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Förderung des sozialen Zusammenlebens im Stadtteil sowie der klimaneutralen Stadt für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte

Vorlagentyp: B

Bericht

Momentan gibt es drei gemeinschaftliche Wohnprojekte, die gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 (§ 1832 Anl. 14) förderfähig sind, da diese aktuell auf nichtstädtischen Flächen umgesetzt werden. Ein Konzeptverfahren für ein weiteres Wohnprojekt, das auf nichtstädtischen Flächen realisiert werden soll, ist für 2024 geplant. Weitere Konzeptverfahren auf nichtstädtischen Flächen sind momentan nicht in Planung. Die vier aufgeführten Grundstücke liegen im Neubaugebiet Hilgenfeld und sind im Eigentum von Stiftungen. Das gesamte Baugebiet wird im Auftrag verschiedener Stiftungen von der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH entwickelt. Die dabei entstehenden Erschließungs- und Entwicklungskosten werden anteilig an die gemeinschaftlichen Wohnprojekte weitergegeben. Teile dieser Kosten sollen über das zur Verfügung gestellte Budget finanziert werden. Nachdem Ende 2022 der städtebauliche Vertrag für das Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld abgeschlossen wurde, ist nun auch der Bebauungsplan Nr. 813 - Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld von den Stadtverordneten beschlossen worden (§ 3603 vom 20.07.2023). Wesentliche Voraussetzungen für rechtlich verbindliche Regelungen zwischen der ABG Frankfurt Holding GmbH und den gemeinschaftlichen Wohnprojekten bezüglich der entstehenden Kosten und deren Weiterberechnung liegen damit nun vor. Allerdings werden der Umlegungsplan sowie die Grundstücksbildung voraussichtlich erst im

  1. Quartal 2024 rechtskräftig sein. Ein erster sogenannter Vorvertrag wurde bereits zwischen der ABG Frankfurt Holding GmbH und dem Projekt "Freunde für's Leben e.V." abgeschlossen. Kosten, die schon vor dem voraussichtlichen Baubeginn in 2024 anfallen und auf Grundlage des Vertrages an "Freunde für's Leben e.V." berechnet werden könnten, sind von der ABG Frankfurt Holding GmbH noch nicht in Rechnung gestellt worden. Weitere Kosten, die den Projekten von der ABG in Rechnung gestellt werden könnten, werden nach heutigem Wissensstand nicht vor Baubeginn anfallen. Die Mittel konnten folglich bis dato noch nicht zur Kompensation anfallender Mehrkosten eingesetzt werden. Es wird damit gerechnet, dass die Kosten erst im Jahr 2024 anfallen werden. Daneben gibt es erste Entwürfe für die Richtlinien zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte. Diese Entwürfe befinden sich aktuell in der Abstimmung mit den einzubindenden Fachämtern, sodass voraussichtlich in 2023 ein Entwurf zur Beschlussfassung erstellt werden kann.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 24
OBR 10
TO I, TOP 28
Angenommen
Die Vorlage B 343 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP
Ablehnung:
AFD
Sitzung 22
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 21
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 343 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Ablehnung:
FRAKTION Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen