Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main
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Vortrag des Magistrats vom 25.08.2014, M 136
Betreff: Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2014, § 4314 (M 31) Als Prüfer für den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gemäß § 5 Ziffer 13 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) die Falk GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Heidelberg, Niederlassung Frankfurt Darmstädter Landstraße 108 60598 Frankfurt am Main bestellt. Begründung: A. Zielsetzung Der gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 7 EigBGes schlägt die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vor, der gemäß § 5 Ziffer 13 EigBGes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt wird. B. Alternativen Keine C. Lösung Mit Beschluss vom 08.07.2014 hat die Betriebskommission des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt am Main vorgeschlagen, die Falk GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Heidelberg als Prüfer für den Jahresabschluss 2014 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Frankfurt zu bestellen. Die Prüfung beinhaltet: - die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften nach Handelsgesetzbuch - einen ausführlichen Erläuterungsteil zu den Jahresabschlusspositionen - die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (Fragenkatalog des IDW) - die Prüfung der Bezüge der Betriebsleiter sowie die Kommentierung der Erfüllung der Zielwertvereinbarungen - Prüfung der Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex. Die Falk GmbH & Co KG, Heidelberg hat nach Ausschreibung im Jahr 2013 für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 - 2017 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. D. Kosten Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 ergibt sich ein Gesamthonorar einschließlich Nebenkosten und Mehrwertsteuer in Höhe von etwa 41.000 EUR.