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Bereitstellung eines Jobtickets mit einer reduzierten Eigenbeteiligung von 20 % ab 01.01.2019

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.10.2018, M 176 Betreff: Bereitstellung eines Jobtickets mit einer reduzierten Eigenbeteiligung von 20 % ab 01.01.2019 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 (E 262 Ziffer 6) 1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass allen städtischen Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten auch weiterhin ein JobTicket gewährt wird. Diese Regelung umfasst ebenso alle personalgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an diese Regelung mit der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) angeschlossene städtische oder stadtnahe Unternehmen und Institutionen. 2. Mit Wirkung vom 01.01.2019 wird die derzeitige Eigenbeteiligung der Bediensteten von 45% des RMV-Tarifpreises der jeweils maßgeblichen Preisstufe auf 20% reduziert. Der Magistrat wird ermächtigt, in diesem Sinne zum 01.01.2019 tätig zu werden. 3. Die hierdurch entstehenden Haushaltsbelastungen in Höhe von rd. 2,5 Mio. € jährlich wurden bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019 in der Produktgruppe 32.06 bereits berücksichtigt. 4. Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt weiterhin alle Aktivitäten des Magistrats, um möglichst ab dem Jahre 2020 auf der Basis der Regelungen für das den Landesbediensteten gewährte "Hessenticket" eine vergleichbare Regelung auch für die städtischen Bediensteten zu erreichen ("Kommunalticket"). Begründung: A. Zielsetzung Erstmals mit Beschluss § 5830 vom 24.01.1991 nahm die Stadtverordnetenversammlung zustimmend zur Kenntnis, dass allen Bediensteten der Stadt Frankfurt am Main zunächst befristet vom 01.05.1991 bis 31.12.1995 ein unentgeltliches JobTicket (damals noch das sog. "Fahr Bunt Job-Ticket" des ehemaligen Frankfurter Verkehrs-Verbundes (FVV)) zur Verfügung gestellt wurde. Damit sollte ein Beitrag zum Umweltschutz, zur Entlastung des Straßenverkehrs und zur Fahrgastgewinnung für den ehemaligen FVV geleistet werden. Im Jahr 1996 wurde dann erstmals eine Eigenbeteiligung von zunächst 25% (bezogen auf den RMV-Tarifpreis für eine Jahreskarte der jeweils maßgeblichen Preisstufe zu einem Zwölftel) eingeführt. 2004 wurde diese Eigenbeteiligung auf 35 % und 2006 auf 45 % im Rahmen der jeweiligen Beschlussfassungen zum Haushalt ausgedehnt. Die derzeitige Regelung mit der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zur Gewährung eines JobTickets geht noch auf den ursprünglichen Vertrag vom 30.04.1991 zwischen dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main mit dem damaligen FVV zurück und wurde im Jahr 2014 durch eine Änderungsvereinbarung mit dem RMV aktualisiert und angepasst. Bezugsberechtigt sind demnach alle · durch Arbeits- und Ausbildungsvertrag entgeltlich Beschäftigte, · Beamtinnen und Beamte · Praktikantinnen und Praktikanten sowie Volontärinnen und Volontäre, sofern ihnen ein Entgelt gewährt wird, · Bundesfreiwilligen-Dienst-Leistende in Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Frankfurt am Main und · Personen, welche ein freiwilliges soziales Jahr bzw. ein freiwilliges ökologisches Jahr in Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Frankfurt am Main, mit Arbeitsstätte in Frankfurt am Main. Darüber hinaus sind derzeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einigen städtischen oder stadtnahen Unternehmen und Institutionen für ein JobTicket im Rahmen der für die Stadt Frankfurt am Main gültigen Regelungen bezugsberechtigt. Hierzu gehören z. B. Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, die Städtische Bühnen GmbH oder die Klinikum Frankfurt Höchst GmbH. Die derzeitige und die für das Jahr 2019 ebenfalls vorgesehene JobTicket-Regelung basiert auf Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte (Tarifgebiet 50 - Stadtgebiet Frankfurt am Main). Inkludiert ist ebenfalls eine Mitnahmeregelung. Diese gilt montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen; danach können zu diesen Zeiten ein Erwachsener und eine unbegrenzte Anzahl an Kindern unter 15 Jahren in dem/den jeweils für das Job-Ticket freigegebenen Tarifgebiet/en unentgeltlich mitgenommen werden. Die Ermittlung des Entgelts richtet sich nach der Gesamtzahl aller bezugsberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht nach der Anzahl der vom Vertragspartner tatsächlich ausgegebenen Job-Tickets (sog. "Modalsplit"). Der derzeitige Preis pro bezugsberechtigter Person und Kalendermonat beläuft sich auf 46,99 € inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vorgenannten Konditionen und die zugrundeliegende Preiskalkulation basieren auf einer Mindestberechtigtenzahl von 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht unterschritten werden darf. Derzeit (Stand Juni 2018) gibt es rd. 18.000 Bezugsberechtigte, wovon es sich bei rd. 13.600 um unmittelbar beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main (Ämter, Eigenbetriebe, Referate) angestellte Personen handelt. Die verbleibende Differenz in Höhe von rd. 4.400 Bezugsberechtigten verteilt sich auf Personalgestellte sowie auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den eingangs erwähnten städtischen oder stadtnahen Unternehmen und Institutionen. Die ursprüngliche Intention zur Gewährung eines JobTickets zielte eindeutig auf Umweltgesichtspunkte und der Gewinnung von zusätzlichen Kundinnen und Kunden des FVV bzw. später des RMV. Die Stadt Frankfurt am Main hatte seinerzeit Vorbildcharakter, war sie doch einer der ersten öffentlichen Arbeitgeber, die ihren Bediensteten ein JobTicket aus diesen Erwägungen heraus kostenlos zur Verfügung stellte. Diese damals zugrundeliegenden Überlegungen haben nochmals und deutlich an Gewicht gewonnen. So wohnt derzeit rd. die Hälfte der städtischen Bediensteten außerhalb Frankfurts und kommt nahezu arbeitstäglich nach Frankfurt. Zusammen mit anderen Maßnahmen ist eine starke Nutzung des Angebots des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) die wichtigste Grundlage, um motorisierten Individualverkehr zu minimieren und damit einen Beitrag zur Luftreinhaltung im Stadtgebiet zu leisten. Ebenso ermöglicht man es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einem attraktiven JobTicket-Angebot, eine kostengünstige Möglichkeit für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort zu nutzen und damit ein Stück weit nicht auf den ohnehin schon angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt zu drängen. Zwischenzeitlich kristallisiert sich zudem immer mehr heraus, wie bedeutsam ein JobTicket im Rahmen eines strategisch angelegten Personalmanagements insbesondere zur Personalgewinnung und -bindung ist. Deshalb wird im Rahmen einer ab 01.01.2019 zwischen der Dienststelle und dem Gesamtpersonalrat neu abzuschließenden Dienstvereinbarung "Eckpunkte eines effektiven Personalmanagements in einer zukunfts- und mitarbeiter/-mitarbeiterinnenorientierten Stadtverwaltung" auch die Gewährung eines JobTickets aufgenommen. In der unverändert wachsenden Stadt trifft ein sich daraus ergebender höherer Personalbedarf zeitgleich auf den demographischen Wandel in der Stadtverwaltung. In den nächsten 10 Jahren scheiden rd. 25 % unserer Bediensteten aus. Hinzu kommt die verschärfte Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Der Magistrat unternimmt deshalb vieles, um die Stadt Frankfurt angesichts dieser Ausgangslage als attraktive Arbeitgeberin zu platzieren. Das Angebot eines möglichst kostengünstigen bzw. -freien JobTickets ist dabei ein wesentliches Element, um für die Stadtverwaltung auch künftig ausreichend Personal gewinnen und halten zu können. In diesem Kontext ist das seit diesem Jahr kostenlose "Hessen-Ticket" beim Land zu erwähnen, das den dort angestellten Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten ein äußerst attraktives Angebot unterbreitet. Es dient zur Kenntnis, dass der Gesamtpersonalrat der Stadt Frankfurt am Main die Bemühungen des Magistrats ausdrücklich unterstützt. B. Alternativen Unter Berücksichtigung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung (§ 2600 u. a. zu E 262 Ziffer 6 vom 26.04.2018) sowie der unter A. Zielsetzung getroffenen Aussagen und Notwendigkeiten gibt es für das Jahr 2019 keine andere, an den derzeitigen Gegebenheiten orientierte Alternative. Danach ist der Magistrat weiterhin beauftragt, mit dem Haushalt 2019 für die städtischen Bediensteten eine deutlich attraktivere Gestaltung des JobTickets zu planen und darüber hinaus die Einführung eines dem "Hessenticket" vergleichbaren "Kommunaltickets" vorzusehen. C. Lösung Somit kommt für das Kalenderjahr 2019 einzig eine deutliche Reduzierung der Eigenbeteiligung von derzeit 45% auf 20% in Betracht. Die Auswirkungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung bezogen auf die einzelnen Preisstufen und Arbeitszeitmodelle stellen sich demnach wie folgt dar: Eigenbeteiligung 45% (Stand: 01.01.2018) Preisstufe 3 Preisstufe 4 Preisstufe 5 Preisstufe 6 Preisstufen 7 und 17 Jahreskarte für Erwachsene (Jahresbetrag) 891,00 € 1.363,00 € 1.831,00 € 2.293,00 € 2.758,00 € Jahreskarte für Erwachsene (Monatsbetrag) 74,25 € 113,58 € 152,58 € 191,08 € 229,83 € Monatskarte für Auszubildende 69,50 € 106,30 € 142,80 € 178,90 € 215,10 € Job-Ticket. . Preisstufe 3 Preisstufe 4 Preisstufe 5 Preisstufe 6 Preisstufen 7 und 17 . .bei 5-Tage-Woche 33,41 € 51,11 € 68,66 € 85,99 € 103,42 € . .bei 4-Tage-Woche 26,73 € 40,89 € 54,93 € 68,79 € 82,74 € . .bei 3-Tage-Woche 20,05 € 30,67 € 41,20 € 51,59 € 62,05 € . .bei 2-Tage-Woche 13,36 € 20,44 € 27,46 € 34,40 € 41,37 € . .bei 1-Tag-Woche 6,68 € 10,22 € 13,73 € 17,20 € 20,68 € . .für Auszubildende 31,28 € 47,84 € 64,26 € 80,51 € 96,80 € . .bei 3-Tage-Woche (FOS) 18,77 € 28,70 € 38,56 € 48,31 € 58,08 € Eigenbeteiligung 20% (ab 01.01.2019 - unveränderte RMV-Preise angenommen -) Preisstufe 3 Preisstufe 4 Preisstufe 5 Preisstufe 6 Preisstufen 7 und 17 Jahreskarte für Erwachsene (Jahresbetrag) 891,00 € 1.363,00 € 1.831,00 € 2.293,00 € 2.758,00 € Jahreskarte für Erwachsene (Monatsbetrag) 74,25 € 113,58 € 152,58 € 191,08 € 229,83 € Monatskarte für Auszubildende 69,50 € 106,30 € 142,80 € 178,90 € 215,10 € Job-Ticket. . Preisstufe 3 Preisstufe 4 Preisstufe 5 Preisstufe 6 Preisstufen 7 und 17 . .bei 5-Tage-Woche 14,85 € 22,72 € 30,52 € 38,22 € 45,97 € . .bei 4-Tage-Woche 11,88 € 18,18 € 24,42 € 30,58 € 36,78 € . .bei 3-Tage-Woche 8,91 € 13,63 € 18,31 € 22,93 € 27,58 € . .bei 2-Tage-Woche 5,94 € 9,09 € 12,21 € 15,29 € 18,39 € . .bei 1-Tag-Woche 2,97 € 4,54 € 6,10 € 7,64 € 9,19 € . .für Auszubildende 13,90 € 21,26 € 28,56 € 35,78 € 43,02 € . .bei 3-Tage-Woche (FOS) 8,34 € 12,76 € 17,14 € 21,47 € 25,81 € Für das Jahr 2020 ist der Magistrat gemeinsam mit dem Hessischen Städtetag nachdrücklich bestrebt, im Zusammenwirken mit den Verkehrsverbünden an einer Lösung zu arbeiten, die ein dem "Hessenticket" vergleichbares "Kommunalticket" zum Ziel hat. Der Magistrat wird hierüber zu gegebener Zeit berichten bzw. der Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Beschluss-Vorschlag vorlegen. Es dient zur Kenntnis, dass in Übereinstimmung mit dem RMV und der städtischen Nahverkehrsgesellschaft traffiQ die bislang geltende Mitnahmeregelung hierbei inkludiert bleibt. D. Finanzielle Auswirkungen Auf der Basis der derzeit noch gültigen Eigenbeteiligung von 45% und der Zahl der Anspruchsberechtigten stellt sich die Kostensituation für die Stadtverwaltung (inkl. des städtischen Personals im Jobcenter Frankfurt am Main) im Jahr 2018 wie folgt dar: Bezugspreis pro Jahr für rd. 13.600 Anspruchsberechtigte: 7.600 T € ./. Eigenbeteiligung: 4.500 T € Kostenanteil Stadt Frankfurt am Main: 3.100 T € Auf der Basis der dann ab 01.01.2019 gültigen Eigenbeteiligung von 20% und der unverändert angelegten Zahl der Anspruchsberechtigten (rd. 13.600 im Jahr 2018) stellt sich die Kostensituation für die Stadtverwaltung (inkl. des städtischen Personals im Jobcenter Frankfurt am Main) im Jahr 2019 wie folgt dar: Bezugspreis pro Jahr für rd. 13.600 Anspruchsberechtigte: 7.600 T € ./. Eigenbeteiligung: 2.000 T € Kostenanteil Stadt Frankfurt am Main: 5.600 T € Damit erhöht sich der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2019 um 2,5 Mio. €. Inwieweit sich Folgerungen auf die stadtnahen Dritten ergeben, bleibt abzuwarten. Ausgehend von der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2018 (§ 2600 vom 26.04.2018) sowie der unter A. Zielsetzung und C. Lösung dargelegten Notwendigkeiten hat der Magistrat in seinen Klausuren zum Haushalt 2019 beschlossen, zusätzlich 2,5 Mio. € für die Reduzierung der Eigenbeteiligung von 45% auf 20% in der Produktgruppe 32.06 (Zentrale Personalangelegenheiten) fortlaufend ab dem Haushaltsjahr 2019 in den in Kürze vorzulegenden Entwurf aufzunehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 23.04.2018, E 262 Antrag vom 09.10.2018, OF 308/7 Antrag vom 16.11.2018, OF 720/2 Vortrag des Magistrats vom 11.11.2019, M 196 Antrag vom 06.03.2022, OF 322/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 10.10.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 05.11.2018, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO II, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FREIE WÄHLER; BFF (= Enthaltung) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3344, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 15

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