Bereitstellung eines Jobtickets Premium ohne Eigenbeteiligung ab 01.01.2020
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 11.11.2019, M
196 Betreff:
Bereitstellung eines Jobtickets Premium ohne Eigenbeteiligung ab
01.01.2020 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 08.11.2018, § 3344 (M
176) 1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zustimmend
zur Kenntnis, dass ab dem 01.01.2020 allen städtischen Beamtinnen und Beamten
sowie Beschäftigten ein JobTicket auf der Basis eines JobTickets Premium mit
einer Fahrberechtigung im gesamten Verbundgebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbund
(RMV) gewährt wird. Diese Regelung umfasst ebenso alle personalgestellte
Mitarbeitenden sowie die an diese vertragliche Regelung mit der
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) angeschlossenen städtischen oder
stadtnahen Unternehmen und Institutionen. 2. Nachdem die Eigenbeteiligung ab
dem 01.01.2019 bereits von 45 auf 20% des RMV-Tarifpreises der jeweils
maßgeblichen Preisstufe abgesenkt wurde, wird sie mit Wirkung vom 01.01.2020
für alle Mitarbeitenden in der Gemeindeverwaltung, den Eigenbetrieben und dem
Sondervermögen sowie für die personalgestellten Personen auf null
reduziert. Der Magistrat wird
ermächtigt, in diesem Sinne zum 01.01.2020 tätig zu werden. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die
hierdurch (Absenkung der Eigenbeteiligung auf null und Einführung des
JobTickets Premium) insgesamt entstehenden Haushaltsbelastungen für die
Gemeindeverwaltung bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2020 in der
Produktgruppe 32.06 bereits
berücksichtigt wurden. Für die Gemeindeverwaltung und die einen Zuschuss
erhaltenden Eigenbetriebe ist dafür im Haushaltsentwurf 2020/21 bzw. in der
Finanzplanung 2020ff. ein jährlicher Ausgleich in Höhe von 5,03 Millionen Euro
vorgesehen. 4. Die Stadtverordnetenversammlung sieht diese
Veränderungen als einen wichtigen Schritt, für die städtischen Bediensteten
eine dem LandesTicket Hessen annähernd vergleichbare Regelung zu schaffen und
unterstützt weiterhin alle Aktivitäten des Magistrats, gemeinsam mit dem
Hessischen Städtetag ein entsprechendes Kommunalticket zu erreichen. Begründung: A. Zielsetzung Erstmals mit Beschluss § 5830 vom 24.01.1991 nahm die
Stadtverordnetenversammlung zustimmend zur Kenntnis, dass allen Bediensteten
der Stadt Frankfurt am Main zunächst befristet vom 01.05.1991 bis 31.12.1995
ein unentgeltliches JobTicket (damals noch das sog. "Fahr Bunt Job-Ticket" des
ehemaligen Frankfurter Verkehrs-Verbundes (FVV)) zur Verfügung gestellt
wurde. Damit sollte ein
Beitrag zum Umweltschutz, zur Entlastung des Straßenverkehrs und zur
Fahrgastgewinnung für den ehemaligen FVV geleistet werden. Im Jahr 1996 wurde dann erstmals eine monatliche
Eigenbeteiligung von zunächst 25% (bezogen auf den RMV-Tarifpreis für eine
Jahreskarte der jeweils maßgeblichen Preisstufe zu einem Zwölftel) eingeführt.
2004 wurde diese Eigenbeteiligung auf 35% und 2006 auf 45% im Rahmen der
jeweiligen Beschlussfassungen zum Haushalt ausgedehnt. Mit Beschluss § 3344 vom
08.11.2018 wurde die Eigenbeteiligung auf 20 % gesenkt. Für das Jahr 2020 war
der Magistrat beauftragt, gemeinsam mit dem Hessischen Städtetag und den
Verkehrsverbünden an einer Lösung zu arbeiten, die ein dem LandesTicket Hessen
vergleichbares Angebot umfasst. Mit dem JobTicket Premium wird eine Fahrberechtigung
für das gesamte Verbundgebiet des RMV ermöglicht. Der Kauf von
Anschlussfahrkarten für Dienstreisen innerhalb des RMV-Gebiets entfällt. Das
Angebot, auch am Wochenende und in der Freizeit öffentliche Verkehrsmittel zu
nutzen, wird damit noch attraktiver. Das Ticket beinhaltet auch eine Mitnahmeregelung.
Diese gilt montags bis freitags ab 19.00 Uhr sowie an Wochenenden und
Feiertagen; danach können zu diesen Zeiten ein Erwachsener und eine unbegrenzte
Anzahl an Kindern unter 15 Jahren im gesamten Verbundgebiet des RMV
unentgeltlich mitgenommen werden. Der Preis für das JobTicket Premium beträgt ab dem
01.01.2020 pro bezugsberechtigter Person und Kalendermonat 49,85 €. Die
Überlassung ist nach § 3 Nummer 15 EStG lohnsteuerfrei, mindert aber die
Entfernungspauschale. Die Reduzierung der Eigenbeteiligung von 45% auf 20%
zum 01.01.2019 hat zu einer deutlichen Erhöhung der abgenommenen JobTickets
geführt. Diese Maßnahme hat das Ziel einer Stärkung der Attraktivität der
Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main erfüllt. Die weitere Reduzierung der
Eigenbeteiligung von 20% auf null zum 01.01.2020 wird diesen positiven Effekt
zur Personalgewinnung und -bindung nochmals verstärken. Hierdurch wird für die Mitarbeitenden der Stadt
Frankfurt am Main ein dem Landesticket annähernd vergleichbar attraktives
Angebot zur Verfügung gestellt. In der wachsenden Stadt trifft ein ansteigender
Personalbedarf zugleich auf den demographischen Wandel in der Stadtverwaltung.
In den nächsten 10 Jahren scheiden rd. 25 % der Bediensteten aus. Hinzu kommt
die verschärfte Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt im Ballungsraum
Frankfurt/Rhein-Main. Der
Magistrat versteht das kostenfreie JobTicket in diesem Kontext als Baustein, um
die Stadt als attraktive Arbeitgeberin zu platzieren und in der Konkurrenz der
öffentlichen Arbeitgeber im Rhein-Main-Gebiet zu bestehen. Zudem ist die
Nutzung der Angebote des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) eine wichtigste
Grundlage, um motorisierten Individualverkehr zu verringern und damit einen
Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz sowohl im Stadtgebiet als auch
in der Rhein-Main-Region zu leisten. Auch diese Zielsetzung wird durch das
Angebot eines kostenfreien JobTickets Premium unterstützt. Eine kostengünstige
Möglichkeit für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort den ÖPNV zu nutzen,
kann ferner dazu beitragen, dass Beschäftigte der Stadtverwaltung nicht auf den
ohnehin schon angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt drängen müssen. Das neue JobTicket Angebot wird auch der seit
01.01.2019 zwischen der Dienststelle und dem Gesamtpersonalrat geltenden
Dienstvereinbarung "Eckpunkte eines effektiven Personalmanagements in einer
zukunfts- und mitarbeiter/-mitarbeiterinnenorientierten Stadtverwaltung"
gerecht. Insofern unterstützt der Gesamtpersonalrat die Anstrengungen der
Stadt Frankfurt am ausdrücklich. B. Alternativen Nach den Vorgaben des Etatantrags E 262 Ziffer 6 vom
26.04.2018, § 2600) ist der der Magistrat beauftragt, für die städtischen
Bediensteten eine deutlich attraktivere Gestaltung des JobTickets zu planen und
darüber hinaus die Einführung eines dem LandesTicket Hessen vergleichbaren
"Kommunaltickets" vorzusehen. Der Magistrat wird dieses Ziel weiterhin verfolgen.
Unter Berücksichtigung der voranstehenden Aussagen und Feststellungen bestehen
aktuell zum Angebot eines JobTickets Premium - ohne Eigenbeteiligung keine, an
den derzeitigen Gegebenheiten orientierte Alternative. C. Lösung Den Beschäftigten der Stadt Frankfurt am Main wird ab
dem Kalenderjahr 2020 das JobTicket Premium gewährt und die Eigenbeteiligung
von derzeit 20% auf null reduziert. Dessen ungeachtet verfolgt der Magistrat weiterhin
das Ziel, mit dem Hessischen Städtetag und den Verkehrsverbünden ein dem
LandesTicket Hessen vergleichbares "Kommunalticket" zu erreichen. D. Finanzielle Auswirkungen Auf der Basis der Zahl der Anspruchsberechtigten im
Juli 2019 stellt sich die Kostensituation für die Gemeindeverwaltung inkl. des
Personals der zuschussbedürftigen Eigenbetriebe im Jahr 2020 wie folgt dar:
Tabelle - Kalkulatorischer Finanzbedarf 2020 für das
Premium JobTicket und den Wegfall der Eigenbeteiligung Grundlage: Juli 2019 Anzahl Anspruchsberechtigte Kosten 2020 JobTicket Premium Kosten 2020
Wegfall der Eigenbeteiligung In den Wirtschaftsplänen 2020
sowie den zugehörigen Zuschusspositionen im Haushalt bereits
berücksichtigte Mittel aus der Absenkung von 45% auf 20%
Gemeindeverwaltung 10.257 352.100
€ 3.954.900
€
Eigenbetriebe (Zuschuss)
43 129 4.500
€ 55.200
€ 15.000
€ 48 2.545 87.400
€ 825.600
€ 366.000
€ 57 333 11.500
€ 84.400
€ 47.000
€ Summe Eigenbetriebe
(Zuschuss) 3.007
103.400
€ 965.200
€ 428.000
€
Insgesamt 13.264 455.500
€ 4.920.100
€
./. bereits in den
Wirtschaftsplänen berücksichtigter Anteil Eigenbetriebe
428.000 €
Zusätzlicher Finanzbedarf
455.500
€ 4.492.100
€
Finanzbedarf gesamt 4.947.600 €
Der Magistrat plant im Haushaltsentwurf 2020/2021
insgesamt 5,03 Mio. € für den Wegfall der Eigenbeteiligung und für die
Kosten des Premiumtickets ab dem Haushaltsjahr 2020 in der Produktgruppe 32.06
ein (davon 2,5 Mio. € bereits zum Haushalt 2019 für die Reduzierung der
Eigenbeteiligung von 45% auf 20%, sowie weitere 2,53 Mio. € ab 2020 für
den Wegfall der Eigenbeteiligung bzw. das JobTicket Premium). Nachrichtlich ergeben sich für die
gebührenfinanzierten Eigenbetriebe/sich selbst tragenden Einrichtungen folgende
zusätzlichen Belastungen: 116.500 € beim EB 68 Stadtentwässerung Frankfurt
am Main 8.900 € bei den
Hafen- und Marktbetrieben und
im Sondervermögen der Zusatzversorgungskasse auf 11.300 €. Weitere Belastungen entstehen auch für die
personalgestellten Personen beim Klinikum Frankfurt Höchst GmbH und bei den
Städtischen Bühnen Frankfurt am Main. Zu den dargestellten kalkulatorischen Kosten ist
insbesondere auf folgende Risiken in Bezug auf die 2020/2021 aus den
vorhandenen Mitteln zu leistende Finanzierung hinzuweisen: - Erhöhung der Gesamtzahl städtischer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber der Beschäftigtenzahl zum Stand Juli
2019 durch Besetzung freier Stellen sowie im Zuge von
Stellenneuschaffungen. -
Preisanpassung für das Premium JobTicket zum 01.01.2021 entsprechend der
allgemeinen Tarifentwicklung. - Preisrelevante Folgerungen hinsichtlich der
Beschäftigtenstruktur, insbesondere im Falle von Veränderungen in der an den
städtischen JobTicket-Vertrag angeschlossenen Mandantschaft. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.10.2018, M 176
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 13.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 09.12.2019, TO I, TOP
22 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 196 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO II, TOP 30
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 196 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 57
Beschluss: Der Vorlage M 196 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5018, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 01 0