Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2016 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 18.09.2017, M 180
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2016 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016, § 747 (M 173)
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2016 und der Lagebericht 2016 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main durch die bestellten Abschlussprüfer Falk GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Heidelberg, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2016 am 29.05.2017 erteilt wurden.
- Die Stellungnahme der Betriebskommission zum Jahresabschluss 2016 und die Stellungnahme der Betriebsleitung zur Gewinnausschüttung werden zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt:
- a)Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite beträgt EUR 669.112.032,72
- b)Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Bilanzgewinn von EUR 4.255.856,17
- Der Lagebericht 2016 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gebilligt.
- Der Bilanzgewinn 2016 in Höhe von 4.255.856,17 EUR wird wie folgt verwendet:
- a)Ein Teilbetrag in Höhe von 2.112.000,00 EUR wird als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet.
- b)Ein Teilbetrag in Höhe in Höhe von 2.143.412,00 EUR wird nach Maßgabe des § 253 Abs. 6 HGB auf neue Rechnung vorgetragen (Abstockungsgewinn aus der Berechnung der Altersvorsorgeverpflichtungen). Der Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre.
- c)Der verbleibende Betrag in Höhe von 444,17 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung des Eigenbetriebs werden durch die Gewinnausschüttung gemäß Ziffer 5 nicht beeinträchtigt.
- Der Bericht der Betriebskommission über deren Tätigkeit für das Wirtschaftsjahr 2016 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: A. Zielsetzung Für den Jahresabschluss 2016 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBG) in der Fassung vom
- Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBl. S. 121), Anwendung. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBG hat sich die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main in ihrer Sitzung am
- Juni 2017 mit dem Jahresabschluss 2016 und der Gewinnverwendung befasst. Die Betriebskommission hat den Jahresabschluss zum 31.12.2016 und den Lagebericht 2016 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und die Gewinnverwendung wie beantragt zu beschließen. B. Alternativen Entfällt C. Lösung Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den von der Gemeindevertretung bestimmten Abschlussprüfer, die Falk GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Heidelberg, ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBG erfolgt, wobei die Prüfung die Ordnungsmäßigkeit einschloss. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde mit folgendem Wortlaut erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, für das Wirtschaftsjahr vom
- Januar bis
- Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angabe in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss auf den
- Dezember 2016 der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Stellungnahme der Betriebsleitung zur Gewinnausschüttung Für das durch die Stadt in den Eigenbetrieb eingebrachte Eigenkapital soll aus dem Bilanzgewinn 2016 in Höhe von 4.255.856,17 EUR ein Teilbetrag in Höhe von 2.112.000,00 EUR als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet werden. Gemäß § 5 Nr. 11 EigBG entscheidet die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresgewinns. Eine Ausschüttung ist möglich,
- sofern nicht ein Verlustvortrag aus den Vorjahren abzudecken ist (§11 Abs. 6 EigBG)
- sofern nicht zur Fortentwicklung und Erneuerung der Anlagen Rücklagen zu bilden sind (§11 Abs. 3 EigBG). Zu
- Ein Verlustvortrag aus den Vorjahren ist nicht abzudecken. Zu
- Die Bildung von weiteren Rücklagen ist nicht zwingend; die Finanzierung der notwendigen Investitionen kann auch durch Fremdkapital erfolgen. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen bestehen für die Fortentwicklung der SEF keine wirtschaftlichen Risiken:
- Der Eigenbetrieb erbringt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung im Hoheitsbereich der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ortsrecht der Stadt Frankfurt am Main legen den Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Abwasserreinigungsanlage und Kanalnetz) für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke fest. - Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werden Kanalbenutzungsgebühren erhoben. Die Berechnung der Gebühren erfolgt auf Basis des KAG nach dem Kostendeckungsprinzip. Dieses gewährleistet, dass die der Stadtentwässerung entstehenden Kosten für die Leistungserbringung in voller Höhe gedeckt werden können. - Gemäß §11 Abs. 3 EigBG kann die Finanzierung der notwendigen Investitionen auch durch Fremdkapital erfolgen; Zins und Tilgung werden durch kalkulatorische Kostenansätze (Abschreibung und Zins) in der Gebührenkalkulation berücksichtigt und bei kostendeckenden Gebühren entsprechend erwirtschaftet. D. Kosten Entfällt Anlage _Bericht_BK (ca. 51 KB) Anlage _Pruefbericht_Jahresabschluss_Lagebericht (nicht öffentlich - ca. 4,8 MB) Vertraulichkeit: Nein
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Sitzung
15
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 13
Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne FDP BFF AFD FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung
16
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 8
Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne AFD BFF Frankfurter
Ablehnung:
Linke
Sitzung
18
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 35
Der Vorlage M 180 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
SPD Grüne AFD FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL