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Schulschwimmkonzept

Vorlagentyp: NR CDU SPD GRÜNE

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aufgrund der steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen ist der Bedarf an Möglichkeiten für das Schulschwimmen zu ermitteln. Die Bedarfsanalyse sowie die Erstellung eines entsprechenden Schulschwimmkonzeptes sind vom Magistrat vorzulegen. Bau und Betrieb der Schulschwimmbäder werden zukünftig durch die Bäderbetriebe Frankfurt (BBF) durchgeführt, Die anfallenden Bau- und Betriebskosten für die Schulschwimmbäder sowie die jeweilige Bauherrschaft übernimmt das Bildungsdezernat. Ein erster Bericht ist bis zum 31.12.2020 vorzulegen.

Begründung

Aktuell gibt es Schülerinnen und Schüler in der Grundschule, die nicht entsprechend des Lehrplans die Möglichkeit haben, mit der Schule schwimmen zu gehen. Darüber hinaus sagt der hessische Lehrplan, dass auch zwischen der 5. und 8. Klasse bis zu 25 Stunden Schwimmen im Unterricht gehalten werden müssen. Aufgrund des riesigen Zuwachses an Schülerinnen und Schülern ist der Bedarf an Infrastruktur sorgfältig zu eruieren und notwendige Maßnahmen sind anschließend einzuleiten.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 38
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 89
Angenommen
Der Vorlage NR 1121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 42
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage NR 1121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Sitzung 45
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 3
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1121 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION

Reden im Parlament

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