Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bereitstellung eines Jobtickets Premium ohne Eigenbeteiligung ab 01.01.2020

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.11.2019, M 196 Betreff: Bereitstellung eines Jobtickets Premium ohne Eigenbeteiligung ab 01.01.2020 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.11.2018, § 3344 (M 176) 1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass ab dem 01.01.2020 allen städtischen Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten ein JobTicket auf der Basis eines JobTickets Premium mit einer Fahrberechtigung im gesamten Verbundgebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) gewährt wird. Diese Regelung umfasst ebenso alle personalgestellte Mitarbeitenden sowie die an diese vertragliche Regelung mit der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) angeschlossenen städtischen oder stadtnahen Unternehmen und Institutionen. 2. Nachdem die Eigenbeteiligung ab dem 01.01.2019 bereits von 45 auf 20% des RMV-Tarifpreises der jeweils maßgeblichen Preisstufe abgesenkt wurde, wird sie mit Wirkung vom 01.01.2020 für alle Mitarbeitenden in der Gemeindeverwaltung, den Eigenbetrieben und dem Sondervermögen sowie für die personalgestellten Personen auf null reduziert. Der Magistrat wird ermächtigt, in diesem Sinne zum 01.01.2020 tätig zu werden. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die hierdurch (Absenkung der Eigenbeteiligung auf null und Einführung des JobTickets Premium) insgesamt entstehenden Haushaltsbelastungen für die Gemeindeverwaltung bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2020 in der Produktgruppe 32.06 bereits berücksichtigt wurden. Für die Gemeindeverwaltung und die einen Zuschuss erhaltenden Eigenbetriebe ist dafür im Haushaltsentwurf 2020/21 bzw. in der Finanzplanung 2020ff. ein jährlicher Ausgleich in Höhe von 5,03 Millionen Euro vorgesehen. 4. Die Stadtverordnetenversammlung sieht diese Veränderungen als einen wichtigen Schritt, für die städtischen Bediensteten eine dem LandesTicket Hessen annähernd vergleichbare Regelung zu schaffen und unterstützt weiterhin alle Aktivitäten des Magistrats, gemeinsam mit dem Hessischen Städtetag ein entsprechendes Kommunalticket zu erreichen. Begründung: A. Zielsetzung Erstmals mit Beschluss § 5830 vom 24.01.1991 nahm die Stadtverordnetenversammlung zustimmend zur Kenntnis, dass allen Bediensteten der Stadt Frankfurt am Main zunächst befristet vom 01.05.1991 bis 31.12.1995 ein unentgeltliches JobTicket (damals noch das sog. "Fahr Bunt Job-Ticket" des ehemaligen Frankfurter Verkehrs-Verbundes (FVV)) zur Verfügung gestellt wurde. Damit sollte ein Beitrag zum Umweltschutz, zur Entlastung des Straßenverkehrs und zur Fahrgastgewinnung für den ehemaligen FVV geleistet werden. Im Jahr 1996 wurde dann erstmals eine monatliche Eigenbeteiligung von zunächst 25% (bezogen auf den RMV-Tarifpreis für eine Jahreskarte der jeweils maßgeblichen Preisstufe zu einem Zwölftel) eingeführt. 2004 wurde diese Eigenbeteiligung auf 35% und 2006 auf 45% im Rahmen der jeweiligen Beschlussfassungen zum Haushalt ausgedehnt. Mit Beschluss § 3344 vom 08.11.2018 wurde die Eigenbeteiligung auf 20 % gesenkt. Für das Jahr 2020 war der Magistrat beauftragt, gemeinsam mit dem Hessischen Städtetag und den Verkehrsverbünden an einer Lösung zu arbeiten, die ein dem LandesTicket Hessen vergleichbares Angebot umfasst. Mit dem JobTicket Premium wird eine Fahrberechtigung für das gesamte Verbundgebiet des RMV ermöglicht. Der Kauf von Anschlussfahrkarten für Dienstreisen innerhalb des RMV-Gebiets entfällt. Das Angebot, auch am Wochenende und in der Freizeit öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, wird damit noch attraktiver. Das Ticket beinhaltet auch eine Mitnahmeregelung. Diese gilt montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen; danach können zu diesen Zeiten ein Erwachsener und eine unbegrenzte Anzahl an Kindern unter 15 Jahren im gesamten Verbundgebiet des RMV unentgeltlich mitgenommen werden. Der Preis für das JobTicket Premium beträgt ab dem 01.01.2020 pro bezugsberechtigter Person und Kalendermonat 49,85 €. Die Überlassung ist nach § 3 Nummer 15 EStG lohnsteuerfrei, mindert aber die Entfernungspauschale. Die Reduzierung der Eigenbeteiligung von 45% auf 20% zum 01.01.2019 hat zu einer deutlichen Erhöhung der abgenommenen JobTickets geführt. Diese Maßnahme hat das Ziel einer Stärkung der Attraktivität der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main erfüllt. Die weitere Reduzierung der Eigenbeteiligung von 20% auf null zum 01.01.2020 wird diesen positiven Effekt zur Personalgewinnung und -bindung nochmals verstärken. Hierdurch wird für die Mitarbeitenden der Stadt Frankfurt am Main ein dem Landesticket annähernd vergleichbar attraktives Angebot zur Verfügung gestellt. In der wachsenden Stadt trifft ein ansteigender Personalbedarf zugleich auf den demographischen Wandel in der Stadtverwaltung. In den nächsten 10 Jahren scheiden rd. 25 % der Bediensteten aus. Hinzu kommt die verschärfte Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Der Magistrat versteht das kostenfreie JobTicket in diesem Kontext als Baustein, um die Stadt als attraktive Arbeitgeberin zu platzieren und in der Konkurrenz der öffentlichen Arbeitgeber im Rhein-Main-Gebiet zu bestehen. Zudem ist die Nutzung der Angebote des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) eine wichtigste Grundlage, um motorisierten Individualverkehr zu verringern und damit einen Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz sowohl im Stadtgebiet als auch in der Rhein-Main-Region zu leisten. Auch diese Zielsetzung wird durch das Angebot eines kostenfreien JobTickets Premium unterstützt. Eine kostengünstige Möglichkeit für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort den ÖPNV zu nutzen, kann ferner dazu beitragen, dass Beschäftigte der Stadtverwaltung nicht auf den ohnehin schon angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt drängen müssen. Das neue JobTicket Angebot wird auch der seit 01.01.2019 zwischen der Dienststelle und dem Gesamtpersonalrat geltenden Dienstvereinbarung "Eckpunkte eines effektiven Personalmanagements in einer zukunfts- und mitarbeiter/-mitarbeiterinnenorientierten Stadtverwaltung" gerecht. Insofern unterstützt der Gesamtpersonalrat die Anstrengungen der Stadt Frankfurt am ausdrücklich. B. Alternativen Nach den Vorgaben des Etatantrags E 262 Ziffer 6 vom 26.04.2018, § 2600) ist der der Magistrat beauftragt, für die städtischen Bediensteten eine deutlich attraktivere Gestaltung des JobTickets zu planen und darüber hinaus die Einführung eines dem LandesTicket Hessen vergleichbaren "Kommunaltickets" vorzusehen. Der Magistrat wird dieses Ziel weiterhin verfolgen. Unter Berücksichtigung der voranstehenden Aussagen und Feststellungen bestehen aktuell zum Angebot eines JobTickets Premium - ohne Eigenbeteiligung keine, an den derzeitigen Gegebenheiten orientierte Alternative. C. Lösung Den Beschäftigten der Stadt Frankfurt am Main wird ab dem Kalenderjahr 2020 das JobTicket Premium gewährt und die Eigenbeteiligung von derzeit 20% auf null reduziert. Dessen ungeachtet verfolgt der Magistrat weiterhin das Ziel, mit dem Hessischen Städtetag und den Verkehrsverbünden ein dem LandesTicket Hessen vergleichbares "Kommunalticket" zu erreichen. D. Finanzielle Auswirkungen Auf der Basis der Zahl der Anspruchsberechtigten im Juli 2019 stellt sich die Kostensituation für die Gemeindeverwaltung inkl. des Personals der zuschussbedürftigen Eigenbetriebe im Jahr 2020 wie folgt dar: Tabelle - Kalkulatorischer Finanzbedarf 2020 für das Premium JobTicket und den Wegfall der Eigenbeteiligung Grundlage: Juli 2019 Anzahl Anspruchsberechtigte Kosten 2020 JobTicket Premium Kosten 2020 Wegfall der Eigenbeteiligung In den Wirtschaftsplänen 2020 sowie den zugehörigen Zuschusspositionen im Haushalt bereits berücksichtigte Mittel aus der Absenkung von 45% auf 20% Gemeindeverwaltung 10.257 352.100 € 3.954.900 € Eigenbetriebe (Zuschuss) 43 129 4.500 € 55.200 € 15.000 € 48 2.545 87.400 € 825.600 € 366.000 € 57 333 11.500 € 84.400 € 47.000 € Summe Eigenbetriebe (Zuschuss) 3.007 103.400 € 965.200 € 428.000 € Insgesamt 13.264 455.500 € 4.920.100 € ./. bereits in den Wirtschaftsplänen berücksichtigter Anteil Eigenbetriebe 428.000 € Zusätzlicher Finanzbedarf 455.500 € 4.492.100 € Finanzbedarf gesamt 4.947.600 € Der Magistrat plant im Haushaltsentwurf 2020/2021 insgesamt 5,03 Mio. € für den Wegfall der Eigenbeteiligung und für die Kosten des Premiumtickets ab dem Haushaltsjahr 2020 in der Produktgruppe 32.06 ein (davon 2,5 Mio. € bereits zum Haushalt 2019 für die Reduzierung der Eigenbeteiligung von 45% auf 20%, sowie weitere 2,53 Mio. € ab 2020 für den Wegfall der Eigenbeteiligung bzw. das JobTicket Premium). Nachrichtlich ergeben sich für die gebührenfinanzierten Eigenbetriebe/sich selbst tragenden Einrichtungen folgende zusätzlichen Belastungen: 116.500 € beim EB 68 Stadtentwässerung Frankfurt am Main 8.900 € bei den Hafen- und Marktbetrieben und im Sondervermögen der Zusatzversorgungskasse auf 11.300 €. Weitere Belastungen entstehen auch für die personalgestellten Personen beim Klinikum Frankfurt Höchst GmbH und bei den Städtischen Bühnen Frankfurt am Main. Zu den dargestellten kalkulatorischen Kosten ist insbesondere auf folgende Risiken in Bezug auf die 2020/2021 aus den vorhandenen Mitteln zu leistende Finanzierung hinzuweisen: - Erhöhung der Gesamtzahl städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber der Beschäftigtenzahl zum Stand Juli 2019 durch Besetzung freier Stellen sowie im Zuge von Stellenneuschaffungen. - Preisanpassung für das Premium JobTicket zum 01.01.2021 entsprechend der allgemeinen Tarifentwicklung. - Preisrelevante Folgerungen hinsichtlich der Beschäftigtenstruktur, insbesondere im Falle von Veränderungen in der an den städtischen JobTicket-Vertrag angeschlossenen Mandantschaft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.10.2018, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 09.12.2019, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO II, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage M 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5018, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 01 0