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Wachstum gestalten, konsolidieren und Frankfurt fit für eine nachhaltige Zukunft aufstellen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 341 Betreff: Wachstum gestalten, konsolidieren und Frankfurt fit für eine nachhaltige Zukunft aufstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 - E 262/18 CDU/SPD/GRÜNE - Die Festlegung der Budgetüberträge erfolgt für den Ergebnishaushalt, aber auch für den Finanzhaushalt, durch den Magistrat bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auf der Grundlage der jeweils geltenden Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV). Die ABV werden als Bestandteil der Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, um dem Magistrat eine zielgerichtete Bewirtschaftung der zur Verfügung stehenden Budgets zu ermöglichen. Aufgrund der Komplexität, aber auch aufgrund des abstrakten Regelungsgehalts der ABV, ist die Bildung der Budgetüberträge für Nichtsachverständige nur schwer nachvollziehbar. Zudem sind neben den zentralen Vorschriften in einzelnen Produktgruppen auch produktgruppenspezifische Regelungen enthalten, z. B. um die Zweckbindung bestimmter Haushaltsansätze sicherzustellen. Gleichwohl beurteilt der Magistrat das bestehende Regelwerk weiterhin als angemessen, um eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung des Budgets zu ermöglichen. Insbesondere wird durch die entsprechend den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften vorgenommene Übertragung der nicht verbrauchten Mittel des Ergebnishaushalts der dezentralen Ressourcenverantwortung Rechnung getragen. Eine Vereinfachung der Regeln zur Budgetübertragung könnte zu einer transparenteren Vorgehensweise führen, würde aber der zielgerichteten Bewirtschaftung der städtischen Budgets aufgrund der dahinter stehenden umfangreichen und differenzierten Sachverhalte nicht gerecht. Die Darstellung der im Ergebnishaushalt gebildeten Budgetüberträge erfolgt bislang in den Jahresabschlüssen an folgenden Stellen: - Im Tabellenteil zur Ergebnisrechnung unter Ziffer 5 (S. 191 ff. im Jahresabschluss 2017) sind die Budgetüberträge aus Vorjahren und neu gebildete Budgetüberträge auf der Ebene des gesamten Haushalts, der Produktbereiche und der Produktgruppen abgebildet. - Im Abschnitt 2.8 zur Entwicklung in den Produktbereichen (S. 50 ff. im Jahresabschluss 2017) wird die Budgetsituation auch unter Berücksichtigung von Budgetüberträgen erläutert. - Die Darstellung zu Chancen und Risiken unter Ziffer 2.10 (S. 126 ff. im Jahresabschluss 2017) enthält zur Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung des Ergebnishaushalts auch eine stadtweite Übersicht der Entwicklung der Budgetüberträge der letzten sechs Jahre. Nach der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Magistrat erfolgt die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Revisionsamt, wobei auch die Bildung der Budgetüberträge einer regelmäßigen Prüfung unterzogen wird. Dabei wurde in den vergangenen Jahren stets festgestellt, dass die Budgetüberträge grundsätzlich bestimmungskonform gebildet wurden. Um zukünftig mehr Transparenz im Hinblick auf die vorgenommenen Budgetüberträge zu erreichen, beabsichtigt der Magistrat die Darstellung der übertragenen Restmittel ab dem Jahresabschluss 2018 um eine neue Übersicht zu erweitern. Durch sie soll eine bessere Verknüpfung der Restebildung mit den Regelungen der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften ermöglicht werden. Insbesondere werden künftig die Budgetüberträge nach Dezernaten dargestellt, die gemäß den Bewirtschaftungsvorschriften grundsätzlich als Budgetbereiche gelten. Zudem soll der Bericht über die Budgetreste auch den Budgetierungsmerkmalen der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 23.04.2018, E 262 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.10.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 341 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3414, 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.12.2018 Aktenzeichen: 20 16