Vorplanung Umgestaltung der Großen Friedberger Straße
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M
200 Betreff:
Vorplanung Umgestaltung der Großen Friedberger Straße Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
24.02.2011, § 9523 (M 19) Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.02.2013
I. Der Planung zur Umgestaltung
der Großen Friedberger Straße und der in diesem Bereich angrenzenden Straßen -
Gelbehirschstraße und Kleine Friedberger Straße - wird entsprechend der
Plananlage zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser
Grundlage die weiteren Planungsschritte des Projektes Große Friedberger Straße
voranzutreiben.
III. Es dient zur Kenntnis, dass
a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf
ca. 3.112.000 € geschätzt werden, b) für die Maßnahme der Neugestaltung der Großen
Friedberger Straße bisher im Haushalt finanzielle Mittel in Höhe von
2.100.000 € im Investitionsprogramm Schöneres Frankfurt
(Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.002418) veranschlagt sind. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die für die
Umsetzung der Maßnahme benötigten zusätzlichen Mittel zu gegebener Zeit im
Haushalt zu beordnen. V. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zu
gegebener Zeit eine Bau- und Finanzierungsvorlage erstellen wird. VI. Der Magistrat wird beauftragt, eine Vereinbarung
mit der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) herbeizuführen, die für den
Bereich der Maßnahme die Kostentragung für den Fall einer Beschädigung des
Kanals durch Baumpflanzungen regelt. Es dient zur Kenntnis, dass im Schadenfall nach
derzeitigem Stand der Abstimmung mit der SEF Kosten in Höhe von maximal 450.000
€ aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren sind. In den unter III.
genannten Gesamtkosten der Maßnahme sind diese Kosten nicht enthalten. Begründung: A. Zielsetzung Die Umgestaltung der Großen Friedberger Straße ist
Bestandteil des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt und soll gemäß
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9523 vom 24.02.2011 zur
Magistratsvorlage M 19 "Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" mit
Priorität umgesetzt werden. Ziel der gestalterischen und funktionalen Neuordnung
des Straßenraums ist eine Stärkung der vorhandenen Nutzungen insbesondere durch
die Verbesserung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums unter
Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Verkehrs. Durch die erfolgreiche Umgestaltung und Erneuerung
der Zeil wurde noch deutlicher, dass die zur Zeil führenden Straßen in ihrer
Gestaltqualität den Anforderungen an inner-städtische Einkaufs- und
Erlebnisbereiche nicht gerecht werden. Breite Fahrbahnen und Parkierungsbereiche an den
Fahrbahnrändern stehen im Gegensatz zu eher schmalen Gehwegen und wenigen
Flächen, die für Außengastronomie zur Verfügung stehen. Die vorliegende Planung soll den Fußgängern und der
Außengastronomie mehr Raum gewähren, während die Nutzungen durch den
motorisierten Verkehr weniger deutlich in Erscheinung treten sollen.
Gleichzeitig sollen die Bereiche befahrbar bleiben und insbesondere die
Andienung weiter möglich sein. Aufenthaltsqualität soll in der Großen
Friedberger Straße durch großzügigere Raumangebote im Gehwegbereich, Begrünung
und einen einheitlichen, hellen Gehwegbelag geschaffen werden. Dadurch soll die
Verknüpfung der Zeil mit den umliegenden Bereichen verbessert und die Einkaufs-
und Erlebnisstruktur der gesamten Innenstadt gestärkt werden. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur
Umgestaltung der Zeil § 2159 vom Juli 2007 erfolgte die Maßgabe, genauso viele
Bäume zeitnah nachzupflanzen, wie durch die Maßnahme der Zeil Neugestaltung
entfallen mussten. Bevorzugte Standorte sollten neben den Parallelstraßen die
Seitenstraßen der Zeil sein, zu denen die Große Fried-berger Straße zählt. Die
vorgesehenen Baumpflanzungen folgen dieser Maßgabe. B. Alternativen Im Rahmen der Vorplanung wurden gestalterische und
verkehrliche Alternativen entwickelt und gegeneinander abgewogen. In den
Planungsprozess einbezogen waren neben dem Ortsbeirat 1 und der
Koordinierungsgruppe Verkehr auch interessierte Eigentümer und Anlieger.
Ergebnis der Abwägung ist das vorliegende Planungskonzept. Als Voraussetzung für die Pflanzung von Bäumen sind
die Umlegung von Versorgungsleitungen und ergänzende bauliche Maßnahmen zum
Schutz dieser Leitungen sowie des vorhandenen Kanals erforderlich. Eine
Alternative mit Verzicht auf Baumpflanzungen scheidet aus Sicht des Magistrates
aus, da die Baumpflanzungen ein wesentlicher Teil des Projektzieles sind. Dies
gilt insbesondere vor dem Hintergrund des oben genannten Beschlusses. Die Bäume
können die Aufenthaltsqualität in der Großen Friedberger Straße deutlich
erhöhen, in dem sie den optischen Eindruck verbessern und den Straßenraum
strukturieren. Zusätzlich tragen Straßenbäume zur Verbesserung des Stadtklimas
bei, insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels. Die Nebenstraßen der Großen Friedberger Straße, die
Gelbehirschstraße und die Kleine Friedberger Straße wurden im Konzept
einbezogen. Ebenso wird auch der Schwedenkronenplatz als Bestandteil der
Maßnahme Große Friedberger Straße gesehen. Dennoch wird die Einbeziehung des
Schwedenkronenplatzes in das Gesamtvorhaben aus Gründen der Kostenersparnis
noch einmal geprüft. Der Kostenanteil für diese Bereiche beträgt ca.
1.045.000 €. Eine Alternative ohne die Einbeziehung dieser Bereiche
erscheint jedoch wenig sinnvoll. Eine einheitliche Gestaltung der Großen
Friedberger Straße und des Schwedenkronenplatzes ist aufgrund der
Auffindbarkeit des Parkhauses Konrad-Adenauer-Straße empfehlenswert. Diese
Fußgängerverbindung sollte durch eine wieder erkennbare Gestaltung gestärkt
werden. Beide Seitenstraßen der Großen
Friedberger Straße sind sehr schmal und dunkel und bieten in der heutigen
Aufteilung sehr wenig Platz für Fußgänger. Das vorliegende Planungskonzept
sieht für diese Bereiche eine Mischverkehrsfläche mit einheitlichem Belag und
wenigen Möblierungselementen vor. Die negative Gesamtwirkung der Straßen erstreckt sich
aufgrund der Sichtbeziehungen auch auf die angrenzenden Bereiche der Großen
Friedberger Straße. Um eine ganzheit-liche und nachhaltige Lösung für die Große
Friedberger Straße zu erreichen, ist es notwendig, auch diese Straßen in die
Umgestaltung einzubeziehen. C. Lösung Straßenraumaufteilung Mit dem Wegfall der Straßenbahn in der Großen
Friedberger Straße bietet sich die Chance, den überdimensionierten
Fahrbahnbereich auf das für die Abwicklung des Fahrverkehrs notwendige Maß zu
reduzieren. Die Breite der Fahrbahn kann von bisher 8,50 m im südlichen Bereich
und 11,00 m im nördlichen Bereich auf 5,50 m reduziert werden. Die vorhandene
Radroute verläuft weiterhin im Fahrbahnbereich der Großen Friedberger
Straße. Die Verknüpfung mit der Alten Gasse
im Norden erfolgt über einen Kreisverkehr, der im Zuge der Radroute Fahrgasse -
Große Friedberger Straße umgesetzt wird. Die Planungen werden untereinander
abgestimmt und können unabhängig gebaut werden. Das Konzept für die Große Friedberger Straße
differenziert zwischen der westlichen und der östlichen Seite, da der
Straßenverlauf in Nord-Südrichtung bedingt, dass die östliche Seite in den
Nachmittags- und Abendstunden besser besonnt und damit als Aufenthaltsbereich
besser geeignet ist. Hier soll ein breiterer Gehwegbereich geschaffen werden.
Heute sind auf dieser Seite bereits mehrere Außengastronomieeinrichtungen
vorhanden. Diese bekommen durch die gewählte Aufteilung eine größere Fläche und
die Ansprüche an Einkaufs- und Gastronomienutzungen können sich dadurch besser
nebeneinander verwirklichen lassen. Der östliche Gehweg soll hierfür Breiten
zwischen 5,70 m und 7,15 m aufweisen. Der westliche Gehweg soll in etwa gleich breit sein
wie im Bestand. Er variiert in der Breite zwischen 2,75 m und 4,10 m. Zwischen
Gehweg und Fahrbahn ist höhengleich zum Gehweg ein Multifunktionsstreifen
vorgesehen, der insbesondere die Funktion der Andienung sowie ergänzende
Verkehrs- und Aufenthaltsfunktionen aufnehmen soll. Mit einer Breite von 2,55 m
ist dieser Streifen auch für die Andienung mit größeren Fahrzeugen geeignet.
Der Fahrbahnbereich soll -
statt mit Hochborden wie im Bestand - zukünftig mit niedrigen Rundborden von
den Gehwegbereichen bzw. vom Multifunktionsstreifen abgetrennt werden, um
Querungen für Fußgänger auf der gesamten Länge der Straße zu erleichtern.
Eine beidseitige Baumstellung ist in der Großen
Friedberger Straße aufgrund der geringen Breite und der vielfältigen
Nutzungsansprüche nicht möglich. Bei einer einseitigen Stellung bietet sich die
breite östliche Gehwegseite an. Hier sind zehn Bäume geplant, die durch den
großzügigen Gehweg einen ausreichenden Abstand zu den vorhandenen Gebäuden
einhalten. Stellplätze -
Multifunktionsstreifen Im Bestand sind 51 Stellplätze in der Großen
Friedberger Straße und in der Gelbehirschstraße vorhanden. Davon sind 29
bewirtschaftete Kurzparkplätze mit Parkscheinautomat. Diese Parkplatzfunktion
kann in diesem zentralen innerstädtischen Bereich durch verschiedene nahe
gelegene Parkhäuser aufgenommen werden. So befinden sich neben dem Parkhaus
Konrad-Adenauer-Straße auch das Parkhaus Konstablerwache und das Parkhaus Am
Gericht in unmittelbarer Nähe der Großen Friedberger Straße. Diese Parkhäuser
weisen außer an wenigen Wochenenden keine hohe Auslastung auf. Vor diesem
Hintergrund soll auf die vorhandenen Kurzzeitparkplätze im Straßenraum
zukünftig zu Gunsten der Stärkung der Aufenthaltsqualität und zu Gunsten von
Andienungsplätzen für den Anliefer- und Kundenverkehr verzichtet werden.
Von den 15 momentan vorhandenen
Andienungsstellplätzen, die nachts für die allgemeine Nutzung - beispielsweise
durch Anwohner - frei gegeben sind, sollen insgesamt zwölf Stellplätze erhalten
bleiben, zusätzlich sollen statt der Kurzzeitparkplätze in der
Gelbehirschstraße zukünftig weitere fünf Andienungsplätze entstehen. Zudem sind
im Multifunktionsstreifen die vorhandenen Behindertenstellplätze, Taxiplätze
und Plätze für Einsatzfahrzeuge berücksichtigt. Neben der Andienung sollen im Multifunktionsstreifen
auf der Westseite noch Fahrradständer und Sitzmöglichkeiten Platz finden. Bei
den Sitzelementen soll es sich nicht um eine klassische Sitzbank handeln,
sondern um Steinquader ohne Holzauflage. Diese sind nicht für den dauerhaften
Aufenthalt vorgesehen, können aber für eine kurze Gehpause genutzt werden und
stellen eine ästhetische, robuste und pflegearme Lösung dar. Eine räumlich begrenzte und zeitlich
befristete Nutzung von Teilen des Multifunktionsstreifens für Außengastronomie
zu Lasten einzelner Stellplätze ist ebenfalls denkbar. Baumpflanzungen Auf Grund der besseren Besonnungssituation und der
vorhandenen Außengastronomie werden die Bäume im Bereich der breiten, östlichen
Gehwegseite angeordnet. Dies führt allerdings dazu, dass sich die Bäume
zukünftig über dem bestehenden Abwasserkanal befinden, der in der Großen
Friedberger Straße nicht - wie sonst meist üblich - mittig im derzeitigen
Fahrbahnbereich, sondern in Randlage und damit im Bereich der zukünftigen
Gehwegerweiterung mit Baumstandorten verläuft. Der Kanal stammt aus dem Jahr 1872, ist aber noch in
gutem Zustand und wird als nicht erneuerungsbedürftig eingestuft. Ein Verlegen des Kanals würde Investitionskosten in
Höhe von ca. 450.000 € verursachen. Der Kanal befindet sich in einer Tiefe, die eine
Überpflanzung ermöglicht. Dazu müssen technische Vorkehrungen getroffen werden,
die verhindern, dass der Kanal durch Wurzeln beschädigt werden kann. Zusätzlich
muss dem Baum genügend Raum zur Durchwurzelung gegeben werden. Eine solche technische Lösung wird im Rahmen der
weiteren Planung im Detail festgelegt. Eine Investition in die Verlegung des
Kanals ist angesichts des Kanalzustandes nicht gerechtfertigt, da davon
ausgegangen werden kann, dass eine Lösung zur Verhinderung der Beschädigung des
Kanals gefunden und realisiert werden kann. Die Kosten für einen Schutz des
Kanals werden momentan auf ca. 4.000 € pro Baum, insgesamt also 40.000
€ in der Großen Friedberger Straße geschätzt. Das Restrisiko für eine Beschädigung des Kanals wird
bei korrekter Ausführung als gering eingeschätzt. Im Rahmen der weiteren
Planung muss dennoch eine Vereinbarung mit dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Frankfurt getroffen werden, die die Kostentragung für den Fall einer
Beschädigung des Kanals durch die Bäume regelt. Dabei wären als maximale
Schadenshöhe die Kosten für einen Neubau des Kanals in Höhe von ca. 450.000
€ anzusetzen und ein angemessener Vorteilsausgleich neu für alt zu
berücksichtigen. Nach dem derzeitigen Stand der Abstimmung mit der SEF sind im
Schadensfall die Kosten aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren. In den
Gesamtkosten der Maßnahme sind diese Kosten nicht enthalten. An einzelnen Baumstandorten müssen zusätzlich noch
andere Leitungen verlegt werden. Diese Leitungsarbeiten, sofern sie
kostenwirksam sind, sind in der Kostenschätzung berücksichtigt. Nebenstraßen Die Nebenstraßen der Großen Friedberger Straße, die
Gelbehirschstraße und die Kleine Friedberger Straße sollen weiterhin in
Einbahnrichtung befahrbar bleiben. Für größere Fahrzeuge ist so gewährleistet,
dass ein Ausfahren aus der Großen Friedberger Straße ohne Wenden möglich
ist. Diese Straßen sollen
anders als bisher nicht nach dem Trennprinzip gestaltet werden, sondern von
Hauskante zu Hauskante als Mischverkehrsfläche auf einem Niveau bleiben. So
wird auch in den schmalen Straßen eine ausreichende Breite für Fußgänger
gewährleistet. Beläge Im Rahmen der Vorplanung wurden erste Überlegungen
für die zukünftigen Beläge in der Großen Friedberger Straße entwickelt. Der Fahrbahnbereich, der im Lageplan
als dunkle Fläche dargestellt ist, wird in Asphaltbauweise realisiert. Die
Gehwege und der Multifunktionsstreifen sollen gepflastert werden. Für den
Gehweg ist ein Standardbelag aus hellgrauen Betonsteinen vorgesehen. Zufahrten zwischen Fahrbahnrand und
Gehweghinterkante, Wendebereiche und Überfahrten sollen farblich angepasst an
die Gehwegbereiche ausgeführt werden. Die Bauweise und die
Oberflächenbefestigung sind im Rahmen der Entwurfsplanung noch festzulegen.
Dabei sollen die gestalterischen und die technischen Anforderungen an
Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.
Die Mischverkehrsflächen in der Kleinen Friedberger
Straße und der Gelbehirschstraße und die darin enthaltenen Flächen für die
Andienung werden farblich an den Gehwegbelag angepasst. Für diese Flächen wurde
im Rahmen der Vorplanung ein hochwertiger, farblich angepasster heller Asphalt
vorgesehen. Die genaue Festlegung dieses Belages erfolgt ebenfalls im Rahmen
der weiteren Planung. Beleuchtung Die Beleuchtung in der Großen Friedberger Straße soll
beidseitig der Fahrbahn mit einer 6,0 m hohen Leuchte erfolgen, wie sie bereits
in dem hergestellten Bereich abzweigend von der Zeil vorhanden ist. Möblierung Im Zuge der Umgestaltung sollen die Straßen insgesamt
von störenden Einbauten und nicht benötigten Möblierungselementen befreit
werden, um einen ruhigeren Gesamteindruck zu schaffen. So sollen bestehende und
neu zu errichtende Schaltkästen soweit möglich unterirdisch untergebracht oder
an wenig störende Standorte verschoben werden. D. Kosten Der Investitionsbedarf beläuft sich gemäß
Kostenschätzung auf 3.112.000 €. Die Baukosten mit den Kosten für
Straßenbau, Baumpflanzungen, Beleuchtung und Leitungsverlegungen werden auf ca.
2.681.000 € geschätzt. Die voraussichtlichen Baunebenkosten, die
neben den Fachplanungen auch Kosten für Gutachten enthalten, betragen ca.
431.000 €. Im Haushalt sind unter der Projektdefinition 5.002418
Investitionsmittel in Höhe von 2.100.000 € veranschlagt. Die darüber
hinaus benötigten Investitionsmittel sind zu gegebener Zeit im Haushalt zu
beordnen. Der bisherige Haushaltsansatz
basierte auf einer groben pauschalen Kostenannahme. Die aktuelle
Kostenschätzung basiert auf der Vorplanung und berücksichtigt u. a. auch im
Vorfeld der Planung nicht näher kalkulierbare Kosten für
Leitungsverlegungen. Anlage _Plan (ca.
800 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
30.10.2012, NR 430
Antrag vom
30.10.2012, NR 431
Anregung vom
30.10.2012, OA 265
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 14.01.2011, M 19
Bericht des
Magistrats vom 03.05.2013, B 232
Bericht des
Magistrats vom 17.05.2013, B 251
Vortrag des
Magistrats vom 25.08.2014, M 139
Vortrag des
Magistrats vom 27.07.2020, M 117
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
19.09.2012 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1
am 30.10.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 265 2012
Der Vorlage M 200 wird unter Hinweis auf OA 265
zugestimmt. Die OA 265 lautet: "Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird
aufgefordert, bei der weiteren Planung der Großen Friedberger Straße weitere
Fahrradabstellplätze, insbesondere im südlichen Teil, einzuplanen.
Des Weiteren soll die Planung gemeinsam mit dem Blindenbund überprüft und
optimiert werden."
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
14. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 200 auf den Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
430 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR
431 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
4. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA
265 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
14. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP
15 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 200 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage
NR 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
4. Der Vorlage
OA 265 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme unter
Berücksichtigung der Vorlagen NR 430, NR 431 und OA 265 mit der Maßgabe, dass
die Gesamtkosten der Baumaßnahme nennenswert verringert werden) sowie FREIE
WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass Ziffer II. des Revisionsberichts
berücksichtigt wird) und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 430, NR 431 und OA
265); CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD,
LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD
und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die
Ziffern 2. und 3. durch die Forderung, Mischverkehrsflächen als
verkehrsberuhigte Bereiche - Zeichen 325 StVO -, ersetzt werden)
zu 4. SPD, LINKE., Piraten und RÖMER; CDU, GRÜNE, FDP und
FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 31
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 200 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zu prüfen und zu berichten ist,
ob der Straßenraum zur Gewährleistung von Barrierefreiheit sowohl für Blinde
und Sehbehinderte als auch für Rollstuhlfahrer wie folgt gestaltet werden
kann: • Die Hochborde werden auf der Seite, auf der kein
Multifunktionsstreifen geplant ist, beibehalten. • Der Übergang von
Fahrbahn zu Multifunktionsstreifen wird mit niedrigen Rundborden gestaltet,
für den Übergang von Multifunktionsstreifen und Gehweg wird ein
Niveauunterschied von drei bis vier Zentimetern ausgebildet. • Bei
den Übergängen zwischen Fahrbahn und Gehwegen sind Doppelquerungen
einzurichten. 2. Die Vorlage NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage
NR 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
4. Der Vorlage
OA 265 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass dadurch keine weiteren
Kfz-Stellplätze entfallen.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und RÖMER (= Annahme ohne
Zusatz), LINKE. (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 430, NR 431
und OA 265 mit der Maßgabe, dass die Gesamtkosten der Baumaßnahme nennenswert
verringert werden), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass auf eine
Umgestaltung des Schwedenkronenplatzes verzichtet wird und darüber hinaus
eine weitere Detailplanung/Projektrealisierung strengstens unter dem
Kriterium der Kostenreduzierung erfolgt), FREIE WÄHLER (= Annahme mit der
Maßgabe, dass Ziffer II. des Revisionsamtes berücksichtigt wird) sowie
Piraten (= Annahme im Rahmen NR 430, NR 431 und OA 265) und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD,
LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD,
Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe,
dass die Ziffern 2. und 3. durch die Forderung, Mischverkehrsflächen als
verkehrsberuhigte Bereiche - Zeichen 325 StVO - auszuweisen, ersetzt werden)
zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (=
vereinfachtes Verfahren) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 200 = Annahme mit der Maßgabe,
dass Ziffer II. des Revisionsberichts berücksichtigt wird, NR 430 und NR 431
= Prüfung und Berichterstattung, OA 265 = Annahme)
18. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Vorlage M 200 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß
§ 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER
Beschlussausfertigung(en): § 2386, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 § 2932, 18. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.03.2013 Aktenzeichen: 60 10