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4-Punkte-Plan der Linken: Satzungsreform der Grund- und Gewerbesteuer sozial und gerecht gestalten

Vorlagentyp: NR Linke

Antrag

  1. Der Magistrat verpflichtet die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften, darunter u.a. die ABG Holding und die Nassauische Heimstätte, die finanziellen Mehrbelastungen, welche sich aus der Grundsteuerhebesatzänderung ergeben, nicht auf ihre Mieter*innen umzulegen.
  2. Es wird ein Härtefallfonds aufgesetzt. Anspruchsberechtigt sind alle Mieter*innen, die eine mehr als zehnprozentige Steigerung der Umlage der Grundsteuer B nachweisen können. Die Umlage soll in Frankfurt somit auf einen maximalen Anstieg von 10 Prozent begrenzt werden. Der Magistrat ist aufgefordert, diesen Fonds rechtsicher aufzusetzen und in der Satzung zu verankern. Zudem soll er Maßnahmen treffen, den Härtefallfonds in Frankfurt bekannt zu machen.
  3. Es wird eine Grundsteuer C nach § 25 Abs. 5 GrStG eingeführt und in der Satzung verankert, die einen erhöhten Hebesatz für baureife Grundstücke festlegt.
  4. Im Rahmen der Satzungsänderung wird der Gewerbesteuerhebesatz wieder auf 490 Punkte angehoben.

Begründung

Zu Punkt 1: Öffentliche Wohnungsbaugesellschaften sind im Besonderen dem Gemeinwohl verpflichtet und unterliegen städtischem Mitspracherecht. Entsprechend diesem Grundsatz dürfen keine vermeidbaren finanziellen Härtefälle geschaffen werden, die durch die Umlage der höheren Grundsteuer B auf die Mietenden unserer Stadtgesellschaft entstehen würden. Vertreter*innen der Stadt kontrollieren die Gemeinwohlorientierung der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften durch ihre Mitgliedschaft in den Aufsichtsräten und können diese Forderung somit erwirken. Die landeseigene Nassauische Heimstätte befindet sich z.B. zu über 27 Prozent im Besitz der Stadt Frankfurt am Main, woraus eine besondere soziale Verantwortung erwächst. Die ABG ist vollumfänglich städtisch und muss stärker als soziales Korrektiv auf dem Wohnungsmarkt wirken. Zu Punkt 2: Da private Vermietende berechtigt sind, die höheren Grundsteuern an die Mieter*innen umzulegen, wird es zahlreiche Fälle geben, in denen eine entsprechende Mieterhöhung finanziell nicht geschultert werden kann. Aus diesem Grund muss es einen Härtefallfonds geben und eine entsprechende Anlaufstelle, wohin sich Betroffene für finanzielle Unterstützung wenden können. Die wahrscheinliche Erhöhung der Nebenkosten trifft Mieter*innen in Frankfurt, die bereits durch exorbitant hohe Mieten belastet sind und für die der finanzielle Handlungsspielraum durch Inflation und Preissteigerungen z.B. bei Lebensmitteln bereits massiv eingeschränkt ist. Zu Punkt 3: Die Hebesatzänderung muss auch die vorgesehene Grundsteuer C beinhalten, da sie ein wichtiges politisches Instrument zur Steuerung des Wohnungsmarktes und der ausreichenden Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum darstellt. Mit der Grundsteuer C können Städte und Gemeinden unbebaute, aber baureife Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind, durch einen gesonderten Hebesatz höher belasten als die übrigen unbebauten Grundstücke. Der Zweck der Steuer dient laut Bundesfinanzministerium folgendem: "Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel. Die damit verbundene Entwicklung der Werte der Grundstücke wird vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Künftig sollen Städte und Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese Grundsteuer C verteuert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen." Zu Punkt 4: Mit der Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes werden zusätzliche Mittel eingenommen, damit die Stadt notwendige Investitionen in Infrastruktur und für das soziale Miteinander tätigen kann. Mit der moderaten Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze werden Mehreinnahmen von ca. 100 Mio. Euro im Jahr generiert, die den städtischen Handlungsspielraum sinnvoll erweitern.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 34
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Der Vorlage M 158 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1061 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1067 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT
Ablehnung:
CDU BFF-BIG Linke AFD ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung 36
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 158 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1061 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1067 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Müller, Huber, Tschierschke, Dr. Kößler, Pürsün und Frank sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT Linke
Ablehnung:
CDU BFF-BIG AFD ÖkoLinX-ELF FRAKTION Gartenpartei