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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2013 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.08.2014, M 138 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2013 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2013, § 4026 (M 195) 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2013 und der Lagebericht 2013 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main durch die bestellten Abschlussprüfer Falk GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Heidelberg, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2013 am 27.06.2014 erteilt wurden. Der Bestätigungsvermerk steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von 8.561.000,00 EUR wie vorgeschlagen festgestellt wird. 2. Der Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt: a) Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite beträgt EUR 672.327.906,81 b) Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Bilanzgewinn von EUR 2.110.444,17 3. Der Lagebericht 2013 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gebilligt. 4. Die Allgemeine Rücklage wird um 8.561.000,00 EUR herabgesetzt. Der Teilbetrag in Höhe von 8.561.000,00 EUR wird zur Bilanzierung von Rückzahlungsverpflichtungen wegen Kostenüberdeckungen in Höhe von 9.437.000,00 EUR verwendet. 5. Der Bilanzgewinn 2013 in Höhe von 2.110.444,17 EUR wird in Höhe von 2.110.000,00 EUR an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet. 6. Nach der Verwendung des Bilanzgewinns verbleibt ein Betrag in Höhe von 444,17 EUR, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. 7. Die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung des Eigenbetriebs werden durch die Gewinnausschüttung gemäß Ziffer 4 nicht beeinträchtigt. 8. Der Bericht der Betriebskommission für das Wirtschaftsjahr 2013 und die Stellungnahme der Betriebsleitung zur Gewinnausschüttung werden zur Kenntnis genommen. Begründung: A. Zielsetzung Für den Jahresabschluss 2013 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Dezember 2011, Anwendung. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat sich die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main in ihrer Sitzung am 8. Juli 2014 mit dem Jahresabschluss 2013, mit der Entnahme aus den Gewinnrücklagen und mit der Gewinnverwendung befasst. Gemäß § 11 Abs. 4 EigBGes ist vor der Beschlussfassung über die Rückzahlung von Eigenkapital eine schriftliche Stellungnahme der Betriebsleitung unter Beteiligung der Betriebskommission einzuholen. Die Betriebskommission hat den Jahresabschluss zum 31.12.2013 und den Lagebericht 2013 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und die Entnahme aus den Rücklagen und die Gewinnverwendung wie beantragt zu beschließen. B. Alternativen Entfällt C. Lösung Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den von der Gemeindevertretung bestimmten Abschlussprüfer, die Falk GmbH & Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Heidelberg, ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes erfolgt, wobei die Prüfung die Ordnungsmäßigkeit einschloss. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk unter aufschiebender Bedingung wurde mit folgendem Wortlaut erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Unter der Bedingung, dass der Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung zur Entnahme von EUR 8.561.000,00 aus den allgemeinen Rücklagen zur Deckung des laufenden Jahresfehlbetrages zugestimmt wird, haben wir zum Jahresabschluss und Lagebericht den nachstehenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-mäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2013 der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Den vorstehenden Bericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen erstattet. Stellungnahme der Betriebsleitung zu Gewinnausschüttung und Entnahme aus den Gewinnrücklagen Mit der Novellierung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in Hessen zum 01.01.2013 wurde in § 10 ausdrücklich geregelt, dass das Gebührenaufkommen die Kosten der Einrichtung nicht übersteigen soll; Kostenüberdeckungen sind auszugleichen. Mit der Novellierung des KAG sind daher bei Kostenüberdeckungen entsprechende Verbindlichkeiten für Rückzahlungsverpflichtung auszuweisen. Aus der abgeschlossenen Nachkalkulation der Jahre bis 2012 ergibt sich für Kanalbenutzungsgebühren eine Kostenüberdeckung in Höhe von 9.437.000 EUR. Die Kostenüberdeckungen wurden durch den Eigenbetrieb erwirtschaftet und den Gewinnrücklagen zugeführt. Die Verbindlichkeiten für Rückzahlungsverpflichtung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2013 in der Position "Außerordentlicher Aufwand" in Höhe von 9.437.000,00 EUR gebildet. Unter Berücksichtigung - des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von +2.198.575,99 EUR - des Außerordentlichen Aufwands in Höhe von 9.437.000,00 EUR - der Sonstige Steuern in Höhe von 88.437,23 EUR ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in 2013 in Höhe von 7.326.861,24 EUR. Unter Berücksichtigung - des Netto-Gewinnvortrags aus 2012 in Höhe von 876.305,41 EUR - der zu beschließenden Entnahme von Gewinnrücklagen in Höhe von 8.561.000,00 EUR ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 2.110.444,17 EUR. 1. Gewinnausschüttung 2013 und Entnahme aus den Gewinnrücklagen 1.1. Ausschüttung zum Jahresabschluss 2013 Für das durch die Stadt in den Eigenbetrieb eingebrachte Eigenkapital soll aus dem Bilanzgewinn 2013 in Höhe von 2.110.444,17 EUR ein Teilbetrag in Höhe von 2.110.000,00 EUR als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet werden 1.2. Entnahme aus den Gewinnrücklagen Die Bildung der Verbindlichkeiten für Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von 9.437.000,00 EUR soll durch die - der Verwendung des Gewinnvortrags aus Vorjahren in Höhe von 876.000,00 EUR - der Entnahme von Gewinnrücklagen in Höhe von 8.561.000,00 EUR. gedeckt werden. 2. Stellungnahme Gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes entscheidet die Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresgewinns. Eine Ausschüttung ist möglich, - sofern nicht ein Verlustvortrag aus den Vorjahren abzudecken ist (§ 11 Abs. 6 EigBGes), - sofern nicht zur Fortentwicklung und Erneuerung der Anlagen Rücklagen zu bilden sind (§ 11 Abs. 3 EigBGes). 2.1. Ein Verlustvortrag aus den Vorjahren ist nicht abzudecken. 2.2. Die Bildung von weiteren Rücklagen ist nicht zwingend; die Finanzierung der notwendigen Investitionen kann auch durch Fremdkapital erfolgen. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen bestehen für die Fortentwicklung der SEF keine wirtschaftlichen Risiken. - Der Eigenbetrieb erbringt die kommunale Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung im Hoheitsbereich der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ortsrecht der Stadt Frankfurt am Main legen den Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Abwasserreinigungsanlage und Kanalnetz) für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke fest. - Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungsanlagen werden Kanalbenutzungsgebühren erhoben. Die Berechnung der Gebühren erfolgt auf Basis des KAG nach dem Kostendeckungsprinzip. Dieses gewährleistet, dass die der Stadtentwässerung entstehenden Kosten für die Leistungserbringung in voller Höhe gedeckt werden können. - Gemäß § 11 Abs. 3 kann die Finanzierung der notwendigen Investitionen auch durch Fremdkapital erfolgen; Zins und Tilgung werden durch kalkulatorische Kostenansätze (Abschreibung und Zins) in der Gebührenkalkulation berücksichtigt und bei kostendeckenden Gebühren entsprechend erwirtschaftet. 2.3. Herabsetzung des Eigenkapitals durch Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 8.651.000,00 EUR In dem bis 31.12.2012 gültigen Hessischen Kommunalabgabengesetz a. F. waren keine Regelungen zur Behandlung von Kostenüberdeckungen gegeben. Die Gewinnrücklagen des Eigenbetriebs konnten durch solche Kostenüberdeckungen gebildet werden und waren zum Ausgleich von Kostenunterdeckungen in den Folgejahren vorgesehen. Mit der Verminderung der Gewinnrücklagen werden die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung des Eigenbetriebs nicht beeinträchtigt. Wie unter Ziffer 2.2. ausgeführt, bestehen aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen für die SEF keine wirtschaftlichen Risiken. Das bisher durch Rücklagen finanzierte Anlagevermögen kann und muss dann durch Fremdkapital finanziert werden. Zins und Tilgung werden durch kalkulatorische Kostenansätze (Abschreibung und Zins) in der Gebührenkalkulation berücksichtigt und bei kostendeckenden Gebühren entsprechend erwirtschaftet. D. Kosten Entfällt Hinweis: Anlage Prüfbericht mit Jahresabschluss und Lagebericht 2013 steht digital nicht zur Verfügung. Anlage _Bericht_Betriebskommission (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 88 Vortrag des Magistrats vom 28.10.2013, M 195 Vortrag des Magistrats vom 02.10.2015, M 163 Vortrag des Magistrats vom 09.09.2016, M 173 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.08.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2014, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER; LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) REP (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE., FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) 21. Sitzung der KAV am 29.09.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 138 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 5097, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 90 31

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