Einzelhandels- und Zentrenkonzept zur Sicherung der Nahversorgung weiterentwickeln
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Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 32
Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept zur Sicherung der Nahversorgung weiterentwickeln Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1859 Ziff. I. 2.-4. - NR 326/12 GRÜNE - zu Ziffer I.2. Entsprechend den Maßgaben des Stadtverordnetenbeschlusses § 1859 vom 28.06.2012 wird der Magistrat das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main erneut fortschreiben. Es soll insbesondere im Hinblick auf den Schwerpunkt Sicherung der Nahversorgung weiterentwickelt werden. Während der Erarbeitung des Konzepts werden Stadtteilakteure wie die Ortsbeiräte, Gewerbevereine und der örtliche Einzelhandel sowie die interessierte Öffentlichkeit beteiligt. zu Ziffer I.3. Im Rahmen der Weiterentwicklung sollen die Defizite in der Nahversorgung in den einzelnen Stadtteilen aufgezeigt werden. Daher sollen bei der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts insbesondere folgende Fragestellungen im Vordergrund stehen: - Wie stellt sich die quantitative und qualitative Versorgungssituation in den Stadtteilen und in Frankfurt am Main insgesamt dar? Sind strukturelle Defizite oder räumliche Versorgungslücken erkennbar? - Welche Strategien und Kriterien leiten sich für die Sicherung einer ausgewogenen Nahversorgung in allen Teilräumen des Stadtgebiets ab? - Welche Vorschläge zur Weiterentwicklung der Zentren, der Ergänzungs- und Einzelstandorte können daraus entwickelt werden? - Wie kann die Notwendigkeit der Zentrenstärkung einerseits und der flächendeckenden, wohnortbezogenen Nahversorgung andererseits gelöst werden? Welcher Handlungsbedarf besteht in den Zentren und in Teilräumen mit besonderem Handlungsbedarf? - Welche räumlichen Entwicklungsperspektiven und perspektivisch neue Zentren in Verbindung mit den Schwerpunkten der Siedlungsentwicklung sind zu entwickeln? Die dafür erforderliche Analyse der Nahversorgungssituation in Frankfurt am Main soll zweistufig erfolgen: - im Hinblick auf die Nahversorgungsstruktur im gesamten Stadtgebiet - sowie eine vertiefende Untersuchung aller Stadtteile, deren Nahversorgung als unzureichend beziehungsweise problematisch einzustufen ist. Die Durchführung von "Ortsteilkonferenzen" in den Zentrenbereichen, die eine Herabstufung erfahren haben oder nicht mehr den Anforderungen an eine D-Lage entsprechen soll im Zuge der Beteiligung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes erfolgen. Mit der Fortschreibung wird eine aktuelle Datenbasis zur Versorgungslage für die Diskussion in den betreffenden Stadtteilen vorliegen. zu Ziffer I.4. Für die Untersuchung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Frankfurt am Main mit dem Schwerpunkt Sicherung der Nahversorgung wird derzeitig eine Auftragsvergabe vorbereitet. Dementsprechend wurden auf Einzelhandel spezialisierte Gutachterbüros zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl eines Gutachters und der Bearbeitungsbeginn der Untersuchung zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sollen im
- Quartal 2014 erfolgen. Im Rahmen der Erstellung dieser Untersuchung sollen relevante Akteursgruppen in den Stadtteilen wie die zu versorgenden Anwohnerinnen und Anwohner, der örtliche Einzelhandel sowie die Ortsbeiräte beteiligt werden. Dabei sind insbesondere jene Stadtteile zu betrachten, die bereits als problematisch kategorisiert wurden, eine Abstufung innerhalb der Zentrenkategorie erfolgt ist oder die keine zusammenhängenden integrierten Lagen mehr ergeben und daher nicht als Zentrum klassifiziert werden. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses werden in die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes einfließen. Der Magistrat wird über die Ergebnisse der Untersuchung zur Weiterentwicklung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts und den begleitenden dialogischen Planungsprozess unaufgefordert berichten.Nebenvorlage: Antrag vom 12.03.2014, OF 431/8