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Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte

Vorlagentyp: B

Bericht

Momentan gibt es drei gemeinschaftliche Wohnprojekte, die gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 (§ 1832 Anl. 14) förderfähig sind, da diese auf nichtstädtischen Flächen geplant sind. Hinzu kommt ein viertes Wohnprojekt, sobald das Konzeptverfahren dafür abgeschlossen wird. Weitere Konzeptverfahren auf nichtstädtischen Flächen sind nicht in Planung. Alle vier Grundstücke liegen im Neubaugebiet Hilgenfeld und sind im Eigentum von Stiftungen. Das gesamte Baugebiet wird im Auftrag verschiedener Stiftungen von der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH entwickelt. Die dabei entstehenden Kosten werden anteilig an die gemeinschaftlichen Wohnprojekte weitergegeben. Teile dieser Kosten sollen durch das zur Verfügung gestellte Budget finanziert werden. Der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Durchführung, Förderung und Sicherung der Ziele und Übernahme von Folgekosten des Bebauungsplans Nr. 813 - Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld wurde Ende 2022 abgeschlossen. Damit liegt nun eine wesentliche Voraussetzung für rechtlich verbindliche Regelungen zwischen der ABG Frankfurt Holding GmbH und den gemeinschaftlichen Wohnprojekten bezüglich der entstehenden Kosten und deren Weiterberechnung vor. Allerdings werden Umlegungsplan sowie die Grundstücksbildung voraussichtlich erst im

  1. Quartal 2024 rechtskräftig sein. Der Baubeginn ist zudem zwischenzeitlich auf Anfang 2024 verschoben worden. Entsprechend konnten die jeweiligen Kosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend sicher beziffert werden. Die Mittel konnten folglich bis dato noch nicht zur Kompensation der Mehrkosten eingesetzt werden. Es wird damit gerechnet, dass die notwendige Kostenermittlung im Jahr 2024 möglich ist. Daneben sind erste Entwürfe für die Richtlinien zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte erarbeitet worden. Diese Entwürfe werden im nächsten Schritt mit den einzubindenden Fachämtern abgestimmt.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 20
OBR 10
TO II, TOP 30
Angenommen
Die Vorlage B 124 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 18
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 13
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 124 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Ablehnung:
Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen