Keine Landschaftsverschwendung für einen Golfplatz
Begründung
Golfplatz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt wird der Golfanlagen Weiland GmbH keinen Vorschlag zum Betrieb eines 10 ha großen Golfplatzes machen. Begründung: Die Stadt hat mit dem Golfanlagenbetreiber dilettantisch verhandelt und muss nun einen finanziellen Preis für ihr Verhalten zahlen. Dass darüber hinaus dem Golfplatzbetreiber eine Fläche von nicht weniger als 10 ha für einen Golfplatz angeboten werden soll, ist völlig unvertretbar. Angesichts der Flächenknappheit fehlen in Frankfurt Flächen sowohl für Wohnungen als auch für Gewerbe. Angesichts dieser Tatsachen ist es völlig unverständlich, wenn der Magistrat 10 ha für einen Golfplatz reservieren will. Sollte es im Stadtgebiet eine ansonsten nicht verwertbare Fläche von 10 ha geben, sollte diese für ökologische Ausgleichsmaßnahmen verwendet werden. Auch hierfür fehlen im Stadtgebiet entsprechende Flächen.