Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2014 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 02.10.2015, M
163 Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der
Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2014 und Beschlussfassung über
die Verwendung des Jahresgewinnes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2014, § 5095 (M 136) und
§ 5097 (M 138) 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss
zum 31.12.2014 und der Lagebericht 2014 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Frankfurt am Main durch die bestellten Abschlussprüfer Falk GmbH & Co KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in
Heidelberg, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht
über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2014 am 22.06.2015 erteilt
wurden. 2. Die Stellungnahme der
Betriebskommission zum Jahresabschluss 2014 und die Stellungnahme der
Betriebsleitung zur Gewinnausschüttung werden zur Kenntnis genommen. 3. Der Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form
festgestellt:
a) Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der
Passivseite beträgt EUR
671.812.793,03
b) Die Gewinn- und
Verlustrechnung schließt mit einem Bilanzgewinn von EUR 2.112.444,17
4. Der Lagebericht 2014 des
Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gebilligt. 5. Der Bilanzgewinn 2014 in Höhe von 2.112.444,17 EUR
wird in Höhe von 2.112.000,00 EUR an die Stadt Frankfurt am Main
ausgeschüttet. 6. Nach der Verwendung des
Bilanzgewinns verbleibt ein Betrag in Höhe von 444,17 EUR, der auf neue
Rechnung vorgetragen werden soll. 7. Die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige
Entwicklung des Eigenbetriebs werden durch die Gewinnausschüttung gemäß Ziffer
5 nicht beeinträchtigt. 8. Der Bericht der Betriebskommission über deren
Tätigkeit für das Wirtschaftsjahr 2014 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: A. Zielsetzung Für den Jahresabschluss 2014 finden die Vorschriften
des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBG) in der Fassung vom 9. Juni 1989,
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011,
Anwendung. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBG hat
sich die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main in ihrer
Sitzung am 21. Juli 2015 mit dem Jahresabschluss 2014 und der Gewinnverwendung
befasst. Die Betriebskommission hat den
Jahresabschluss zum 31.12.2014 und den Lagebericht 2014 für den Eigenbetrieb
Stadtentwässerung Frankfurt am Main zur Kenntnis genommen und empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und die
Gewinnverwendung wie beantragt zu beschließen. B. Alternativen Entfällt C. Lösung Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den von der
Gemeindevertretung bestimmten Abschlussprüfer, die Falk GmbH & Co KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in
Heidelberg, ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBG erfolgt, wobei die Prüfung die
Ordnungsmäßigkeit einschloss. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde
mit folgendem Wortlaut erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss -
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtentwässerung
Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben. Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-mäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss auf den
31. Dezember 2014 der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main,
den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Den vorstehenden Bericht haben wir in Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen erstattet. Stellungnahme der Betriebsleitung zur
Gewinnausschüttung
Für das durch die Stadt Frankfurt
am Main in den Eigenbetrieb eingebrachte Eigenkapital soll aus dem Bilanzgewinn
2014 in Höhe von 2.112.444,17 EUR ein Teilbetrag in Höhe von 2.112.000,00
EUR als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet
werden. Gemäß § 5 Nr. 11 EigBG entscheidet
die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresgewinns. Eine Ausschüttung
ist möglich, 1. sofern nicht ein Verlustvortrag
aus den Vorjahren abzudecken ist (§ 11 Abs. 6 EigBG) 2. sofern nicht zur Fortentwicklung und Erneuerung
der Anlagen Rücklagen zu bilden sind (§ 11 Abs. 3 EigBG). Zu 1. Ein Verlustvortrag aus den Vorjahren ist nicht
abzudecken. Zu 2. Die Bildung von weiteren
Rücklagen ist nicht zwingend; die Finanzierung der notwendigen Investitionen
kann auch durch Fremdkapital erfolgen. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen
bestehen für die Fortentwicklung der SEF keine wirtschaftlichen Risiken:
- Der Eigenbetrieb erbringt die kommunale
Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung im Hoheitsbereich der Stadt Frankfurt am
Main im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im
Ortsrecht der Stadt Frankfurt am Main legen den Anschluss- und Benutzungszwang
hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Abwasserreinigungsanlage und
Kanalnetz) für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke fest. - Für die Benutzung der öffentlichen
Entwässerungsanlagen werden Kanalbenutzungsgebühren erhoben. Die Berechnung der
Gebühren erfolgt auf Basis des KAG nach dem Kostendeckungsprinzip. Dieses
gewährleistet, dass die der Stadtentwässerung entstehenden Kosten für die
Leistungserbringung in voller Höhe gedeckt werden können. - Gemäß § 11 Abs. 3 EigBG kann die Finanzierung der
notwendigen Investitionen auch durch Fremdkapital erfolgen; Zins und Tilgung
werden durch kalkulatorische Kostenansätze (Abschreibung und Zins) in der
Gebührenkalkulation berücksichtigt und bei kostendeckenden Gebühren
entsprechend erwirtschaftet. D. Kosten Entfällt Hinweis: Anlage Prüfbericht mit Jahresabschluss und
Lagebericht 2014 steht digital nicht zur Verfügung. Anlage _Bericht_der_BK (ca. 298 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.08.2014, M 136
Vortrag des Magistrats vom
25.08.2014, M 138
Vortrag des
Magistrats vom 09.09.2016, M 173
Vortrag des
Magistrats vom 18.09.2017, M 180
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 07.10.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 05.11.2015, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 163 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF, RÖMER und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL und Stv. Krebs (=
Enthaltung) 45. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015, TO II, TOP 5
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 163 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
46. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 19.11.2015, TO II, TOP 23
Beschluss: Der Vorlage M 163 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP;
ÖkoLinX-ARL und Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 6535, 46. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.2015 Aktenzeichen: 90 31