Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2013 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 25.08.2014, M 138 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2013
und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
12.12.2013, § 4026 (M 195) 1. Es dient zur Kenntnis, dass
der Jahresabschluss zum 31.12.2013 und der Lagebericht 2013 für den
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main durch die bestellten
Abschlussprüfer Falk GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Heidelberg, geprüft und der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für
das Wirtschaftsjahr 2013 am 27.06.2014 erteilt wurden. Der Bestätigungsvermerk steht unter der
aufschiebenden Bedingung, dass die Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von
8.561.000,00 EUR wie vorgeschlagen festgestellt wird. 2. Der Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form
festgestellt:
a) Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der
Passivseite beträgt EUR 672.327.906,81 b) Die Gewinn- und Verlustrechnung
schließt mit einem Bilanzgewinn von EUR 2.110.444,17
3. Der Lagebericht 2013 des
Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gebilligt. 4. Die Allgemeine Rücklage wird um 8.561.000,00 EUR
herabgesetzt. Der Teilbetrag in Höhe von 8.561.000,00 EUR wird zur Bilanzierung
von Rückzahlungsverpflichtungen wegen Kostenüberdeckungen in Höhe von
9.437.000,00 EUR verwendet. 5. Der Bilanzgewinn 2013 in Höhe von 2.110.444,17 EUR
wird in Höhe von 2.110.000,00 EUR an die Stadt Frankfurt am Main
ausgeschüttet. 6. Nach der Verwendung des
Bilanzgewinns verbleibt ein Betrag in Höhe von 444,17 EUR, der auf neue
Rechnung vorgetragen werden soll. 7. Die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige
Entwicklung des Eigenbetriebs werden durch die Gewinnausschüttung gemäß Ziffer
4 nicht beeinträchtigt. 8. Der Bericht der Betriebskommission für das
Wirtschaftsjahr 2013 und die Stellungnahme der Betriebsleitung zur
Gewinnausschüttung werden zur Kenntnis genommen. Begründung: A. Zielsetzung Für den Jahresabschluss 2013 finden die Vorschriften
des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989,
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011,
Anwendung. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des
Eigenbetriebsgesetzes hat sich die Betriebskommission der Stadtentwässerung
Frankfurt am Main in ihrer Sitzung am 8. Juli 2014 mit dem Jahresabschluss
2013, mit der Entnahme aus den Gewinnrücklagen und mit der Gewinnverwendung
befasst. Gemäß § 11 Abs. 4 EigBGes ist vor der
Beschlussfassung über die Rückzahlung von Eigenkapital eine schriftliche
Stellungnahme der Betriebsleitung unter Beteiligung der Betriebskommission
einzuholen. Die Betriebskommission hat den
Jahresabschluss zum 31.12.2013 und den Lagebericht 2013 für den Eigenbetrieb
Stadtentwässerung Frankfurt am Main zur Kenntnis genommen und empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und die
Entnahme aus den Rücklagen und die Gewinnverwendung wie beantragt zu
beschließen. B. Alternativen Entfällt C. Lösung Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den von der
Gemeindevertretung bestimmten Abschlussprüfer, die Falk GmbH & Co KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in
Heidelberg, ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes erfolgt, wobei die Prüfung die
Ordnungsmäßigkeit einschloss. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk unter
aufschiebender Bedingung wurde mit folgendem Wortlaut erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Unter der Bedingung, dass der
Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung zur Entnahme von EUR
8.561.000,00 aus den allgemeinen Rücklagen zur Deckung des laufenden
Jahresfehlbetrages zugestimmt wird, haben wir zum Jahresabschluss und
Lagebericht den nachstehenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung
und den Lagebericht der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am
Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der
Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungs-mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für
unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss auf
den 31. Dezember 2013 der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am
Main, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar." Den vorstehenden Bericht haben wir in Übereinstimmung
mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen erstattet. Stellungnahme der Betriebsleitung zu
Gewinnausschüttung und Entnahme aus den Gewinnrücklagen Mit der Novellierung des Gesetzes über kommunale
Abgaben (KAG) in Hessen zum 01.01.2013 wurde in § 10 ausdrücklich geregelt,
dass das Gebührenaufkommen die Kosten der Einrichtung nicht übersteigen soll;
Kostenüberdeckungen sind auszugleichen. Mit der Novellierung des KAG sind
daher bei Kostenüberdeckungen entsprechende Verbindlichkeiten für
Rückzahlungsverpflichtung auszuweisen. Aus der abgeschlossenen Nachkalkulation der Jahre bis
2012 ergibt sich für Kanalbenutzungsgebühren eine Kostenüberdeckung in Höhe von
9.437.000 EUR. Die Kostenüberdeckungen wurden durch den Eigenbetrieb
erwirtschaftet und den Gewinnrücklagen zugeführt. Die Verbindlichkeiten für Rückzahlungsverpflichtung
werden in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2013 in der Position
"Außerordentlicher Aufwand" in Höhe von 9.437.000,00 EUR gebildet. Unter Berücksichtigung - des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
in Höhe von +2.198.575,99 EUR - des Außerordentlichen Aufwands in Höhe von
9.437.000,00 EUR - der
Sonstige Steuern in Höhe von 88.437,23 EUR ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in 2013 in Höhe von
7.326.861,24 EUR.
Unter Berücksichtigung - des Netto-Gewinnvortrags aus 2012
in Höhe von 876.305,41 EUR -
der zu beschließenden Entnahme von Gewinnrücklagen in Höhe von 8.561.000,00
EUR ergibt sich ein
Bilanzgewinn in Höhe von 2.110.444,17 EUR. 1. Gewinnausschüttung 2013 und Entnahme aus den
Gewinnrücklagen
1.1. Ausschüttung zum
Jahresabschluss 2013 Für das
durch die Stadt in den Eigenbetrieb eingebrachte Eigenkapital soll aus dem
Bilanzgewinn 2013 in Höhe von 2.110.444,17 EUR ein Teilbetrag in Höhe von
2.110.000,00 EUR als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main
ausgeschüttet werden 1.2. Entnahme aus den Gewinnrücklagen Die Bildung der Verbindlichkeiten für
Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von 9.437.000,00 EUR soll durch die
- der Verwendung des
Gewinnvortrags aus Vorjahren in Höhe von 876.000,00 EUR - der Entnahme von Gewinnrücklagen in Höhe von
8.561.000,00 EUR. gedeckt
werden. 2. Stellungnahme Gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes entscheidet
die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresgewinns. Eine Ausschüttung ist möglich, - sofern nicht ein Verlustvortrag aus
den Vorjahren abzudecken ist (§ 11 Abs. 6 EigBGes), - sofern nicht zur Fortentwicklung und Erneuerung der
Anlagen Rücklagen zu bilden sind (§ 11 Abs. 3 EigBGes). 2.1. Ein Verlustvortrag aus den Vorjahren ist nicht
abzudecken. 2.2. Die Bildung von weiteren
Rücklagen ist nicht zwingend; die Finanzierung der notwendigen Investitionen
kann auch durch Fremdkapital erfolgen. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen
bestehen für die Fortentwicklung der SEF keine wirtschaftlichen Risiken.
- Der Eigenbetrieb erbringt die
kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung im Hoheitsbereich der Stadt
Frankfurt am Main im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im
Ortsrecht der Stadt Frankfurt am Main legen den Anschluss- und Benutzungszwang
hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Abwasserreinigungsanlage
und Kanalnetz) für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke fest. - Für die Benutzung der öffentlichen
Entwässerungsanlagen werden Kanalbenutzungsgebühren erhoben. Die Berechnung der
Gebühren erfolgt auf Basis des KAG nach dem Kostendeckungsprinzip. Dieses
gewährleistet, dass die der Stadtentwässerung entstehenden Kosten für die
Leistungserbringung in voller Höhe gedeckt werden können. - Gemäß § 11 Abs. 3 kann die
Finanzierung der notwendigen Investitionen auch durch Fremdkapital
erfolgen; Zins und Tilgung werden durch kalkulatorische Kostenansätze
(Abschreibung und Zins) in der Gebührenkalkulation berücksichtigt und bei
kostendeckenden Gebühren entsprechend erwirtschaftet. 2.3. Herabsetzung des Eigenkapitals durch Entnahmen
aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 8.651.000,00 EUR In dem bis 31.12.2012 gültigen Hessischen
Kommunalabgabengesetz a. F. waren keine Regelungen zur Behandlung von
Kostenüberdeckungen gegeben. Die Gewinnrücklagen des Eigenbetriebs konnten
durch solche Kostenüberdeckungen gebildet werden und waren zum Ausgleich von
Kostenunterdeckungen in den Folgejahren vorgesehen. Mit der Verminderung der Gewinnrücklagen werden die
Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung des Eigenbetriebs nicht
beeinträchtigt.
Wie unter Ziffer 2.2. ausgeführt,
bestehen aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen für die SEF keine
wirtschaftlichen Risiken. Das bisher durch Rücklagen finanzierte Anlagevermögen
kann und muss dann durch Fremdkapital finanziert werden. Zins und Tilgung
werden durch kalkulatorische Kostenansätze (Abschreibung und Zins) in der
Gebührenkalkulation berücksichtigt und bei kostendeckenden Gebühren
entsprechend erwirtschaftet. D. Kosten Entfällt Hinweis: Anlage Prüfbericht mit Jahresabschluss und
Lagebericht 2013 steht digital nicht zur Verfügung. Anlage _Bericht_Betriebskommission (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2013, M 88
Vortrag des
Magistrats vom 28.10.2013, M 195
Vortrag des
Magistrats vom 02.10.2015, M 163
Vortrag des Magistrats vom
09.09.2016, M 173
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 27.08.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2014, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 138 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER; FREIE
WÄHLER (= Enthaltung) LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Annahme) 33. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 36
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 138 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER; LINKE.
und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) REP (= Annahme)
34. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 42
Beschluss: Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP
gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE., FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung)
21. Sitzung der KAV am 29.09.2014, TO I, TOP 20
Beschluss: Der Vorlage M 138 wird zugestimmt.
Beschlussausfertigung(en): § 5097, 34. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 90 31