Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Stadtverordnetenversammlung
36
12. Dezember 2024
12. Dezember 2024
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Beschlussfassung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer vor. Dies ist notwendig, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuerreform umzusetzen und die Hebesätze rechtzeitig festzulegen. Ziel ist es, eine aufkommensneutrale Grundsteuererhebung ab 2025 zu gewährleisten.
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Beschluss
1. Der Vorlage M 158 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlagen NR 1061 und NR 1067 werden abgelehnt. 3. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Müller, Huber, Tschierschke, Dr. Kößler, Pürsün und Frank sowie von Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff dienen zur Kenntnis.