Rennbahnareal
Vorlagentyp: A RÖMER
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 25.09.2014, A 686 Betreff: Rennbahnareal Mit der Vorlage M 151 vom 12.09.2014
beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur
Übertragung der Gesellschaftsanteile der Hippodrom GmbH auf die Stadt Frankfurt
am Main und der Aufhebung des Mietvertrages über das Rennbahngelände in
Frankfurt am Main sowie der hierfür erforderlichen überplanmässigen Ausgaben.
Hierzu wird in der Vorlage
ausgeführt, dass zwischen der Stadt und dem alleinigen Gesellschafter der
Frankfurter Hippodrom Gesellschaft m.b.H. (FHG) am 05.08.2014 - unter dem
Vorbehalt der Beschlussfassung der städtischen Gremien - ein Kauf- und
Abtretungsvertrag über Geschäftsanteile und eine Vereinbarung über die
Aufhebung eines Mietvertrages geschlossen wurde. In diesem Vertrag sei im
Wesentlichen geregelt, dass der Gesellschafter der FHG seine Geschäftsanteile
der FHG im Nennbetrag von insgesamt 2 Mio € auf die Stadt Frankfurt am
Main überträgt. Diese zahlt hierfür einen Betrag von 2,98 Mio € zum
Ausgleich aller in das Rennbahngelände getätigten Investitionen und zugleich
zur Verlustabdeckung aller für den Rennbetrieb seit 2009 aufgetretenen
Defizite. Im Gegenzug wird der Mietvertrag über das Rennbahngelände vom
06.09.2010 mit einer Laufzeit bis 2024 aufgehoben. Da der Magistrat
beabsichtigt, die FHG nach Erwerb sofort aufzulösen, dient die Zahlung des
genannten Betrages ausschliesslich dazu, das Gelände vor Ablauf des regulären
Mietvertrages - konkret zum 31.12.2015 - für die vorgesehene Nutzung verfügbar
zu machen. Die Stadt hat somit fast 3 Mio € aufzuwenden, um das Areal der
geplanten - und in der Vorlage M 148 beschriebenen - Nutzung zuzuführen.
Mit der Vorlage M 148 vom 12.09.2014 beantragt der
Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Bestellung eines
Erbbaurechts für den Deutschen Fussballbund in einer Grösse von ca. 15 ha auf
dem Rennbahnareal. Der Erbbauzins wird mit 6,835 Mio € angesetzt,
entsprechend einem Bodenwert von ca. 46 € pro qm. Der Magistrat begründet
diesen Ansatz mit einem Bodenrichtwert für den Rennbahnbereich von 50 €
pro qm, wobei die Unterschreitung damit begründet wird, dass der
Erbbauberechtigte die Kosten für den Abbruch von Gebäuden auf dem Gelände
trägt. Zudem soll für den Fall, dass in einer durchzuführenden Untersuchung
schädliche Bodenveränderungen und andere Umweltbelastungen anthropogenen oder
geogenen Ursprungs entdeckt werden, eine Regelung mit dem Erbbauberechtigten
zur Übernahme der Kosten getroffen werden. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass das Areal zu
einem deutlich zu geringen Preis übertragen wird. Zunächst ist der
Bodenrichtwert von 50 € pro qm bestenfalls für eine Nutzung als Garten-
oder Agrarfläche angemessen, keinesfalls jedoch für eine Nutzung, die mit einer
Bebauung verbunden ist. Dies zeigt alleine das Beispiel der
Vertragsbedingungen, die für den auf dem Rennbahngelände errichteten
Hotelneubau bestehen: Dort wurde ein Preis von 875 € pro qm vereinbart -
mithin fast das 20-fache wie mit dem DFB. Sicher die eine kommerzielle Nutzung
mit einem Hotelbau nicht mit einer Nutzung als Sportakademie vergleichbar,
jedoch erscheint der Unterschied der Bodenwerte deutlich zu hoch. Hierbei kommt
dazu, dass die Stadt als Vorleistung bereits ca. 3 Mio € aufwenden soll,
damit das Areal überhaupt verpachtet werden kann. Dies ist bei der
Preisgestaltung selbstverständlich zu berücksichtigen. Im Ergebnis reduziert
sich damit der von der Stadt erzielte Preis von 6,835 Mio € auf
tatsächlich 3,855 Mio € - entsprechend einem Preis von 25 € pro qm.
Dieser könnte sich noch weiter reduzieren, wenn die Stadt Frankfurt ggf. noch
Kosten für die Beseitigung von Bodenveränderung zu übernehmen hat. Die Preisgestaltung ist auch vor dem Hintergrund des
Vertragspartners zu sehen. Bei dem Deutschen Fussballbund als Dachverband von
Fussballverbänden handelt es sich zwar um einen gemeinnützigen Verein, der
jedoch erhebliche Einnahmen - etwa 85 Mio € in 2013 - generiert,
hauptsächlich aus Mitgliedsbeiträgen, Einnahmen aus Fernsehübertragungen,
Zuschüssen von FIFA/UEFA, Werbemassnahmen, Verpachtungen und
Vermögensverwaltungen (ca. 69 Mio €). Es ist davon auszugehen, dass der
DFB in den auf dem Rennbahnareal zu errichtenden Einrichtungen in jedem Fall in
nicht unerheblichem Umfang direkte (z.B. Vermietung) oder indirekte (z.B.
Werbung, Übertragungsrechte) Einnahmen erzielt. Es ist weiterhin davon
auszugehen, dass dem Magistrat diese potentiellen Einnahmen nicht bekannt sind
und er diese selbstverständlich bei seiner Preisgestaltung nicht berücksichtigt
hat. Unter diesem Aspekt und im Hinblick auf die geplante Nutzung erscheinen
die vom Magistrat ausgehandelten Konditionen äusserst fragwürdig. Auch die Argumentation, dass die Ansiedelung der
DFB-Akademie einen erheblichen Prestigegewinn für die Stadt bedeutet, ist
fragwürdig. Die ehemalige Oberbürgermeisterin Petra Roth bezeichnete die Stadt
als "Konzern". Auch wenn dieser Vergleich etwas fragwürdig erscheint, so ist er
insoweit zutreffend, als die Stadt bei jeder (aus Steuergeldern !) getätigten
Investition - wozu auch ein Preisnachlass bei einer Veräusserung gehört -
darauf zu achten hat, dass die Investition rentabel ist, d.h. den Bürgern
wieder zugutekommt. Im Ergebnis muss daher jede Investition - direkt oder
indirekt - auch wieder Einnahmen generieren. Dies ist vorliegend jedoch nicht
erkennbar. Der DFB ist als gemeinnütziger Verein steuerbefreit, zusätzliche
Arbeitsplätze dürften kaum entstehen und auch sonst ist nicht erkennbar, worin
der Gewinn für die Stadt bestehen sollte. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Welcher Nutzung entspricht der vom Magistrat
angegebene Bodenrichtwert von 50 € pro qm im Bereich der Rennbahn ?
2. Welche Verkaufsvorgänge (Jahr
und Lage sowie Nutzung) liegen dem genannten Bodenrichtwert zugrunde ? 3. Entspricht die Differenz von 4
€ pro qm (d.h. insgesamt 600.000 €) den vom DFB zu übernehmenden
Abbruchkosten ? 4. Hat der
Magistrat bei seinen Preisverhandlungen die von der Stadt Frankfurt zu
tragenden Vorleistungen von ca. 3 Mio € berücksichtigt ? 5. Falls 4. zutreffend: wie ? 6. Ist dem Magistrat bekannt, welche
(direkten und indirekten) Einnahmen der DFB mit den auf dem Rennbahnareal
geplanten Einrichtungen generieren wird ? 7. Falls 6. zutreffend: in welcher Höhe jährlich
? 8. Welche konkreten Vorteile (ausser Prestige) erwartet der
Magistrat von der Ansiedelung der DFB-Akademie auf dem Rennbahnareal ? Antragsteller:
RÖMER
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Bernhard
E. Ochs
Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn
Stadtv. Dr. Erhard
Römer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.09.2014, M 148
Vortrag des Magistrats vom
12.09.2014, M 151
Bericht des
Magistrats vom 12.12.2014, B 467
Versandpaket: 01.10.2014 Aktenzeichen: 52 2