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Neubau der Verkehrsstation Gateway Gardens hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Gardens hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station Vorgang: OA 90/16 OBR 5; V 41/16 OBR 5; ST 1182/16 Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 6 über den Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" zum Anlass, auf die noch immer unbefriedigende Verbindung für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen vom Gewerbegebiet "Gateway Gardens" Richtung Süden, also zum Terminal 2 und nach Mörfelden-Walldorf hinzuweisen. Zwar hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1182/2016 zugesagt, für den Fuß- und Radverkehr die bestehende Unterführung unter die BAB 3 zu nutzen, allerdings erst nach der Fertigstellung einer separaten Unterführung für ein im Gewerbegebiet ansässiges Unternehmen. Dieses benutzt nämlich die bestehende Unterführung exklusiv, da die Stadt der Fraport AG eine entsprechende Gestattung eingeräumt hat. Die o.a. Stellungnahme beruht auf der OA 90/2016, für die die Stadtverordnetenversammlung das vereinfachte Verfahren beschlossen hat. Damit ist die Angelegenheit aus dem Aufmerksamkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung verschwunden. Es ist keinerlei Fortschritt beim Bau der neuen Unterführung zu erkennen. Weder für den Magistrat noch für die Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft gibt es bis jetzt einen handfesten Grund, sie zu bauen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2019, OF 1182/5 Betreff: Neubau der Verkehrsstation Gateway Gardens hier: Fuß- und Radwegverbindung von und zur S-Bahn-Station Vorgang: OA 90/16 OBR 5; V 41/16 OBR 5; ST 1182/16 Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 6 über den Neubau der Verkehrsstation "Gateway Gardens" zum Anlass, auf die noch immer unbefriedigende Verbindung für Fußgängerinnen und Radfahrerinnen vom Gewerbegebiet "Gateway Gardens" Richtung Süden, also zum Terminal 2 und nach Mörfelden-Walldorf hinzuweisen. Zwar hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1182/2016 zugesagt, für den Fuß- und Radverkehr die bestehende Unterführung unter die BAB 3 zu nutzen, allerdings erst nach der Fertigstellung einer separaten Unterführung für ein im Gewerbegebiet ansässiges Unternehmen. Dieses benutzt nämlich die bestehende Unterführung exklusiv, da die Stadt der Fraport AG eine entsprechende Gestattung eingeräumt hat. Die o.a. Stellungnahme beruht auf der OA 90/2016, für die die Stadtverordnetenversammlung das vereinfachte Verfahren beschlossen hat. Damit ist die Angelegenheit aus dem Aufmerksamkeitsbereich der Stadtverordnetenversammlung verschwunden. Es ist keinerlei Fortschritt beim Bau der neuen Unterführung zu erkennen. Weder für den Magistrat noch für die Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft gibt es bis jetzt einen handfesten Grund, sie zu bauen. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat, die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, eine verbindliche Planung für die Öffnung der Unterführung unter die BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr vorzulegen. Die Planung soll auch die Rücknahme der o.e. Gestattung ohne den Bau einer separaten Unterführung berücksichtigen. Begründung: Seit Jahrzehnten besteht der Missstand, dass die wichtige auch überregional bedeutsame Wegeverbindung unter der BAB 3 für den Fuß- und Radverkehr gesperrt bleibt. Als "Gateway Gardens" zur Konversionsfläche wurde, bestand die Möglichkeit, dem abzuhelfen. Leider hat die Stadt lieber der Fraport die Exklusivrechte für die Unterführung eingeräumt. Dies ist besonders ärgerlich, weil damit die Fraport ihr Hoheitsgebiet erneut weiter nach Frankfurt hinein verlagert hat. Das Gewerbegebiet "Gateway Gardens" wurde mit der Maßgabe entwickelt, den motorisierten Individualverkehr möglichst gering zu halten. Etwa eine Viertel Milliarde Euro wird in die S-Bahnverbindung investiert. Da erscheint es geradezu lächerlich, nicht die wenige Tausend Euro in die Hand zu nehmen, um die Unterführung zu öffnen und so zu einer wesentlichen Steigerung der Attraktivität des Umweltverbundes beizutragen. Gateway Gardens: Derzeit gesperrte Autobahnunterführung Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2019, B 6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.06.2016, V 41 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1182 Anregung vom 04.11.2016, OA 90 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 378 2019 1. Die Vorlage B 6 dient unter Hinweis auf die Vorlage OA 378 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1182/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen SPD (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)

Verknüpfte Vorlagen