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Einzelhandels- und Zentrenkonzept zur Sicherung der Nahversorgung weiterentwickeln

Vorlagentyp: NR GRÜNE

Begründung

Sicherung der Nahversorgung weiterentwickeln Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der M 21 mit folgenden Maßgaben zu:

  1. Der Magistrat berichtet jährlich über großflächige Einzelhandelsvorhaben, für die a) Bauanträge gestellt wurden, b) Baugenehmigungen erteilt wurden, sowie c) Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen gefasst wurden, welche die Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglichen und stellt diese in Bezug auf die Lage zu den im Einzelhandels- und Zentrenkonzept definierten Versorgungszentren dar. Der Magistrat erläutert die Anwendung oder begründete Abweichung vom Einzelhandels- und Zentrenkonzept in der Zusammenschau. Vorhaben in öffentlicher Trägerschaft (vgl. § 69 HBO) sind nachrichtlich darzustellen, sobald die entsprechende Beschlussfassung vorliegt.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit dem Schwerpunkt "Sicherung der Nahversorgung" weiterzuentwickeln. In den Planungsprozess sind insbesondere Ortsbeiräte, Gewerbevereine sowie die interessierte Öffentlichkeit in den Stadtteilen mit dem Ziel einzubeziehen, gemeinsame Initiativen der verschiedenen Kräfte im Ortsteil zu bündeln, die Umsetzung anzustoßen und seitens der Stadtplanung und Wirtschaftsförderung zu begleiten.
  3. In dem Konzept sind im Rahmen der Weiterentwicklung die Defizite in der Nahversorgung aufzuzeigen. Entsprechend den in den Jahren 2006/2007 durchgeführten Ortsteilkonferenzen (vgl. B 617/2008) werden in den Zentrenbereichen, die eine Herabstufung erfahren haben oder nicht mehr den Anforderungen an eine D-Lage entsprechen, zeitnah Ortsteilkonferenzen durchgeführt. Ziel ist die Einbindung der zu versorgenden Anwohnerinnen und Anwohner, des Einzelhandels (Gewerbevereine, soweit möglich) und der Ortsbeiräte, um die verschiedenen Kräfte im Ortsteil zu bündeln und Initiativen vor Ort zur Aufwertung und Stabilisierung der Zentren zu entwickeln sowie die Umsetzung anzustoßen und seitens der Wirtschaftsförderung zu begleiten.
  4. Der Magistrat wird im
  5. Quartal 2014 einen Zwischenbericht über die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts mit dem Schwerpunkt "Sicherung der Nahversorgung" geben und über die Durchführung der Konferenzen und deren Ergebnisse berichten. Begründung: Die in Magistratsvorlage 21 vom 13.01.2012 wie bereits in Magistratsvorlage 51 vom 14.03.2008 unter 1.1 (Zusätzliche und entfallene Versorgungszentren, letzter Abschnitt) angesprochene "Systematik, geplante Projekte nicht darzustellen", wird nunmehr mit Verweis auf die Entwicklung nach den Prinzipien des Einzelhandelskonzepts bei Skyline Plaza und Honsell-Dreieck partiell aufgegeben. Ohnehin war diese Systematik nicht befriedigend auf das vorrangige Ziel des Konzepts abgestimmt, die mögliche zukünftige Entwicklung abzubilden und ggf. zu steuern und hat bereits in der Vergangenheit zu Irritationen geführt. Die Information über allgemein bekannte bzw. in den Medien bereits detailliert diskutierte Vorhaben gehört zumindest nachrichtlich in ein Rahmenkonzept, auch wenn diese Vorhaben noch nicht planungsrechtlich oder politisch abgesichert sind. Es erscheint daher notwendig, die bisher leitende Systematik um bereits bestehende bzw. bekannte Planungsvorhaben zu erweitern. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt die angestrebte Zentrenstruktur und das Versorgungsnetz im Stadtgebiet dar. Es definiert zudem die zentralen Versorgungsbereiche, die durch die ausnahmsweise Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben außerhalb der Zentren nicht wesentlich beeinträchtigt werden dürfen. Der jährliche Bericht über die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben bzw. die Schaffung der dafür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen soll eine Beurteilung der tatsächlichen Orientierung von Einzelfallentscheidungen an den Zielen des Konzepts - und deren evtl. Weiterentwicklung - ermöglichen. Die Nahversorgung ist für die älter werdende Stadtbevölkerung und die Lebensqualität in den Stadtteilen, aber auch für das Überleben von kleineren inhabergeführten Geschäften von zentraler Bedeutung. Daher ist deren möglichst ortsnahe und kleinräumige Bestandsaufnahme für BewohnerInnen und Ortsbeiräte in den betreffenden Stadtteilen wichtig, bevor in Ortsteilkonferenzen vor Ort und bei übergeordneter Planung über geeignete Fördermaßahmen nachgedacht wird. Auch diese kleineren Ansiedlungen, die städtebaulich integriert und vorrangig auf die wohnungsnahe Versorgung ausgerichtet sind, aber über weniger Betriebe und kleinere Verkaufsflächen verfügen als in der Kategorie D festgeschrieben, müssen im Rahmen der Ortsteilkonferenzen mitbetrachtet werden. Neben der Tendenz zu jeweils größeren Verkaufsflächen bestimmter Anbieter ist gleichzeitig auch neuer Bedarf für kleinere wohnungsnahe Angebote (z.B. Nahkauf) zu beobachten. In vielen älteren Stadtteilen und Quartieren sind die bisherigen Einzelhandels- und Nahversorgungsstrukturen in Auflösung begriffen. Dieser Prozess sorgt ebenso wie die geplante Ansiedlung von größeren Vollversorgern für berechtigte Besorgnis der BewohnerInnen. Die bisherigen planerischen Instrumente zur Ansiedlung von Einzelhandel und zur Absicherung einer Nahversorgung sowie das Engagement von örtlichen Gewerbevereinen und die Aktivitäten der dezentral tätigen MitarbeiterInnen der Wirtschaftsförderung reichen offensichtlich nicht aus. In der Weiterentwicklung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts mit dem Schwerpunkt "Sicherung der Nahversorgung" soll in Kooperation mit Akteuren im Stadtteil und im Dialog mit Marktakteuren nach Möglichkeiten gesucht werden, erkannte Lücken im Nahversorgungsnetz zu schließen und die hierfür möglichen städtebaulichen, wirtschaftsfördernden oder liegenschaftlichen Beiträge und Maßnahmen der Stadt Frankfurt am Main zu bestimmen. Die Entwicklung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu einem Masterplan der Nahversorgung soll hier Planungserfordernisse deutlich machen und eine Grundlage für mögliche Umsteuerungen und ordnungspolitische Eingriffe bilden. Einige Anregungen aus der
  6. Bürgerversammlung "Stärkung der Einzelhandelsstruktur in Frankfurt am Main" (28.03.2000) sind hierfür immer noch aktuell. Gleichzeitig bietet die Weiterentwicklung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts im Sinne dieses Masterplans eine gute Möglichkeit, die BewohnerInnen der Stadtteile frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden und deren Bedürfnisse aufzunehmen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.06.2012, NR 326 Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept zur Sicherung der Nahversorgung weiterentwickeln Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der M 21 mit folgenden Maßgaben zu: 1. Der Magistrat berichtet jährlich über großflächige Einzelhandelsvorhaben, für die a) Bauanträge gestellt wurden, b) Baugenehmigungen erteilt wurden, sowie c) Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen gefasst wurden, welche die Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglichen und stellt diese in Bezug auf die Lage zu den im Einzelhandels- und Zentrenkonzept definierten Versorgungszentren dar. Der Magistrat erläutert die Anwendung oder begründete Abweichung vom Einzelhandels- und Zentrenkonzept in der Zusammenschau. Vorhaben in öffentlicher Trägerschaft (vgl. § 69 HBO) sind nachrichtlich darzustellen, sobald die entsprechende Beschlussfassung vorliegt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept mit dem Schwerpunkt "Sicherung der Nahversorgung" weiterzuentwickeln. In den Planungsprozess sind insbesondere Ortsbeiräte, Gewerbevereine sowie die interessierte Öffentlichkeit in den Stadtteilen mit dem Ziel einzubeziehen, gemeinsame Initiativen der verschiedenen Kräfte im Ortsteil zu bündeln, die Umsetzung anzustoßen und seitens der Stadtplanung und Wirtschaftsförderung zu begleiten. 3. In dem Konzept sind im Rahmen der Weiterentwicklung die Defizite in der Nahversorgung aufzuzeigen. Entsprechend den in den Jahren 2006/2007 durchgeführten Ortsteilkonferenzen (vgl. B 617/2008) werden in den Zentrenbereichen, die eine Herabstufung erfahren haben oder nicht mehr den Anforderungen an eine D-Lage entsprechen, zeitnah Ortsteilkonferenzen durchgeführt. Ziel ist die Einbindung der zu versorgenden Anwohnerinnen und Anwohner, des Einzelhandels (Gewerbevereine, soweit möglich) und der Ortsbeiräte, um die verschiedenen Kräfte im Ortsteil zu bündeln und Initiativen vor Ort zur Aufwertung und Stabilisierung der Zentren zu entwickeln sowie die Umsetzung anzustoßen und seitens der Wirtschaftsförderung zu begleiten. 4. Der Magistrat wird im 1. Quartal 2014 einen Zwischenbericht über die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts mit dem Schwerpunkt "Sicherung der Nahversorgung" geben und über die Durchführung der Konferenzen und deren Ergebnisse berichten. Begründung: Die in Magistratsvorlage 21 vom 13.01.2012 wie bereits in Magistratsvorlage 51 vom 14.03.2008 unter 1.1 (Zusätzliche und entfallene Versorgungszentren, letzter Abschnitt) angesprochene "Systematik, geplante Projekte nicht darzustellen", wird nunmehr mit Verweis auf die Entwicklung nach den Prinzipien des Einzelhandelskonzepts bei Skyline Plaza und Honsell-Dreieck partiell aufgegeben. Ohnehin war diese Systematik nicht befriedigend auf das vorrangige Ziel des Konzepts abgestimmt, die mögliche zukünftige Entwicklung abzubilden und ggf. zu steuern und hat bereits in der Vergangenheit zu Irritationen geführt. Die Information über allgemein bekannte bzw. in den Medien bereits detailliert diskutierte Vorhaben gehört zumindest nachrichtlich in ein Rahmenkonzept, auch wenn diese Vorhaben noch nicht planungsrechtlich oder politisch abgesichert sind. Es erscheint daher notwendig, die bisher leitende Systematik um bereits bestehende bzw. bekannte Planungsvorhaben zu erweitern. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt die angestrebte Zentrenstruktur und das Versorgungsnetz im Stadtgebiet dar. Es definiert zudem die zentralen Versorgungsbereiche, die durch die ausnahmsweise Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben außerhalb der Zentren nicht wesentlich beeinträchtigt werden dürfen. Der jährliche Bericht über die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsvorhaben bzw. die Schaffung der dafür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen soll eine Beurteilung der tatsächlichen Orientierung von Einzelfallentscheidungen an den Zielen des Konzepts - und deren evtl. Weiterentwicklung - ermöglichen. Die Nahversorgung ist für die älter werdende Stadtbevölkerung und die Lebensqualität in den Stadtteilen, aber auch für das Überleben von kleineren inhabergeführten Geschäften von zentraler Bedeutung. Daher ist deren möglichst ortsnahe und kleinräumige Bestandsaufnahme für BewohnerInnen und Ortsbeiräte in den betreffenden Stadtteilen wichtig, bevor in Ortsteilkonferenzen vor Ort und bei übergeordneter Planung über geeignete Fördermaßahmen nachgedacht wird. Auch diese kleineren Ansiedlungen, die städtebaulich integriert und vorrangig auf die wohnungsnahe Versorgung ausgerichtet sind, aber über weniger Betriebe und kleinere Verkaufsflächen verfügen als in der Kategorie D festgeschrieben, müssen im Rahmen der Ortsteilkonferenzen mitbetrachtet werden. Neben der Tendenz zu jeweils größeren Verkaufsflächen bestimmter Anbieter ist gleichzeitig auch neuer Bedarf für kleinere wohnungsnahe Angebote (z.B. Nahkauf) zu beobachten. In vielen älteren Stadtteilen und Quartieren sind die bisherigen Einzelhandels- und Nahversorgungsstrukturen in Auflösung begriffen. Dieser Prozess sorgt ebenso wie die geplante Ansiedlung von größeren Vollversorgern für berechtigte Besorgnis der BewohnerInnen. Die bisherigen planerischen Instrumente zur Ansiedlung von Einzelhandel und zur Absicherung einer Nahversorgung sowie das Engagement von örtlichen Gewerbevereinen und die Aktivitäten der dezentral tätigen MitarbeiterInnen der Wirtschaftsförderung reichen offensichtlich nicht aus. In der Weiterentwicklung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts mit dem Schwerpunkt "Sicherung der Nahversorgung" soll in Kooperation mit Akteuren im Stadtteil und im Dialog mit Marktakteuren nach Möglichkeiten gesucht werden, erkannte Lücken im Nahversorgungsnetz zu schließen und die hierfür möglichen städtebaulichen, wirtschaftsfördernden oder liegenschaftlichen Beiträge und Maßnahmen der Stadt Frankfurt am Main zu bestimmen. Die Entwicklung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu einem Masterplan der Nahversorgung soll hier Planungserfordernisse deutlich machen und eine Grundlage für mögliche Umsteuerungen und ordnungspolitische Eingriffe bilden. Einige Anregungen aus der 2. Bürgerversammlung "Stärkung der Einzelhandelsstruktur in Frankfurt am Main" (28.03.2000) sind hierfür immer noch aktuell. Gleichzeitig bietet die Weiterentwicklung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts im Sinne dieses Masterplans eine gute Möglichkeit, die BewohnerInnen der Stadtteile frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden und deren Bedürfnisse aufzunehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 21 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.08.2013, B 404 Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 32 Bericht des Magistrats vom 08.09.2014, B 345 Bericht des Magistrats vom 10.08.2015, B 303 Bericht des Magistrats vom 22.04.2016, B 108 Bericht des Magistrats vom 07.08.2017, B 248 Bericht des Magistrats vom 28.05.2018, B 155 Bericht des Magistrats vom 12.08.2019, B 282 Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 259 Bericht des Magistrats vom 07.06.2021, B 248 Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 158 Bericht des Magistrats vom 12.06.2023, B 257 Bericht des Magistrats vom 03.06.2024, B 218 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.06.2012, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 21 wird im Rahmen der Vorlage NR 326 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 326 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 136 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 162 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 174 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. Erster Satz: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) Rest der Vorlage: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 21 = Enthaltung, OA 136, OA 145, OA 162 und OA 174 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 21 = Ablehnung, NR 326 = Ziffern 1., 3. und 4. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung, OA 136, OA 145, OA 162 und OA 174 = Annahme) NPD (M 21 und NR 326 = Enthaltung, OA 136, OA 145, OA 162 und OA 174 = Annahme) REP (M 21, NR 326, OA 136, OA 145, OA 162 und OA 174 = Annahme) Stv. Ochs (M 21 = Ablehnung, NR 326 = Prüfung und Berichterstattung, OA 136, OA 145, OA 162 und OA 174 = Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 19.06.2012, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 21 wird im Rahmen der Vorlage NR 326 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 326 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 136 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 162 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 174 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. NR 326, erster Satz: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) Rest der Vorlage: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 21 = Enthaltung, OA 136, OA 145, OA 162 und OA 174 = Annahme) Piraten (M 21= Ablehnung, NR 326 = erster Satz Ablehnung, Rest der Vorlage Annahme, OA 136, OA 145, OA 162 und OA 174 = Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 21 wird im Rahmen der Vorlage NR 326 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 326 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 136 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 162 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 174 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Erster Satz: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) Rest der Vorlage: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 21 wird im Rahmen der Vorlage NR 326 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 326 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 136 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 145 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 5. Die Vorlage OA 162 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 174 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., Piraten und Stv. Ochs (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. Erster Satz: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und REP gegen Stv. Ochs (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 21 = Ablehnung, NR 326 = Ziffern 1., 3. und 4. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung, OA 136, OA 145, OA 162 und OA 174 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1859, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 61 0