Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2012 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 28.10.2013, M
195 Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der
Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2012 und Beschlussfassung über
die Verwendung des Jahresgewinnes Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3385 (M
88) 1. Es dient zur Kenntnis, dass
der Jahresabschluss zum 31.12.2012 und der Lagebericht 2012 für den
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main durch die bestellten
Abschlussprüfer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH,
Frankfurt am Main, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im
Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2012 am 19.07.2013
erteilt wurden.
2. Der Jahresabschluss 2012 des
Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form
festgestellt:
a) Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der
Passivseite beträgt EUR 659.293.629,74 b) Die Gewinn- und Verlustrechnung
schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 3.389.154,85
3. Der Lagebericht 2012 des
Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gebilligt. 4. Der Jahresgewinn 2012 in Höhe von 3.389.154,85 EUR
wird an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet. 5. Nach der Verwendung des Jahresgewinns, des
Gewinnvortrages und der Entnahmen aus den Gewinnrücklagen gemäß
Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2011 verbleibt ein Gewinnvortrag der
Vorjahre in Höhe von 3.487.150,56 EUR. Hiervon soll ein Teilbetrag in Höhe von
2.610.845,15 EUR an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet werden. 6. Die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige
Entwicklung des Eigenbetriebs werden durch die Rückzahlung von Eigenkapital
gemäß Ziffer 4 und 5 nicht beeinträchtigt. 7. Der Bericht der Betriebskommission für das
Wirtschaftsjahr 2012 und die Stellungnahme der Betriebsleitung zur Rückzahlung
von Eigenkapital werden zur Kenntnis genommen. Begründung: A Zielsetzung Für den Jahresabschluss 2012 finden die Vorschriften
des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989,
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011,
Anwendung. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des
Eigenbetriebsgesetzes hat sich die Betriebskommission der Stadtentwässerung
Frankfurt am Main in ihrer Sitzung am 20. August 2013 mit dem Jahresabschluss
2012 und mit der Gewinnverwendung und der Rückzahlung von Eigenkapital
befasst. Gemäß § 11 Abs. 4 EigBGes ist vor der
Beschlussfassung über die Rückzahlung von Eigenkapital eine schriftliche
Stellungnahme der Betriebsleitung unter Beteiligung der Betriebskommission
einzuholen. B Alternativen Entfällt C Lösung Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den von der
Gemeindevertretung bestimmten Abschlussprüfer, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH,
Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes
erfolgt, wobei die Prüfung die Ordnungsmäßigkeit einschloss. Der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde mit folgendem Wortlaut erteilt:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss -
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum
31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der
Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf
der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben. Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar." Stellungnahme der Betriebsleitung zu
Gewinnausschüttung und Rückzahlung von Eigenkapital 1. Ausschüttung zum Jahresabschluss 2012 Für den Jahresabschluss 2012 soll in
Fortführung der Ausschüttungspolitik der vergangenen Jahre eine Ausschüttung
aus erwirtschafteten Überschüssen von 6.000.000,00 EUR vorgenommen werden.
In 2012 soll daher der Jahresgewinn 2012 in Höhe von 3.389.154,85 EUR
sowie ein Teilbetrag in Höhe von 2.610.845,15 EUR aus dem Gewinnvortag, das
sind in Summe 6.000.000,00 EUR, an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet
werden. 2. Stellungnahme 2.1 Ausschüttung des Jahresgewinns
2012 in Höhe von 3.389.154,85 EUR: Gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes entscheidet die
Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresgewinns. Eine Ausschüttung ist
möglich, - sofern nicht ein Verlustvortrag aus
den Vorjahren abzudecken ist (§ 11 Abs. 6 EigBGes) - sofern nicht zur Fortentwicklung und Erneuerung der
Anlagen Rücklagen zu bilden sind (§ 11 Abs. 3 EigBGes). 2.1.1 Ein Verlustvortrag aus den Vorjahren ist nicht
abzudecken. 2.1.2 Die Bildung von weiteren
Rücklagen ist nicht zwingend; die Finanzierung der notwendigen Investitionen
kann auch durch Fremdkapital erfolgen. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen
bestehen für die Fortentwicklung der SEF keine wirtschaftlichen Risiken.
- Der Eigenbetrieb erbringt die
kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung im Hoheitsbereich der Stadt
Frankfurt am Main im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im
Ortsrecht der Stadt Frankfurt am Main legen den Anschluss- und Benutzungszwang
hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Abwasserreinigungsanlage und
Kanalnetz) für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke fest. - Für die Benutzung der öffentlichen
Entwässerungsanlagen werden Kanalbenutzungsgebühren erhoben. Die Berechnung der
Gebühren erfolgt auf Basis des Hessischen Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) nach
dem Kostendeckungsprinzip. Dieses gewährleistet, dass die der Stadtentwässerung
entstehenden Kosten für die Leistungserbringung in voller Höhe gedeckt werden
können. - Gemäß § 11 Abs. 3
kann die Finanzierung der notwendigen Investitionen auch durch Fremdkapital
erfolgen; Zins und Tilgung werden durch kalkulatorische Kostenansätze
(Abschreibung und Zins) in der Gebührenkalkulation berücksichtigt und bei
kostendeckenden Gebühren entsprechend erwirtschaftet. Darüber hinaus sind auch aus dem bis 31.12.2012
gültigen Hessischen Kommunalabgabengesetz a.F. keine Regelungen zur Behandlung
von Kostenüberdeckungen gegeben. 2.2 Rückzahlung von Eigenkapital durch Verminderung
des Gewinnvortrags in Höhe von 2.610.845,15 EUR: Gemäß § 11 Abs. 4 EigBGes darf die Stadt die
Rückzahlung von Eigenkapital nur ausnahmsweise und nur dann vornehmen, wenn
dadurch die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung des
Eigenbetriebs nicht beeinträchtigt werden. Mit der Verminderung des Gewinnvortrags und der
Rückzahlung der Rücklagen an die Stadt werden die Erfüllung der Aufgaben und
die zukünftige Entwicklung des Eigenbetriebs nicht beeinträchtigt. Wie unter Ziffer 2.1.2. ausgeführt, bestehen aufgrund
der gegebenen Rahmenbedingungen für die SEF keine wirtschaftlichen Risiken. Das
bisher durch Rücklagen finanzierte Anlagevermögen kann und muss dann durch
Fremdkapital finanziert werden. Zins und Tilgung werden durch kalkulatorische
Kostenansätze (Abschreibung und Zins) in der Gebührenkalkulation berücksichtigt
und bei kostendeckenden Gebühren entsprechend erwirtschaftet. D Kosten Entfällt Hinweis: Anlagen Prüfbericht mit Jahresabschluss und
Lagebericht 2012 stehen digital nicht zur Verfügung. Anlage _Bericht_der_Betriebskommission (ca. 287 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.12.2011, M 233
Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2013, M 88
Vortrag des
Magistrats vom 25.08.2014, M 138
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 30.10.2013 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung
der KAV am 25.11.2013, TO I, TOP 3
Beschluss: Der Vorlage M 195 wird zugestimmt.
25. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2013, TO I, TOP 31
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 195 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER; FREIE WÄHLER (=
Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP und REP (= Annahme) Piraten (=
Ablehnung) ÖkoLinX-ARL und NPD (= Enthaltung)
26. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2013, TO II, TOP 3
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 195 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER gegen
Piraten (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO II, TOP 18
Beschluss: Der Vorlage M 195 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP gegen
Piraten (= Ablehnung); FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 4026, 27. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 90 31