Neubau der Verkehrsstation Gateway Gardens hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Gardens hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station Vorgang: OA 90/16 OBR 5; V 41/16 OBR 5; ST 1182/16 Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 6 über den Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" zum Anlass, auf die noch immer unbefriedigende Verbindung für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen vom Gewerbegebiet "Gateway Gardens" Richtung Süden, also zum Terminal 2 und nach Mörfelden-Walldorf hinzuweisen. Zwar hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1182/2016 zugesagt, für den Fuß- und Radverkehr die bestehende Unterführung unter die BAB 3 zu nutzen, allerdings erst nach der Fertigstellung einer separaten Unterführung für ein im Gewerbegebiet ansässiges Unternehmen. Dieses benutzt nämlich die bestehende Unterführung exklusiv, da die Stadt der Fraport AG eine entsprechende Gestattung eingeräumt hat. Die o.a. Stellungnahme beruht auf der OA 90/2016, für die die Stadtverordnetenversammlung das vereinfachte Verfahren beschlossen hat. Damit ist die Angelegenheit aus dem Aufmerksamkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung verschwunden. Es ist keinerlei Fortschritt beim Bau der neuen Unterführung zu erkennen. Weder für den Magistrat noch für die Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft gibt es bis jetzt einen handfesten Grund, sie zu bauen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.03.2019,
OF 1182/5 Betreff: Neubau der Verkehrsstation Gateway
Gardens hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station
Vorgang: OA 90/16 OBR 5; V
41/16 OBR 5; ST 1182/16 Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B
6 über den Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" zum Anlass,
auf die noch immer unbefriedigende Verbindung für Fußgängerinnen und
Radfahrerinnen vom Gewerbegebiet "Gateway Gardens" Richtung Süden,
also zum Terminal 2 und nach Mörfelden-Walldorf hinzuweisen. Zwar hat der
Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1182/2016 zugesagt, für den Fuß- und
Radverkehr die bestehende Unterführung unter die BAB 3 zu nutzen, allerdings
erst nach der Fertigstellung einer separaten Unterführung für ein im
Gewerbegebiet ansässiges Unternehmen. Dieses benutzt nämlich die bestehende
Unterführung exklusiv, da die Stadt der Fraport AG eine entsprechende
Gestattung eingeräumt hat. Die o.a. Stellungnahme beruht auf der OA 90/2016, für
die die Stadtverordnetenversammlung das vereinfachte Verfahren beschlossen hat.
Damit ist die Angelegenheit aus dem Aufmerksamkeitsbereich der
Stadtverordnetenversammlung verschwunden. Es ist keinerlei Fortschritt beim Bau
der neuen Unterführung zu erkennen. Weder für den Magistrat noch für die
Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft gibt es bis jetzt einen handfesten
Grund, sie zu bauen. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat, die
Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, eine verbindliche
Planung für die Öffnung der Unterführung unter die BAB 3 für den Fuß- und
Radverkehr vorzulegen. Die Planung soll auch die Rücknahme der o.e. Gestattung
ohne den Bau einer separaten Unterführung berücksichtigen. Begründung: Seit Jahrzehnten besteht der Missstand, dass die
wichtige auch überregional bedeutsame Wegeverbindung unter der BAB 3 für den
Fuß- und Radverkehr gesperrt bleibt. Als "Gateway Gardens" zur
Konversionsfläche wurde, bestand die Möglichkeit, dem abzuhelfen. Leider hat
die Stadt lieber der Fraport die Exklusivrechte für die Unterführung
eingeräumt. Dies ist besonders ärgerlich, weil damit die Fraport ihr
Hoheitsgebiet erneut weiter nach Frankfurt hinein verlagert hat. Das Gewerbegebiet "Gateway Gardens" wurde
mit der Maßgabe entwickelt, den motorisierten Individualverkehr möglichst
gering zu halten. Etwa eine Viertel Milliarde Euro wird in die S-Bahnverbindung
investiert. Da erscheint es geradezu lächerlich, nicht die wenige Tausend Euro
in die Hand zu nehmen, um die Unterführung zu öffnen und so zu einer
wesentlichen Steigerung der Attraktivität des Umweltverbundes beizutragen.
Gateway Gardens: Derzeit gesperrte
Autobahnunterführung Quelle:
Google Maps Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 18.01.2019, B 6
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.06.2016, V 41
Stellungnahme
des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1182
Anregung vom
04.11.2016, OA 90
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5
am 22.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 378 2019
1. Die Vorlage
B 6 dient unter Hinweis auf die Vorlage OA 378 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 1182/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen SPD
(= Zurückweisung)
zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen SPD
(= Ablehnung)