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Vorplanung Umgestaltung der Großen Friedberger Straße

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 200 Betreff: Vorplanung Umgestaltung der Großen Friedberger Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9523 (M 19) Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.02.2013 I. Der Planung zur Umgestaltung der Großen Friedberger Straße und der in diesem Bereich angrenzenden Straßen - Gelbehirschstraße und Kleine Friedberger Straße - wird entsprechend der Plananlage zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Grundlage die weiteren Planungsschritte des Projektes Große Friedberger Straße voranzutreiben. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme auf ca. 3.112.000 € geschätzt werden, b) für die Maßnahme der Neugestaltung der Großen Friedberger Straße bisher im Haushalt finanzielle Mittel in Höhe von 2.100.000 € im Investitionsprogramm Schöneres Frankfurt (Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.002418) veranschlagt sind. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die für die Umsetzung der Maßnahme benötigten zusätzlichen Mittel zu gegebener Zeit im Haushalt zu beordnen. V. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zu gegebener Zeit eine Bau- und Finanzierungsvorlage erstellen wird. VI. Der Magistrat wird beauftragt, eine Vereinbarung mit der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) herbeizuführen, die für den Bereich der Maßnahme die Kostentragung für den Fall einer Beschädigung des Kanals durch Baumpflanzungen regelt. Es dient zur Kenntnis, dass im Schadenfall nach derzeitigem Stand der Abstimmung mit der SEF Kosten in Höhe von maximal 450.000 € aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren sind. In den unter III. genannten Gesamtkosten der Maßnahme sind diese Kosten nicht enthalten. Begründung: A. Zielsetzung Die Umgestaltung der Großen Friedberger Straße ist Bestandteil des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt und soll gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 9523 vom 24.02.2011 zur Magistratsvorlage M 19 "Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" mit Priorität umgesetzt werden. Ziel der gestalterischen und funktionalen Neuordnung des Straßenraums ist eine Stärkung der vorhandenen Nutzungen insbesondere durch die Verbesserung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen des Verkehrs. Durch die erfolgreiche Umgestaltung und Erneuerung der Zeil wurde noch deutlicher, dass die zur Zeil führenden Straßen in ihrer Gestaltqualität den Anforderungen an inner-städtische Einkaufs- und Erlebnisbereiche nicht gerecht werden. Breite Fahrbahnen und Parkierungsbereiche an den Fahrbahnrändern stehen im Gegensatz zu eher schmalen Gehwegen und wenigen Flächen, die für Außengastronomie zur Verfügung stehen. Die vorliegende Planung soll den Fußgängern und der Außengastronomie mehr Raum gewähren, während die Nutzungen durch den motorisierten Verkehr weniger deutlich in Erscheinung treten sollen. Gleichzeitig sollen die Bereiche befahrbar bleiben und insbesondere die Andienung weiter möglich sein. Aufenthaltsqualität soll in der Großen Friedberger Straße durch großzügigere Raumangebote im Gehwegbereich, Begrünung und einen einheitlichen, hellen Gehwegbelag geschaffen werden. Dadurch soll die Verknüpfung der Zeil mit den umliegenden Bereichen verbessert und die Einkaufs- und Erlebnisstruktur der gesamten Innenstadt gestärkt werden. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Umgestaltung der Zeil § 2159 vom Juli 2007 erfolgte die Maßgabe, genauso viele Bäume zeitnah nachzupflanzen, wie durch die Maßnahme der Zeil Neugestaltung entfallen mussten. Bevorzugte Standorte sollten neben den Parallelstraßen die Seitenstraßen der Zeil sein, zu denen die Große Fried-berger Straße zählt. Die vorgesehenen Baumpflanzungen folgen dieser Maßgabe. B. Alternativen Im Rahmen der Vorplanung wurden gestalterische und verkehrliche Alternativen entwickelt und gegeneinander abgewogen. In den Planungsprozess einbezogen waren neben dem Ortsbeirat 1 und der Koordinierungsgruppe Verkehr auch interessierte Eigentümer und Anlieger. Ergebnis der Abwägung ist das vorliegende Planungskonzept. Als Voraussetzung für die Pflanzung von Bäumen sind die Umlegung von Versorgungsleitungen und ergänzende bauliche Maßnahmen zum Schutz dieser Leitungen sowie des vorhandenen Kanals erforderlich. Eine Alternative mit Verzicht auf Baumpflanzungen scheidet aus Sicht des Magistrates aus, da die Baumpflanzungen ein wesentlicher Teil des Projektzieles sind. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des oben genannten Beschlusses. Die Bäume können die Aufenthaltsqualität in der Großen Friedberger Straße deutlich erhöhen, in dem sie den optischen Eindruck verbessern und den Straßenraum strukturieren. Zusätzlich tragen Straßenbäume zur Verbesserung des Stadtklimas bei, insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels. Die Nebenstraßen der Großen Friedberger Straße, die Gelbehirschstraße und die Kleine Friedberger Straße wurden im Konzept einbezogen. Ebenso wird auch der Schwedenkronenplatz als Bestandteil der Maßnahme Große Friedberger Straße gesehen. Dennoch wird die Einbeziehung des Schwedenkronenplatzes in das Gesamtvorhaben aus Gründen der Kostenersparnis noch einmal geprüft. Der Kostenanteil für diese Bereiche beträgt ca. 1.045.000 €. Eine Alternative ohne die Einbeziehung dieser Bereiche erscheint jedoch wenig sinnvoll. Eine einheitliche Gestaltung der Großen Friedberger Straße und des Schwedenkronenplatzes ist aufgrund der Auffindbarkeit des Parkhauses Konrad-Adenauer-Straße empfehlenswert. Diese Fußgängerverbindung sollte durch eine wieder erkennbare Gestaltung gestärkt werden. Beide Seitenstraßen der Großen Friedberger Straße sind sehr schmal und dunkel und bieten in der heutigen Aufteilung sehr wenig Platz für Fußgänger. Das vorliegende Planungskonzept sieht für diese Bereiche eine Mischverkehrsfläche mit einheitlichem Belag und wenigen Möblierungselementen vor. Die negative Gesamtwirkung der Straßen erstreckt sich aufgrund der Sichtbeziehungen auch auf die angrenzenden Bereiche der Großen Friedberger Straße. Um eine ganzheit-liche und nachhaltige Lösung für die Große Friedberger Straße zu erreichen, ist es notwendig, auch diese Straßen in die Umgestaltung einzubeziehen. C. Lösung Straßenraumaufteilung Mit dem Wegfall der Straßenbahn in der Großen Friedberger Straße bietet sich die Chance, den überdimensionierten Fahrbahnbereich auf das für die Abwicklung des Fahrverkehrs notwendige Maß zu reduzieren. Die Breite der Fahrbahn kann von bisher 8,50 m im südlichen Bereich und 11,00 m im nördlichen Bereich auf 5,50 m reduziert werden. Die vorhandene Radroute verläuft weiterhin im Fahrbahnbereich der Großen Friedberger Straße. Die Verknüpfung mit der Alten Gasse im Norden erfolgt über einen Kreisverkehr, der im Zuge der Radroute Fahrgasse - Große Friedberger Straße umgesetzt wird. Die Planungen werden untereinander abgestimmt und können unabhängig gebaut werden. Das Konzept für die Große Friedberger Straße differenziert zwischen der westlichen und der östlichen Seite, da der Straßenverlauf in Nord-Südrichtung bedingt, dass die östliche Seite in den Nachmittags- und Abendstunden besser besonnt und damit als Aufenthaltsbereich besser geeignet ist. Hier soll ein breiterer Gehwegbereich geschaffen werden. Heute sind auf dieser Seite bereits mehrere Außengastronomieeinrichtungen vorhanden. Diese bekommen durch die gewählte Aufteilung eine größere Fläche und die Ansprüche an Einkaufs- und Gastronomienutzungen können sich dadurch besser nebeneinander verwirklichen lassen. Der östliche Gehweg soll hierfür Breiten zwischen 5,70 m und 7,15 m aufweisen. Der westliche Gehweg soll in etwa gleich breit sein wie im Bestand. Er variiert in der Breite zwischen 2,75 m und 4,10 m. Zwischen Gehweg und Fahrbahn ist höhengleich zum Gehweg ein Multifunktionsstreifen vorgesehen, der insbesondere die Funktion der Andienung sowie ergänzende Verkehrs- und Aufenthaltsfunktionen aufnehmen soll. Mit einer Breite von 2,55 m ist dieser Streifen auch für die Andienung mit größeren Fahrzeugen geeignet. Der Fahrbahnbereich soll - statt mit Hochborden wie im Bestand - zukünftig mit niedrigen Rundborden von den Gehwegbereichen bzw. vom Multifunktionsstreifen abgetrennt werden, um Querungen für Fußgänger auf der gesamten Länge der Straße zu erleichtern. Eine beidseitige Baumstellung ist in der Großen Friedberger Straße aufgrund der geringen Breite und der vielfältigen Nutzungsansprüche nicht möglich. Bei einer einseitigen Stellung bietet sich die breite östliche Gehwegseite an. Hier sind zehn Bäume geplant, die durch den großzügigen Gehweg einen ausreichenden Abstand zu den vorhandenen Gebäuden einhalten. Stellplätze - Multifunktionsstreifen Im Bestand sind 51 Stellplätze in der Großen Friedberger Straße und in der Gelbehirschstraße vorhanden. Davon sind 29 bewirtschaftete Kurzparkplätze mit Parkscheinautomat. Diese Parkplatzfunktion kann in diesem zentralen innerstädtischen Bereich durch verschiedene nahe gelegene Parkhäuser aufgenommen werden. So befinden sich neben dem Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße auch das Parkhaus Konstablerwache und das Parkhaus Am Gericht in unmittelbarer Nähe der Großen Friedberger Straße. Diese Parkhäuser weisen außer an wenigen Wochenenden keine hohe Auslastung auf. Vor diesem Hintergrund soll auf die vorhandenen Kurzzeitparkplätze im Straßenraum zukünftig zu Gunsten der Stärkung der Aufenthaltsqualität und zu Gunsten von Andienungsplätzen für den Anliefer- und Kundenverkehr verzichtet werden. Von den 15 momentan vorhandenen Andienungsstellplätzen, die nachts für die allgemeine Nutzung - beispielsweise durch Anwohner - frei gegeben sind, sollen insgesamt zwölf Stellplätze erhalten bleiben, zusätzlich sollen statt der Kurzzeitparkplätze in der Gelbehirschstraße zukünftig weitere fünf Andienungsplätze entstehen. Zudem sind im Multifunktionsstreifen die vorhandenen Behindertenstellplätze, Taxiplätze und Plätze für Einsatzfahrzeuge berücksichtigt. Neben der Andienung sollen im Multifunktionsstreifen auf der Westseite noch Fahrradständer und Sitzmöglichkeiten Platz finden. Bei den Sitzelementen soll es sich nicht um eine klassische Sitzbank handeln, sondern um Steinquader ohne Holzauflage. Diese sind nicht für den dauerhaften Aufenthalt vorgesehen, können aber für eine kurze Gehpause genutzt werden und stellen eine ästhetische, robuste und pflegearme Lösung dar. Eine räumlich begrenzte und zeitlich befristete Nutzung von Teilen des Multifunktionsstreifens für Außengastronomie zu Lasten einzelner Stellplätze ist ebenfalls denkbar. Baumpflanzungen Auf Grund der besseren Besonnungssituation und der vorhandenen Außengastronomie werden die Bäume im Bereich der breiten, östlichen Gehwegseite angeordnet. Dies führt allerdings dazu, dass sich die Bäume zukünftig über dem bestehenden Abwasserkanal befinden, der in der Großen Friedberger Straße nicht - wie sonst meist üblich - mittig im derzeitigen Fahrbahnbereich, sondern in Randlage und damit im Bereich der zukünftigen Gehwegerweiterung mit Baumstandorten verläuft. Der Kanal stammt aus dem Jahr 1872, ist aber noch in gutem Zustand und wird als nicht erneuerungsbedürftig eingestuft. Ein Verlegen des Kanals würde Investitionskosten in Höhe von ca. 450.000 € verursachen. Der Kanal befindet sich in einer Tiefe, die eine Überpflanzung ermöglicht. Dazu müssen technische Vorkehrungen getroffen werden, die verhindern, dass der Kanal durch Wurzeln beschädigt werden kann. Zusätzlich muss dem Baum genügend Raum zur Durchwurzelung gegeben werden. Eine solche technische Lösung wird im Rahmen der weiteren Planung im Detail festgelegt. Eine Investition in die Verlegung des Kanals ist angesichts des Kanalzustandes nicht gerechtfertigt, da davon ausgegangen werden kann, dass eine Lösung zur Verhinderung der Beschädigung des Kanals gefunden und realisiert werden kann. Die Kosten für einen Schutz des Kanals werden momentan auf ca. 4.000 € pro Baum, insgesamt also 40.000 € in der Großen Friedberger Straße geschätzt. Das Restrisiko für eine Beschädigung des Kanals wird bei korrekter Ausführung als gering eingeschätzt. Im Rahmen der weiteren Planung muss dennoch eine Vereinbarung mit dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt getroffen werden, die die Kostentragung für den Fall einer Beschädigung des Kanals durch die Bäume regelt. Dabei wären als maximale Schadenshöhe die Kosten für einen Neubau des Kanals in Höhe von ca. 450.000 € anzusetzen und ein angemessener Vorteilsausgleich neu für alt zu berücksichtigen. Nach dem derzeitigen Stand der Abstimmung mit der SEF sind im Schadensfall die Kosten aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren. In den Gesamtkosten der Maßnahme sind diese Kosten nicht enthalten. An einzelnen Baumstandorten müssen zusätzlich noch andere Leitungen verlegt werden. Diese Leitungsarbeiten, sofern sie kostenwirksam sind, sind in der Kostenschätzung berücksichtigt. Nebenstraßen Die Nebenstraßen der Großen Friedberger Straße, die Gelbehirschstraße und die Kleine Friedberger Straße sollen weiterhin in Einbahnrichtung befahrbar bleiben. Für größere Fahrzeuge ist so gewährleistet, dass ein Ausfahren aus der Großen Friedberger Straße ohne Wenden möglich ist. Diese Straßen sollen anders als bisher nicht nach dem Trennprinzip gestaltet werden, sondern von Hauskante zu Hauskante als Mischverkehrsfläche auf einem Niveau bleiben. So wird auch in den schmalen Straßen eine ausreichende Breite für Fußgänger gewährleistet. Beläge Im Rahmen der Vorplanung wurden erste Überlegungen für die zukünftigen Beläge in der Großen Friedberger Straße entwickelt. Der Fahrbahnbereich, der im Lageplan als dunkle Fläche dargestellt ist, wird in Asphaltbauweise realisiert. Die Gehwege und der Multifunktionsstreifen sollen gepflastert werden. Für den Gehweg ist ein Standardbelag aus hellgrauen Betonsteinen vorgesehen. Zufahrten zwischen Fahrbahnrand und Gehweghinterkante, Wendebereiche und Überfahrten sollen farblich angepasst an die Gehwegbereiche ausgeführt werden. Die Bauweise und die Oberflächenbefestigung sind im Rahmen der Entwurfsplanung noch festzulegen. Dabei sollen die gestalterischen und die technischen Anforderungen an Funktionalität, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Die Mischverkehrsflächen in der Kleinen Friedberger Straße und der Gelbehirschstraße und die darin enthaltenen Flächen für die Andienung werden farblich an den Gehwegbelag angepasst. Für diese Flächen wurde im Rahmen der Vorplanung ein hochwertiger, farblich angepasster heller Asphalt vorgesehen. Die genaue Festlegung dieses Belages erfolgt ebenfalls im Rahmen der weiteren Planung. Beleuchtung Die Beleuchtung in der Großen Friedberger Straße soll beidseitig der Fahrbahn mit einer 6,0 m hohen Leuchte erfolgen, wie sie bereits in dem hergestellten Bereich abzweigend von der Zeil vorhanden ist. Möblierung Im Zuge der Umgestaltung sollen die Straßen insgesamt von störenden Einbauten und nicht benötigten Möblierungselementen befreit werden, um einen ruhigeren Gesamteindruck zu schaffen. So sollen bestehende und neu zu errichtende Schaltkästen soweit möglich unterirdisch untergebracht oder an wenig störende Standorte verschoben werden. D. Kosten Der Investitionsbedarf beläuft sich gemäß Kostenschätzung auf 3.112.000 €. Die Baukosten mit den Kosten für Straßenbau, Baumpflanzungen, Beleuchtung und Leitungsverlegungen werden auf ca. 2.681.000 € geschätzt. Die voraussichtlichen Baunebenkosten, die neben den Fachplanungen auch Kosten für Gutachten enthalten, betragen ca. 431.000 €. Im Haushalt sind unter der Projektdefinition 5.002418 Investitionsmittel in Höhe von 2.100.000 € veranschlagt. Die darüber hinaus benötigten Investitionsmittel sind zu gegebener Zeit im Haushalt zu beordnen. Der bisherige Haushaltsansatz basierte auf einer groben pauschalen Kostenannahme. Die aktuelle Kostenschätzung basiert auf der Vorplanung und berücksichtigt u. a. auch im Vorfeld der Planung nicht näher kalkulierbare Kosten für Leitungsverlegungen. Anlage _Plan (ca. 800 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.10.2012, NR 430 Antrag vom 30.10.2012, NR 431 Anregung vom 30.10.2012, OA 265 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.01.2011, M 19 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 232 Bericht des Magistrats vom 17.05.2013, B 251 Vortrag des Magistrats vom 25.08.2014, M 139 Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 117 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 19.09.2012 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 265 2012 Der Vorlage M 200 wird unter Hinweis auf OA 265 zugestimmt. Die OA 265 lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der weiteren Planung der Großen Friedberger Straße weitere Fahrradabstellplätze, insbesondere im südlichen Teil, einzuplanen. Des Weiteren soll die Planung gemeinsam mit dem Blindenbund überprüft und optimiert werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 200 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 430 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 431 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 265 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Der Vorlage OA 265 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 430, NR 431 und OA 265 mit der Maßgabe, dass die Gesamtkosten der Baumaßnahme nennenswert verringert werden) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass Ziffer II. des Revisionsberichts berücksichtigt wird) und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 430, NR 431 und OA 265); CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD und Piraten (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Ziffern 2. und 3. durch die Forderung, Mischverkehrsflächen als verkehrsberuhigte Bereiche - Zeichen 325 StVO -, ersetzt werden) zu 4. SPD, LINKE., Piraten und RÖMER; CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Der Vorlage M 200 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass zu prüfen und zu berichten ist, ob der Straßenraum zur Gewährleistung von Barrierefreiheit sowohl für Blinde und Sehbehinderte als auch für Rollstuhlfahrer wie folgt gestaltet werden kann: • Die Hochborde werden auf der Seite, auf der kein Multifunktionsstreifen geplant ist, beibehalten. • Der Übergang von Fahrbahn zu Multifunktionsstreifen wird mit niedrigen Rundborden gestaltet, für den Übergang von Multifunktionsstreifen und Gehweg wird ein Niveauunterschied von drei bis vier Zentimetern ausgebildet. • Bei den Übergängen zwischen Fahrbahn und Gehwegen sind Doppelquerungen einzurichten. 2. Die Vorlage NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 431 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Der Vorlage OA 265 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass dadurch keine weiteren Kfz-Stellplätze entfallen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 430, NR 431 und OA 265 mit der Maßgabe, dass die Gesamtkosten der Baumaßnahme nennenswert verringert werden), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass auf eine Umgestaltung des Schwedenkronenplatzes verzichtet wird und darüber hinaus eine weitere Detailplanung/Projektrealisierung strengstens unter dem Kriterium der Kostenreduzierung erfolgt), FREIE WÄHLER (= Annahme mit der Maßgabe, dass Ziffer II. des Revisionsamtes berücksichtigt wird) sowie Piraten (= Annahme im Rahmen NR 430, NR 431 und OA 265) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD, LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Ziffern 2. und 3. durch die Forderung, Mischverkehrsflächen als verkehrsberuhigte Bereiche - Zeichen 325 StVO - auszuweisen, ersetzt werden) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 200 = Annahme mit der Maßgabe, dass Ziffer II. des Revisionsberichts berücksichtigt wird, NR 430 und NR 431 = Prüfung und Berichterstattung, OA 265 = Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 11.03.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage M 200 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2386, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 § 2932, 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 11.03.2013 Aktenzeichen: 60 10