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Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1585 Betreff: Continental-Erweiterung: Verkehrsbedürfnisse klären Zu 1.: Die lokale Nahverkehrsgesellschaft traffiQ erfasst regelmäßig die Fahrgastzahlen auf allen lokalen ÖPNV-Linien. Das gilt auch für die Linien im Umfeld des Standorts der Fa. Continental. Sollte die Nachfrage auch weiterhin wachsen, wird das Angebot ggf. ausgeweitet. In Frage kommen der Einsatz von Gelenkbussen und/oder weitere Taktverdichtungen. Derzeit ist das Angebot jedoch noch ausreichend. Zu 2.: Der RMV steht bisher dem Bau einer zusätzlichen S-Bahn-Station reserviert gegenüber. Als Argument werden die bereits jetzt hohe Auslastung der S5 in diesem Bereich angeführt sowie die hohe Verspätungsanfälligkeit der S-Bahn. Es bleibt abzuwarten, ob nach Beendigung der von der DB angekündigten Ausbaumaßnahmen im S-Bahn-Netz eine neue Sachlage eintritt. Zu 3.: Die heute zwischen dem Rödelheimer Bahnhof und dem Gewerbegebiet Guerickestraße vorhandene Radwegeverbindung über Breitlacher Straße, Eschborner Landstraße und Guerickestraße entspricht in der baulichen Ausgestaltung nicht den aktuellen Standards. Die qualitative Aufwertung wird in das Arbeitsprogramm zur Qualifizierung des gesamtstädtisch bedeutsamen Radroutennetzes aufgenommen. Die Radverkehrsverbindung über die Heerstraße stellt auch eine wichtige überörtliche Verbindung nach Eschborn dar. Hierzu laufen bereits planerische Überlegungen. Als schwierige planerische Herausforderung stellt sich jedoch der vorhandene Fahrbahnquerschnitt dar. Im Gegensatz zur Heerstraße östlich der Ludwig-Landmann-Straße sind im westlichen Abschnitt reine Markierungslösungen (Schutzstreifen, Radfahrstreifen) nicht möglich. Auch ein baulicher Radweg ist aufgrund des Gesamtquerschnitts nicht möglich. Weitere Prüfungen sind daher erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.04.2018, V 810 Antrag vom 09.10.2018, OF 308/7 Anregung vom 22.01.2019, OA 348