Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2010 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 19.12.2011, M
233 Betreff:
Feststellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main
für das Jahr 2010 und Beschlussfassung über die Verwendung des
Jahresgewinnes Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
27.01.2011, § 9339 (M 234) 1. Es dient zur Kenntnis,
dass der Jahresabschluss zum 31.12.2010 und der Lagebericht 2010 für den
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main durch die bestellten
Abschlussprüfer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH,
Frankfurt am Main, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im
Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2010 am 30.06.2011
erteilt wurde.
2. Der Jahresabschluss 2010 des
Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form
festgestellt:
a) Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite
beträgt EUR 640.931.862,36
b) Die
Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von
EUR
2.843.142,67 3. Der Lagebericht 2010 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gebilligt. 4. Der Jahresgewinn 2010 in Höhe von 2.843.142,67
EUR wird wie folgt verwendet: a) Ausschüttung eines Betrages in Höhe von
2.000.000,00 EUR als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main
b) Vortrag des verbleibenden Betrages in Höhe von
843.142,67 EUR auf neue Rechnung. Begründung: A Zielsetzung Für den Jahresabschluss 2010 finden die Vorschriften
des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989
(GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 8. März
2011 (GVBl. I S. 153, 160), Anwendung. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes
hat sich die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main in
ihrer Sitzung am 24. August 2011 mit dem Jahresabschluss 2010 befasst und
empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen.
B Alternativen Entfällt C Lösung Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den von der
Gemeindevertretung bestimmten Abschlussprüfer, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH,
Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes
erfolgt, wobei die Prüfung die Ordnungsmäßigkeit einschloss. Der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde mit folgendem Wortlaut erteilt:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2010 bis zum
31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der
Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf
der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben. Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes unter Beachtung
der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund
der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar."
D Kosten Entfällt Hinweis: Anlage Prüfungsbericht steht digital nicht zur
Verfügung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.12.2009, M 260
Vortrag des
Magistrats vom 19.11.2010, M 234
Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2013, M 88
Vortrag des
Magistrats vom 28.10.2013, M 195
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 21.12.2011 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.01.2012, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 233
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum
im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Ablehnung) NPD
(= Enthaltung) 7. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 31.01.2012, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der
Vorlage M 233 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
8. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Beratung der
Vorlage M 233 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
8. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 28.02.2012, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 233
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Ablehnung)
ÖkoLinX-ARL und NPD (= Enthaltung) 9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2012, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 233
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen
Piraten (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und NPD (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 1174, 8. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 § 1311, 9. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012 Aktenzeichen: 90 31