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Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2010 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 19.12.2011, M 233 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2010 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2011, § 9339 (M 234) 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2010 und der Lagebericht 2010 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main durch die bestellten Abschlussprüfer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Frankfurt am Main, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2010 am 30.06.2011 erteilt wurde. 2. Der Jahresabschluss 2010 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt: a) Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite beträgt EUR 640.931.862,36 b) Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresgewinn von EUR 2.843.142,67 3. Der Lagebericht 2010 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gebilligt. 4. Der Jahresgewinn 2010 in Höhe von 2.843.142,67 EUR wird wie folgt verwendet: a) Ausschüttung eines Betrages in Höhe von 2.000.000,00 EUR als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Frankfurt am Main b) Vortrag des verbleibenden Betrages in Höhe von 843.142,67 EUR auf neue Rechnung. Begründung: A Zielsetzung Für den Jahresabschluss 2010 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBGes) in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 8. März 2011 (GVBl. I S. 153, 160), Anwendung. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat sich die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main in ihrer Sitzung am 24. August 2011 mit dem Jahresabschluss 2010 befasst und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie beantragt zu beschließen. B Alternativen Entfällt C Lösung Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den von der Gemeindevertretung bestimmten Abschlussprüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH, Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes erfolgt, wobei die Prüfung die Ordnungsmäßigkeit einschloss. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde mit folgendem Wortlaut erteilt: "Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Frankfurt am Main, für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 27 Abs. 2 EigBGes unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar." D Kosten Entfällt Hinweis: Anlage Prüfungsbericht steht digital nicht zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.12.2009, M 260 Vortrag des Magistrats vom 19.11.2010, M 234 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 88 Vortrag des Magistrats vom 28.10.2013, M 195 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 21.12.2011 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.01.2012, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Ablehnung) NPD (= Enthaltung) 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2012, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 233 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 233 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2012, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL und NPD (= Enthaltung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2012, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Piraten (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1174, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 § 1311, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012 Aktenzeichen: 90 31

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