Wachstum gestalten, konsolidieren und Frankfurt fit für eine nachhaltige Zukunft aufstellen
Vorlagentyp: E CDU, SPD, GRÜNE
Inhalt
S A C H S T A N D :
Etatantrag vom 23.04.2018, E 262 Betreff: Wachstum
gestalten, konsolidieren und Frankfurt fit für eine nachhaltige Zukunft
aufstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage
zum Vortrag des Magistrats, M 241 vom 08.12.2017, Entwurf Haushalt 2018
mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2018 - 2021. Das
Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018, § 2600, dokumentiert.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Vor dem Hintergrund des Wachstums der Stadt müssen
die notwendigen Weichenstellungen vollzogen werden, um Frankfurt am Main
dauerhaft als soziale, wirtschaftlich starke und ökologisch vorbildliche Stadt
fit für eine gesunde Zukunft aufstellen zu können. Dabei soll für die Menschen auch weiterhin in
ausreichendem Maße bezahlbarer Wohnraum geschaffen, die
Profilierung Frankfurts als Familienstadt mit der Umsetzung der Programme zum Ausbau
der Kinderbetreuung und des schulischen Angebots fortgeführt, die Umsetzung der
klimapolitischen Ziele der Stadt vorangetrieben und die Konsolidierung der
städtischen Finanzen nachhaltig sichergestellt werden. Als Kulturstadt bietet
Frankfurt ein Zuhause für 170
Nationen. Der Erhalt der kulturellen Infrastruktur ist für die Lebensqualität,
die Identität und den Zusammenhalt essentiell. Der Kultur, der Integration, der
Bildung und der sozialen Absicherung der Menschen kommt eine wichtige Bedeutung
zu. Ebenso erwarten die Bürgerinnen und Bürger zu Recht, dass sie sich sicher
in Frankfurt bewegen können und die Stadt ein leistungsfähiges Verkehrsnetz
unterhält und fortentwickelt. Wir wollen einen ökologischen, leistungsfähigen
und bezahlbaren öffentlichen Nahverkehr sicherstellen. Schließlich muss
Frankfurt auch weiterhin aktiv der Klimaerhitzung begegnen und in den
Klimaschutz und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen investieren.
Bei der Kinderbetreuung werden wir
ab August 2018 den Drei- bis Sechsjährigen einen Besuch der Kindergärten ohne
einen Elternbeitrag ermöglichen. Dies kann auch unter der Vorgabe der
Haushaltskonsolidierung realisiert werden, indem die Stadt sich dafür
entscheidet, finanzielle Spielräume aus der vorgesehenen Landesgesetzgebung für
eine Ausdehnung der Gebührenfreiheit auf den ganzen Tag zu nutzen. Während die Stadt in den
zurückliegenden Jahren erheblich in ihrer Bevölkerungszahl gewachsen ist, hat
im Übrigen die finanzielle Unterstützung durch das Land deutlich abgenommen.
Dies hat die finanzpolitischen Herausforderungen der Stadt neben den originär
eigenen Aufgaben zur Konsolidierung der städtischen Finanzen zusätzlich
erschwert und tut dies auch weiterhin. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt
etwa Klage gegen die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs erhoben und
fordert für die Zukunft eine insgesamt bessere finanzielle Ausstattung durch
das Land Hessen. Dennoch muss die Stadt Frankfurt auch ihre eigenen
Anstrengungen zur Konsolidierung ihres finanzpolitischen Fundaments
vollziehen. Für die
Sicherstellung der weiterhin positiven Entwicklung der Stadt sollen die
nachfolgenden Anpassungen am Haushalt der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr
2018 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 vorgenommen werden.
Dem vom Magistrat vorgelegten
Produkthaushalt für das Jahr 2018 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
1. Die Personalaufwendungen werden
für das Planjahr 2018 auf das Niveau des Haushaltsjahres 2017 festgesetzt und
für die Folgejahre jeweils um 1,5% angehoben. Ausgenommen hiervon sind die
Bereiche, deren Budgets im Entwurf des Haushalts 2018 bereits geringer geplant
wurden als 2017. In diesem Fall werden die Planwerte 2018 unverändert
übernommen und mit einem Steigerungsfaktor von 1,5% für die Folgejahre
fortgeschrieben. Budgetverschiebungen infolge organisatorischer
Maßnahmen sind gleichwohl zu berücksichtigen. Ausgenommen hiervon bleiben die Gebührenhaushalte
sowie die kostendeckenden Einrichtungen. Das Personaldezernat wird beauftragt, ein Stellen-
und Personalkonzept zu entwickeln, das ab dem Haushaltsjahr 2019 sowohl unter
dem Gesichtspunkt der Aufgabenkritik als auch einer zielgerichteten Förderung
städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine bedarfsangemessene und
flexible Personalentwicklung vorsieht. Die nach dem jüngsten Tarifabschluss im Öffentlichen
Dienst benötigten zusätzlichen Personalmittel werden im Rahmen der Aufstellung
der Haushalte 2019 ff. abgebildet und für das Haushaltsjahr 2018 aus
vorhandenen Mitteln gedeckt. 2. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
werden für das Planjahr 2018 auf das Niveau des Haushaltsjahres 2017
festgesetzt und für die Planjahre 2019 bis 2021 unverändert fortgeschrieben.
Ausgenommen hiervon sind die Bereiche, deren Budgets im Entwurf des Haushalts
2018 bereits geringer geplant wurden als 2017. In diesem Fall werden die
Planwerte 2018 übernommen und unverändert für 2019 bis 2021
fortgeschrieben. Ausgenommen hiervon bleiben die
Gebührenhaushalte, die kostendeckenden Einrichtungen sowie die
Aufwendungen, die aufgrund des Vorteils der Allgemeinheit nicht durch den
Gebührenzahler zu decken sind. 3. Hinsichtlich der Aufwendungen für Zuweisungen und
Zuschüsse sowie besonderen Finanzausgaben werden die im Haushaltsentwurf 2018
für den Finanzplanungszeitraum 2018 - 2021 ausgewiesenen Planwerte
jeweils pauschal um 2% gekürzt. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zuschüsse und
Zuweisungen, bei denen die Stadtverordnetenversammlung spezifische Festlegungen
trifft. 4. Die Planwerte für
die Folgejahre 2019-2021 werden bei der jeweiligen Haushaltsaufstellung anhand
der aktualisierten Einnahmeprognosen gegebenenfalls korrigiert. Bei den
Transferleistungen im Produktbereich 18 werden für den Finanzplanungszeitraum
2018ff. auf Grundlage der Ergebnisse im Jahresabschluss 2017 die
Transferaufwendungen sowie die korrespondierenden Erträge gegenüber der Planung
saldiert um 23,06 Mio. € p.a. reduziert. 5. Die Abweichungen vom Magistratsentwurf gemäß 1.
bis 3. können auf Vorschlag des Stadtkämmerers bzw. des Magistrats durch
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nach dem 30.6.2018 aufgehoben werden,
wenn nach dem Stand der Entwicklung der Steuereinnahmen dann mit einem
Jahresfehlbetrag 2018 von weniger als 186 Millionen Euro gerechnet werden kann.
Die Einschränkungen gelten nicht, sofern die Aufwendungen durch direkte
Erstattungen gegenfinanziert sind. 6. Die im Stellenplan 2018 vorgesehenen
Stellenneuschaffungen werden nicht vorgenommen. Der Magistrat wird jedoch
ermächtigt, die gemäß Magistratsbeschluss bisher gesperrten Neuschaffungen im
Stellenplan 2017 bei einer Freigabe der Sperre durch Beschluss zur
Berücksichtigung dringender Bedarfe anders als im Stellenplan 2017 vorgesehen
zuzuordnen. Die weitgehend
von der Bundesagentur für Arbeit refinanzierten Stellenneuschaffungen beim
Jobcenter Frankfurt am Main bleiben unberührt. Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Haushalt 2019
eine für die städtischen Beschäftigten deutlich attraktivere Gestaltung des
Job-Ticket (mit dem Ziel der Einführung eines dem Hessen Ticket vergleichbaren
"Kommunalticket") zu planen. 7. Planungsmittel für im Finanzhaushalt vorgesehene
Investitionsvorhaben, für die noch keine Vorplanung oder Bau- und
Finanzierungsvorlage erstellt ist, werden vom Magistrat ab sofort und bis auf
weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nur nach vorheriger
Zustimmung durch den Haupt- und Finanzausschuss freigegeben. 8. Leistungen, die die Stadt für
andere öffentliche Träger erbringt und die nicht refinanziert sind, werden auf
ihre Effektivität und Kosteneffizienz überprüft. Der Magistrat legt der
Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Bericht mit
Handlungsempfehlungen zum Beschluss vor. 9. Die Kämmerei legt bis zur Verabschiedung des
Haushalts 2019 ein Konzept vor, wie die Übertragung von Restmitteln aus dem
Ergebnishaushalt in der Weise neu beordnet werden kann, dass die vorgesehenen
Übertragungen für die Stadtverordneten zeitnah transparent werden und ggf.
durch Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung verändert werden
können. 10. Die Ziffer 3.1
der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) zum Haushalt 2018 wird durch
die anliegende Neufassung ersetzt. Die geänderten Bewirtschaftungsvorschriften
gelten zunächst für den Haushalt 2018 und sind in den Folgejahren nur nach
erneutem Beschluss des Stadtparlaments jeweils für das nächste Haushaltsjahr
fortzuführen. Anlage 1 (ca.
38 KB)
Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.10.2018, M 176
Bericht des
Magistrats vom 19.10.2018, B 341
Bericht des
Magistrats vom 18.01.2019, B 4 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 23.04.2018, TO I, TOP
49 Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage E 262
auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
21. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2018, TO II, TOP 15
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage E 262 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE., FDP, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Ablehnung); AfD (= Votum im Plenum)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 24. Sitzung der KAV am 07.05.2018, TO I,
TOP 1 Beschluss: Der Vorlage E 262 wird zugestimmt.