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Vereinbarung über die technische Betriebsführung der Schulschwimmbäder in der Stadt Frankfurt am Main Ergebnisbericht der Pilotphase

Vorlagentyp: B

Bericht

Am 12. Februar 2016 wurde vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main mit der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) eine Vereinbarung über die technische Betriebsführung der Schulschwimmbäder in der Stadt Frankfurt am Main getroffen. Seither steht die BBF in allen Fragen zu den Themen Betrieb, Planung und Bau von Schulschwimmbädern den städtischen Ämtern mit Rat und Tat zur Seite. In der Vereinbarung wurden die ersten für die technische Betriebsführung durch die BBF in Frage kommenden Schulschwimmbäder, das der Marie-Curie-Schule, der Berthold-Otto-Schule sowie der Neubau Schulschwimmbad Dahlmannschule zunächst für die zunächst auf ein Jahr befristete "Pilotphase" benannt. Diese Vereinbarung wurde durch Abschluss weiterer ergänzender Zusatzvereinbarungen bis Ende 2020 verlängert. Die Stadt Frankfurt am Main verfügt über acht Schulschwimmbadstandorte, welche über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. An drei Schulschwimmbadstandorten sind Kombibecken, an drei weiteren Standorten Lehrschwimmbecken sowie zwei Standorte mit Therapiebecken verortet. Am 14.08.2017, mit Beginn des neuen Schuljahres, konnte der erste Schritt in Richtung Vollbetrieb durch die BBF im Schulschwimmbad der Marie-Curie-Schule gestartet werden. Seither befindet sich das Schulschwimmbad, mit wenigen revisionsbedingten Schließungstagen, im Vollbetrieb und wird sieben Tage wöchentlich, inklusive der Hessischen Schulferien, 14 Stunden täglich genutzt. Dies entspricht ca. 98 Stunden wöchentlich und in Summe ca. 4900 Stunden jährlich. Insgesamt nutzen aktuell sieben Schulen sowie acht Vereine das Schulschwimmbad der Marie-Curie-Schule. Zum Vollbetrieb im Schulschwimmbad der Marie-Curie-Schule kann berichtet werden, dass dieser gut angelaufen ist. Das Schulschwimmbad wird positiv durch die Nutzerinnen und Nutzer angenommen, was sich in der aktuellen Vollbelegung widerspiegelt. Ansprechpartner für Nutzer ist die BBF. Dort ist auch das Beschwerdemanagement angesiedelt. Entsprechend der Schnittstellen erfolgt eine Einbindung der jeweiligen Schulhausverwaltung bzw. des Objektbereiches des Amtes für Bau und Immobilien (ABI). Zur beabsichtigten Übernahme des Lehrschwimmbeckens der Berthold-Otto-Schule kann berichtet werden, dass eine Funktionsprüfung der Anlagen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser nach der Richtlinie der deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. durch ein qualifiziertes Planungsbüro durchgeführt wurde. Die Beseitigung der sicherheitsrelevanten Mängel ist erfolgt. Die vollständige Übernahme der technischen Betriebsführung kann nach erneuter Dokumentation und Freigabe durch den Gutachter voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2021 erfolgen. Bedingt durch einen Wasserschaden konnte die Überleitung des Schulschwimmbades der Dahlmannschule nur verzögert erfolgen. Im Interimsbetrieb konnte die Betreuung der Badewassertechnik aufgenommen werden. Nach Behebung des Wasserschadens und Abarbeitung der durch die BBF unterbreiteten baulichen Optimierungsvorschläge ist ab dem 19.10.2020 das Schulschwimmbad Dahlmannschule in den Vollbetrieb übergegangen. Damit steht dieser Schulschwimmbadstandort nun ebenfalls sieben Tage wöchentlich, inklusive der Hessischen Schulferien, 14 Stunden täglich für die Schulen und Vereine zur Verfügung. Um die sukzessive Überleitung weiterer Schulschwimmbadstandorte zu vereinfachen, wurde durch ABI und BBF ein Stufenplan entwickelt, welcher einen fließenden Übergang gewährleistet: Eine erste Stufe sieht hier vor, zunächst vorhandene Dienstleistungen wie die Betreuung der Badewassertechnik und der Reinigung seitens des ABI um die Wochenenden zu erweitern. Die BBF stellt parallel eine Notfallhotline für die Wochenenden zur Verfügung und übernimmt bereits das vollumfängliche Wasserflächenmanagement. In der zweiten Stufe erfolgt schließlich die vollständige Überleitung der technischen Betriebsführung an die BBF. Das Schulschwimmbad der Wöhlerschule befindet sich in der Stufe 1 des Stufenplanes und kann seit dem 24.10.2020 zusätzlich an den Wochenenden durch die Vereine genutzt werden. Als Fazit der Pilotphase ist festzustellen, dass die Schwimm- und Schulgemeinden eine positive Resonanz durch die Synergien der Schulschwimmbadnutzung rückmelden. Durch die zusätzlichen Nutzungszeiten der Schulschwimmbäder kann das Angebot dringend benötigter Schwimmkurse ausgeweitet werden, um die Schwimmfähigkeit der Kinder zu verbessern. Damit erfüllt die Erweiterung der Schwimmzeiten hier eine wichtige Aufgabe für die Stadtteile und die gesamte Stadt Frankfurt am Main. Die Schulschwimmbäder werden aktuell durch 32 Schulen sowie 20 Vereine genutzt. Insgesamt wurde deutlich, dass die bisherige Betriebsform der Schulschwimmbäder lediglich eine ca. 50-prozentige Nutzung der möglichen Belegungszeiten erreichte. Mit einer zukünftigen Steigerung der Belegungen um ca. 50 % ist ebenfalls eine moderate Steigerung der Betriebskosten zu erwarten. Diese wird schätzungsweise deutlich geringer als die Steigerung der Nutzungen ausfallen. Hierdurch amortisiert sich die Steigerung der Betriebskosten im Verhältnis zur Nutzung. Aus Sicht des Magistrats wird der mit dieser Pilotphase eingeschlagene Weg zur Übernahme der technischen Betriebsführung der Schulschwimmbäder konsequent weiter beschritten werden, indem sukzessive auch die technische Betriebsführung der verbleibenden Schulschwimmbäder in die Verantwortung der BBF übergeführt wird. Gemäß dem Stadtverordnetenbeschluss vom 26.03.2020, § 5469, sind hierzu die Weichen gestellt.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 4
OBR 6
TO I, TOP 53
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 4
OBR 9
TO II, TOP 10
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 4
OBR 12
TO I, TOP 29
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 4
OBR 4
TO II, TOP 32
Angenommen
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD CDU FDP VOLT DFFM BFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 2
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 20
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Ablehnung:
FRAKTION
Sitzung 2
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 14
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF FRAKTION