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1. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Satzungsbeschluss - § 165 (6) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt - hier: Einstellung des Verfahrens

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

I. Der Bericht über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB für das Gebiet - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - (Anlage 1 inkl. Anlagen 1.1 bis 1.5) wird zur Kenntnis genommen. II. Die Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - (Entwicklungssatzung, Anlage 2 inkl. Anlagen 2.1 und 2.2) wird gemäß § 165 (6) BauGB beschlossen. III. Die Entwicklungssatzung gemäß § 165 (8) Satz 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Hierbei ist auf die Genehmigungspflicht nach §§ 144, 145 und 153 (2) BauGB hinzuweisen. IV. Der Beschluss vom 14.12.2017, § 2080, über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Frankfurt Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) wird aufgehoben. V. Der Magistrat wird beauftragt, dem Grundbuchamt nach § 165 (9) BauGB die rechtsverbindliche Entwicklungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Entwicklungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. VI. Für die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - nach § 167 BauGB wird eine städtische Entwicklungsgesellschaft gegründet. VII. Als Leitbild für die verbindliche Bauleitplanung im Gebiet - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - ist der in Anlage 3 vorgelegte städtebauliche Rahmenplan - Gesamtkonzept - zugrunde zu legen. VIII. Für den räumlichen Geltungsbereich der Entwicklungssatzung - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - in Frankfurt am Main - Niederursel und Praunheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. IX. Der Magistrat wird beauftragt, die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans nach § 8 (3) BauGB beim Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beantragen. X. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 743 - Praunheim, Südlich vom Steinbach (Freizeitgärten) - wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - gelegenen Flächen reduziert. XI. Die Bebauungsplanverfahren Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 - und Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt - sind einzustellen. XII. Der Magistrat wird beauftragt, einen Fachbeirat unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure und Experten einzurichten. XIII. Der Magistrat wird beauftragt, die Planung und bauliche Umsetzung des Steinbachtal-Parks (Anlage 5) als stadtteilbezogenen Grünzug im Rahmen des ersten Bauabschnitts des "Lachgrabenquartiers" vorzubereiten. XIV. Der Magistrat wird beauftragt, die Idee der koproduktiven Landschaft organisatorisch und konzeptionell zu konkretisieren und dieses Konzept, sowie die erforderlichen organisatorischen Entscheidungen vorzubereiten. XV. Der Magistrat wird beauftragt, organisatorische Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Rahmenplan Ortsmitte Praunheim parallel zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu erarbeiten. XVI. Der Magistrat wird beauftragt, organisatorische Vorschläge zur Umsetzung von Revitalisierungsmaßnahmen für das "kleine Zentrum" in der Nordweststadt, Thomas-Mann-Straße 2-10 parallel zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zu erarbeiten. XVII. Der Magistrat wird beauftragt, in der RTW Planungsgesellschaft mbH und bei der VGF auf eine zeitnahe Realisierung des SPNV-Anschlusses (RTW und U 7) im Entwicklungsbereich hinzuwirken.

Verknüpfte Vorlagen