahn und Gehwegen sind Doppelquerungen einzurichten. 2. Die Vorlage NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 266 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 430, NR 431 und OA 266) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Ziffern 2. und 3. durch die Forderung, Mischverkehrsflächen als verkehrsberuhigte Bereiche - Zeichen 325 StVO - auszuweisen, ersetzt werden) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage M 209 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2393, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 § 2924, 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.03.2013 Aktenzeichen: 61 0

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