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Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte

Vorlagentyp: B

Bericht

Aktuell gibt es zwei gemeinschaftliche Wohnprojekte, die gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 (§ 1832 Anl. 14) förderfähig sind, da sie auf nichtstädtischen Flächen umgesetzt werden. Ein weiteres förderfähiges Konzeptverfahren, das für eine nichtstädtische Fläche durchgeführt werden soll, ist für 2025 geplant. Die drei nichtstädtischen Grundstücke liegen im Neubaugebiet Hilgenfeld und sind im Eigentum von Stiftungen. Ein weiteres gemeinschaftliches Wohnprojekt wird als Mietmodell der ABG Frankfurt Holding GmbH umgesetzt und ist somit nicht förderfähig. Das gesamte Baugebiet wird von der ABG Frankfurt Holding entwickelt. Die dabei entstehenden Kosten für Planung, Entwicklung und Erschließung werden anteilig an die gemeinschaftlichen Wohnprojekte weitergegeben. Im Rahmen der Förderung sollen Teile dieser Kosten finanziert werden. Nachdem Ende 2022 der städtebauliche Vertrag für das Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld abgeschlossen wurde, haben in 2023 die ABG Frankfurt Holding GmbH und zwei Projekte, die selbst bauen werden, sogenannte Vorverträge abgeschlossen. Am 19.12.2023 ist der Bebauungsplan Nr. 813 für das Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld rechtskräftig geworden. Im 2. Quartal 2024 sind der Umlegungsplan sowie die Grundstücksbildung rechtskräftig geworden. Die ABG Frankfurt Holding GmbH plant auf dieser Grundlage, bis zum 4. Quartal 2024 die Bauanträge einzureichen. Das Amt für Wohnungswesen geht davon aus, dass im Anschluss daran die entstehenden und förderfähigen Kosten gegenüber den Projekten geltend gemacht werden. In Kooperation mit dem St. Katharinen- und Weißfrauenstift soll in 2024 ein Konzeptverfahren für gemeinschaftliches Wohnen auf einer Liegenschaft der Stiftung in Niederursel durchgeführt werden. Aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen fallen bei diesem Projekt keine höheren Kosten an als bei Projekten, welche auf städtischen oder über den Liegenschaftsfonds erworbenen Grundstücken umgesetzt werden. Es besteht bei diesem Projekt somit keine Förderfähigkeit im Sinne des oben genannten Beschlusses. Die Konzeption der Richtlinien zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte sieht zwei Schwerpunkte zur zielgerichteten Förderung des gemeinschaftlichen Wohnens vor: Im Schwerpunkt "Strukturförderung" wird die Gründung und Entwicklung von gemeinwohlorientierten Rechtsformen und arbeitsfähigen Projektgruppen adressiert. Die Förderung soll entstehende Wohnprojekte darin bestärken und unterstützen, frühzeitig professionelle Rechtsberatung, Moderation oder Projektsteuerung einzusetzen. Der Schwerpunkt "Bauförderung" zielt auf die Herstellung von gemeinschaftlich nutzbarem Wohnraum. Hierbei sollen Bau und Betrieb von Gemeinschaftsräumen, Bau von gemeinschaftlichen und innovativen Wohnungsflächen sowie auch Wohnungstausch und Barrierereduzierung gefördert werden. Diese Entwürfe befinden sich aktuell in der Abstimmung mit den einzubindenden Fachämtern, sodass voraussichtlich in 2025 ein Entwurf zur Beschlussfassung erstellt werden kann.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 33
OBR 10
TO II, TOP 33
Angenommen
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 8
TO I, TOP 34
Angenommen
Die Vorlage B 339 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 20
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 339 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG
Ablehnung:
Gartenpartei
Sitzung 35
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 6
Angenommen
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 159 vom 25.04.2025) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5456,

Verknüpfte Vorlagen