Meine Nachbarschaft: Denisweg
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Winterdienst für Bahnwege im Gallus
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1793/1 Betreff: Winterdienst für Bahnwege im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wege auf beiden Seiten des Homburger Damms im Gallus bei Schneefall durchgehend räumen zu lassen und in den Winterdienstplan aufnehmen zu lassen. Insbesondere sollen folgende Wege geräumt werden: - Denisweg zwischen Frankenallee und Nied - Schwarzer Weg zwischen Schmidtstraße und Anspacher Straße Begründung: Die Wege auf beiden Seiten des Bahndamms der "Frankfurt-Königsteiner-Bahn" werden von Fußgehenden und Radfahrenden stark genutzt. Bei Schnee und Eis müssen vor allem ältere Menschen weite Umwege in Kauf nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErsatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2025, OF 1352/6 Betreff: Ersatzbauwerk Omegabrücke: Vorplanung beenden und vorstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Vorplanung für ein Ersatzbauwerk für die abgerissene Omegabrücke in Griesheim zu einem entscheidungsreifen Stand zu bringen und bis zum 31. März 2026 vorzustellen. Begründung: Für das Erleben des Stadtteils Griesheim als ein Stadtteil sind gute und mehrfache Querungsmöglichkeiten der Bahnlinie notwendig, um die trennende Wirkung einer durchquerenden Bahnlinie minimal zu halten. Daher wurden bereits beim Bau der Bahnlinie zwei Bahnübergänge errichtet. Der Bahnübergang an der Alte Falterstraße zur Waldschulstraße wurde bereits 1973 durch die Omegabrücke und eine Unterführung für Fußgänger ersetzt. Somit gab es seit mehr als 50 Jahren drei Querungsmöglichkeiten im Bereich der geschlossenen Bebauung Griesheim und eine weitere im östlichen Bereich entlang der BAB A5. Mit dem Wegfall der Omegabrücke ist die weitaus wichtigste Querungsmöglichkeit weggefallen. Auch Buslinien können den optimalen und am Bedarf ausgerichteten Streckenverlauf nicht mehr fahren. Das gilt auch für Wirtschaftsverkehr zu den Gewerbetreibenden im Teil südlich der Bahnlinie. Schnell, innerhalb von knapp 2 Woche, erfolgte nur der Abriss der Omegabrücke. Allein für die Klärung, ob ein Ersatzbauwerk etwa an gleicher Stelle oder woanders erreichtet werden solle, wurden rund 14 Monate verbraucht, ohne dass nachvollziehbar ist, warum die Findung von Kriterien und die Entscheidung für den bewährten Standort so viel Zeit benötigt. Nachdem die Entscheidung für den bisherigen Standort gefallen war, hat der Ortsbeirat im November 2024 entschieden, dass die beiden Varianten Unterführung und Brücke planerisch parallel vorbereitet werden, um in Kenntnis der Kosten und Dauer entscheiden zu können. Leider sind bislang keine Kosten und Bauzeiten vorgelegt worden. Bevor nicht entschieden ist, ob eine Brücke oder eine Unterführung gebaut werden wird, können die Arbeiten zur weiteren Planung und zum Genehmigungsverfahren nicht fortgesetzt werden. Daher ist es nun angesagt, die Zeit zu nutzen, damit keine unnötigen Verzögerungen auftreten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Partei: CDU
Weiter lesenSchmidtstraße begrünen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7574 entstanden aus Vorlage: OF 1752/1 vom 04.10.2025 Betreff: Schmidtstraße begrünen Der Magistrat wird gebeten, nach der geplanten Einrichtung der Radschutzstreifen in der Schmidtstraße die dortigen Seitenräume mehr zu begrünen. Dazu sollen die Flächen zwischen den Bäumen bzw. Baumscheiben entsiegelt und mit Pflanzen begrünt werden. Für den Fußverkehr sollen mindestens 2,10 Meter zusammenhängende Gehwegbreite verbleiben. Die Gehwege sind, wo nötig, gegen das ordnungswidrige Parken zu sichern. Begründung: Beim Ortstermin des Ortsbeirats mit städtischen Vertretern wurden die aktuellen Planungen bezüglich des Radverkehrs in der Schmidtstraße vorgestellt. Demnach wird der Radverkehr auf die Straße verlegt werden. Der Fußverkehr wird somit mehr Platz bekommen, vorausgesetzt, dass keine Autos illegal auf dem Bürgersteig parken. Um dies zu verhindern und um das Mikroklima zu verbessern, sollten die Flächen zwischen den Bäumen entsiegelt werden. Auf der westlichen Seite ist dies teilweise schon umgesetzt (siehe Bild 2). Dies sollte in allen möglichen Bereichen der Schmidstraße umgesetzt werden (siehe Bild 1). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im Quartier
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7509 entstanden aus Vorlage: OF 1307/6 vom 04.10.2025 Betreff: Griesheim: Mehr Radbügel für Alte Falterstraße und Waldschulstraße - sichere Abstellplätze für nachhaltige Mobilität im Quartier Aus der Bürger*innenschaft, der lokalen Gastronomie und dem Einzelhandel wird der dringende Wunsch geäußert, die Fahrradabstellmöglichkeiten im Quartier zu verbessern. Der Anteil der Radfahrenden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, was die Notwendigkeit sicherer und ausreichender Abstellplätze unterstreicht. Gute Fahrradabstellmöglichkeiten sind ein zentraler Bestandteil einer modernen und nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie fördern den Umstieg auf den umweltfreundlichen Individualverkehr, entlasten den motorisierten Verkehr und stärken die Attraktivität des Stadtteils - insbesondere für Gastronomie und Einzelhandel. Konkrete Standorte für zusätzliche Radbügel wären die Folgenden: 1. Alte Falterstraße auf Höhe der Hausnummer 16 - Platz vorhanden vor dem DRK-Kleiderladen "Kreuz & Quer" - Anbringung von drei Radbügeln (siehe Bild 1) 2. Waldschulstraße auf Höhe der Hausnummer 43a - Platz vorhanden vor der Ahorn-Apotheke - Anbringung von zwei Radbügeln (siehe Bild 2) Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an den genannten Standorten in der Alten Falterstraße (Höhe Hausnummer 16) und Waldschulstraße (Höhe Hausnummer 43a) zusätzliche Radbügel zu montieren, um den gestiegenen Bedarf zu decken und die Fahrradfreundlichkeit des Quartiers nachhaltig zu verbessern. Begründung: Bild 1 (Alte Falterstraße, Höhe Hausnummer 16 vor dem DRK-Kleiderladen "Kreuz & Quer") Bild 2 (Waldschulstraße, Höhe Hausnummer 43a vor der Ahorn-Apotheke) Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Nied/Frankfurter Westen: Zukünftige Nutzung des ehemaligen Gleisareals zwischen FrankfurtNied und Römerhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2025, OF 1320/6 Betreff: Nied/Frankfurter Westen: Zukünftige Nutzung des ehemaligen Gleisareals zwischen Frankfurt-Nied und Römerhof Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, 1. ob seitens der Stadt Frankfurt bereits Planungen, Gespräche oder Überlegungen zur zukünftigen Nutzung dieses Areals bestehen und welche Möglichkeiten es aus Sicht der Stadt für dieses Areal gibt, 2. ob eine städtische Nutzung - z. B. als Grünzug, Radweg oder Naherholungsfläche - geprüft wird oder werden könnte, 3. ob eine Einbindung in bestehende Stadtentwicklungsprogramme wie zum Beispiel die Radverkehrsstrategie möglich wäre. Begründung: Das ehemalige Gleisareal verläuft parallel zum Denisweg und verbindet Nied über Griesheim bis in Richtung Römerhof. Es ist gegenwärtig überwiegend sich selbst überlassen und verwildert, ohne dass eine städtebauliche oder verkehrliche Nutzung erkennbar ist. Die Fläche bietet jedoch großes Potenzial für eine nachhaltige städtebauliche Nutzung im Frankfurter Westen - etwa als Radtrasse, Grünzug oder Verbindung zwischen den Stadtteilen. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um eine Einschätzung, wie dieses Areal im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zukünftig genutzt werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1284 2025 Die Vorlage OF 1320/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesen„Schwarzer Weg“ von Eis und Schnee befreien
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2025, OF 1754/1 Betreff: "Schwarzer Weg" von Eis und Schnee befreien Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert sich mit der Deutschen Bahn ins Benehmen zu setzen, um eine Lösung zu finden, dass der "Schwarze Weg", die Verbindung zwischen Anspacher Straße und Schmidtstraße, im Winter regelmäßig von Schnee und Eis befreit wird. Begründung: Der, in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn befindliche "Schwarze Weg" wird nie von Schnee und Eis befreit. Da diese Verbindung zwischen Anspacher Straße und Schmidtstraße stark von Fußgängern und Fahrradfahrern frequentiert wird, ist es dringend geboten, dass dort regelmäßig ein Winterdienst für eine gefahrlose Nutzung sorgt. Da die Deutsche Bahn sich bisher nicht in der Verantwortung sieht tätig zu werden, muss die Stadt für ihre Bürger eine sichere Lösung zur Nutzung des Weges finden. Quelle: Google Maps Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1754/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenNied: Aufstellung einer Sitzbank im Bereich der Kreuzung Birminghamstraße/MummvonSchwarzenstein-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7284 entstanden aus Vorlage: OF 1277/6 vom 18.08.2025 Betreff: Nied: Aufstellung einer Sitzbank im Bereich der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße eine Sitzbank aufzustellen. Begründung: Bewohner der Seniorenwohnanlage in der Birminghamstraße haben den Wunsch geäußert, entlang ihres Weges zur Straßenbahnhaltestelle in der Mainzer Landstraße eine Sitzgelegenheit zu erhalten. Die genannte Kreuzung liegt etwa auf halber Strecke und eignet sich daher besonders gut für eine Sitzbank, die älteren Menschen eine Möglichkeit zur kurzen Rast bietet. Dies würde die Mobilität und Selbstständigkeit der Seniorinnen und Senioren unterstützen und zur Aufenthaltsqualität im Stadtteil beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Griesheim und Nied: S-BahnAusfälle in der Woche vom 25. bis 29.08.2025
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2025, OA 568 entstanden aus Vorlage: OF 1289/6 vom 31.08.2025 Betreff: Griesheim und Nied: S-Bahn-Ausfälle in der Woche vom 25. bis 29.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dringend auf die Deutsche Bahn (DB) und den Bundesverkehrsminister einzuwirken, um endlich vernünftige und passgenaue Informationen zu Ausfällen, Umleitungen und Schienenersatzverkehren einzuholen. Dazu gehören: 1. rechtzeitige (mit zeitlichem Vorlauf), gut sichtbare Informationen am Gleis und im Bahnhofsumfeld; 2. mit zeitlichem Vorlauf regelmäßige Durchsagen am Bahnsteig sowie in den betroffenen Linien; 3. rechtzeitige klare Informationen an die Presse und die politischen Gremien in den Stadtteilen und den Magistrat; 4. Nutzung der elektronischen Anzeigetafeln an den Bahngleisen; 5. an den Bahnhöfen in Griesheim und Nied gegebenenfalls zu Beginn der Ausfallzeit Personal zwecks Information der Bahnnutzenden bereitstellen; 6. gut sichtbare Informationen für die Bahnreisenden an Bauzäunen, bevor die Nutzer wegen bereits existierender Baustellen u. a. der DB und Umleitungen zum umgeleiteten Fußweg laufen und am Ziel feststellen müssen, dass keine Züge fahren und der Schienenersatzverkehr dort abfährt, wo sie mehr oder weniger gerade vor Nutzung der Umleitung starteten; 7. Einhaltung der gegebenen Informationen zum Schienenersatzverkehr; 8. Überprüfung, ob die Informationen an den entsprechenden Bahnhöfen für jedermann ersichtlich und nachvollziehbar sind (an dieser Stelle vor allem für die unroutinierten Nutzerinnen und Nutzer); 9. an den Haltestellen wie dem Hauptbahnhof und Frankfurt-Höchst, die jeweils angefahren wurden, gut sichtbare und klare Informationen zu geben, die Anzeigen entsprechend zu gestalten und die Hinweise, wo die jeweiligen Züge bzw. Schienenersatzfahrzeuge abfahren, anzubringen. Vermieden werden 1. sollte, die Information kurzfristig auf einer Seite zu geben, die nur für Kenner zu sehen ist; 2. sollte, falsche Informationen bzw. gar keine Informationen an den entsprechenden Bahnhöfen anzubringen; 3. sollte, unverständliche Durchsagen zu machen; 4. sollte, die Nutzer und vor allem die gelegentlichen Nutzer von der Nutzung abzuschrecken. Begründung: Die Informationspolitik der Deutschen Bahn war - selbst für geübte Nutzer - wie von Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt wurde, eine Katastrophe, da zu spät und unzureichend informiert wurde. Ungeübtere kamen zwar in Höchst am Bahnhof an, fuhren dann aber, da sie nicht erkennen konnten, dass es einen Schienenersatzverkehr gibt und wo dieser abfuhr, im Glauben, mit der einfahrenden S-Bahn in Nied oder Griesheim zu landen, wieder zurück zum Hauptbahnhof. In Griesheim-Mitte fehlte vor dem Zugang zur Behelfsbrücke ein großer Hinweis, dass die S-Bahn ausfällt und der Schienenersatzverkehr in der Eichenstraße/Waldschulstraße hält. Das erfuhren die Nutzer erst, als sie am Bahnsteig waren; jedoch dort nicht von den Anzeigen und Durchsagen oder Informationsaushängen, sondern von Menschen, die durch öftere Nutzung des ÖPNV geübt sind, den Informationsdschungel der Bahn zu verstehen und ihnen den Sachverhalt erklärten. Schriftliche Anzeigen waren unauffällig platziert und schwer zu erkennen, die Durchsagen unverständlich. Gerade in Griesheim, wo wegen der Baustelle zum Umbau des Bahnhofs zurzeit nur ein einziger Zugang zum Bahnhof existiert, ist es ein Armutszeugnis, dass an dieser Stelle keine guten und nachvollziehbaren Informationen der DB herausgegeben wurden. Es wurde nach Beschwerden durch den Ortsbeirat mitgeteilt, dass an dieser Stelle Informationen vorhanden gewesen wären. Es stellt sich die Frage, weshalb so viele Nutzerinnen und Nutzer der Bahn so viele Probleme hatten, Griesheim und Nied zu erreichen bzw. von dort wegzukommen. Die einzigen Informationen habe es online gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 568 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6711, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025
Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelungen im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7289 entstanden aus Vorlage: OF 1287/6 vom 01.09.2025 Betreff: Nied: Neuordnung von Einbahnstraßenregelungen im Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und S-Bahndamm 1. Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Verkehrsführung so zu organisieren, dass die Verkehrssicherheit sofort erhöht und ein Abfluss des Pkw-Verkehrs auf die Oeserstraße und die Birminghamstraße optimiert wird. Diese Anregung betrifft das Wohngebiet zwischen Oeserstraße, Birminghamstraße und dem S-Bahndamm. Aktuell (Stand 31.08.2025) ist in der Straße Auf dem Gleichen zwischen den Hausnummern 21 bis 37 das Verkehrszeichen (VZ) 220-20 "Einbahnstraße rechtsweisend" und das Verkehrszeichen 220-10 "Einbahnstraße linksweisend" angebracht, abhängig von der Straße, aus der man auf den Bereich zufährt. Ein Schild (VZ 220-20) steht aktuell vor der Hausnummer 37. Vor der Hausnummer 10 steht das linksweisende Schild (VZ 220-10). Das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" ist auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 in Richtung Birminghamstraße aktuell nicht angebracht. Das kann jederzeit zu Unfällen führen. Deshalb biegen Autos momentan von der Coventrystraße rechts ab in die Straße Auf dem Gleichen, um auf die Birminghamstraße zu kommen. Das 16. Polizeirevier teilte telefonisch mit, dass dort überhaupt keine Einbahnstraßenregelung vorgesehen ist. Das ist gefährlich, da die Buslinie 59 und der komplette übrige Pkw-Verkehr genau diesen Straßenabschnitt von der Birminghamstraße kommend nutzt, um die Baustelle am Bahnübergang an der Oeserstraße zu umfahren. Aktuell ist auf Höhe der Coventrystraße 27 das Verkehrszeichen 267 "Verbot der Einfahrt" in Fahrtrichtung Birminghamstraße aufgestellt. Der Pkw-Verkehr aus der Straße Im Sechholder kommend wird so gezwungen, links in die Coventrystraße abzubiegen. Die Aufhebung des Verbots der Einfahrt zwischen den Hausnummern 27 bis 37 der Coventrystraße, die es dort schon gegeben hat, würde die Verkehrsbelastung an anderer Stelle im Quartier reduzieren und einen besseren Verkehrsabfluss herbeiführen. 2. Der Magistrat wird gebeten, während der Bauarbeiten und Umleitung der Buslinie 59 auf Höhe der Hausnummern 10 und 21 der Straße Auf dem Gleichen in Fahrtrichtung Birminghamstraße ein Einfahrtverbotsschild anzubringen. 3. Der Magistrat wird gebeten, eine dauerhafte Aufhebung des Einfahrtsverbots auf Höhe der Coventrystraße 27 in Fahrtrichtung der Birminghamstraße durchzusetzen. Begründung: Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt am Main Grüne Pfeile: Verkehrsführung nach Neuordnung der Einfahrtsverbote A1 roter Balken: Etablierung des Einfahrtsverbots in Fahrtrichtung Birminghamstraße A2 roter Balken: Aufhebung des Einfahrtsverbots in die Coventrystraße in Fahrtrichtung Birminghamstraße Lila Pfeile: Umfahrung der Baustelle am Bahnübergang für Pkw, die wieder auf die Oeserstraße in Richtung Alt-Nied fahren wollen, inkl. der Buslinie 59. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Nied: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung Auf dem Gleichen und Coventrystraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7290 entstanden aus Vorlage: OF 1288/6 vom 02.09.2025 Betreff: Nied: Ergänzende Maßnahmen zur Verkehrsregelung Auf dem Gleichen und Coventrystraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung Coventrystraße/Auf dem Gleichen die bestehende Beschilderung (Linksabbiegegebot und Einbahnstraßenregelung) konsequent durch Kontrollen durchzusetzen; 2. an der Kreuzung Im Sechholder/Coventrystraße (Hausnummer 27) zu prüfen, ob eine Aufhebung des derzeit bestehenden Einfahrtsverbots in die Coventrystraße in Fahrtrichtung Birminghamstraße möglich und verkehrlich verträglich ist. Begründung: Die Straße Auf dem Gleichen ist derzeit als Einbahnstraße zwischen Birminghamstraße und Oeserstraße ausgewiesen. Dennoch biegen einzelne Autofahrer von der Coventrystraße verbotenerweise nach rechts in die Einbahnstraße ab, um den Bahnübergang zu umgehen. Dies führt zu gefährlichen Verkehrssituationen. An dieser Stelle ist eine konsequente Kontrolle durch die Polizei erforderlich, um die geltende Beschilderung durchzusetzen. Für die Coventrystraße (Hausnummer 27) sollte geprüft werden, ob eine Aufhebung des Einfahrtsverbots - wie sie vor einiger Zeit bereits bestanden hat - praktikabel ist. Dadurch könnte der Verkehr verkürzt zur Birminghamstraße geführt und das Quartier entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7155 entstanden aus Vorlage: OF 1646/1 vom 03.06.2025 Betreff: Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen der Schmidtstraße 16 und der Anspacher Straße 63 ein Wegerecht durch den KGV Rebstock e. V. gemäß beiliegender Grafik besteht oder ein solches eingerichtet werden kann. Sofern eine Durchwegung möglich ist, möge der Magistrat diese zu gewöhnlichen Tageszeiten ermöglichen. Begründung: Anwohnende in der Anspacher Straße müssen derzeit bis zur Hausnummer 9 einen Umweg gehen, bevor sie auf den Fußweg in Richtung Schmidtstraße einbiegen können. Damit umrunden sie weite Teile des Kleingartenvereins. Ein Fußweg zwischen Anspacher Straße 63 zur Schmidtstraße würde eine Abkürzung von bis zu 250 Meter bedeuten. Von der Schmidtstraße betrachtend gibt es zwei potentielle Wege, die den KGV durchqueren. Der erste beginnt 30 Meter nach der Schmidtstraße und führt mit einer Abbiegung auf einer Strecke von 100 Metern an der Kantine des KGV vorbei. Der andere beginnt 80 Meter nach der Schmidstraße und quert ca. 35 Meter durch den KGV. Es wäre für die Anwohnenden wünschenswert, wenn wenigstens einer dieser Wege zu gewöhnlichen Tageszeiten als Abkürzung zur Verfügung stehen würde. Bild: Google Maps mit eigener Ergänzung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1459
Nieder Tor und Mainzer Landstraße - Gibt es schon Aktivität und ein Update zu den Planungen?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7101 entstanden aus Vorlage: OF 1231/6 vom 01.06.2025 Betreff: Nieder Tor und Mainzer Landstraße - Gibt es schon Aktivität und ein Update zu den Planungen? Vorgang: OM 5952/20 OBR 6; V 410/22 OBR 6; ST 2331/22; OM 3521/23 OBR 6; ST 820/23; OM 3841/23 OBR 6; ST 1351/23; ST 1663/23 Der Magistrat wird gebeten, den derzeitigen Planungsstand zum Nieder Tor und der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Birminghamstraße vorzustellen. Falls möglich, sollten dazu auch schon Zeithorizonte genannt werden, u. a. auch, ob und ggf. wann eine Bürgerbeteiligung dazu geplant ist. Falls es noch keine Neuigkeiten im Vergleich zu den Stellungnahmen ST 2331, ST 820, ST 1351 oder ST 1663 gibt, möge dem Ortsbeirat mitgeteilt werden, warum es bei den Planungen nicht weitergeht und wann mit einer Wiederaufnahme gerechnet wird. Begründung: In seinen Stellungnahmen aus den Jahren 2022 und 2023 berichtete der Magistrat, dass die ursprünglich mehr als zehn Jahre währenden Planungen gestoppt und ad acta gelegt worden seien, weil die Stadt zur Einsicht gelangt ist, dass der genannte Bereich nicht nur funktional überarbeitet werden muss, sondern auch einer gestalterischen Aufwertung bedarf. Da es seit zwei Jahren keine neuen Informationen dazu gab, soll der Magistrat den Ortsbeirat nun über den aktuellen Stand der Planungen informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5952 Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 410 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2331 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3521 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 820 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3841 Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1351 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1663 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1678
Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zum Stadtumbau GriesheimMitte
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2025, OA 562 entstanden aus Vorlage: OF 1244/6 vom 02.06.2025 Betreff: Grünflächengestaltung im Rahmen des Bund-Länder-Programms zum Stadtumbau Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der geplanten Neugestaltung der Grünflächen im Bereich Schwarzerlenweg, Espenstraße/Am Mühlgewann und Kiefernstraße die von den Anwohnerinnen und Anwohnern dringend geforderte Beleuchtung im Grünzug zwischen Schwarzerlenweg und Espenstraße entlang des Fußweges zwischen dem Gelände hinter der Waldschulstraße und der Kleingartenanlage vor der A 5 im Rahmen einer Schulwegsicherung der Berthold-Otto-Schule und der Georg-August-Zinn-Schule aufzunehmen und umzuse tzen. Begründung: Diese Grünanlage ist nicht nur ein Quell der Erholung für Mensch und Tier, sondern ein von Schulkindern und Erwachsenen stark frequentierter Weg, sowohl auf dem Weg zur Schule und zurück als auch auf dem Weg zur Arbeit, wenn man zur S-Bahn-Station gehen muss. Ferner wurde die Beleuchtung von allen Beteiligten, Schulkindern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern, die an der Planung zur Neugestaltung teilgenommen haben, gewünscht und gefordert - letztmalig bei der Vorstellung des Konzeptes am 16.05.2025 in der Aula der Georg-August-Zinn-Schule. Die Durchsetzung der Nichtbeleuchtung durch das Grünflächenamt stieß auf Unverständnis, auch des Zwecks einer Beteiligung, wenn der Wunsch der Nutzerinnen und Nutzer trotz aktiver Bürgerbeteiligung nicht beachtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 25.06.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 562 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6462, 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 04.09.2025
Fragen zum geplanten Regionalbahnhalt im Gallus
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2025, OF 1644/1 Betreff: Fragen zum geplanten Regionalbahnhalt im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen unter Beteiligung der Deutschen Bahn zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zu einem weiteren Regionalbahnhalt im Gallus? 2. Bis wann ist mit einer Realisierung zu rechnen? 3. Der zu bauende Bahnhof könnte z.B. mit der Bebauung des Teves-/Avaya-Geländes oder alternativ mit der Verlängerung der U5 zum Römerhof kombiniert werden, um einen intermodalen Umstieg zu ermöglichen. Wurden diese Varianten bereits geprüft? 4. Welche weiteren Varianten kommen als Standort für den Bahnhof in Frage? 5. Wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt und wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen? Begründung: Der letzte Stand war, dass der Regionalbahnhalt im Gallus Bestandteil des "Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main 2005" sei und eine spätere Realisierung weiterhin überprüft werde. Daher wäre eine aktuelle Auskunft wünschenswert, um die Bürger informiert zu halten. Möglicher Halt Rebstöcker Straße, Quelle: Google Maps Möglicher Halt Schmidtstraße, Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.05.2025, OF 1633/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1217 2025 1. Die Vorlage OF 1633/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1644/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenNied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6816 entstanden aus Vorlage: OF 1197/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchten Der Magistrat wird gebeten, den Denisweg zwischen der neuen Kleinfeldspielanlage des FV Alemannia 08 Nied und der Fußgängerbrücke zu beleuchten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass der Denisweg auf einer der bevorzugten Trassenvarianten für die Radschnellverbindung FRM 3 von Wiesbaden nach Frankfurt liegt und es an dieser Stelle in Zukunft zu Baumaßnahmen kommen könnte. Begründung: Die am 21.03.2025 vom Oberbürgermeister eröffnete Kleinfeldspielanlage oberhalb des Spielfeldes des FV Alemannia 08 Nied erfreut sich bei Kindern und Jugendlichen großer Beliebtheit. Allerdings ist der Weg dorthin ab der Fußgängerbrücke gerade an Winterabenden sehr dunkel. Es wurde von Eltern angeregt, in diesem Bereich Lampen anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1210
Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6813 entstanden aus Vorlage: OF 1194/6 vom 30.03.2025 Betreff: Nied: Tempo-30-Lücke auf der Oeserstraße zwischen Bahnübergang und Friedhof schließen Der Magistrat wird gebeten, auf der Oeserstraße zwischen dem beschrankten Bahnübergang und dem Friedhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Begründung: Auf dem genannten Abschnitt gilt aktuell eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auf den Seitenstraßen (Birminghamstraße, Auf dem Gleichen, Im Sechholder) und im weiteren Verlauf der Oeserstraße bis Alt-Nied gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Das Schließen der etwa 250 Meter langen Lücke würde den Verkehrsfluss und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer deutlich verbessern und die Lärmbelastung verringern. Zur Umsetzung müsste lediglich ein Schild je Fahrtrichtung ausgetauscht werden. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1375
Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 1551/1 vom 25.02.2025 Betreff: Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt? Vorgang: OM 4394/1 23 OBR 1; ST 29/24; OM 5228/24 OBR 1; ST 1238/24 Der Magistrat wird gebeten, am und rund um den Bischofsheimer Platz folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu ergreifen und umzusetzen: 1. Durchführung e ines Ortstermins mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 1, des Amts für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamts. 2. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Form einer sogenannten "Spielstraße" mit Verkehrszeichen VZ 325.1 im Bereich des Bischofsheimer Platzes und der Bischofsheimer Straße. 3. Anbringen von Piktogrammen mit Verkehrszeichen VZ 325.1 auf der Fahrbahn an den Zufahrten Mönchhofstraße und Mainzer Landstraße. 4. Sicherung von Einmündungsbereichen mittels Findlingen gegen unbefugtes und behinderndes Parken. 5. Abpollern des Gehwegbereiches vor dem Trafohäuschen an der Einmündung Bischofsheimer Platz/Mönchhofstraße und Versetzen der Klapppoller der Mainova in Richtung Fahrbahnrand. 6. Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Stadtpolizei nach Umsetzung der Maßnahmen. Begründung: Unweit des Bischofsheimer Platzes existiert eine vergleichbare verkehrsberuhigte Zone rund um den Marxheimer Platz mit Beschilderung Verkehrszeichen VZ 325.1 "Verkehrsberuhigter Bereich". In der Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 29, und der Stellungnahme vom 17.06.2024, ST 1238, lehnt der Magistrat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Bischofsheimer Platz ab und verweist u. a. auf die Vorgaben der StVO sowie seinen Ermessensspielraum. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich jedoch der Marxheimer Platz, der dem Bischofsheimer Platz sehr ähnlich ist und wo ein verkehrsberuhigter Bereich existiert. Die Argumentation des Magistrats ist inkonsequent und benachteiligt die Anwohnenden und spielenden Kinder zahlreicher Familien rund um den Bischofsheimer Platz. Bilder: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1319
Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle „Birminghamstraße“ bei einem Ortstermin klären
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6624 entstanden aus Vorlage: OF 1173/6 vom 27.02.2025 Betreff: Die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zwischen Nieder Tor und Haltestelle "Birminghamstraße" bei einem Ortstermin klären Der Magistrat wird gebeten, bei einem Ortstermin gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung und dem Radfahrbüro die Verkehrssituation und -führung für Radfahrer in der Mainzer Landstraße (zwischen dem Nieder Tor und der Haltestelle "Birminghamstraße") in beide Richtungen zu prüfen. An dem Ortstermin sollten auch Vertreter des Beirates der Sozialen Stadt Nied teilnehmen. Begründung: Die Anwohnervertreter im Beirat der Sozialen Stadt Nied wünschen sich einen Ortstermin mit der Stadt, um die problematische Radverkehrssituation in der Mainzer Landstraße zu klären. Stadteinwärts wird der Radweg ab der Kirche St. Markus oft durch parkende Autos blockiert. Zudem ist die Markierung abgenutzt und es fehlt eine durchgehende Beschilderung der Radwege. Falls es sich an dieser Stelle nicht um einen offiziellen Radweg handelt, sollte geklärt werden, welche Strecke Radfahrer stadteinwärts nutzen sollen. Stadtauswärts werden Radfahrer ab der Mainzer Landstraße 786 entgegen der sehr engen Einbahnstraße an Schrägparkplätzen vorbeigeführt. Kommt an dieser Stelle dem Radfahrer ein Auto entgegen, ist das Passieren für beide sehr schwierig. Besonders Schulkinder sind an dieser Stelle durch ausparkende und entgegenkommende Autos gefährdet. Anschließend führt der Radweg in die Straße Alt-Nied. Seine Markierung an der Einmündung nach Alt-Nied ist abgenutzt. Zudem wird der Radweg dort oft zugeparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1134
Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 530 entstanden aus Vorlage: OF 1149/6 vom 24.01.2025 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim-Süd, Baustellensperrungen Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die geplanten Sperrungen mindestens im Bereich Alte Falterstraße/Alt-Griesheim/Griesheimer Stadtweg, die ab März 2025 geplant sind und die wegen der Baumaßnahmen durch die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) und die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) anstehen, erst umzusetzen, wenn a) sichergestellt ist, dass die Zu- und Abfahrten unter Einbeziehung der Anlieger klar und sicher geregelt sind; b) den Geschäftsleuten erläutert wurde, wie sie weiterhin ihren Geschäftsbetrieb erreichen und aufrechterhalten können und Vorkehrungen getroffen sind, sodass sie durch die Baustellen keinen finanziellen Schaden erleiden, weil sie ihre Liegenschaft selbst unverschuldet nicht mehr anfahren können. 2. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Ämter und Firmen, die im öffentlichen Bereich Bauarbeiten vornehmen, aufzufordern, a) klar, rechtzeitig und nachvollziehbar die Bevölkerung zu informieren, wenn Sperrungen im öffentlichen Bereich anstehen bzw. vorgenommen werden; b) die Absperrungen nachvollziehbar zu gestalten; c) Umleitungen und Umwege - auch für Ortsunkundige - klar zu definieren und darzustellen; d) dabei auch private Baumaßnahmen (Baugenehmigungen), die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben, einzubeziehen. Begründung: Am 19.11.2024 wurden den Bürgern in Griesheim neben der Neugestaltung der Omegabrücke auch die anstehenden Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum präsentiert. Auch Möglichkeiten der Erschließung wurden genannt. Diese Baumaßnahmen haben große Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Griesheim-Süd (Alt-Griesheim). Die erste Maßnahme ist danach bereits für März 2025 geplant. Bis heute haben die Bürger und vor allem die ansässigen Unternehmen keine Information darüber erhalten, wie sie ihre Liegenschaften während der Bauphase erreichen geschweige denn, wie die Anbindung geplant sein soll. Auch ist noch nicht dargelegt, ob die vorgesehene Sicherstellung der Rettungsdienste in die Tat umgesetzt werden kann und auch zeitgleich mit der Sperrung erfolgt. Dies ist nicht hinnehmbar, und die Baumaßnahmen müssen so lange verschoben werden, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Dies muss auch der Bevölkerung in Griesheim jetzt und nicht erst, wenn die Absperrungen erfolgen, kommuniziert werden. In Griesheim-Mitte wurde nach kurzer Zeit schon wieder die gleiche Stelle in der Waldschulstraße gesperrt. Ebenfalls finden an gleicher Stelle in der Lärchenstraße/Ecke Eichenstraße Eingriffe in den Straßenraum statt, jedoch wurde nur die Waldschulstraße öffentlich erwähnt. Diese Erwähnung in der Presse war fehlerhaft, wie sich auf Nachfragen herausstellte. Dies schürt nur unnötig den Unmut und mindert unnötig das Vertrauen in Verwaltungsmaßnahmen. Nur mit Kommunikation und Einbeziehung erhält man das notwendige Verständnis für eingreifende Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5855, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025
Nied: Wo bleiben die „Haifischzähne“?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6297 entstanden aus Vorlage: OF 1133/6 vom 15.12.2024 Betreff: Nied: Wo bleiben die "Haifischzähne"? Vorgang: OM 4950/24 OBR 6; ST 596/24 Der Magistrat wird gebeten, endlich an der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße in Nied die in der Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 596, zugesagten "Haifischzähne" (Verkehrszeichen 342) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aufzumalen. Begründung: Leider geht es an der betreffenden Stelle immer noch sehr "zahnlos" zu. Etliche Bürger fragen sich, wo sie denn bleiben - die Zähne. Durch das Aufmalen von "Haifischzähnen" sollen die Verkehrsteilnehmer deutlicher auf die Rechts-vor-links-Regelung aufmerksam gemacht werden, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Das sollte nun auch zeitnah geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4950 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 596 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 348 Aktenzeichen: 66-0
Ortstermin Geh- und Radwege Schmidtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6005 entstanden aus Vorlage: OF 1438/1 vom 28.10.2024 Betreff: Ortstermin Geh- und Radwege Schmidtstraße Vorgang: OM 3243/22 OBR 1; ST 874/23 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Ortsbeirat einen Ortstermin zu vereinbaren, bei dem die verkehrliche Situation unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Straßenverkehrsamts überprüft wird. Im Rahmen dieses Termins sollen angesichts der Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243, und der Stellungnahme vom 03.04.2023, ST 874, Lösungsmöglichkeiten zur verbesserten und gerechten Aufteilung der Straßenflächen für den Fuß- und Radverkehr erörtert werden. Begründung: Die vorgeschlagenen Lösungen mit Pflanztrögen, Fahrradbügeln und Pollern führen aufgrund des begrenzten Platzes zu einer weiteren Einschränkung für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Stattdessen sind alternative Lösungen erforderlich, die den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden gerecht werden. Eine Absprache und Prüfung dieser Optionen vor einer endgültigen Antragstellung ist notwendig, um eine effiziente und schnelle Umsetzung zu gewährleisten. Foto: OF 1416/1/24 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3234 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 453 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1412/1 Betreff: Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 zeitnah folgende Fragen zur vermutlich städtischen Baumfläche auf der Nordseite der Frankenallee zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße zu beantworten: 1. Eigentumsverhältnisse: Befindet sich die die mit 11 Bäumen bepflanzte Fläche zwischen dem Gehweg und den Liegenschaften Frankenallee 260 und Schmidtstraße 43 im Besitz der Stadt Frankfurt oder handelt es sich um privates Gelände? 2. Vorgesehene Nutzung: Welche Nutzungsart ist vom Magistrat für diesen Bereich vorgesehen? Falls sich das Gelände im Besitz der Stadt Frankfurt befindet: 3. Vertragsabschlüsse: Wurden Verträge zur Nutzung des Geländes mit Dritten abgeschlossen? Wenn ja, zu welchem Zweck? 4. Fahrzeugbewegungen und -abstellungen: Ist das Bewegen und Abstellen von Fahrzeugen ohne gültiges Kfz-Kennzeichen in diesem Bereich zulässig? 5. Fahrzeugverkäufe: Ist das Ausstellen von Fahrzeugen für Verkaufszwecke in diesem Bereich gestattet? 6. Nutzungseinschränkungen: Ist das Absperren oder Zustellen einzelner Teilbereich des Geländes durch Dritte erlaubt? Begründung: Die Fläche entlang der Frankenallee spielt eine wichtige Rolle für die städtische Begrünung und Lebensqualität im Viertel. Es ist essentiell, Klarheit über die Eigentumsverhältnisse und die vorgesehenen Nutzungsarten zu schaffen, um eine unzulässige Nutzung zu verhindern und die Nutzerinnen und Nutzer über die Rechtslage zu informieren. Nur durch Transparenz können der Schutz und die sinnvolle Nutzung des öffentlichen Raumes gewährleistet werden. Laut Stadtkarte befindet sich der im Antrag angesprochene Bereich in öffentlichem Besitz. Dennoch wird er aktuell zur Ausstellung von Fahrzeugen, die zum Verkauf stehen, genutzt. . . Fotos: Andreas Laeuen Lageplan: PlanAS Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1039 2024 Die Vorlage OF 1412/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5801 entstanden aus Vorlage: OF 1072/6 vom 19.08.2024 Betreff: Sicherheit während Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass auch bei Großveranstaltungen im Saalbau Griesheim die Zufahrt für Rettungsdienste, Feuerwehr usw. zu den Wohnhäusern im Schwarzerlenweg gewährleistet ist. Die ABG Frankfurt Holding als Betreiberin der Saalbau Griesheim soll dabei eingebunden werden. Mögliche Maßnahme könnte das Überwachen des absoluten Halteverbots im Eingangsbereich zum Schwarzerlenweg durch Ordnungskräfte sein. Begründung: Durch den verstärkten Verkehr bei Großveranstaltungen in der Saalbau ist die Zufahrt zum Schwarzerlenweg (Sackgasse mit sehr vielen Wohneinheiten) nicht gewährleistet, wie schon mehrfach dargelegt. So ist beispielsweise vor nicht langer Zeit trotz Verbotes ein ortsfremder Gelenkbus in den Schwarzerlenweg hineingefahren, der unfreiwillig für eine Blockade sorgte. Durch den Wegfall der Omegabrücke ist die Situation verschärft, da nun eine Abfahrtsstrecke fehlt und nun auch die Waldschulstraße als Sackgasse endet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 103 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Platz der ehemaligen Wendeschleife der Straßenbahnhaltestelle „Mönchhofstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5837 entstanden aus Vorlage: OF 1358/1 vom 13.08.2024 Betreff: Platz der ehemaligen Wendeschleife der Straßenbahnhaltestelle "Mönchhofstraße" Der Magistrat wird gebeten, illegales Parken und Müllablagerung im Bereich der ehemaligen Wendeschleife wirksam zu unterbinden. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Abstellen von gewerblichen und abgemeldeten Fahrzeugen sowie die unkontrollierte Ablagerung von Müll zu verhindern, unter anderem, um Schadnagerbefall einzudämmen. Begründung: Der rund 1.400 Quadratmeter große Bereich der ehemaligen Wendeschleife der Straßenbahnhaltestelle "Mönchhofstraße" wird derzeit überwiegend als illegaler Abstellplatz für gewerblich genutzte und abgemeldete Fahrzeuge missbraucht. Das Parken auf unbefestigten Flächen birgt erhebliche Umweltgefahren. Zudem führen die massiven und unkontrollierten Müllablagerungen zu einer hohen Gefährdung von spielenden Kindern und schaffen unbeleuchtete Stolperfallen. Die Fläche befindet sich in einem stark verwahrlosten Zustand und zieht durch die wilden Müllablagerungen Ratten an, die auch die nahe gelegene Kleingartenanlage beeinträchtigen. Die vorgeschlagene Begrünung, insbesondere durch die Anlage eines "Tiny Forest", würde das Areal erheblich aufwerten und dringend benötigtes Grün in diesen dicht besiedelten Stadtteil bringen. Dies würde nicht nur zur ökologischen Verbesserung beitragen, sondern auch den Anwohnerinnen und Anwohnern einen attraktiveren und sichereren Lebensraum bieten. Fotos: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 93 Beratung im Ortsbeirat: 1
Griesheim: Offener Tauschschrank für Kindersachen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1073/6 Betreff: Griesheim: Offener Tauschschrank für Kindersachen Das Stadtumbaumanagement hatte bereits vor Jahren einen Tauschschrank für den freien Platz an der Kreuzung Waldschulstraße und Lärchenstraße vorgesehen. Aufgrund fehlender Kapazitäten der Ämter wurde das Projekt damals wohl nicht umgesetzt. Der Tauschschrank sollte die Größe eines (begehbaren) XL-Bücherschrankes (ca. 1,8 x 2,1 x 0,8 m) haben. Der Tauschschrank hier soll besonders den Kindern das Ausleihen, das Verschenken und das Austauschen von Spielmaterial (Brettspiele, Spielsachen, Plüschtiere, kleine Tretroller u.a.) ermöglichen. So soll auch der Geldbeutel der Familien entlastet werden. Eine Patin ist dem Ortsbeirat bekannt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem freien Platz an der Kreuzung Waldschulstraße und Lärchenstraße einen XL-Bücherschrank zum Ausstauch von Spielmaterial einzurichten. Zusätzlich soll der Tauschschrank mit bis zu 12.000 EUR aus Ortsbeiratsmitteln gefördert werden. Begründung: Wie Teilen liegt auch Tauschen im Trend. Am Bewusstsein vieler Menschen ändert sich etwas. Der überbordende Konsum macht langsam Platz für nachhaltiges Handeln. Ressourcen schonen und Gegenstände im Kreislauf halten spart Geld und hilft der Umwelt. Dazu gehören auch die sogenannten Tauschschränke, Orte, an denen Menschen etwas abgeben können, was sie nicht mehr benötigen und dafür etwas mitnehmen können, dass für sie interessant ist. Das Prinzip der Offenen Bücherschränke ist in Frankfurt bereits seit über 15 Jahren fest verankert. Ein spezielles Angebot für Kinder fehlt allerdings. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1073/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Griesheim: Seniorengerechte Sitzbänke im Grünzug - Espenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2024, OF 963/6 Betreff: Haushalt 2024/2025 Griesheim: Seniorengerechte Sitzbänke im Grünzug - Espenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Mittel (ca. 12.000 EUR) für die Aufstellung von 4 seniorengerechten Sitzbänke im Grünzug "Espenstraße" in den nächsten Haushalt einzustellen. Der Grünzug "Espenstraße" ist eine Parkanlage zwischen Espenstraße und Schwarzerlenweg auf der Höhe der Waldschulstraße 20 -24. Bei der Auswahl der genauen Standorte sollte der Abstand zu den einzelnen Wohnhäusern beachtet werden, damit bei missbräuchlichem Lagern durch andere Personen möglichst wenig Belästigung der Anwohnenden entsteht. Gleichzeitig sollte es für mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen, die sich durch den Grünzug bewegen, ausreichend Sitz- und damit Ausruhmöglichkeiten geben. Begründung: In diesem Wohngebiet wohnen überwiegend ältere Menschen, die die Grünfläche als Weg oder zum Verweilen nutzen. Erst geeignete Sitzbänke machen es vielen Senioren möglich, wieder mehr am öffentlichen Leben teilzunehmen. Dies gilt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen und ältere Menschen, die auf Sitzbänke entlang ihrer Alltagrouten angewiesen sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 45 2024 Die Vorlage OF 963/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGriesheim: Waldschulstraße Bereich Friedhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2024, OF 956/6 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße Bereich Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie groß der Bedarf ist, an Werktagen zur Schulzeit vor dem Friedhof in der Waldschulstraße zu parken, um an einer Bestattung teilzunehmen ob in der Umgebung andere Parkmöglichkeiten für Friedhofsbesucher existieren ob in der Heinrich-Hardt-Straße z.B. versetztes Parken ermöglicht werden kann wann der Parkplatz innerhalb des Friedhofes, der auf Plan "Waldschulstraße Teilabschnitt 5" zu sehen ist, der Öffentlichkeit zur Verfügung steht und wie viele Parkplätze sich dort befinden ob Kurzzeitparken vor dem Friedhof zum Aussteigen für gehbeeinträchtigte Beifahrer/Beifahrerinnen eingerichtet werden kann wie sich die Parksituation nach Einführung der Änderungsmaßnahmen entwickelt ggf. einen Ortstermin zu veranlassen Begründung: Die Parkplätze vor dem Friedhof in der Waldschulstraße sollen für einen zuverlässigeren Busverkehr und bessere Radfahrsituation entfallen. Gleichzeitig fehlen Parkplätze für Trauergäste, die den Friedhof besuchen wollen. Diese Anliegen sind alle wichtig. Radfahren zur Schule muss unterstützt werden. Sichere Schulradwege werden von Schülern und Schülerinnen besser angenommen und sind eine gute klimafreundliche Verkehrsverbindung. Ein attraktiver, zuverlässiger und pünktlicher Busverkehr erhöht die Nutzungsbereitschaft. Trauergäste, die von weiter angereist kommen oder nicht uneingeschränkt mobil sind, müssen den Friedhof gut erreichen können und Parkmöglichkeiten vorfinden. Daher soll nach guten Alternativen zum Parken an der Engstelle der Waldschulstraße gesucht werden. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.02.2024, OF 939/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 885 2024 1. Die Vorlage OF 939/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 956/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenWaldschulstraße in Griesheim: Parkplätze im Bereich Griesheimer Friedhof erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2024, OF 939/6 Betreff: Waldschulstraße in Griesheim: Parkplätze im Bereich Griesheimer Friedhof erhalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Parkplätze in der Waldschulstraße im Bereich zwischen Bingelsweg und Cuxhavener Straße auf beiden Straßenseiten zu erhalten. Begründung: Der Griesheimer Friedhof hat keine eigenen Parkplätze. Zur Zeit der Eröffnung noch außerhalb gelegen befindet er sich schon lange innerhalb des Siedlungsgebiets. Die Parkplätze in der Waldschulstraße in diesem Bereich werden von Besuchern des Friedhofs und von Anliegern gemeinsam benutzt. Bei Trauerfeiern, an Sonntagen und Feiertagen sind sie schon jetzt kaum ausreichend. Hinzu kommen Nachverdichtungen an den Wohnhäusern, die einen Bedarf an Parkplätzen begründen. Das angekündigte Parkverbot auf der kompletten östlichen Seite der Waldschulstraße zwischen Bingelsweg und Cuxhavener Straße bedeutet den Wegfall von fast der Hälfte aller Parkplätze. Auch in den umliegenden Straßen gibt es einen deutlichen Mangel an Parkplätzen Die in der Begründung genannten Mindestbreiten von 2,2 m für Gehwege sind keine gesetzliche Vorgaben sondern Empfehlungen für Neubauten oder grundlegende Neugestaltungen, wenn Platz vorhanden ist. Im Bestand sind diese Empfehlungen oft nicht umsetzbar. Auch in Griesheim gibt es kaum Straßen mit so breiten Gehwegen. Das seit vielen Jahrzehnten bestehende halbseitige Parken (Zeichen 315) auf beiden Seiten der Waldschulstraße führt im Alltag zu keinen Problemen. Gerade der östliche Bürgersteig ist weiterhin ausreichend breit. Die Anzahl der Fußgänger, der Fußgänger mit Rollatoren, Kinderwagen etc. führt auch bei Begegnungen zu keinen Schwierigkeiten. Dagegen würde der Wegfall so vieler Parkplätze einen deutlichen Nachteil darstellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.03.2024, OF 956/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 885 2024 1. Die Vorlage OF 939/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 956/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenGehweg Mönchhofstraße/Ecke Bischofsheimer Platz sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5078 entstanden aus Vorlage: OF 1121/1 vom 21.01.2023 Betreff: Gehweg Mönchhofstraße/Ecke Bischofsheimer Platz sichern Vorgang: OM 4393/23 OBR 1; ST 128/24 Der Magistrat wird gebeten , zusätzliche Poller im Bereich der Markierung anbringen zu lassen, welche herausnehmbar sind. Begründung: Durch herausnehmbare Poller ist einerseits die weitere Andienung des Versorgerhäuschens sichergestellt und die Fläche andererseits trotzdem vor Falschparkenden geschützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4393 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 128 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.02.2024, OA 439 entstanden aus Vorlage: OF 936/6 vom 30.01.2024 Betreff: Griesheim: Bau/Aufstellen einer Behelfsbrücke während der mindestens siebenmonatigen Sperrung der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Sperrung der für die zu Fuß Gehenden wichtigen Stadtteile verbindenden Fußgängerunterführung als auch für die Nutzer des ÖPNV zwischen Sommer 2024 und mindestens Frühjahr 2025 gesperrten Tunnels eine Behelfs brücke aufzustellen/zu installieren; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Behelfsbrücke barrierefrei sein kann, ohne eine Verzögerung des Baus der Behelfsbrücke zu verursachen. Begründung: Nach der letzten Ortsbeiratssitzung hat es viele Gespräche zwischen und mit den Bürgern gegeben und das Für und Wider wurde diskutiert. Hierbei hat sich herauskristallisiert, dass für alle nicht nachvollziehbar ist, warum die Behelfsbrücke für die Fußgänger aus Kostengründen nicht installiert werden soll. Für die Brücke wurden Kosten in Höhe von circa zwei Millionen Euro und 10.000 Euro am Tag genannt. Das hört sich erst einmal viel an. Durch alle Nutzer umgerechnet wären das aber bei der Nutzung während der Bauzeit Kosten von circa zwei Euro pro Tag/pro Nutzer. Darin sind sowohl die Wechsler der Stadtteile inbegriffen als auch die Nutzer der S-Bahnen. Die Nutzer, die aus Griesheim-Mitte die S-Bahnen nutzen, hätten eine gute und kurze Verbindung zum Bahnhof. Es wurden schon Wetten abgeschlossen, dass man bei Nutzung der Straßenbahn auf der Mainzer Landstraße zum Hauptbahnhof und von dort zurück zum Griesheimer Bahnhof (um dann seinen Zug am Griesheimer Bahnhof in Richtung Höchst oder Innenstadt zu erreichen) eventuell schneller sein könnte, als mit der Fahrt mit dem Bus der Linie 89 durch Griesheim, welcher über die Schranke in der Elektronstraße und durch ganz Alt-Griesheim (Griesheim-Süd) fahren muss, um an der Endhaltestelle "Erzberger Straße" auszusteigen und zu Fuß zum Bahnhof zu laufen oder durch nochmaliges Umsteigen in den Bus der Linie 45 den Bahnhof zu erreichen. Bei der Rückfahrt hält zwar der Bus direkt am Bahnhof, aber bei Ankunft der S-Bahnen werden dann mehr Menschen den Bus nutzen müssen, als der Bus Platz bietet. Das heißt, man muss auf den nächsten oder übernächsten Bus oder den danach warten; das mit den jeweils neu angekommenen Nutzern der S-Bahn. Zurück geht es über die Gleise der Elektronstraße. Man kann sich ausrechnen, wie lange ein jeder dann unterwegs ist, um den Arbeitsplatz, das Zuhause oder sonstige Termine außerhalb Griesheims zu erreichen. Selbst innerhalb Griesheims ist es eine sehr lange Fahrt. Bei allem Verständnis für die Notsituation ist dies inakzeptabel und die Ersatzbrücke muss gebaut werden, wohlwissend, dass Menschen mit schweren Bewegungseinschränkungen diese nicht nutzen können. Denn keiner weiß, ob es tatsächlich bei den angepeilten sieben bis acht Monaten bleibt. Wie schon angeführt, wären die Kosten der Brücke heruntergerechnet auf den Tag und Nutzer "Peanuts", wie ein großer Bänker Frankfurts mal erheblich größere Ausgaben nannte. Die Griesheimer sind der Meinung, dass das eine Summe ist, die man für sie ausgeben können muss. Es kam schon die Frage auf, ob das vorgesehene umständliche Verfahren ohne Brücke auch den Bürgern des Westends, Nordends oder Bornheims zugemutet werden würde. Die kostenfreie Nutzung der Busse der Linie 89 während der Sperrzeiten ist ein sehr gutes Angebot und hilft denjenigen, die schlecht zu Fuß unterwegs, keine Dauernutzer des ÖPNV mit einer Zeitfahrkarte und nicht motorisiert sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.06.2024, B 252 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 439 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei Beschlussausfertigung(en): § 4571, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 66-2
Nied: „Haifischzähne“ (Verkehrszeichen 342) an der Kreuzung Birminghamstraße/MummvonSchwarzensteinStraße aufmalen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4950 entstanden aus Vorlage: OF 916/6 vom 26.12.2023 Betreff: Nied: "Haifischzähne" (Verkehrszeichen 342) an der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße aufmalen Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße in Nied sogenannte Haifischzähne (Verkehrszeichen 342) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aufzumalen. Begründung: An der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße besteht die Rechts-vor-links-Regelung, die laut Anwohnerberichten etlichen Autofahrern nicht bewusst zu sein scheint, was zu gefährlichen Situationen und Beinahe-Unfällen an dieser Kreuzung führt. Alte Markierungen sind teilweise noch vorhanden, aber schon derart abgefahren, dass diese von den Autofahrern anscheinend nicht mehr wahrgenommen werden. Durch das Aufmalen von "Haifischzähnen" sollen die Verkehrsteilnehmer deutlicher auf die Rechts-vor-links-Regelung aufmerksam gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 596 Antrag vom 15.12.2024, OF 1133/6 Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6297 Aktenzeichen: 32-1
Griesheim: Widerrechtliches Parken im Kreuzungsbereich verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2023, OF 909/6 Betreff: Griesheim: Widerrechtliches Parken im Kreuzungsbereich verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: bei folgenden Kreuzungen das Parken von KFZ oder Sprintern durch klares Kennzeichnen durch Sperrflächen, Poller oder wo möglich Fahrradbügel unter Berücksichtigung von gesicherten Querungshilfen für Fußgänger und entsprechender Beschilderung zu unterbinden: Stroofstraße / Ecke Elektronstraße Alt Griesheim / Taläckerstraße Linkstraße / Taläckerstraße Linkstraße / Elektronstraße Autogenstraße / Taläckerstraße Fabriciussraße / Taläckerstraße Eichenstraße/Waldschulstraße/Schwarzerlenweg Begründung: Durch das falsche Parken in Kreuzungsbereichen werden den Zufußgehenden die sicheren Querungsplätze genommen und Zufußgehende sind für Autofahrer schlecht zu sehen, abbiegende Fahrzeuge kommen oft genug nicht ohne zu rangieren um die Ecke und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmer. Größere Fahrzeuge kommen nur erschwert zu den von ihnen anzufahrenden Lieferadressen. Um dieses verkehrswidrige Verhalten nicht weiter zu dulden bzw. hinzunehmen, müssen bauliche Vorkehrungen getroffen werden, um die Nutzung des öffentlichen Raums für alle sicherer zu machen. Mit dem Abpollern oder Aufstellen von Fahrradhaltemöglichkeiten (Fahrradbügel) könnte das Wildparken von Fahrrädern und Rollern eingedämmt oder gar unterbunden werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 909/6 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Omegabrücke - Informationsfluss für Bevölkerung sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4767 entstanden aus Vorlage: OF 878/6 vom 13.11.2023 Betreff: Griesheim: Omegabrücke - Informationsfluss für Bevölkerung sichern Vorgang: OM 4376/23 OBR 6 1. Der Magistrat wird neben dem dringenden Wunsch auf eine zeitnahe Informationsveranstaltung für die Bürger in Griesheim gemäß der Anregung vom 12.09.2023, OM 4376, gebeten, durch regelmäßige zeitnahe Informationen - Wurfsendung in die Briefkästen, Veröffentlichungen auf der Website der Stadt Frankfurt, z. B. unter der Rubrik "Meldungen", über soziale Medien oder evtl. Hotlines - die Bürger über Folgendes zu informieren: a) Wie ist der jeweils aktuelle Planungsstand? b) Wie ist der jeweils aktuelle Stand der Arbeiten/Ausführungen? 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, der Bevölkerung einen Zeitplan einschließlich der Vorhaben der Deutsche Bahn AG rund um den Bahnhof bis zur Fertigstellung der neuen Brücke vorzulegen. 3. Außerdem wird der Magistrat um Aufklärung gebeten, welche Auswirkungen dieser Abriss und der Neubau einer Brücke oder einer sonstigen Querungsmöglichkeit der Waldschulstraße/Alte Falterstraße auf die Vorhaben des Umbaus des Griesheimer Bahnhofs (Bahn/Stadt), Erstellung einer Lärmschutzwand (Bahn) und Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes und dessen Finanzierung aus dem Bund-Länder-Stadtumbauprogramm Griesheim-Mitte (Bund/Land/Stadt) haben. Begründung: Der Abriss der Brücke ist ein einschneidender Eingriff in das Leben und die Mobilität der Griesheimer Bevölkerung und der ortsansässigen Unternehmen als auch für die Bevölkerung der umliegenden Stadtteile sowie aller Besucher und Kunden. Um Verdruss und das Gefühl, wieder einmal abgehängt zu sein, zu minimieren, ist eine zeitnahe offene Kommunikation über das weitere Geschehen wichtig. Auch die regelmäßige Information über das, was geschieht oder nicht geschehen kann, im Rahmen der Neuplanung einer Querung als Ersatz für die abgerissene Omegabrücke ist für die Menschen von großem Interesse. Daher bittet und regt der Ortsbeirat an, den Ortsbeirat und die Bevölkerung regelmäßig und offen zu informieren und insbesondere die geforderte Informationsveranstaltung zeitnah in Griesheim zu realisieren. Wenn das Bürgerhaus nicht zur Verfügung steht, findet sich sicherlich bei den Kirchengemeinden in Alt-Griesheim ein Ort zum Tagen. Neue Informationen können zeitnah auf der Website der Stadt Frankfurt veröffentlich werden, wie bereits für andere Projekte wie den Durchstich des Homburger Dammes erfolgt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4376 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 697 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-6
Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 416 entstanden aus Vorlage: OF 879/6 vom 13.11.2023 Betreff: Maßnahmen der besseren Verkehrsführung in Griesheim nach Wegfall der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, so schnell wie möglich einen Ersatz für die abgerissene Omegabrücke zu errichten und insbesondere 1. im ersten Quartal des Jahres 2024 einen Zeitplan mit einzelnen Schritten zur Umsetzung vorzulegen; 2. im ersten Quartal des Jahres 2024 in Griesheim in einer öffentlichen Informationsveranstaltung den weiteren Ablauf zu erläutern; 3. Möglichkeiten von Provisorien zu prüfen und zu bewerten; 4. alle Möglichkeiten für eine beschleunigte Umsetzung zu nutzen; 5. keine Wiederholung schon erfolgter zeitintensiver Variantenprüfungen vorzunehmen; 6. eine örtliche Gegebenheiten berücksichtigende Planung zu erstellen. Begründung: Die wichtigen kulturellen und infrastrukturellen Einrichtungen im Stadtteil Griesheim verteilen sich auf Gebiete nördlich und südlich der Bahnlinie. Daher ist die Durchgängigkeit der Bahnlinie sehr bedeutsam. Der Bahnübergang in der Elektronstraße (häufige Schließzeiten) und die Umleitungen über die Stroofstraße und die Mainzer Landstraße sind nur für eine Übergangszeit geeignet. Schon allein das Fehlen der zwei Buslinien 54 und 59 innerhalb Griesheims ist ein großer Nachteil. Bei der Einführung des S-Bahn-Verkehrs wurde intensiv geprüft, ob der Bahnübergang in der Alten Falterstraße/Waldschulstraße durch eine Unterführung oder eine Brücke ersetzt wird. Gegen die Unterführung sprachen folgende Punkte: lange Rampen auf beiden Seiten; Straßen wie Fabriciusstraße, Autogenstraße, Eichenstraße und Schwarzerlenweg würden zu Sackgassen; fehlende Anbindung der Anlieger der Alten Falterstraße; städtebauliche Bewertung des Eingriffs durch den tiefen Schacht. Diese Bewertung besteht unverändert. Alle Häuser und Straßen bestehen weiterhin und zusätzlich gibt es mit dem Bürgerhaus Griesheim anstelle der Wendeanlage der Straßenbahn ein großes Gebäude mit Einfahrt zur Tiefgarage. Für den Platz vor dem Bürgerhaus hat ein Wettbewerb einen schönen Vorschlag ergeben, der den Bereich verschönert und zum Aufenthalt einlädt. Stattdessen würde dann an dieser Stelle die Zufahrt zum unterirdischen Tunnel sein. Nach den Baumaßnahmen im Jahr 2015 für 2,8 Millionen Euro (von Sanierung mag der Ortsbeirat nicht mehr sprechen) hatte die Brücke zwei Gehwege mit einer Breite von 1,2 Metern und 1,8 Metern sowie zwei je 1,5 Meter breite Radfahrspuren. Dies war bedarfsgerecht. Nun Gehwegbreiten von je 2,5 Metern sowie zwei baulich getrennte Radwege von je zwei Metern Breite zu fordern, würde die Breite der Brücke derart erhöhen, dass der vorhandene Raum nicht mehr ausreicht. Das Ergebnis wäre dann keine Brücke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.04.2024, B 169 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 416 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4227, 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.01.2024 Aktenzeichen: 66-2
Griesheim: Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4357 entstanden aus Vorlage: OF 818/6 vom 22.08.2023 Betreff: Griesheim: Fußgängerunterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, für die Übergangszeit bis zum Umbau und zur Sanierung der o. g. Fußgängerunterführung ein Streetart-Projekt unter Anleitung eines Griesheimer Künstlers zusammen mit jungen Menschen aus Griesheim zu genehmigen. Der Entwurf sollte im Ortsbeirat und mit einer kleinen Ausstellung von ca. einer Woche im Bürgerhaus Griesheim vor Realisierung vorgestellt werden. Begründung: Der Durchgang ist ein ständiger Schandfleck. Nicht nur, dass manche meinen, ihren Müll einfach fallen lassen zu können, wird dieser laufend mit politischen Parolen oder sonstigem Mist beschmiert, woran nichts kreativ ist. Mit der Gestaltung der Fußgängerunterführung mithilfe ortsansässiger junger Menschen könnten die Schmierereien vielleicht unterbunden werden. Die Reinigung des Tunnels kostet jedes Mal zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Dies geschieht bald monatlich. Dieses Geld könnte einmalig in die Aktion eingebracht werden. Vielleicht würde die Aktion ja von der FES sogar gesponsert werden, wenn es dadurch zu Kosteneinsparungen kommt. Erfahrungsgemäß tragen künstlerisch gestaltete Wände weniger zu Schmierereien bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 26 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Sicherer Fuß-und Radverkehr in der Schmidtstraße II - Einrichtung beidseitiger Schutzstreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4381 entstanden aus Vorlage: OF 965/1 vom 11.08.2023 Betreff: Sicherer Fuß-und Radverkehr in der Schmidtstraße II - Einrichtung beidseitiger Schutzstreifen Vorgang: OM 3243/22 OBR 1; ST 874/23 Der Magistrat wird gebeten, den in der Stellungnahme vom 03.04. 2023, ST 874, in Antwort 4 vorgeschlagen Weg einzuschlagen und in der Schmidtstraße auf gesamter Länge beidseitig Schutzstreifen einzurichten. Hierzu soll der Bussonderfahrstreifen entfernt werden und der gewonnene Platz für den Radverkehr genutzt werden. Gemäß der Stellungnahme ST 874 sollen alle Parkstände entlang der Schmidtstraße entfernt werden. Begründung: Der Magistrat hat sich intensiv mit der Schmidtstraße beschäftigt und verschiedene vom Ortsbeirat vorgeschlagene Alternativen geprüft, die einen sichereren Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße zum Ziel haben. Nun soll die bestmögliche Alternative realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 90 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Poller versetzen - Gehweg sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4393 entstanden aus Vorlage: OF 956/1 vom 27.08.2023 Betreff: Poller versetzen - Gehweg sichern Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg im Bereich der Mönchhofstraße/Ecke Bischofsheimer Platz so abzupollern, dass er gegen illegales Parken gesichert ist. Begründung: Auf dem Gehweg parken immer wieder widerrechtlich Pkws. Diese behindern zum einen die Fußgänger und zum anderen wird die Sicht für andere Pkw-Fahrer, die aus der Bischofsheimer Straße kommen, stark beeinträchtigt. Die weiß-roten Poller sind klappbar. Anscheinend muss das dortige Gebäude angefahren werden können. Diese klappbaren Poller sollten versetzt werden. Ebenso sind die grauen Poller zu versetzen (siehe Bild). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.01.2023, OF 1121/1 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 128 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5078 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4406 entstanden aus Vorlage: OF 976/1 vom 14.07.2023 Betreff: Hafenbahnschienen am Fußgängerüberweg in der Speicherstraße fußgängerfreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Hafenbahnschienen auf dem Überweg über die Speicherstraße zwischen dem Rewe-Markt und Cronstettenhaus so zu gestalten, dass Personen mit Rollatoren, Rollstühlen, Buggys und Rollern mit kleinen Rädern nicht mehr in den Schienen hängenbleiben. Begründung: An dem genannten Überweg befinden sich zwischen den Schienen und den Betonplatten des übrigen Gehwegs zehn Zentimeter breite Fugen, in denen die kleinen Räder von Rollatoren, Rollstühlen, Rollern und Buggys blockiert werden. Diese Hindernisse können nur mit großer Kraft überwunden werden. Außerdem schaffen sie eine Stolpergefahr für die dort passierenden Personen. Insbesondere für die ohnehin bereits in der Mobilität eingeschränkten Rollator- oder Rollstuhl-Nutzenden besteht dadurch eine erhebliche Sturzgefahr. Kleinkinder sind bereits durch die unerwartete Blockade aus den Wagen gestürzt. Die Querung der Hafenbahnschienen am Mainufer in der südlichen Verlängerung der Wiesenhüttenstraße beweist, dass ein sicherer Überweg der Schienen technisch möglich ist. (Das Foto links zeigt den Überweg Speicherstraße vor dem Rewe-Markt, das Foto rechts zum Vergleich den Überweg Ostseite Haltestelle Mönchhofstraße; Fotos: Tanja Ayesha Pösl) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1768 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-5
Griesheim: Informationspolitik beim ÖPNV: Wo bleibt der Kunde?
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2023, OA 378 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 14.06.2023 Betreff: Griesheim: Informationspolitik beim ÖPNV: Wo bleibt der Kunde? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit den zuständigen Betreibern RMV, traffiQ oder VGF, gegebenenfalls auch mit der Deutschen Bahn, in Kontakt zu treten, um dringend Lösungen für die miserable und teilweise unklare Informationspolitik bei künftigen Zugausfällen, Umleitungen etc. zu finden. Dazu zählen gut sichtbare Aushänge, korrekt angebrachte und gut sichtbare Wegweiser zum Schienenersatzverkehr, gute Informationen an den Bahnhöfen, korrekte digitale Anzeigen und keine verwirrenden Sprachansagen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, die Lautsprecheransagen an den Bahnhöfen klar, an allen Ecken des Bahnhofs verständlich und mit aktuellem Bezug vorzubringen. Begründung: "Frankfurt-Griesheim", wie auch die anderen Bahnhöfe im Frankfurter Westen, sind stark frequentierte Bahnhöfe, genutzt von den Menschen im Westen, egal ob Wohnende, Durchreisende, Arbeitnehmende oder auch Arbeitgebende. Sie sind darauf angewiesen, zuverlässig und zielführend informiert zu werden. Am Wochenende vom 9. bis zum 11. Juni 2023 fielen mal wieder sämtliche S-Bahnen wegen Bauarbeiten aus. Eine vorausgehende gut sichtbare Information über den Ersatzverkehr, den die Kunden nutzen sollten, fand vorher nicht statt. Während des Ausfalls des Zugsverkehrs konnte auch am Bahnsteig kein gut sichtbarer Hinweis festgestellt werden. Lediglich an den Bushaltestellen in der Waldschulstraße befand sich ein kleiner DIN-A5-Zettel, der interpretationsfähig war. Auch heute ist der Bahnverkehr schon wieder gestört. Termine sind nicht einhaltbar, man kommt viel zu spät an sein Ziel. Ferner sind die Ansagen, wenn denn eine erfolgt, oft nicht verständlich, insbesondere dann, wenn man nicht direkt nah am Lautsprecher steht. Unkorrekte Anzeigen auf den Anzeigetafeln sind verwirrend. Durchsagen, dass ein Zug ausfällt, der gerade kommen soll, wenn der verspätete Zug kurz darauf einfährt, sind ebenfalls keine Hilfe, sondern verwirren nur. Der Ortsbeirat möchte, dass die Menschen den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Dazu muss er aber auch so zur Verfügung stehen, dass dies einfach möglich ist und nicht zu einer Odyssee entweder beim Fortkommen oder bei der Informationspolitik wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 3 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1048 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 18.09.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 378 wird im Rahmen der Vorlage B 323 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3710, 20. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 18.09.2023
Parkplatz Mönchhofstraße/Ecke Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2023, OF 941/1 Betreff: Parkplatz Mönchhofstraße/Ecke Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz südlich der Straßenbahnhaltestelle Mönchhofstraße zu entsiegeln oder zumindest teilzuentsiegeln, nach Möglichkeit zu begrünen und unter Parkraumbewirtschaftung (Erhebung von Parkgebühren) zu stellen. Zudem soll die dortige Rattenplage mit geeigneten Mitteln bekämpft werden. Begründung: Der Parkplatz ist derzeit in einem verwahrlosten Zustand, wird von Dauerparkern belegt und von Ratten heimgesucht. Eine Entsiegelung oder Teilentsiegelung und Begrünung würde die Fläche ökologisch wertvoller machen. Insoweit sind etwa Rasengittersteine, Schotterrasen oder eine Gestaltung mit anderen sickerfähigen Materialen in Betracht zu ziehen. Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung würden Dauerparker abschrecken. Die Parkflächen sollten zur Erschließung der angrenzenden Kleingartenanlage erhalten werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2023, OF 806/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenPark statt Parkplätzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2023, OF 849/1 Betreff: Park statt Parkplätzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Mainzer Landstraße südlich der Tramhaltestelle Mönchhofstraße zu entsiegeln, für den motorisierten Verkehr zu sperren und in eine öffentliche Grünfläche umzuwandeln. Besonders zu prüfen ist, ob die Einrichtung eines "Tiny Forest"1 möglich ist. Begründung: Der etwa 1400 m2 große Parkplatz wird hauptsächlich als Abstellplatz für gewerblich genutzte Fahrzeuge und für abgemeldete Fahrzeuge genutzt. Er ist in einem sehr verwahrlosten Zustand. Müll und Essensreste haben Ratten angezogen, die auch die nahe gelegene Kleingartenanlage beeinträchtigen. Die Kleingartenanlage ist mit Bus und Straßenbahn gut erreichbar, der Parkplatz ist an der Stelle nicht notwendig und sollte einem der Allgemeinheit besser dienenden Zweck zugeführt werden. Die Fläche ist gut geeignet für eine Entsiegelung und die Einrichtung einer Grünfläche. Dadurch würde sich auch das Müll- und Rattenproblem erledigen. Antragsteller: LINKE. Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.04.2023, OF 806/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 6 Die CDU und SPD Fraktionen stellen den Geschäftsordnungsantrag über die Zurückstellung der Vorlagen OF 806/1, 849/1 und 941/1 abzustimmen. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP (= Annahme)
Parteien: LINKE., Die_PARTEI
Weiter lesenStraßenbahnschienen Fußgängerüberweg Speicherstraße fußgängerfreund-lich gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 852/1 Betreff: Straßenbahnschienen Fußgängerüberweg Speicherstraße fußgängerfreund-lich gestalten Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Straßenbahnschienen auf dem Überweg über die Speicherstraße in Richtung Rewe so fußgängerfreundlich zu gestalten, dass Rollatoren und Roller mit kleinen Rädern nicht mehr in den Schienen hängenbleiben. Als Beispiel kann hier der für Rollatoren und Roller wesentlich weniger gefährliche Überweg über die Straßenbahnschienen an der Ostseite der Haltestelle Mönchhofstraße dienen. Begründung: An dem genannten Überweg bleiben Gefährte mit kleinen Rädern, insbesondere Rollatoren und Roller, sehr leicht und sehr häufig in den Straßenbahnschienen hängen und schaffen damit eine Stolpergefahr für die dort passierenden Personen. Insbesondere für die ohnehin bereits in der Mobilität eingeschränkten Rollator-Nutzenden bestehen dadurch erhebliche Sturzgefahren. Neben den Schienen liegt dort eine Art "Gummischiene", die zusätzliches Spiel verursacht. An der Haltestelle Mönchhofstraße sind keine solchen Gefahren für zu Fuß Gehende bekannt, und dort ist auch eine solche "Gummischiene" nicht vorhanden. Zum Schutz der betroffenen Fußgänger*innen sollen die Schienen im Bereich des Überwegs in der Speicherstraße daher baulich so gestaltet werden, dass diese Stolpergefahr nicht mehr besteht, denn der Überweg an der Haltestelle Mönchhofstraße zeigt, dass dies möglich ist. Überweg Speicherstraße vor Rewe (Quelle: privat) Überweg Ostseite Haltestelle Mönchhofstraße (Quelle: privat) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 852/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Beschattung Spielplatz Heinrich-Hardt-Straße/Foockenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3831 entstanden aus Vorlage: OF 738/6 vom 02.04.2023 Betreff: Griesheim: Beschattung Spielplatz Heinrich-Hardt-Straße/Foockenstraße Der Spielplatz Heinrich-Hardt-Straße/Foockenstraße wird von Kindern aus der Nachbarschaft und von Schülerinnen und Schülern der nahe gelegenen Eichendorffschule gut besucht. Trotz der Bäume auf dem Spielplatz ist die Beschattung, gerade des Sandkastens, nicht ausreichend und daher der Spielplatz in heißen Sommern nur eingeschränkt nutzbar. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, für eine geeignete Beschattung zu sorgen, beispielsweise durch Sonnensegel, Starkwindsonnenschirme, weiteren Bewuchs oder ähnliche Maßnahmen. Dabei soll geprüft werden, ob dazu zusätzliche, für Klimaprogramme zur Verfügung gestellte Haushaltsmittel verwendet werden können. Begründung: Nutzende des Spielplatzes kamen auf den Ortsbeirat zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1673
Parkplatz Mönchhofstraße/Ecke Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2023, OF 806/1 Betreff: Parkplatz Mönchhofstraße/Ecke Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lage auf dem Parkplatz südlich der Haltstelle Mönchhofstraße zu begutachten und Maßnahmen zu ergreifen, damit dort keine illegalen Dauerparker stehen und das Gelände vermüllt. Zudem ist eine Bekämpfung der Rattenplage dringend notwendig. Begründung: Neuerdings stehen auf dem Parkplatz vermehrt Dauerparker. Diese verrichten zum Teil ihre Notdurft dort in den Hecken. Zusätzlich fliegt deren Müll, vor allem Essensreste, dort rum. Ratten in Mengen tummeln sich dadurch in den anliegenden Kleingärten. Viele Kleingärtner überlegen daher zu kündigen, da die Ratten nun auch tagsüber gesichtet werden. Daher ist zu prüfen, den Parkplatz zu räumen, zu säubern und neu herzurichten. Fotos: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.05.2023, OF 849/1 Antrag vom 19.06.2023, OF 941/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 6 Die CDU und SPD Fraktionen stellen den Geschäftsordnungsantrag über die Zurückstellung der Vorlagen OF 806/1, 849/1 und 941/1 abzustimmen. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 806/1 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 849/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 941/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenBuslinie 34 für die Haltestellen „Rebstockbad“ und „Zum Rebstockbad“ wieder öffnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3709 entstanden aus Vorlage: OF 605/2 vom 27.02.2023 Betreff: Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder öffnen Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 34 für die Haltestellen "Rebstockbad" und "Zum Rebstockbad" wieder zu öffnen. Begründung: Seit dem 12.12.2021 spart die Buslinie 34 die Leonardo-da-Vici-Allee sowie die Straße zum Rebstockbad und somit für die Anwohner des Rebstockquartiers zwei wichtige Haltestellen aus. Betroffen ist neben der Haltestelle "Zum Rebstockbad" auch die Haltestelle "Rebstockbad", die die Wohnblocks am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie den westlichen Teil des Rebstockquartiers bedient. Zwar entfallen durch den Abriss des Rebstockbades Fahrgäste, die das Rebstockbad nutzen wollen, die Haltestelle ist aber für die Anwohner des Viertels wichtig, weil sie eine direkte Anbindung nach Rödelheim benötigen. Für 7.500 Anwohner im Rebstockquartier ist die Buslinie 34 die direkte und nahezu barrierefreie Verbindung zur Infrastruktur in Rödelheim. Dort sind für die Anwohner des Rebstockquartiers Fach- und Hausärzte, Banken sowie kleine und große Läden gut und direkt erreichbar. Diese Infrastruktur gibt das Rebstockquartier selbst nicht her und ist daher der nächste und wichtigste Anlaufpunkt und muss somit schnellstmöglich für die Anwohner wieder erreichbar sein. Die Zeitersparnis von zwei Minuten, die durch den Ausfall der Haltestellen entsteht, schlägt bei einer Gesamtfahrzeit der Buslinie 34 von der Haltestelle "Mönchhofstraße" bis "Bornheim Mitte" von 53 Minuten nicht ins Gewicht. Für die Anwohner wird jedoch ein Umstieg an der Haltestelle Leonardo-da-Vinci-Allee erforderlich, sodass sich die Fahrzeit bis Rödelheim um erheblich mehr Minuten verlängert. Außerdem ist für ältere, kranke, mobilitätseingeschränkte Anwohner sowie für Anwohner, die mit Kinderwagen unterwegs sind, der Umstieg eine unnötige Erschwernis bei der Nutzung des ÖPNV, die durch die Zeitersparnis von zwei Minuten für andere Fahrgäste nicht aufgewogen wird. Wenn man den Vorteil der Zeitersparnis gegen den Nachteil des erforderlichen Umstiegs für Bewohner des Viertels gegeneinander abwiegt, wiegen die Nachteile durch die Linienwegekürzung schwerer als der Vorteil einer Zeitersparnis von nur zwei Minuten. Die permanente Verspätung der Buslinie 34 entsteht nicht zwischen den entfallenen Haltestellen, sondern auf anderen Streckenteilen, zu Messezeiten insbesondere gerade auf der nun befahrenen Straße am Römerhof. Der Wegfall der Haltestellen kann daher die Verspätungssituation überhaupt nicht verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1602 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3672 entstanden aus Vorlage: OF 702/6 vom 19.02.2023 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Vorgang: OA 230/22 OBR 6; ST 5/23 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wo genau sich der öffentliche Spielplatz in der Kiefernstraße befindet, der fußläufig drei Minuten von der Einrichtung Waldschulstraße 20 entfernt sein soll (vorletzter Absatz der Stellungnahme). Vorsorglich wird der Magistrat gebeten, den angeblich vorhandenen öffentlichen Spielplatz in der Kiefernstraße endlich unter Einbezug der Kinder einzurichten. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, - wie er sich die Integration aller Betroffenen im Stadtteil vorstellt, da es ja nicht nur diese Übergangswohneinrichtung in Griesheim gibt; - welche Mittel und wie viel Personal er bereit ist, schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, um sämtliche Bildungseinrichtungen sofort zu erweitern oder zu bauen und auszustatten, damit die Integration tatkräftig erfolgreich umgesetzt werden kann. Ferner möchte der Ortsbeirat die Stellungnahme wie folgt kommentieren: 1. Die Gemeinschaftsräume mit einer kleinen Freifläche sind kein Ausgleich für den Bewegungsdrang der Kinder. 2. Dass ein Spielplatz vor Kurzem auf dem Gelände der ABG abgebaut wurde, weil es mehrfach zu Beschwerden von Anwohnern kam und hier das Gebäude als geförderter Wohnraum für Senioren und Seniorinnen angeführt wird, ist sonderbar und verwundert den Ortsbeirat, da in dem Haus ebenfalls Familien wohnen. 3. Um die Menschen zu integrieren, die man in den Unterkünften unterbringt, muss dafür gesorgt werden, dass dafür auch entsprechende Angebote jeglicher Art vorhanden sind. Dazu zählen, wenn nicht vor Ort, dann im nahen Umfeld entsprechende Einrichtungen für die Erwachsenen und gut ausgestattete Spielflächen etc. Beides ist vor Ort nicht ausreichend vorhanden. 4. Der vermutlich gemeinte und angeführte Spielplatz in der Kiefernstraße, der fußläufig in drei Minuten Entfernung erreicht werden kann, ist ein vom Internationalen Bund (IB) betriebener Abenteuerspielplatz und nur geöffnet, wenn auch Personal da ist. Er ist also nicht jeden Tag und zu jeder Zeit tagsüber verfügbar. 5. Die angeführten Einrichtungen im letzten Absatz sind ebenfalls nur dann verfügbar, wenn die Einrichtungen geöffnet sind. Dies ist ebenfalls nicht an sieben Tagen der Woche der Fall. Die Bibliothek ist zwar ein schöner Ort, aber kein Spielplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1430 Aktenzeichen: 64-4
Ideen
Änderung der Fahrbanmarkierungen der Waldschulstraße
Mir der letzten Änderung der Fahrbahnmarkierungen der Waldschulstraße und dem in diesem Zuge einhergehenden einseitigen Halteverbot auf der gesamten Länge, wurde die bestehende Parkplatznot ohne erkennbaren Grund erheblich verschärft. Weiter wurden die Fahrbahnmarkierung so geändert das die Straße genau genommen zur Einbahnstraße geworden ist, was bei dem aktuell erhöhten Verkehrsaufkommen auf Grund des gesperrten Bahnübergangs auf der Öserstraße nicht zu einem besseren Verkehrsfluss beiträgt. Daher die bitte die Änderungen wieder rückgängig zu machen.
Weg-/ Radverbindung Waldschulstraße nach Römerhof
Aktuell ist es als Radfahrer oder Fußgänger nicht möglich auf dirktem Wege aus Griesheim Nord nach Am Römerhof zu kommen. Es muss ein Umweg entlag der vielbefahrenen Oeserstraße oder via Dennisweg und Schmidtstraße genommen werden. Gleichzeitig wäre eine direkte Verbindung über die vorhanden Brückenbauwerke der ehemaligen DB Anlagen möglich ( Siehe Rotmarkierung im Bild). Wohlwissend das hier ein Schutzhabitat für Zaunechsen festgesetzt wurde, bitte ich zu prüfen in wiefern eiene Wegeverbindung realisiert werden kann (Naturlehrpfad oder Ähnliches). Gerade für Kinder und Jugendliche ist das Sportangebot Am Sportplatz Am Römerhof von Bedeutung und wäre so leichter und sicherer zu erreichen. Hinsichtlich eines zukünftigen Ausbaus der U-Bahnlinei U 5 bis Am Römerhof käme auch Griesheim die U-Bahnlinine unter zuhilfenahme des gewünschten Weges zugute.
Tempo 30 & Blitzer in Waldschulstraße zwischen Mainzer Landstr. und Bahnhof Griesheim
Die Waldschulstraße ist eine zu fast allen Tageszeiten stark befahrene Straße, die von vielen Rasern mit hochmotorisierten Fahrzeugen (auf 4 und 2 Rädern) gerne als Mini-Rennstrecke missbraucht wird. Das ist gefährlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer - insbesondere aber für Kinder auf ihren tägliche Wegen zu den naheliegenden Kitas und Schulen und Freizeiteinrichtungen. Darüber hinaus macht das starke Beschleunigen und Abbremsen zu allen Tageszeiten echt viel Krach. Es nervt!! Die Vorgabe Tempo 30 und damit verbundene feste oder mobile Blitzer oder Kontrollen, die die Einhaltung des Tempolimits monitoren, ist das, was es aus meiner Sicht braucht.
Bouleplatz
Dieser Platz unter den Platanen zwischen Am Linnegraben und Fockenstraße ist wunderschön doch leider ungenutzt. Ich könnte mir hier zwei Boulebahnen vorstellen. Ich kenne das aus Frankreich, und es macht total viel Spaß. Im Moment ist es leider nur eine Hundekackewiese.
Sicherheit für Fußgänger & Radfahrer am Römerhof
Die aktuelle Verkehrssituation am Römerhof insbesondere mit Wiedereröffnung der Messe (von Katharinenkreisel bis Verkehrsknotenpunkt Ausläufer Europa-Allee/Zum Rebstockbad in beide Richtungen) ist katastrophal. Ausgangssituation: Aktuell gilt Tempo 50 für diese kurze Strecke, auf der es 5 Ampeln gibt (Katharinenkreisel, Leonardo-da-Vinci-Allee, Wilhelmine-Reichard-Weg/Buzzistraße, Straße der Nationen, Zum Rebstockbad/Europa-Allee). Nichtsdestotrotz wird die Geschwindigkeit seitens Autos, Bussen und insbesondere Motorradfahrern unentwegt überschritten. Gefährte beschleunigen bereits beginnend ab Kreisel Schmidtstraße, oder auch in der Gegenrichtung beginnend Katharinenkreisel, und rasen mit teils 80-100km/h durch diesen Teilabschnitt. Dies führt regelmäßig zu Unfällen und Beinaheunfällen auf der gesamten Strecke. Verschlimmert wird dies durch die Situation Übergang Rebstockviertel/Kuhwaldviertel auf Höhe Montgolfier-Allee/Verlängerung Fußweg Philipp-Fleck-Straße, da dort weder ein Zebrastreifen noch eine Ampel ist und pro Tag hunderte von Menschen, darunter viele Kinder, exakt dort die Straße kreuzen. Diese Stelle wiederum ist erhöht gefährdet, da es unzählige abbremsende Linksabbieger gibt (Einfahrt Montgolfier-Allee trotz durchgezogener Linie, fahrend Richtung Katharinenkreisel). Darüber hinaus existiert kein Radweg ab Höhe Leonardo-da-Vinci-Allee bis Wilhelmine-Reichard-Weg in Richtung Schmidtstraße, weswegen Radfahrer entweder die Straße mit rasenden Autos/LKWs/Bussen teilen müssen oder, was die Regel ist, über den Bürgersteig fahren und dadurch Fußgänger in Gefahr bringen. Vorschlag: Pauschale Temporeduktion auf 30km/h für die komplette Strecke in beide Richtungen (Minimierung Unfallgefahr sowie Lärmschutz für Anwohner), Reduktion auf eine Fahrspur für Fahrzeuge und Einrichtung eines getrennten Fahrradwegs ab Leonardo-da-Vinci Allee bis Wilhelmine-Reichard-Weg. Zudem Einrichtung einer festen Blitzanlage, um Raser zu zwingen, Rücksicht zu nehmen und die regelmäßig abends stattfindenden Motorradrennen sowie die teils absurden Testfahrten des Ferrari/Maserati-Zentrums kommend aus der Schmidtstraße zu unterbinden. Ebenso ein Übergang mittels Zebrastreifen (optimal wäre eine Änderung der Verkehrsführung inkl. Ampel, die eine Linksabbiegerspur in die Montgolfier-Allee ermöglicht) Höhe Montgolfier-Allee/Philipp-Fleck-Straße, um dort die Straße überquerende Menschen zu schützen.
Haltelinien auf Oeserstraße am Bahnübergang aus Richtung Frankfurt-Höchst wieder anbringen
Aus Richtung Frankfurt-Höchst sollten auf der Oeserstraße die Haltelinien wieder angebracht werden, so dass bei rot leuchtenden Lichtzeichen und geschlossenen Schranken die Pkw in ausreichendem Abstand zur Kreuzung stehen, so dass andere Pkw, die in die Birminghamstraße abbiegen wollen, an den vor dem Bahnübergang wartenden Pkw vorbeifahren und abbiegen können. Durch diese Maßnahme würde der zur Zeit vorhandene Verkehr "Auf dem Gleichen" reduziert. Derzeit ist es so, dass wenn mehr mehrere Pkw direkt an der Haltelinie vor dem Bahnübergang warten, das Abbiegen in die Birmingham Straße nicht mehr möglich ist.
für Rechtsabbieger ein Verkehrsschild Grün Pfeil
An der Ecke Mainzer Landstraße / Waldschulstraße (Fahrtrichtung Nied) könnte man für die Rechtsabbieger ein Verkehrsschild „grün Pfeil“ montieren. Hier gibt es keinen Verkehr der von links kommen kann. Ferner müsste man nur den Fußgänger- sowie Radfahrverkehr berücksichtigen, welcher sehr gut einsehbar ist.
Spiegel Mönchhofstr. Richtung Mainzer Landstr.
Wenn man von der Mönchhofstraße nach rechts auf die Mainzer Landstraße einbiegen will, ist es sehr schwer, die von links kommenden Autos zu sehen. An der Bushaltestelle Mönchhofstraße pausieren sehr oft Busse und blockieren die Sicht. Deshalb schlage ich einen Spiegel vor, damit man den Verkehr besser sehen kann.
Neuordnung Schmidtstraße
Meiner Meinung nach ist die Schmidtstraße zwischen Rebstockpark und Mainzer Landstraße verkehrt gestaltet. Es gibt eine Busspur, die nicht nötig ist, da dort nicht viel Verkehr ist, und die von den Bussen sowieso nicht genutzt wird (zu schmal?). Fußgänger und Radfahrer sollen sich den Fußweg teilen. Dieser ist aber fast komplett zugeparkt (kontrolliert wird hier wohl nicht), sodass man als Radfahrer und sogar teilweise als Fußgänger nicht durchkommt. Mein Vorschlag wäre, nur noch 2 normale Fahrspuren zu haben. Den übrigen Platz kann man für vernünftige Fahrradwege und/oder Parkplätze nutzen.
Radweg Mainzer Landstraße
Die Mainzer Landstraße ist in der Erinnerung alter Frankfurter auch im Bereich zwischen Güterplatz und Mönchhofstraße eine in beiden Richtungen zweispurige Straße. Seit den 70ern sind die Autos breiter geworden und viele Autofahrer denken sinnvollerweise gar nicht mehr daran, sie zweispurig zu nutzen. Sie ist aber für eine einspurige Fahrbahn sehr breit. Ein auf der Fahrbahn markierter Fahradweg würde einerseits Fahrradfahrern einen ihnen vorbehaltenen Raum spenden und gleichzeitig Autofahrern signalisieren, dass es sich nur noch um eine einspurige Fahrbahn handelt.
Frankfurt Fahrradfahrer-freundlicher machen!
Ich wohne in Frankfurt-Nied und arbeite im Bahnhofsviertel. Seit dem Frühjahr fahre ich die Strecke mit dem Fahrrad – hierbei ist mir aufgefallen, dass diese Strecke nicht gerade Fahrradfahrer-freundlich ist. An vielen Stellen gibt es Wurzelprobleme, die regelmäßig behoben werden sollten – Sturzgefahr. Das größte Problem, jedoch, ist das man sich auf dieser Strecke sehr unwohl als Fahrradfahrer fühlt, da es wenige bis keine Fahrradwege gibt. Meine Idee: Auf der Mainzer Landstraße müssen Fahrradwege entstehen. Ab dem Platz der Republik bis zur „Rebstöcker Straße, Höhe Burger King, fährt die Straßenbahn. Diese Strecke wird von den Autofahrern oft als zweispurige Fahrbahn genutzt obwohl hier effektiv nur 1,5 Autos hinpassen. So wird man als Fahrradfahrer oft von der Straße auf den Gehweg verdrängt und die Straßenbahn hat oft das Problem der blockierten Trassen. In diesem Bereich sollte ein Fahrradweg entstehen! Die Autofahrer wissen dann ganz klar, dass es sich nur um eine Fahrspur handelt, die Straßenbahn hat auch das Problem der blockierten Trassen nicht mehr und wir Fahrradfahrer können endlich beruhigt auf dem Fahrradweg fahren. In der Höhe vom Burger King beginnt ein Fahrradweg, was super ist. Leider ist ab der Höhe Mönchhofstraße dieser Fahrradweg nicht mehr beleuchtet. Hier gibt es einige „Waldstücke“, die sehr dunkel sind, selbst mit Fahrradlicht – auch das gehört behoben.
Sträucher in der Mainzer Landstraße deutlich und regelmäßig stutzen, oder komplett entfernen
Es sollten die Sträucher in der Mainzer Landstraße zwischen der Waldschulstraße und dem Marderweg deutlich und regelmäßig gestutzt, oder die ungepflegten Pflanzen gänzlich beseitigt werden.
Verbot von Fahrradfahrern auf dem Gehweg der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße
Es sollte am nördlichsten Ende der Waldschulstraße/Ecke Oeserstraße das Fahrradfahren auf dem Gehweg verboten werden, da sich dieser an besagter Stelle sehr verengt. Da fahrradfahrende Kinder allerdings besonders geschützt werden müssen würde ich vorschlagen, dass das Verbot für Fahrradfahrende ab 12 Jahren gelten sollte, sodass die Nutzung des Gehweges ausschließlich Fußgängern, Joggern sowie Fahrradfahrenden Kindern unter 12 Jahren vorbehalten werden bzw. sein sollte.