eder-Erlenbach Ostend Sachsenhausen SossenheimTitel/Betreff: Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen hier: abschließender Vortrag zu den Vorträgen des Magistrats vom 20.03.2009, M 55,
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Vortrag des Magistrats vom 09.11.2012, M 253
Betreff: Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen hier: abschließender Vortrag zu den Vorträgen des Magistrats vom 20.03.2009, M 55, vom 06.11.2009, M 220, vom 16.08.2010, M 158, sowie vom 13.01.2012, M 13 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2012, § 1319 (M 13/12) Einleitende Erläuterungen: Mit dem Beschluss vom 29.04.2009, § 5739 (M 55/2009) wurde ein Katalog von Maßnahmen verabschiedet, der im Rahmen der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen realisiert werden sollte. Aus unterschiedlichen Gründen ergaben sich in der Umsetzung bei der einen oder anderen Maßnahme Veränderungen, teilweise entfielen Maßnahmen und wurden, durch dafür mitbeschlossene Nachrückermaßnahmen, ersetzt. Hierüber wurde zuletzt mit dem Vortrag des Magistrats M 13 vom 13.01.2012 unterrichtet. Der vorliegende Vortrag dient der abschließenden Sachstandsinformation über die Umsetzung der Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes Hessen.
- Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass - von den von Bund und Land Hessen i.H.v. rd. 169,1 Mio. € bereitgestellten Fördermitteln insgesamt rd. 156,4 Mio. € bzw. 92,5 % verwendet werden konnten, - die nicht in Anspruch genommenen Fördermittel (rd. 12,7 Mio. € bzw. 7,5 %) entsprechend den Rückforderungsanforderungen der WI-Bank erstattet wurden, - mit der Erstattung der nicht verwendeten Fördermittel Vorfälligkeitsentschädigungen und Gebühren sowie Zinsen für überzahlte Fördermittel i.H.v. von insgesamt rd. 0,8 Mio. € anfielen, die aus vorhandenen Mitteln des ZF-Bereiches erbracht wurden. Die als Anlage 1 beigefügte Übersicht zeigt die bewilligten und die verwendeten Fördermittel nach Maßnahmenbereich - Landesmittel Schulinfrastruktur für pauschale Maßnahmen zur Verbesserung des Lernumfeldes - Landesmittel Schulinfrastruktur - Bundesmittel Bildung - Landesmittel sonstige investive Projekte - Bundesmittel sonstige Infrastruktur (ohne Krankenhäuser). Die als Anlage 2 beigefügte Übersicht listet die einzelnen Maßnahmen auf, die angemeldet/vorgesehen waren und die letztlich im Rahmen der Konjunkturprogramme realisiert wurden.
- Es wird weiter zur Kenntnis genommen, dass - zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwendungsnachweise neben den Fördermitteln Eigenmittel i.H.v. rd. 5,7 Mio. € (gemäß Angaben in den Verwendungsnachweisen) zur Finanzierung der Maßnahmen eingesetzt wurden, - für alle Konjunkturprogrammmaßnahmen die erforderlichen Verwendungsnachweise fristgerecht abgegeben werden konnten. Begründung: Zu den Konjunkturprogramm-Maßnahmen des Bundes und des Landes Hessen waren bis
- April 2012 (Bund) bzw.
- Mai 2012 (Land) Verwendungsnachweise zu erstellen und der WI-Bank zu übersenden; damit ist die Umsetzung der Konjunkturprogramme abgeschlossen. Die genannten Zahlen beziehen sich auf die Angaben der Verwendungsnachweise. Für einzelne Maßnahmen können Arbeiten und damit Zahlungen noch nach Erstellung des Verwendungsnachweises durchgeführt worden sein. Dies würde im Rahmen einer (für Maßnahmen ab 250 T€ netto Gesamtkosten) erforderlichen Bauabrechnung zu anderen als den hier aufgeführten Werten führen. Auch die Prüfungen der Verwendungsnachweise durch die Fördergeber können noch Verschiebungen ergeben. Die im Rahmen der Erstellung der Verwendungsnachweise ermittelten Kosten beinhalten zum Teil nicht förderfähige Anteile, die aus Eigenmitteln aufzubringen waren. Für 32 der 86 umgesetzten Maßnahmen wurden von der WI-Bank nicht verwendete Fördermittel i.H.v. insg. 12,7 Mio. € (mit Einzelbeträgen zwischen rd. 9 T€ und 2,1 Mio. €) zurückgefordert. Dabei wurden seitens der WI-Bank Vorfälligkeitsentschädigungen (insg. rd. 0,74 Mio. €) und Gebühren (insg. 3.455,- €) sowie Zinsen für überzahlte Fördermittel (insg. rd. 32 T€) geltend gemacht, die aus vorhandenen Veranschlagungen des ZF-Bereichs ohne zusätzliche Belastungen für den Haushalt erbracht werden konnten. Mehrkostenvorlagen, so sie nach den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften erforderlich sind, wurden/werden als gesonderte Vorgänge an die Beschlussgremien eingebracht. Bei der Maßnahme "Städelmuseum - Erweiterung" sind in der Übersicht / Anlage 1 - abweichend vom Verwendungsnachweis - keine Eigenmittel angegeben, da die weiteren Kosten des Baus (lt. Verwendungsnachweis rd. 48,6 Mio. €) durch das Städel gedeckt werden mussten; eine Abbildung hätte die städt. Leistungen in erheblichen Maße verfälscht. Anlage 1 (ca. 10 KB) Anlage 2 (ca. 39 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 26.11.2012, OA 286 Antrag vom 26.11.2012, OF 262/2