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Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte

Vorlagentyp: B

Bericht

Auf die Zwischenberichte B 395 vom 10.10.2022, B 124 vom 10.03.2023 und B 343 vom 18.09.2023 wird Bezug genommen. Weiterhin gibt es drei gemeinschaftliche Wohnprojekte, die gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 (§ 1832 Anl. 14) förderfähig sind, da sie auf nichtstädtischen Flächen umgesetzt werden. In 2024 ist zudem ein weiteres Konzeptverfahren geplant, das für eine nichtstädtische Fläche durchgeführt werden soll. Weitere städtische Konzeptverfahren, die für nichtstädtische Flächen von der Stadt Frankfurt durchgeführt werden, sind weder im Neubaugebiet Hilgenfeld noch in anderen Neubaugebieten geplant. Die vier aufgeführten Grundstücke liegen im Neubaugebiet Hilgenfeld und sind im Eigentum von Stiftungen. Das gesamte Baugebiet wird von der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH entwickelt. Die dabei entstehenden Erschließungs- und Entwicklungskosten werden anteilig an die gemeinschaftlichen Wohnprojekte weitergegeben. Teile dieser Kosten können über das Budget finanziert werden, um die Nachteile auszugleichen. Nachdem Ende 2022 der städtebauliche Vertrag für das Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld abgeschlossen wurde, haben in 2023 die ABG Frankfurt Holding GmbH und zwei Projekte, die selbst bauen werden, sogenannte Vorverträge abgeschlossen. Mit dem dritten Projekt, das als sogenanntes Mietmodell von der ABG Frankfurt Holding GmbH gebaut wird, ist kein Vorvertrag abzuschließen, aus dem Mehrkosten für das Projekt entstehen könnten. Am 19.12.2023 ist der Bebauungsplan Nr. 813 für das Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld rechtskräftig geworden. Der Umlegungsplan sowie die Grundstücksbildung werden voraussichtlich im

  1. Quartal 2024 rechtskräftig sein. Dann liegen alle rechtlichen Grundlagen für eine Weiterberechnung vor. Das Amt für Wohnungswesen geht davon aus, dass entstehende Kosten im oben genannten Sinn frühestens im
  2. Quartal gegenüber den Projekten geltend gemacht werden. Die Mittel können dann zur Kompensation anfallender Mehrkosten eingesetzt werden. Daneben gibt es erste Entwürfe für die Richtlinien zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte. Diese Entwürfe befinden sich aktuell in der Abstimmung mit den einzubindenden Fachämtern, sodass voraussichtlich in 2024 ein Entwurf zur Beschlussfassung erstellt werden kann.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 29
OBR 10
TO II, TOP 29
Angenommen
Die Vorlage B 104 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 28
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 104 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
AFD FRAKTION BFF-BIG Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen