Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte
Antrag
Für die Förderung des sozialen Zusammenlebens und CO2-neutraler Bauprojekte für Wohngruppen, die sich in städtischen Konzeptverfahren erfolgreich durchgesetzt haben und die nicht auf städtischen oder über den Liegenschaftsfonds erworbenen Grundstücken bauen wollen und die somit gegenüber diesen deutlich höhere Kosten tragen müssen, soll in das Haushaltsjahr 2022 eine Summe von 330.000 Euro eingestellt werden. Diese Mittel sollen direkt an die beauftragten Bauherr*innen ausgezahlt werden können. Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt. Unabhängig davon wird der Magistrat beauftragt, eine Förderrichtlinie für gemeinschaftliche Wohnprojekte zu erarbeiten. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.