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Taunusturm hier: Antrag auf Fällung von 9 Bäumen in der Wallanlage, Neue Mainzer Straße 33-39, Taunustor 3

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.12.2010, M 252 Betreff: Taunusturm hier: Antrag auf Fällung von 9 Bäumen in der Wallanlage, Neue Mainzer Straße 33-39, Taunustor 3 1. Es dient zur Kenntnis, dass in Höhe Haus Taunustor 3 beabsichtigt ist, die im öffentlichen Grün vorhandenen neun Bäume (Nr.52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60 und 61) zu fällen. Es handelt sich um fünf Hainbuchen (Nr.53, 54, 55, 56, 57) mit einem Stammumfang von 65 - 78 cm von sehr schwacher Vitalität. Die Hainbuchen sind vergreist, die Kronen partiell abgestorben und bedingt durch den Schattendruck der Mauer und der umgebenden Gehölze als nicht erhaltenswert einzustufen (Anlage 2). Außerdem sind drei Roßkastanien mit den Baumnummern 52, 58 und 61 und eine Eiche mit der Baumnummer 60 zu roden. Die Roßkastanie Nr.52 hat einen Stammumfang von 280 cm und ist als vital einzustufen. Allerdings wurde die Krone bereits dreimal gekappt, die daraus entstandenen Faulschäden führen zu einer Verkürzung der möglichen Lebensdauer (Anlage 3). Die Roßkastanien Nr.61 und Nr.58 haben einen Stammumfang von 123 cm bzw. 132 cm und sind ähnlich wie die Hainbuchen von schwacher Vitalität, mit nur noch wenigen Starkästen und stark phototroper Krone (Anlage 4). Die Eiche Nr.60 hat einen Stammumfang von 102 cm, auch sie hat keine Entwicklungschancen an dem gegenwärtigen Standort und zeigt typische Ausfallerscheinungen eines zu dichten Standes (Anlage 4). 2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die gutachterliche Beurteilung ergab, dass acht der neun Bäume von geringem Wert sind, da sie bereits in ihrer Vitalität und auf Grund der beengten Standortverhältnisse eingeschränkt sind. Die Roßkastanie mit der Baumnummer 52 hingegen hat sich an diesem Standort sehr gut entwickelt und hätte noch 10 -15 Jahre an dieser Stelle verbleiben können. Alle 9 Bäume stehen unmittelbar an der Umfassungsmauer, die die Grundstücksgrenze zu dem privaten Grundstück Taunustor 3 umgibt. Unmittelbar auf der Grenze soll eine Tiefgarage mit 4 Untergeschossen entstehen, die überschnittenen Bohrpfahlwände sollen an dieser Stelle eingebracht werden. Die Bäume sind nicht zu erhalten, da sie unmittelbar an der Mauer bzw. Grundstücksgrenze wurzeln und ihre Standsicherheit bei Durchführung der Baumaßnahme nicht mehr gewährleistet ist. 3. Der Fällung der Bäume wird zugestimmt. Begründung: Bei acht von neun Bäumen wäre eine Rodung in den nächsten Jahren ohnehin erfolgt, da die Vitalität auf Grund der schlechten Standortbedingungen jährlich abnahm und die Bäume zunehmend vergreisten. Eine Roßkastanie wird als erhaltenswert eingestuft (Baumnummer 52), wurzelt allerdings unmittelbar an der Umfassungsmauer. Etwa die Hälfte der Starkwurzeln würde für die Herstellung der Tiefgarage abgetrennt werden müssen. Der Stamm selbst und der weitere Wurzelraum liegen derzeit im Arbeitsraum für die Bohrschablone der überschnittenen Bohrpfahlwand mit etwa 1 m Breite. Der Standsicherheit des Baumes wird weiterhin durch die Erschütterungen der Gründungen und Baumaßnahmen und der erforderlich Rücknahme der Baumkrone so zugesetzt, dass ein Erhalt des Baumes nicht möglich ist. Für diesen wertvollen Baum wird innerhalb der Gallusanlage die Neupflanzung einer Roßkastanie mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm als Ersatz vorgesehen. Für die übrigen 8 Bäume werden 8 neue Straßenbäume im Verlauf der Taunusstraße gepflanzt. Eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle ist nicht praktikabel, da sich der Standort für einen nachzupflanzenden Baum zu nahe an der Tiefgarage befinden würde und auch vorhandene Leitungstrassen hiervon tangiert werden. In städtebaulichen Vertrag zu diesem Bauvorhaben wurde festgelegt, dass die sichtbare Gebäudekante sich künftig weiter Richtung Neue Mainzer Straße zurückzieht. Das jetzige Privatgrundstück erhält eine begrünte oder mit Terrassen belegte Tiefgarage, die sich zu den Wallanlagen hin öffnet und die Gesamtanlage optisch vergrößert. Außerdem werden zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die anschließende öffentliche Grünanlage der Gallusanlage zu erneuern. Anlage Fotos (ca. 1 MB) Anlage Lageplan (ca. 249 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 130 Vortrag des Magistrats vom 19.05.2017, M 116 Vortrag des Magistrats vom 30.05.2022, M 76 Vortrag des Magistrats vom 24.02.2023, M 31 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 22.12.2010 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.01.2011, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 252 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und Stv. Holtz (= Annahme) NPD (= Ablehnung) 50. Sitzung des OBR 1 am 18.01.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 252 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Ablehnung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 252 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP und Stv. Holtz gegen LINKE., FAG und NPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 9347, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 Aktenzeichen: 67 0

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