Neue Grundsteuer nur mit ausreichendem Schutz gegen Härtefälle
Antrag
- Der Magistratsvortrag M 158 vom 08.11.2024 "Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)" wird abgelehnt und an den Magistrat zur Überarbeitung zurückverwiesen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung einen neuen Beschlussentwurf für eine Hebesatzsatzung vorzulegen, in dem ein ausreichender Schutz von Mietern und Eigentümern vor einer Überforderung durch krass ansteigende Grundsteuerbeträge enthalten ist.
Begründung
Der vorgelegte Satzungsentwurf führt in Frankfurt am Main allein bei mehr als 1.000 Objekten dazu, dass sich der Betrag der jährlich zu zahlenden Grundsteuer ab 2025 im Vergleich zu heute mehr als verzehnfachen (!) wird. Die bereits darin zum Ausdruck kommende hohe Zahl an Fällen von krass ansteigenden Grundsteuerbeträgen unterscheidet Frankfurt am Main deutlich von anderen Kommunen in Hessen oder auch Deutschland. Für mehr als 41.000 Objekte fällt künftig ein mehr als doppelt so hoher Steuerbetrag an. Die Zahl der davon betroffenen Haushalte wird viel höher sein. Deshalb muss in unserer Stadt Vorsorge dafür getroffen werden, dass die Mieter und Eigentümer durch die neue Grundsteuer ab 2025 nicht überfordert werden. Es besteht enormer Bedarf an einer Absicherung der Menschen gegen Härtefälle, wie sich schon an wenigen Beispielen zeigt: Käme es zum unveränderten Beschluss der Vorlage M 158/2024, so würde sich die Grundsteuer im konkreten Fall etwa - bei einem Mehrfamilienhaus in Eschersheim mehr als verdoppeln und - bei einem Mehrfamilienhaus im Nordend mehr als verdreifachen. Eine Deckelung des Anstiegs der Grundsteuer für die Betroffenen ist daher dringend erforderlich.