Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 hier: Standards für Raumprogramme
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 20.05.2005, M
96 Betreff:
Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 hier: Standards für Raumprogramme
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 15.07.2004, § 7563 (M 116) 1. Dem folgenden
standardisierten Raumprogramm zur Umsetzung des dezentralen Staffelkonzepts der
Feuerwehr Frankfurt wird zugestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass dieses Raumprogramm für
die Standorte Bonames/Harheim, Niederrad, Höchst/Zeilsheim,
Sossenheim/Rödelheim und Flughafen/Unterschweinstiege Anwendung finden soll.
Für die Standorte Bergen-Enkheim, Messe, Feuer- und Rettungswache 5 Ersatzbau
und Feuer- und Rettungswache 7 Ersatzbau werden individuelle Raumprogramme
erarbeitet und mit den jeweiligen Bau- und Finanzierungsvorlagen zu gegebener
Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass das
beschriebene Rettungsdienstmodul nur an den im Bereichsplan beschriebenen
Standorten zur Ausführung kommen wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die weiteren
Planungen der Baumaßnahmen unter Beachtung dieses Raumprogramms vorzunehmen und
die entsprechenden Bau- und Finanzierungsvorlagen zu erarbeiten. Begründung: 1. Raumprogramm Staffelwache Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
15.07.2004, § 7563, M 116, wurde die Neuausrichtung der Einsatztaktik
der Berufsfeuerwehr und die damit verbundene dezentrale Neugliederung der
Standorte beschlossen. Die Realisierung der mit dem Konzept verbundenen
Baumaßnahmen soll im Interesse der Kostenreduzierung möglichst in
standardisierter Modulbauweise erfolgen. Das vorliegende Raumprogramm entspricht den Vorgaben
der DIN sowie den technischen und arbeitsschutzrechtlichen Erfordernissen an
eine Feuerwache. Bei der Besetzung der Staffelstandorte ist von einer
ständigen Wachbesatzung von 6-8 Funktionen (30-40 Einsatzkräfte)
auszugehen. Die einzelnen Funktionsbereiche /
Räume werden wie folgt beschrieben: Fahrzeughalle Die Unterbringung der Einsatzfahrzeuge erfolgt in
einer Fahrzeughalle. In einer Staffelfeuerwache ist standardmäßig ein
Hilfeleistungslöschfahrzeug stationiert. Weiterhin wird hier ein je nach
Wachstandort in Springerfunktion besetztes Sonderfahrzeug untergebracht.
Weiterhin muss es möglich sein, innerhalb jedes Staffelstandortes einen
Rettungswagen zu stationieren. Es ergibt sich somit ein Bedarf von insgesamt
drei Stellplätzen. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt weitere Stellplätze
erforderlich werden, können diese modular an die Fahrzeughalle angebaut
werden. Übergabe Kurier Ausrüstungsgegenstände, die von einem
Standort zum anderen Standort verbracht werden müssen, werden durch den
Kurierdienst der Frankfurter Feuerwehr transportiert. Da in den
Staffelstandorten keine ständig besetzte Pforte vorgesehen ist, soll es dem
Kurier ermöglicht werden, auch bei einsatzbedingter Abwesenheit der
Wachbesatzung, die zu transportierenden Gegenstände von einem zentralen Ort
innerhalb des Wachgebäudes abholen zu können. Aus diesem Grunde ist an der
Außenwand zwischen Fahrzeughalle und Wachgebäude ein von außen anfahrbarer
Übergaberaum vorgesehen. Lager, Kleinwerkstatt Innerhalb des Raumes werden Ausrüstungsgegenstände
eingelagert sowie kleinere Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten durch die
Wachbesatzung durchgeführt. Spezialgeräte- und Prüfwerkstatt Im Zuge der Umsetzung des Konzeptes
2020 werden auch die an den derzeitigen Feuer- und Rettungswachen vorhandenen
Werkstätten neu zugeordnet. Aus wirtschaftlichen und funktionalen Gründen ist
es erforderlich, auch an den Staffelstandorten entsprechende Räumlichkeiten
optional vorzuhalten. Haustechnik Die für die Versorgung des Gebäudes notwendigen
haustechnischen Anlagen werden in einem separaten Haustechnikraum
untergebracht.
Technik Feuerwehr Dieser Technikraum beinhaltet alle
Einrichtungen, die zum feuerwehrtechnischen Betrieb des Gebäudes erforderlich
sind. Dies sind beispielsweise Server- und Datenkabelanlagen, USV- Anlagen oder
die Brandmeldetechnik. Lager Brandschutzkleidung Die Feuerwehrschutzkleidung, bestehend aus
Feuerwehrhelm, Überjacke und -hose sowie den Einsatzstiefeln, werden aus
hygienischen Gründen in einem von den übrigen Umkleidebereichen abgetrennten
Lagerraum aufbewahrt. Weiterhin ist in diesem Raum die Möglichkeit zur
Reinigung des Schutzschuhwerkes gegeben. Umkleide- und Sanitärbereiche Entsprechend der zu erwartenden Stärke des
diensthabenden Personals mit sechs bis acht Einsatzkräften ergeben sich
Anforderungen an die Ausführung von Umkleide- und Sanitärbereichen. Die
geplante Anzahl von Spinden ergibt sich aus der Gesamtzahl der auf dieser Wache
dienstverrichtenden Mitarbeiter, jeweils getrennt nach männlichen und
weiblichen Feuerwehrangehörigen. Toiletten und Duschen sind nach dem Stärkesoll
des Personals unter Berücksichtigung der geschlechtlichen Trennung
ausgelegt. Aufenthaltsräume Die Aufenthaltsräume dienen dem
gemeinsamen Aufenthalt, der Einnahme von Speisen und Getränken sowie der Aus-
und Fortbildung der diensthabenden Wachbesatzung. Es sind für Raucher und
Nichtraucher getrennte Aufenthaltsräume vorgesehen, die im Bedarfsfalle jedoch
mit Hilfe einer mobilen Trennwand zu einem großen Raum zusammengefasst werden
können. Küche Die Versorgung der diensthabenden Wachbesatzung
erfolgt durch eine wacheigene Küche. Die Ausstattung der Küche muss für den
regelmäßigen Gebrauch und die Anzahl der zu versorgenden Mitarbeiter geeignet
sein. Raum für Lebensmittel, Kühlschränke
und Essensspinde, Wachmagazin Zur Lagerung von Lebensmitteln aller Art sowie zur
Unterbringung von wacheigenen Gegenständen und Bedarfmitteln sind innerhalb der
Standardstaffelwache zwei getrennte Lagerräume vorgesehen. Wachbüro Zur Erledigung der täglichen Büroarbeiten sowie zum
Verfassen von Einsatzberichten und zur Aufstellung von Dienstplänen ist ein
Wachbüro erforderlich. Dieses dient ebenfalls als zentrale Ansprechstelle für
Anfragen von außen. Das Wachbüro ist mit allen für den täglichen Dienstbetrieb
notwendigen Kommunikationseinrichtungen auszustatten. Weiterhin sind
Einrichtungen zur Übernahme von Sonderaufgaben bei Ausfall anderer
Wachstandorte, wie beispielsweise Überwachung der Brandmeldeempfangszentrale
für den eigenen Wachbereich, vorzusehen. Büro Wachleitung Für den Standortverantwortlichen ist ein eigenes Büro
erforderlich. Dieses dient zur Erledigung der Arbeiten und Aufgaben des
Standortverantwortlichen wie beispielsweise der Durchführung von Mitarbeiter-
Vorgesetztengesprächen oder Verwaltungstätigkeiten. Sportraum Zur Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit ist
innerhalb des Gebäudes ein Sportraum angeordnet. In diesem Raum kann mit Hilfe
von Fitnessgeräten trainiert und die eigene körperliche Konstitution verbessert
werden. Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich aus den immer größer werdenden
körperlichen Beanspruchungen, denen die Angehörigen der Branddirektion im
Einsatzdienst ausgesetzt sind. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu
können, wird bei der Feuerwehr Frankfurt am Main ein besonderer Wert auf den
Dienstsport gelegt. Diesem Schwerpunkt wird mit der Einrichtung des eigenen
Sportraumes Rechnung getragen. Ruheräume Die Anzahl der Ruheräume ergibt sich aus der Anzahl
der sich im Dienst befindlichen Mitarbeiter sowie deren Geschlecht. Auch hier
ist eine Trennung von weiblichen und männlichen Feuerwehrangehörigen
erforderlich. Wenn somit von einer Wachbesatzung von maximal acht Mitarbeitern
auszugehen ist, ergibt dies bei Belegung eines Raumes durch jeweils zwei
Personen einen Bedarf von mindestens vier Ruheräumen. Geht man davon aus, dass
einer dieser Mitarbeiter weiblichen Geschlechtes ist, ist ein fünfter Ruheraum
erforderlich. Nachdem bei der Frankfurter Feuerwehr jedes Jahr eine nicht
unerhebliche Zahl von externen Auszubildenden aller Laufbahngruppen zu Gast
sind und auch diese unterzubringen sind, ergibt sich hieraus die Notwendigkeit
für einen weiteren, sechsten Ruheraum. 2 .Raumprogramm Rettungsdienstmodul Die Unterbringung des Rettungsdienstes soll nach
Vorgaben der Kostenträger getrennt von den Einheiten des Brandschutzdienstes
erfolgen. Aus diesem Grunde wurde ein entsprechendes Rettungsdienstmodul
konzipiert, das bei Bedarf an die Standardstaffelwache angebaut werden kann.
Das Raumprogramm entspricht den
technischen und arbeitsschutzrechtlichen Erfordernissen an eine
Rettungswache. Bei der Besetzung der Rettungswache
ist von einer ständigen Wachbesatzung von 2-3 Personen auszugehen. Die einzelnen Funktionsbereiche / Räume werden wie
folgt beschrieben: Fahrzeughalle Die Fahrzeughalle im Rettungsdienstmodul ist in den
Fahrzeughallenbereich der Feuerwache integriert. Lager Rettungsdienst Innerhalb des Raumes werden alle für den
Rettungsdienst benötigten Versorgungs- und Reservematerialien gelagert. Wäscheabwurf, Lager Poolkleidung Verschmutzte Kleidung kann nach
Einsatzende im Wäscheabwurf in den dafür vorgesehenen Behältern gelagert
werden. Anschließend nimmt sich der Mitarbeiter im darauf folgenden Raum für
die Poolkleidung einen frischen Satz Einsatzkleidung. Diesen kann er
anschließend in den angeschlossenen Umkleideräumen, gegebenenfalls nach
weiterer körperlicher Reinigung, anlegen. Umkleide- und Sanitärbereiche Entsprechend der zu erwartenden Stärke des
diensthabenden Personals mit zwei bis drei Einsatzkräften ergeben sich
Anforderungen an die Ausführung von Umkleide- und Sanitärbereichen. Die
geplante Anzahl von Spinden ergibt sich aus der Gesamtzahl der
dienstverrichtenden Mitarbeiter auf dieser Wache, jeweils getrennt nach
männlichen und weiblichen Einsatzkräften. Diese Anzahl kann im Falle des
Betriebs eines Rettungswagenstandortes durch die Hilfsorganisationen teilweise
deutlich höher sein als im Bereich des Betriebs durch die Feuerwehr. Aus diesem
Grunde ergibt sich für die Umkleidebereiche ein höherer Flächenbedarf.
Toiletten und Duschen sind nach dem Stärkesoll des Personals unter
Berücksichtigung der geschlechtlichen Trennung ausgelegt. Aufenthaltsraum Die Aufenthaltsräume dienen dem Aufenthalt, der
Einnahme von Speisen und Getränken sowie der Erledigung des notwendigen
Schriftverkehrs der diensthabenden Wachbesatzung. Zur Versorgung der
Wachbesatzung mit warmen Speisen dient eine integrierte Küchenzeile. Ruheräume Die Anzahl der Ruheräume ergibt sich aus der Anzahl
der sich im Dienst befindlichen Mitarbeiter sowie deren Geschlecht. Auch hier
ist eine Trennung von weiblichen und männlichen Einsatzkräften erforderlich.
Wenn somit von einer Wachbesatzung von maximal drei Mitarbeitern auszugehen
ist, ergibt dies bei Belegung eines Raumes durch jeweils zwei Personen einen
Bedarf von mindestens zwei Ruheräumen. Eine besondere Berücksichtigung der
Trennung der Geschlechter ist bei der Anordnung von zwei Ruheräumen nicht
erforderlich.
Anlage 1. Raumprogramm
Standardstaffelfeuerwache
Raumprogramm Raum Fläche
Fahrzeughalle 232 m2
Übergabe Kurier
3 m2
Lager,
Kleinwerkstatt 15 m2
Spezialgeräte- und
Prüfwerkstatt (35 m2)
Haustechnik 5 m2
Technik
Feuerwehr 5 m2
Lager
Brandschutzkleidung 23 m2
Putzmittelraum 2 m2
Umkleide -Herren-
38 m2
Dusche
-Herren- 10 m2
Vorraum 4 m2
WC
-Herren- 6 m2
Umkleide -Damen-
9 m2
Dusche
-Damen- 6 m2
Vorraum 5 m2
WC
-Damen- 2 m2
Aufenthaltsraum
27 m2
Aufenthaltsraum -Raucher-
14 m2
Küche 11 m2
Lebensmittel und
Kühlschränke 12 m2
Lagerraum, Wachmagazin
12 m2
Wachbüro 27 m2
Büro
Wachleitung 16 m2
Sportraum 23 m2
Ruheraum 11 m2
Ruheraum 11 m2
Ruheraum 11 m2
Ruheraum 11 m2
Ruheraum 11 m2
Ruheraum 11 m2
2. Raumprogramm Rettungsdienstmodul
Raumprogramm Raum Fläche
Desinfektion Kleinteile
6 m2
Dusche
-Damen- 3 m2
Dusche -Herren-
3 m2
Umkleide -Damen-
13 m2
Umkleide -Herren-
21 m2
WC -Damen- 3 m2
WC -Herren- 4 m2
Ruheraum 11 m2
Ruheraum 11 m2
Aufenthaltsraum
22 m2
Wäscheabwurf 6 m2 Lager Poolkleidung
8 m2
Lager 13 m2
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.06.2004, M 116
Vortrag des
Magistrats vom 28.09.2007, M 219
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2021, M 156
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5, 6, 7, 10, 14
Versandpaket: 25.05.2005 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6
am 28.06.2005, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
10 am 28.06.2005, TO II, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7
am 28.06.2005, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 30.06.2005,
TO I, TOP 8 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 96 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
REP und E.L. (= Annahme) PDS, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
45. Sitzung des OBR 5
am 01.07.2005, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 96 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
14 am 04.07.2005, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage M 96 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 12.07.2005, TO II, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 96 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
46. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2005, TO II, TOP 30
Beschluss: Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und E.L.; PDS und
BFF (= Enthaltung)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 9647, 46. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2005 Aktenzeichen: 37 0