Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2017 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 03.12.2018, M
226 Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der
Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2017 und Beschlussfassung über
die Verwendung des Jahresgewinnes Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.11.2017, § 1972 (M
180) 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss
zum 31.12.2017 und der Lagebericht 2017 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Frankfurt am Main durch die bestellten Abschlussprüfer Falk GmbH & Co KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in
Heidelberg, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht
über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2017 am 15.08.2018 erteilt
wurden. 2. Die Stellungnahme der
Betriebskommission zum Jahresabschluss 2017 und die Stellungnahme der
Betriebsleitung zur Gewinnausschüttung werden zur Kenntnisgenommen. 3. Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form
festgestellt:
a) Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der
Passivseite beträgt EUR 681.628.903,67
b) Die Gewinn- und
Verlustrechnung schließt mit einem Bilanzgewinn von EUR
4.748.194,00 4. Der Lagebericht 2017 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gebilligt. 5. Der Bilanzgewinn 2017 in Höhe von 4.748.194,00 EUR
wird wie folgt verwendet: a) Ein Teilbetrag in Höhe von 2.112.000,00 EUR wird
als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet.
b) Ein Teilbetrag in Höhe in Höhe von 2.636.194,00
EUR wird nach Maßgabe des § 253 Abs. 6 HGB auf neue Rechnung vorgetragen
(Abstockungsgewinn aus der Berechnung der Altersvorsorgeverpflichtungen). Der
Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre. 6. Die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige
Entwicklung des Eigenbetriebs werden durch die Gewinnausschüttung gemäß Ziffer
5 nicht beeinträchtigt. 7. Der Bericht der Betriebskommission über deren
Tätigkeit für das Wirtschaftsjahr 2017 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: A Zielsetzung Für den Jahresabschluss 2017 finden die Vorschriften
des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989,
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016, Anwendung.
Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBGes hat sich die
Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main in ihrer Sitzung am
20. September 2018 mit dem Jahresabschluss 2017 und der Gewinnverwendung
befasst. Die Betriebskommission hat den
Jahresabschluss zum 31.12.2017 und den Lagebericht 2017 für den Eigenbetrieb
Stadtentwässerung Frankfurt am Main zur Kenntnis genommen und empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und die
Gewinnverwendung wie beantragt zu beschließen. B Alternativen Entfällt C Lösung Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den von der
Gemeindevertretung bestimmten Abschlussprüfer, die Falk GmbH & Co KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in
Heidelberg, ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes erfolgt, wobei die Prüfung die
Ordnungsmäßigkeit einschloss. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde
mit folgendem Wortlaut erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss -
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtentwässerung
Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben. Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angabe in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen
Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss auf den
31. Dezember 2017 der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main,
den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." Stellungnahme der Betriebsleitung zur
Gewinnausschüttung Für das durch die Stadt in den Eigenbetrieb
eingebrachte Eigenkapital soll aus dem Bilanzgewinn 2017 in Höhe von
4.748.194,00 EUR ein Teilbetrag in Höhe von 2.112.000,00 EUR als
Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet werden.
Gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes entscheidet die
Gemeindevertretung über die Verwendung des Jahresgewinns. Eine Ausschüttung ist
möglich, 1. sofern nicht ein Verlustvortrag
aus den Vorjahren abzudecken ist (§11 Abs. 6 EigBGes) 2. sofern nicht zur Fortentwicklung und Erneuerung
der Anlagen Rücklagen zu bilden sind (§ 11 Abs. 3 EigBGes). Zu 1. Ein Verlustvortrag aus den Vorjahren ist nicht
abzudecken. Zu 2. Die Bildung von weiteren
Rücklagen ist nicht zwingend; die Finanzierung der notwendigen Investitionen
kann auch durch Fremdkapital erfolgen. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen
bestehen für die Fortentwicklung der SEF keine wirtschaftlichen Risiken:
- Der Eigenbetrieb erbringt die kommunale
Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung im Hoheitsbereich der Stadt Frankfurt am
Main im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die einschlägigen Satzungen im Ortsrecht
der Stadt Frankfurt am Main legen den Anschluss- und Benutzungszwang
hinsichtlich der öffentlichen Entwässerungsanlage (Abwasserreinigungsanlage
und Kanalnetz) für die im Stadtgebiet gelegenen Grundstücke fest. - Für die Benutzung der öffentlichen
Entwässerungsanlagen werden Kanalbenutzungsgebühren erhoben. Die Berechnung der
Gebühren erfolgt auf Basis des KAG nach dem Kostendeckungsprinzip.
Dieses gewährleistet, dass die der Stadtentwässerung entstehenden Kosten für
die Leistungserbringung in voller Höhe gedeckt werden können. - Gemäß §11 Abs. 3 EigBGes kann die Finanzierung der
notwendigen Investitionen auch durch Fremdkapital erfolgen; Zins und Tilgung
werden durch kalkulatorische Kostenansätze (Abschreibung und Zins) in der
Gebührenkalkulation berücksichtigt und bei kostendeckenden Gebühren
entsprechend erwirtschaftet. D Kosten Entfällt Anlage _BerichtBKzumWirtschaftsjahr2017 (ca. 69 KB) Anlage _Bericht_Pruefung_Jahresabschluss_2017
(nicht öffentlich - ca.
8,5 MB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.09.2016, M 173
Vortrag des
Magistrats vom 18.09.2017, M 180
Vortrag des
Magistrats vom 16.08.2019, M 117
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.01.2019, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 226 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION; BFF
(= Enthaltung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL
(= Enthaltung) 28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2019, TO II, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 226 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) 30. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2019, TO II, TOP 31
Beschluss: Der Vorlage M 226 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER; BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 3649, 30. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2019 Aktenzeichen: 90 31