Taunusturm hier: Antrag auf Fällung von 9 Bäumen in der Wallanlage, Neue Mainzer Straße 33-39, Taunustor 3
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 20.12.2010, M
252 Betreff: Taunusturm hier: Antrag auf Fällung
von 9 Bäumen in der Wallanlage, Neue Mainzer Straße 33-39, Taunustor 3
1. Es dient zur
Kenntnis, dass in Höhe Haus Taunustor 3 beabsichtigt ist, die im öffentlichen
Grün vorhandenen neun Bäume (Nr.52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60 und 61) zu
fällen. Es handelt sich um fünf Hainbuchen (Nr.53, 54, 55, 56, 57) mit einem
Stammumfang von 65 - 78 cm von sehr schwacher Vitalität. Die Hainbuchen sind
vergreist, die Kronen partiell abgestorben und bedingt durch den Schattendruck
der Mauer und der umgebenden Gehölze als nicht erhaltenswert einzustufen
(Anlage 2). Außerdem sind drei Roßkastanien mit den Baumnummern 52, 58 und 61
und eine Eiche mit der Baumnummer 60 zu roden. Die Roßkastanie Nr.52 hat einen
Stammumfang von 280 cm und ist als vital einzustufen. Allerdings wurde die
Krone bereits dreimal gekappt, die daraus entstandenen Faulschäden führen zu
einer Verkürzung der möglichen Lebensdauer (Anlage 3). Die Roßkastanien Nr.61
und Nr.58 haben einen Stammumfang von 123 cm bzw. 132 cm und sind ähnlich wie
die Hainbuchen von schwacher Vitalität, mit nur noch wenigen Starkästen
und stark phototroper Krone (Anlage 4). Die Eiche Nr.60 hat einen Stammumfang
von 102 cm, auch sie hat keine Entwicklungschancen an dem gegenwärtigen
Standort und zeigt typische Ausfallerscheinungen eines zu dichten Standes
(Anlage 4). 2. Es dient weiterhin zur Kenntnis,
dass die gutachterliche Beurteilung ergab, dass acht der neun Bäume von
geringem Wert sind, da sie bereits in ihrer Vitalität und auf Grund der
beengten Standortverhältnisse eingeschränkt sind. Die Roßkastanie mit der
Baumnummer 52 hingegen hat sich an diesem Standort sehr gut entwickelt und
hätte noch 10 -15 Jahre an dieser Stelle verbleiben können. Alle 9 Bäume stehen
unmittelbar an der Umfassungsmauer, die die Grundstücksgrenze zu dem privaten
Grundstück Taunustor 3 umgibt. Unmittelbar auf der Grenze soll eine Tiefgarage
mit 4 Untergeschossen entstehen, die überschnittenen Bohrpfahlwände sollen an
dieser Stelle eingebracht werden. Die Bäume sind nicht zu erhalten, da sie
unmittelbar an der Mauer bzw. Grundstücksgrenze wurzeln und ihre
Standsicherheit bei Durchführung der Baumaßnahme nicht mehr gewährleistet
ist. 3. Der Fällung der Bäume wird
zugestimmt. Begründung: Bei acht von neun Bäumen wäre
eine Rodung in den nächsten Jahren ohnehin erfolgt, da die Vitalität auf Grund
der schlechten Standortbedingungen jährlich abnahm und die Bäume zunehmend
vergreisten. Eine
Roßkastanie wird als erhaltenswert eingestuft (Baumnummer 52), wurzelt
allerdings unmittelbar an der Umfassungsmauer. Etwa die Hälfte der Starkwurzeln
würde für die Herstellung der Tiefgarage abgetrennt werden müssen. Der Stamm
selbst und der weitere Wurzelraum liegen derzeit im Arbeitsraum für die
Bohrschablone der überschnittenen Bohrpfahlwand mit etwa 1 m Breite. Der Standsicherheit des Baumes wird
weiterhin durch die Erschütterungen der Gründungen und Baumaßnahmen und der
erforderlich Rücknahme der Baumkrone so zugesetzt, dass ein Erhalt des Baumes
nicht möglich ist. Für
diesen wertvollen Baum wird innerhalb der Gallusanlage die Neupflanzung einer
Roßkastanie mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm als Ersatz
vorgesehen. Für die übrigen 8
Bäume werden 8 neue Straßenbäume im Verlauf der Taunusstraße gepflanzt. Eine Ersatzpflanzung an gleicher
Stelle ist nicht praktikabel, da sich der Standort für einen nachzupflanzenden
Baum zu nahe an der Tiefgarage befinden würde und auch vorhandene
Leitungstrassen hiervon tangiert werden. In städtebaulichen Vertrag zu diesem Bauvorhaben
wurde festgelegt, dass die sichtbare Gebäudekante sich künftig weiter Richtung
Neue Mainzer Straße zurückzieht. Das jetzige Privatgrundstück erhält eine
begrünte oder mit Terrassen belegte Tiefgarage, die sich zu den Wallanlagen hin
öffnet und die Gesamtanlage optisch vergrößert. Außerdem werden zusätzliche
Mittel bereitgestellt, um die anschließende öffentliche Grünanlage der
Gallusanlage zu erneuern. Anlage Fotos (ca.
1 MB) Anlage
Lageplan (ca. 249 KB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2012, M 130
Vortrag des
Magistrats vom 19.05.2017, M 116
Vortrag des
Magistrats vom 30.05.2022, M 76
Vortrag des
Magistrats vom 24.02.2023, M 31 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket:
22.12.2010 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.01.2011, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 252 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE.
und FAG (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: REP und Stv. Holtz (= Annahme) NPD
(= Ablehnung) 50. Sitzung des OBR 1
am 18.01.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
50. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO II, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 252 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE.
und FAG (= Ablehnung) 50. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO II, TOP 45
Beschluss: Der Vorlage M 252 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv.
Holtz gegen LINKE., FAG und NPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 9347, 50. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 Aktenzeichen: 67 0