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Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 hier: Standards für Raumprogramme

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.05.2005, M 96 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 hier: Standards für Raumprogramme Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.07.2004, § 7563 (M 116) 1. Dem folgenden standardisierten Raumprogramm zur Umsetzung des dezentralen Staffelkonzepts der Feuerwehr Frankfurt wird zugestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass dieses Raumprogramm für die Standorte Bonames/Harheim, Niederrad, Höchst/Zeilsheim, Sossenheim/Rödelheim und Flughafen/Unterschweinstiege Anwendung finden soll. Für die Standorte Bergen-Enkheim, Messe, Feuer- und Rettungswache 5 Ersatzbau und Feuer- und Rettungswache 7 Ersatzbau werden individuelle Raumprogramme erarbeitet und mit den jeweiligen Bau- und Finanzierungsvorlagen zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass das beschriebene Rettungsdienstmodul nur an den im Bereichsplan beschriebenen Standorten zur Ausführung kommen wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die weiteren Planungen der Baumaßnahmen unter Beachtung dieses Raumprogramms vorzunehmen und die entsprechenden Bau- und Finanzierungsvorlagen zu erarbeiten. Begründung: 1. Raumprogramm Staffelwache Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2004, § 7563, M 116, wurde die Neuausrichtung der Einsatztaktik der Berufsfeuerwehr und die damit verbundene dezentrale Neugliederung der Standorte beschlossen. Die Realisierung der mit dem Konzept verbundenen Baumaßnahmen soll im Interesse der Kostenreduzierung möglichst in standardisierter Modulbauweise erfolgen. Das vorliegende Raumprogramm entspricht den Vorgaben der DIN sowie den technischen und arbeitsschutzrechtlichen Erfordernissen an eine Feuerwache. Bei der Besetzung der Staffelstandorte ist von einer ständigen Wachbesatzung von 6-8 Funktionen (30-40 Einsatzkräfte) auszugehen. Die einzelnen Funktionsbereiche / Räume werden wie folgt beschrieben: Fahrzeughalle Die Unterbringung der Einsatzfahrzeuge erfolgt in einer Fahrzeughalle. In einer Staffelfeuerwache ist standardmäßig ein Hilfeleistungslöschfahrzeug stationiert. Weiterhin wird hier ein je nach Wachstandort in Springerfunktion besetztes Sonderfahrzeug untergebracht. Weiterhin muss es möglich sein, innerhalb jedes Staffelstandortes einen Rettungswagen zu stationieren. Es ergibt sich somit ein Bedarf von insgesamt drei Stellplätzen. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt weitere Stellplätze erforderlich werden, können diese modular an die Fahrzeughalle angebaut werden. Übergabe Kurier Ausrüstungsgegenstände, die von einem Standort zum anderen Standort verbracht werden müssen, werden durch den Kurierdienst der Frankfurter Feuerwehr transportiert. Da in den Staffelstandorten keine ständig besetzte Pforte vorgesehen ist, soll es dem Kurier ermöglicht werden, auch bei einsatzbedingter Abwesenheit der Wachbesatzung, die zu transportierenden Gegenstände von einem zentralen Ort innerhalb des Wachgebäudes abholen zu können. Aus diesem Grunde ist an der Außenwand zwischen Fahrzeughalle und Wachgebäude ein von außen anfahrbarer Übergaberaum vorgesehen. Lager, Kleinwerkstatt Innerhalb des Raumes werden Ausrüstungsgegenstände eingelagert sowie kleinere Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten durch die Wachbesatzung durchgeführt. Spezialgeräte- und Prüfwerkstatt Im Zuge der Umsetzung des Konzeptes 2020 werden auch die an den derzeitigen Feuer- und Rettungswachen vorhandenen Werkstätten neu zugeordnet. Aus wirtschaftlichen und funktionalen Gründen ist es erforderlich, auch an den Staffelstandorten entsprechende Räumlichkeiten optional vorzuhalten. Haustechnik Die für die Versorgung des Gebäudes notwendigen haustechnischen Anlagen werden in einem separaten Haustechnikraum untergebracht. Technik Feuerwehr Dieser Technikraum beinhaltet alle Einrichtungen, die zum feuerwehrtechnischen Betrieb des Gebäudes erforderlich sind. Dies sind beispielsweise Server- und Datenkabelanlagen, USV- Anlagen oder die Brandmeldetechnik. Lager Brandschutzkleidung Die Feuerwehrschutzkleidung, bestehend aus Feuerwehrhelm, Überjacke und -hose sowie den Einsatzstiefeln, werden aus hygienischen Gründen in einem von den übrigen Umkleidebereichen abgetrennten Lagerraum aufbewahrt. Weiterhin ist in diesem Raum die Möglichkeit zur Reinigung des Schutzschuhwerkes gegeben. Umkleide- und Sanitärbereiche Entsprechend der zu erwartenden Stärke des diensthabenden Personals mit sechs bis acht Einsatzkräften ergeben sich Anforderungen an die Ausführung von Umkleide- und Sanitärbereichen. Die geplante Anzahl von Spinden ergibt sich aus der Gesamtzahl der auf dieser Wache dienstverrichtenden Mitarbeiter, jeweils getrennt nach männlichen und weiblichen Feuerwehrangehörigen. Toiletten und Duschen sind nach dem Stärkesoll des Personals unter Berücksichtigung der geschlechtlichen Trennung ausgelegt. Aufenthaltsräume Die Aufenthaltsräume dienen dem gemeinsamen Aufenthalt, der Einnahme von Speisen und Getränken sowie der Aus- und Fortbildung der diensthabenden Wachbesatzung. Es sind für Raucher und Nichtraucher getrennte Aufenthaltsräume vorgesehen, die im Bedarfsfalle jedoch mit Hilfe einer mobilen Trennwand zu einem großen Raum zusammengefasst werden können. Küche Die Versorgung der diensthabenden Wachbesatzung erfolgt durch eine wacheigene Küche. Die Ausstattung der Küche muss für den regelmäßigen Gebrauch und die Anzahl der zu versorgenden Mitarbeiter geeignet sein. Raum für Lebensmittel, Kühlschränke und Essensspinde, Wachmagazin Zur Lagerung von Lebensmitteln aller Art sowie zur Unterbringung von wacheigenen Gegenständen und Bedarfmitteln sind innerhalb der Standardstaffelwache zwei getrennte Lagerräume vorgesehen. Wachbüro Zur Erledigung der täglichen Büroarbeiten sowie zum Verfassen von Einsatzberichten und zur Aufstellung von Dienstplänen ist ein Wachbüro erforderlich. Dieses dient ebenfalls als zentrale Ansprechstelle für Anfragen von außen. Das Wachbüro ist mit allen für den täglichen Dienstbetrieb notwendigen Kommunikationseinrichtungen auszustatten. Weiterhin sind Einrichtungen zur Übernahme von Sonderaufgaben bei Ausfall anderer Wachstandorte, wie beispielsweise Überwachung der Brandmeldeempfangszentrale für den eigenen Wachbereich, vorzusehen. Büro Wachleitung Für den Standortverantwortlichen ist ein eigenes Büro erforderlich. Dieses dient zur Erledigung der Arbeiten und Aufgaben des Standortverantwortlichen wie beispielsweise der Durchführung von Mitarbeiter- Vorgesetztengesprächen oder Verwaltungstätigkeiten. Sportraum Zur Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit ist innerhalb des Gebäudes ein Sportraum angeordnet. In diesem Raum kann mit Hilfe von Fitnessgeräten trainiert und die eigene körperliche Konstitution verbessert werden. Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich aus den immer größer werdenden körperlichen Beanspruchungen, denen die Angehörigen der Branddirektion im Einsatzdienst ausgesetzt sind. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, wird bei der Feuerwehr Frankfurt am Main ein besonderer Wert auf den Dienstsport gelegt. Diesem Schwerpunkt wird mit der Einrichtung des eigenen Sportraumes Rechnung getragen. Ruheräume Die Anzahl der Ruheräume ergibt sich aus der Anzahl der sich im Dienst befindlichen Mitarbeiter sowie deren Geschlecht. Auch hier ist eine Trennung von weiblichen und männlichen Feuerwehrangehörigen erforderlich. Wenn somit von einer Wachbesatzung von maximal acht Mitarbeitern auszugehen ist, ergibt dies bei Belegung eines Raumes durch jeweils zwei Personen einen Bedarf von mindestens vier Ruheräumen. Geht man davon aus, dass einer dieser Mitarbeiter weiblichen Geschlechtes ist, ist ein fünfter Ruheraum erforderlich. Nachdem bei der Frankfurter Feuerwehr jedes Jahr eine nicht unerhebliche Zahl von externen Auszubildenden aller Laufbahngruppen zu Gast sind und auch diese unterzubringen sind, ergibt sich hieraus die Notwendigkeit für einen weiteren, sechsten Ruheraum. 2 .Raumprogramm Rettungsdienstmodul Die Unterbringung des Rettungsdienstes soll nach Vorgaben der Kostenträger getrennt von den Einheiten des Brandschutzdienstes erfolgen. Aus diesem Grunde wurde ein entsprechendes Rettungsdienstmodul konzipiert, das bei Bedarf an die Standardstaffelwache angebaut werden kann. Das Raumprogramm entspricht den technischen und arbeitsschutzrechtlichen Erfordernissen an eine Rettungswache. Bei der Besetzung der Rettungswache ist von einer ständigen Wachbesatzung von 2-3 Personen auszugehen. Die einzelnen Funktionsbereiche / Räume werden wie folgt beschrieben: Fahrzeughalle Die Fahrzeughalle im Rettungsdienstmodul ist in den Fahrzeughallenbereich der Feuerwache integriert. Lager Rettungsdienst Innerhalb des Raumes werden alle für den Rettungsdienst benötigten Versorgungs- und Reservematerialien gelagert. Wäscheabwurf, Lager Poolkleidung Verschmutzte Kleidung kann nach Einsatzende im Wäscheabwurf in den dafür vorgesehenen Behältern gelagert werden. Anschließend nimmt sich der Mitarbeiter im darauf folgenden Raum für die Poolkleidung einen frischen Satz Einsatzkleidung. Diesen kann er anschließend in den angeschlossenen Umkleideräumen, gegebenenfalls nach weiterer körperlicher Reinigung, anlegen. Umkleide- und Sanitärbereiche Entsprechend der zu erwartenden Stärke des diensthabenden Personals mit zwei bis drei Einsatzkräften ergeben sich Anforderungen an die Ausführung von Umkleide- und Sanitärbereichen. Die geplante Anzahl von Spinden ergibt sich aus der Gesamtzahl der dienstverrichtenden Mitarbeiter auf dieser Wache, jeweils getrennt nach männlichen und weiblichen Einsatzkräften. Diese Anzahl kann im Falle des Betriebs eines Rettungswagenstandortes durch die Hilfsorganisationen teilweise deutlich höher sein als im Bereich des Betriebs durch die Feuerwehr. Aus diesem Grunde ergibt sich für die Umkleidebereiche ein höherer Flächenbedarf. Toiletten und Duschen sind nach dem Stärkesoll des Personals unter Berücksichtigung der geschlechtlichen Trennung ausgelegt. Aufenthaltsraum Die Aufenthaltsräume dienen dem Aufenthalt, der Einnahme von Speisen und Getränken sowie der Erledigung des notwendigen Schriftverkehrs der diensthabenden Wachbesatzung. Zur Versorgung der Wachbesatzung mit warmen Speisen dient eine integrierte Küchenzeile. Ruheräume Die Anzahl der Ruheräume ergibt sich aus der Anzahl der sich im Dienst befindlichen Mitarbeiter sowie deren Geschlecht. Auch hier ist eine Trennung von weiblichen und männlichen Einsatzkräften erforderlich. Wenn somit von einer Wachbesatzung von maximal drei Mitarbeitern auszugehen ist, ergibt dies bei Belegung eines Raumes durch jeweils zwei Personen einen Bedarf von mindestens zwei Ruheräumen. Eine besondere Berücksichtigung der Trennung der Geschlechter ist bei der Anordnung von zwei Ruheräumen nicht erforderlich. Anlage 1. Raumprogramm Standardstaffelfeuerwache Raumprogramm Raum Fläche Fahrzeughalle 232 m2 Übergabe Kurier 3 m2 Lager, Kleinwerkstatt 15 m2 Spezialgeräte- und Prüfwerkstatt (35 m2) Haustechnik 5 m2 Technik Feuerwehr 5 m2 Lager Brandschutzkleidung 23 m2 Putzmittelraum 2 m2 Umkleide -Herren- 38 m2 Dusche -Herren- 10 m2 Vorraum 4 m2 WC -Herren- 6 m2 Umkleide -Damen- 9 m2 Dusche -Damen- 6 m2 Vorraum 5 m2 WC -Damen- 2 m2 Aufenthaltsraum 27 m2 Aufenthaltsraum -Raucher- 14 m2 Küche 11 m2 Lebensmittel und Kühlschränke 12 m2 Lagerraum, Wachmagazin 12 m2 Wachbüro 27 m2 Büro Wachleitung 16 m2 Sportraum 23 m2 Ruheraum 11 m2 Ruheraum 11 m2 Ruheraum 11 m2 Ruheraum 11 m2 Ruheraum 11 m2 Ruheraum 11 m2 2. Raumprogramm Rettungsdienstmodul Raumprogramm Raum Fläche Desinfektion Kleinteile 6 m2 Dusche -Damen- 3 m2 Dusche -Herren- 3 m2 Umkleide -Damen- 13 m2 Umkleide -Herren- 21 m2 WC -Damen- 3 m2 WC -Herren- 4 m2 Ruheraum 11 m2 Ruheraum 11 m2 Aufenthaltsraum 22 m2 Wäscheabwurf 6 m2 Lager Poolkleidung 8 m2 Lager 13 m2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.06.2004, M 116 Vortrag des Magistrats vom 28.09.2007, M 219 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2021, M 156 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5, 6, 7, 10, 14 Versandpaket: 25.05.2005 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2005, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 28.06.2005, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2005, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 30.06.2005, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und E.L. (= Annahme) PDS, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2005, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 04.07.2005, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage M 96 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2005, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2005, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und E.L.; PDS und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 9647, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2005 Aktenzeichen: 37 0

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