Wachstum gestalten, konsolidieren und Frankfurt fit für eine nachhaltige Zukunft aufstellen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B
341 Betreff:
Wachstum gestalten, konsolidieren und Frankfurt fit für eine nachhaltige
Zukunft aufstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 - E 262/18 CDU/SPD/GRÜNE - Die Festlegung der Budgetüberträge erfolgt für den
Ergebnishaushalt, aber auch für den Finanzhaushalt, durch den Magistrat bei der
Aufstellung der Jahresabschlüsse auf der Grundlage der jeweils geltenden
Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV). Die ABV werden als Bestandteil
der Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, um dem
Magistrat eine zielgerichtete Bewirtschaftung der zur Verfügung stehenden
Budgets zu ermöglichen. Aufgrund der Komplexität, aber auch aufgrund des
abstrakten Regelungsgehalts der ABV, ist die Bildung der Budgetüberträge für
Nichtsachverständige nur schwer nachvollziehbar. Zudem sind neben den zentralen
Vorschriften in einzelnen Produktgruppen auch produktgruppenspezifische
Regelungen enthalten, z. B. um die Zweckbindung bestimmter Haushaltsansätze
sicherzustellen. Gleichwohl beurteilt der Magistrat das bestehende Regelwerk
weiterhin als angemessen, um eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung des
Budgets zu ermöglichen. Insbesondere wird durch die entsprechend den
Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften vorgenommene Übertragung der nicht
verbrauchten Mittel des Ergebnishaushalts der dezentralen
Ressourcenverantwortung Rechnung getragen. Eine Vereinfachung der Regeln zur
Budgetübertragung könnte zu einer transparenteren Vorgehensweise führen, würde
aber der zielgerichteten Bewirtschaftung der städtischen Budgets aufgrund der
dahinter stehenden umfangreichen und differenzierten Sachverhalte nicht
gerecht. Die Darstellung der im
Ergebnishaushalt gebildeten Budgetüberträge erfolgt bislang in den
Jahresabschlüssen an folgenden Stellen: - Im Tabellenteil zur Ergebnisrechnung unter Ziffer 5
(S. 191 ff. im Jahresabschluss 2017) sind die Budgetüberträge aus Vorjahren und
neu gebildete Budgetüberträge auf der Ebene des gesamten Haushalts, der
Produktbereiche und der Produktgruppen abgebildet. - Im Abschnitt 2.8 zur Entwicklung in den
Produktbereichen (S. 50 ff. im Jahresabschluss 2017) wird die Budgetsituation
auch unter Berücksichtigung von Budgetüberträgen erläutert. - Die Darstellung zu Chancen und
Risiken unter Ziffer 2.10 (S. 126 ff. im Jahresabschluss 2017) enthält zur
Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Ergebnishaushalts auch eine
stadtweite Übersicht der Entwicklung der Budgetüberträge der letzten sechs
Jahre. Nach der Aufstellung des
Jahresabschlusses durch den Magistrat erfolgt die Prüfung des Jahresabschlusses
durch das Revisionsamt, wobei auch die Bildung der Budgetüberträge einer
regelmäßigen Prüfung unterzogen wird. Dabei wurde in den vergangenen Jahren
stets festgestellt, dass die Budgetüberträge grundsätzlich bestimmungskonform
gebildet wurden.
Um zukünftig mehr Transparenz im
Hinblick auf die vorgenommenen Budgetüberträge zu erreichen, beabsichtigt der
Magistrat die Darstellung der übertragenen Restmittel ab dem Jahresabschluss
2018 um eine neue Übersicht zu erweitern. Durch sie soll eine bessere
Verknüpfung der Restebildung mit den Regelungen der Allgemeinen
Bewirtschaftungsvorschriften ermöglicht werden. Insbesondere werden künftig die
Budgetüberträge nach Dezernaten dargestellt, die gemäß den
Bewirtschaftungsvorschriften grundsätzlich als Budgetbereiche gelten. Zudem
soll der Bericht über die Budgetreste auch den Budgetierungsmerkmalen der
Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatantrag vom
23.04.2018, E 262
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 24.10.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 19
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 341 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 3414, 27. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.12.2018 Aktenzeichen: 20 16