Produktbereich: 17 Wohnen, Produktgruppe: 17.01 Wohnen Rechtsberatung für Mieter*innenschutzvereine aufstocken
Antrag
Zur Verbesserung des juristischen Beratungsangebots bei Mieter*innenschutzvereinen werden im Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 36.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 39.000 Euro eingestellt. Die Neben- und Betriebskosten sind für viele Mieter*innen gestiegen und in diesem Zuge hat sich auch der Beratungsbedarf bei den Mieter*innenschutzvereinen erhöht. Durch die zur Verfügung gestellten Mittel soll in Kooperation mit Mieter*innenschutzvereinen das juristische Beratungsangebot für ihre Mitglieder verbessert werden. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.