Einzelhandels- und Zentrenkonzept zur Sicherung der Nahversorgung weiterentwickeln
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B
32 Betreff:
Einzelhandels- und
Zentrenkonzept zur Sicherung der Nahversorgung weiterentwickeln Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1859 Ziff. I.
2.-4. - NR 326/12 GRÜNE
- zu Ziffer I.2. Entsprechend den Maßgaben des
Stadtverordnetenbeschlusses § 1859 vom 28.06.2012 wird der Magistrat das
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main erneut
fortschreiben. Es soll insbesondere im Hinblick auf den Schwerpunkt Sicherung
der Nahversorgung weiterentwickelt werden. Während der Erarbeitung des Konzepts
werden Stadtteilakteure wie die Ortsbeiräte, Gewerbevereine und der örtliche
Einzelhandel sowie die interessierte Öffentlichkeit beteiligt. zu Ziffer I.3. Im Rahmen der Weiterentwicklung sollen die Defizite
in der Nahversorgung in den einzelnen Stadtteilen aufgezeigt werden. Daher
sollen bei der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts
insbesondere folgende Fragestellungen im Vordergrund stehen: - Wie stellt sich die quantitative und qualitative
Versorgungssituation in den Stadtteilen und in Frankfurt am Main insgesamt dar?
Sind strukturelle Defizite oder räumliche Versorgungslücken erkennbar? - Welche Strategien und Kriterien
leiten sich für die Sicherung einer ausgewogenen Nahversorgung in allen
Teilräumen des Stadtgebiets ab? - Welche Vorschläge zur Weiterentwicklung der
Zentren, der Ergänzungs- und Einzelstandorte können daraus entwickelt
werden? - Wie kann die
Notwendigkeit der Zentrenstärkung einerseits und der flächendeckenden,
wohnortbezogenen Nahversorgung andererseits gelöst werden? Welcher
Handlungsbedarf besteht in den Zentren und in Teilräumen mit besonderem
Handlungsbedarf? - Welche
räumlichen Entwicklungsperspektiven und perspektivisch neue Zentren in
Verbindung mit den Schwerpunkten der Siedlungsentwicklung sind zu
entwickeln? Die dafür erforderliche Analyse der
Nahversorgungssituation in Frankfurt am Main soll zweistufig erfolgen: - im Hinblick auf die Nahversorgungsstruktur im
gesamten Stadtgebiet - sowie
eine vertiefende Untersuchung aller Stadtteile, deren Nahversorgung als
unzureichend beziehungsweise problematisch einzustufen ist. Die Durchführung von "Ortsteilkonferenzen" in den
Zentrenbereichen, die eine Herabstufung erfahren haben oder nicht mehr den
Anforderungen an eine D-Lage entsprechen soll im Zuge der Beteiligung zur
Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes erfolgen. Mit der
Fortschreibung wird eine aktuelle Datenbasis zur Versorgungslage für die
Diskussion in den betreffenden Stadtteilen vorliegen. zu Ziffer I.4. Für die Untersuchung zur Fortschreibung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Frankfurt am Main mit dem
Schwerpunkt Sicherung der Nahversorgung wird derzeitig eine Auftragsvergabe
vorbereitet. Dementsprechend wurden auf Einzelhandel spezialisierte
Gutachterbüros zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl eines
Gutachters und der Bearbeitungsbeginn der Untersuchung zur Fortschreibung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sollen im 1. Quartal 2014 erfolgen. Im Rahmen der Erstellung dieser Untersuchung sollen
relevante Akteursgruppen in den Stadtteilen wie die zu versorgenden
Anwohnerinnen und Anwohner, der örtliche Einzelhandel sowie die Ortsbeiräte
beteiligt werden. Dabei sind insbesondere jene Stadtteile zu betrachten, die
bereits als problematisch kategorisiert wurden, eine Abstufung innerhalb der
Zentrenkategorie erfolgt ist oder die keine zusammenhängenden integrierten
Lagen mehr ergeben und daher nicht als Zentrum klassifiziert werden. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses werden in
die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes einfließen. Der Magistrat wird über die
Ergebnisse der Untersuchung zur Weiterentwicklung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzepts und den begleitenden dialogischen Planungsprozess
unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
12.03.2014, OF
431/8 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
18.06.2012, NR 326
Anregung an
den Magistrat vom 27.03.2014, OM 3035
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8,
9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 12.02.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9
am 13.03.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: a) Die Vorlage B
32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 29. Sitzung des OBR
11 am 17.03.2014, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 32. Sitzung des OBR 2
am 17.03.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 21. Sitzung der KAV am 17.03.2014, TO
II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis. 30. Sitzung des OBR
10 am 18.03.2014, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 29. Sitzung des OBR 1
am 18.03.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 28. Sitzung des OBR
16 am 18.03.2014, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE
und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Zurückweisung) 29. Sitzung des OBR
13 am 18.03.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 29. Sitzung des OBR 6
am 18.03.2014, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 30. Sitzung des OBR 3
am 20.03.2014, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 32
wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige
Annahme 29. Sitzung des OBR
12 am 21.03.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 31. Sitzung des OBR
15 am 21.03.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 29. Sitzung des OBR
14 am 24.03.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 29. Sitzung des OBR 4
am 25.03.2014, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 32. Sitzung des OBR 7
am 25.03.2014, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 28. Sitzung des OBR 8
am 27.03.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3035 2014
1.
Die Vorlage B 32 dient zur Kenntnis.
2.
Die
Vorlage OF 431/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 29. Sitzung des OBR 5
am 28.03.2014, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 31. Sitzung des OBR 3
am 08.05.2014, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD,
LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
30. Sitzung des OBR 9
am 08.05.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD,
FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung)
29. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP
39 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und
RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (=
Kenntnis) 29. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 13.05.2014, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 32
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und ELF Piraten (=
Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4464, 29. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 12.05.2014 Aktenzeichen: 92 31