Bereitstellung eines Jobtickets mit einer reduzierten Eigenbeteiligung von 20 % ab 01.01.2019
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 08.10.2018, M
176 Betreff:
Bereitstellung eines Jobtickets mit einer reduzierten Eigenbeteiligung von
20 % ab 01.01.2019 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 (E 262
Ziffer 6) 1. Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass allen
städtischen Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten auch weiterhin ein
JobTicket gewährt wird. Diese Regelung umfasst ebenso alle personalgestellte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie an diese Regelung mit der
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) angeschlossene städtische oder stadtnahe
Unternehmen und Institutionen. 2. Mit Wirkung vom 01.01.2019 wird die derzeitige
Eigenbeteiligung der Bediensteten von 45% des RMV-Tarifpreises der jeweils
maßgeblichen Preisstufe auf 20% reduziert. Der Magistrat wird ermächtigt, in diesem Sinne zum
01.01.2019 tätig zu werden. 3. Die hierdurch entstehenden Haushaltsbelastungen in
Höhe von rd. 2,5 Mio. € jährlich wurden bei der Aufstellung des
Haushaltsplanentwurfes 2019 in der Produktgruppe 32.06 bereits berücksichtigt.
4. Die
Stadtverordnetenversammlung unterstützt weiterhin alle Aktivitäten des
Magistrats, um möglichst ab dem Jahre 2020 auf der Basis der Regelungen für das
den Landesbediensteten gewährte "Hessenticket" eine vergleichbare Regelung auch
für die städtischen Bediensteten zu erreichen ("Kommunalticket"). Begründung: A. Zielsetzung Erstmals mit
Beschluss § 5830 vom 24.01.1991 nahm die Stadtverordnetenversammlung zustimmend
zur Kenntnis, dass allen Bediensteten der Stadt Frankfurt am Main zunächst
befristet vom 01.05.1991 bis 31.12.1995 ein unentgeltliches JobTicket (damals
noch das sog. "Fahr Bunt Job-Ticket" des ehemaligen Frankfurter
Verkehrs-Verbundes (FVV)) zur Verfügung gestellt wurde. Damit sollte ein Beitrag zum
Umweltschutz, zur Entlastung des Straßenverkehrs und zur Fahrgastgewinnung für
den ehemaligen FVV geleistet werden. Im Jahr 1996 wurde dann erstmals
eine Eigenbeteiligung von zunächst 25% (bezogen auf den RMV-Tarifpreis für eine
Jahreskarte der jeweils maßgeblichen Preisstufe zu einem Zwölftel)
eingeführt. 2004 wurde diese Eigenbeteiligung
auf 35 % und 2006 auf 45 % im Rahmen der jeweiligen Beschlussfassungen zum
Haushalt ausgedehnt. Die derzeitige Regelung mit der
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zur Gewährung eines JobTickets geht noch
auf den ursprünglichen Vertrag vom 30.04.1991 zwischen dem Magistrat der Stadt
Frankfurt am Main mit dem damaligen FVV zurück und wurde im Jahr 2014 durch
eine Änderungsvereinbarung mit dem RMV aktualisiert und angepasst. Bezugsberechtigt
sind demnach alle · durch Arbeits- und
Ausbildungsvertrag entgeltlich Beschäftigte, · Beamtinnen und Beamte ·
Praktikantinnen und Praktikanten sowie Volontärinnen und Volontäre,
sofern ihnen ein Entgelt gewährt wird, ·
Bundesfreiwilligen-Dienst-Leistende in Dienststellen und
Einrichtungen der Stadt Frankfurt am Main und · Personen, welche ein
freiwilliges soziales Jahr bzw. ein freiwilliges ökologisches Jahr in
Dienststellen und Einrichtungen der Stadt Frankfurt am Main, mit Arbeitsstätte
in Frankfurt am Main. Darüber hinaus sind derzeit
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einigen städtischen oder stadtnahen
Unternehmen und Institutionen für ein JobTicket im Rahmen der für die Stadt
Frankfurt am Main gültigen Regelungen bezugsberechtigt. Hierzu gehören z. B.
Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, die Städtische Bühnen GmbH oder die
Klinikum Frankfurt Höchst GmbH. Die derzeitige und die für das
Jahr 2019 ebenfalls vorgesehene JobTicket-Regelung basiert auf Fahrten zwischen
Wohnort und Arbeitsstätte (Tarifgebiet 50 - Stadtgebiet Frankfurt am Main).
Inkludiert ist
ebenfalls eine Mitnahmeregelung. Diese gilt montags bis freitags ab 19.00 Uhr
sowie an Wochenenden und Feiertagen; danach können zu diesen Zeiten ein
Erwachsener und eine unbegrenzte Anzahl an Kindern unter 15 Jahren in dem/den
jeweils für das Job-Ticket freigegebenen Tarifgebiet/en unentgeltlich
mitgenommen werden. Die Ermittlung des Entgelts
richtet sich nach der Gesamtzahl aller bezugsberechtigten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und nicht nach der Anzahl der vom Vertragspartner tatsächlich
ausgegebenen Job-Tickets (sog. "Modalsplit"). Der derzeitige Preis pro
bezugsberechtigter Person und Kalendermonat beläuft sich auf 46,99 € inkl.
der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vorgenannten Konditionen und
die zugrundeliegende Preiskalkulation basieren auf einer
Mindestberechtigtenzahl von 15.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht
unterschritten werden darf. Derzeit (Stand Juni 2018) gibt es
rd. 18.000 Bezugsberechtigte, wovon es sich bei rd. 13.600 um unmittelbar
beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main (Ämter, Eigenbetriebe, Referate)
angestellte Personen handelt. Die verbleibende Differenz in Höhe von rd. 4.400
Bezugsberechtigten verteilt sich auf Personalgestellte sowie auf
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den eingangs erwähnten städtischen oder
stadtnahen Unternehmen und Institutionen. Die ursprüngliche Intention zur
Gewährung eines JobTickets zielte eindeutig auf Umweltgesichtspunkte und der
Gewinnung von zusätzlichen Kundinnen und Kunden des FVV bzw. später des RMV.
Die Stadt Frankfurt am Main hatte seinerzeit Vorbildcharakter, war sie doch
einer der ersten öffentlichen Arbeitgeber, die ihren Bediensteten ein JobTicket
aus diesen Erwägungen heraus kostenlos zur Verfügung stellte. Diese damals
zugrundeliegenden Überlegungen haben nochmals und deutlich an Gewicht gewonnen.
So wohnt derzeit rd. die Hälfte der städtischen Bediensteten außerhalb
Frankfurts und kommt nahezu arbeitstäglich nach Frankfurt. Zusammen mit
anderen Maßnahmen ist eine starke Nutzung des Angebots des öffentlichen
Nahverkehrs (ÖPNV) die wichtigste Grundlage, um motorisierten Individualverkehr
zu minimieren und damit einen Beitrag zur Luftreinhaltung im Stadtgebiet zu
leisten. Ebenso ermöglicht man es den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einem attraktiven JobTicket-Angebot, eine
kostengünstige Möglichkeit für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort zu
nutzen und damit ein Stück weit nicht auf den ohnehin schon angespannten
Frankfurter Wohnungsmarkt zu drängen. Zwischenzeitlich kristallisiert
sich zudem immer mehr heraus, wie bedeutsam ein JobTicket im Rahmen eines
strategisch angelegten Personalmanagements insbesondere zur Personalgewinnung
und -bindung ist. Deshalb wird im Rahmen einer ab 01.01.2019 zwischen der
Dienststelle und dem Gesamtpersonalrat neu abzuschließenden Dienstvereinbarung
"Eckpunkte eines effektiven Personalmanagements in einer zukunfts- und
mitarbeiter/-mitarbeiterinnenorientierten Stadtverwaltung" auch die Gewährung
eines JobTickets aufgenommen. In der unverändert wachsenden
Stadt trifft ein sich daraus ergebender höherer Personalbedarf zeitgleich auf
den demographischen Wandel in der Stadtverwaltung. In den nächsten 10 Jahren
scheiden rd. 25 % unserer Bediensteten aus. Hinzu kommt die verschärfte
Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main.
Der Magistrat unternimmt deshalb
vieles, um die Stadt Frankfurt angesichts dieser Ausgangslage als attraktive
Arbeitgeberin zu platzieren. Das Angebot eines möglichst kostengünstigen bzw.
-freien JobTickets ist dabei ein wesentliches Element, um für die
Stadtverwaltung auch künftig ausreichend Personal gewinnen und halten zu
können. In diesem Kontext ist das seit diesem Jahr kostenlose "Hessen-Ticket"
beim Land zu erwähnen, das den dort angestellten Beamtinnen und Beamten sowie
Beschäftigten ein äußerst attraktives Angebot unterbreitet. Es dient zur
Kenntnis, dass der Gesamtpersonalrat der Stadt Frankfurt am Main die Bemühungen
des Magistrats ausdrücklich unterstützt. B. Alternativen
Unter
Berücksichtigung der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung (§ 2600
u. a. zu E 262 Ziffer 6 vom 26.04.2018) sowie der unter A. Zielsetzung
getroffenen Aussagen und Notwendigkeiten gibt es für das Jahr 2019 keine
andere, an den derzeitigen Gegebenheiten orientierte Alternative. Danach ist der
Magistrat weiterhin beauftragt, mit dem Haushalt 2019 für die städtischen
Bediensteten eine deutlich attraktivere Gestaltung des JobTickets zu planen und
darüber hinaus die Einführung eines dem "Hessenticket" vergleichbaren
"Kommunaltickets" vorzusehen. C. Lösung
Somit
kommt für das Kalenderjahr 2019 einzig eine deutliche Reduzierung der
Eigenbeteiligung von derzeit 45% auf 20% in Betracht. Die Auswirkungen für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung bezogen auf die einzelnen
Preisstufen und Arbeitszeitmodelle stellen sich demnach wie folgt dar:
Eigenbeteiligung 45% (Stand: 01.01.2018)
Preisstufe 3
Preisstufe 4
Preisstufe 5
Preisstufe 6
Preisstufen 7 und 17
Jahreskarte für Erwachsene (Jahresbetrag) 891,00 € 1.363,00 € 1.831,00 € 2.293,00 € 2.758,00 €
Jahreskarte für Erwachsene (Monatsbetrag) 74,25 € 113,58 € 152,58 € 191,08 € 229,83 €
Monatskarte für
Auszubildende 69,50 € 106,30 € 142,80 € 178,90 € 215,10 €
Job-Ticket. .
Preisstufe 3
Preisstufe 4
Preisstufe 5
Preisstufe 6
Preisstufen 7 und 17
. .bei 5-Tage-Woche 33,41 € 51,11 € 68,66 € 85,99 € 103,42 €
. .bei 4-Tage-Woche 26,73 € 40,89 € 54,93 € 68,79 € 82,74 €
. .bei 3-Tage-Woche 20,05 € 30,67 € 41,20 € 51,59 € 62,05 €
. .bei 2-Tage-Woche 13,36 € 20,44 € 27,46 € 34,40 € 41,37 €
. .bei 1-Tag-Woche 6,68 € 10,22 € 13,73 € 17,20 € 20,68 €
. .für Auszubildende 31,28 € 47,84 € 64,26 € 80,51 € 96,80 €
. .bei 3-Tage-Woche (FOS) 18,77 € 28,70 € 38,56 € 48,31 € 58,08 €
Eigenbeteiligung 20% (ab
01.01.2019 - unveränderte RMV-Preise angenommen -)
Preisstufe 3
Preisstufe 4
Preisstufe 5
Preisstufe 6
Preisstufen 7 und 17
Jahreskarte für Erwachsene (Jahresbetrag) 891,00 € 1.363,00 € 1.831,00 € 2.293,00 € 2.758,00 €
Jahreskarte für Erwachsene (Monatsbetrag) 74,25 € 113,58 € 152,58 € 191,08 € 229,83 €
Monatskarte für
Auszubildende 69,50 € 106,30 € 142,80 € 178,90 € 215,10 €
Job-Ticket. .
Preisstufe 3
Preisstufe 4
Preisstufe 5
Preisstufe 6
Preisstufen 7 und 17
. .bei 5-Tage-Woche 14,85 € 22,72 € 30,52 € 38,22 € 45,97 €
. .bei 4-Tage-Woche 11,88 € 18,18 € 24,42 € 30,58 € 36,78 €
. .bei 3-Tage-Woche 8,91 € 13,63 € 18,31 € 22,93 € 27,58 €
. .bei 2-Tage-Woche 5,94 € 9,09 € 12,21 € 15,29 € 18,39 €
. .bei 1-Tag-Woche 2,97 € 4,54 € 6,10 € 7,64 € 9,19 €
. .für Auszubildende 13,90 € 21,26 € 28,56 € 35,78 € 43,02 €
. .bei 3-Tage-Woche (FOS) 8,34 € 12,76 € 17,14 € 21,47 € 25,81 €
Für das Jahr 2020 ist der
Magistrat gemeinsam mit dem Hessischen Städtetag nachdrücklich bestrebt, im
Zusammenwirken mit den Verkehrsverbünden an einer Lösung zu arbeiten, die ein
dem "Hessenticket" vergleichbares "Kommunalticket" zum Ziel hat. Der Magistrat wird
hierüber zu gegebener Zeit berichten bzw. der Stadtverordnetenversammlung einen
entsprechenden Beschluss-Vorschlag vorlegen. Es dient zur Kenntnis, dass in
Übereinstimmung mit dem RMV und der städtischen Nahverkehrsgesellschaft traffiQ
die bislang geltende Mitnahmeregelung hierbei inkludiert bleibt. D. Finanzielle
Auswirkungen Auf der Basis der derzeit noch
gültigen Eigenbeteiligung von 45% und der Zahl der Anspruchsberechtigten stellt
sich die Kostensituation für die Stadtverwaltung (inkl. des städtischen
Personals im Jobcenter Frankfurt am Main) im Jahr 2018 wie folgt dar: Bezugspreis pro
Jahr für rd. 13.600 Anspruchsberechtigte:
7.600 T € ./. Eigenbeteiligung:
4.500 T
€ Kostenanteil Stadt Frankfurt
am Main:
3.100 T € Auf der Basis der dann ab
01.01.2019 gültigen Eigenbeteiligung von 20% und der unverändert
angelegten Zahl der Anspruchsberechtigten (rd. 13.600 im Jahr 2018) stellt sich
die Kostensituation für die Stadtverwaltung (inkl. des städtischen Personals im
Jobcenter Frankfurt am Main) im Jahr 2019 wie folgt dar: Bezugspreis pro
Jahr für rd. 13.600 Anspruchsberechtigte:
7.600 T € ./. Eigenbeteiligung:
2.000 T
€ Kostenanteil Stadt Frankfurt
am Main:
5.600 T € Damit erhöht sich
der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main im Jahr 2019 um 2,5 Mio.
€. Inwieweit sich Folgerungen auf die
stadtnahen Dritten ergeben, bleibt abzuwarten. Ausgehend von der
Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2018
(§ 2600 vom 26.04.2018) sowie der unter A. Zielsetzung und C. Lösung
dargelegten Notwendigkeiten hat der Magistrat in seinen Klausuren zum Haushalt
2019 beschlossen, zusätzlich 2,5 Mio. € für die Reduzierung der
Eigenbeteiligung von 45% auf 20% in der Produktgruppe 32.06 (Zentrale
Personalangelegenheiten) fortlaufend ab dem Haushaltsjahr 2019 in den in Kürze
vorzulegenden Entwurf aufzunehmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatantrag vom
23.04.2018, E 262
Antrag vom
09.10.2018, OF
308/7
Antrag vom 16.11.2018, OF 720/2
Vortrag des
Magistrats vom 11.11.2019, M 196
Antrag vom 06.03.2022, OF 322/2
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 10.10.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 05.11.2018, TO I, TOP
10 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 176 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF
(= Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
26. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO II, TOP 19
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 176 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FREIE WÄHLER; BFF (= Enthaltung) 28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 42
Beschluss: Der Vorlage M 176 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL; BFF (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 3344, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 92 15