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Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main beschäftigte im Jahr 2024 durchschnittlich 9,32 Prozent schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen. Dies übertrifft die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 5 Prozent deutlich. Dennoch ist damit im Vergleich zu den Vorjahren eine sinkende Tendenz zu verzeichnen: In diesem Jahr wurde die in den letzten Jahren sehr stabile Marke von zehn Prozent erstmals unterschritten. Deutschlandweit ist 2024 eine rückläufige Quote bei den Arbeitgebern zu verzeichnen. Die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung hat sich insgesamt verschlechtert, wie die nachfolgende Grafik anhand der Arbeitslosenzahlen aufzeigt. Für eine inklusive Gesellschaft ist es unerlässlich, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Angesichts des hohen Fachkräftebedarfs ist es auch wirtschaftlich klug und wichtig, Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, einer erfüllenden Erwerbsarbeit nachzugehen. Das am 01.01.2024 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes setzt hier an und unterstützt mit verschiedenen Instrumenten, mehr Menschen mit Behinderung in reguläre Arbeit zu bringen und auf Arbeitsplätzen zu halten. Eine Trendumkehr auf dem Arbeitsmarkt zeichnet sich jedoch bisher noch nicht ab. Die Arbeitgeberin Stadt Frankfurt am Main setzt sich kontinuierlich für eine inklusive Gesellschaft ein. Sie hat in ihren Inklusionsrichtlinien verankert, die Quote von zehn Prozent dauerhaft stabil zu halten. In diesem Sinne werden bereits jetzt Strategien entwickelt, um die Inklusion und die Beschäftigungsquote langfristig zu stärken. So wird im Rahmen der bestehenden temporären Ziele der laufenden Legislatur der Gesamtschwerbehindertenvertretung ein inklusiver Workshop mit den relevanten betrieblichen Akteur:innen gestaltet, um die Inklusionsrichtlinien auf den Prüfstand zu stellen. Die Richtlinien bilden die Grundlage bzw. die Rahmenbedingungen, um Inklusion bei städtischen Arbeitsplätzen in allen Ämtern und Betrieben aktiv zu gestalten. Im Vergleich zu anderen Arbeitgebenden liegt die Stadt Frankfurt am Main trotz sinkender Tendenz weiterhin mit deutlichem Abstand über dem gesetzlichen Minimum von 5 Prozent und gehört damit zu dem geringeren Anteil an Arbeitgebenden, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, wie die nachfolgenden Statistiken der Agentur für Arbeit zeigen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 42
OBR 10
TO II, TOP 61
Angenommen
Die Vorlage B 355 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 8
TO I, TOP 50
Angenommen
Die Vorlage B 355 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 34
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 355 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei Stadtv. Bäppler-Wolf Stadtv. Yilmaz