Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 20.12.2013, B 590
Betreff: Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2013, § 2691 - NR 296/12 CDU; GRÜNEN; NR 471/12 SPD; NR 472/12 SPD, l. B 473/12 - Bericht zur Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung Inhalt:
- Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Jahr 2012 / Auswirkungen von Hartz IV auf den Arbeitsmarkt
- Fördermaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main 2.1 Beschäftigungsförderung durch das Jugend- und Sozialamt / Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) 2.1.1 Beschäftigungsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene 2.1.1.1 Jugendjobcenter Frankfurt 2.1.1.2 Kommunal finanzierte Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene 2.1.2 Maßnahmen der Beschäftigungsförderung für Erwachsene 2.1.2.1 Kommunal finanzierte Angebote für Personen über 25 Jahre 2.2 Beschäftigungsförderung des Frauenreferats 2.3 Angebote des Stadtschulamtes zur vertieften beruflichen Orientierung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen 2.4 Beschäftigungsförderung der städtischen Wirtschaftsförderung
- Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB X II) in Frankfurt am Main Vorbemerkung: Der hier vorliegende "Bericht zur Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt - kommunale Beschäftigungsförderung" fasst verschiedene Themen zusammen, über die bislang getrennt berichtet wurde. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012 (§ 1746). Demnach sollen die Teilberichte - Bericht zur kommunalen Beschäftigungsförderung Beschluss der Stv.-V. vom 16.11.1995, § 5245 Beschluss der Stv.-V. vom 22.02.1996, § 5717 - Vergleichbarkeit der Zahlen herstellen Beschluss der Stv.-V. vom 17.11.2005, § 10299 Beschluss der Stv.-V. vom 13.07.2006, § 570 - Auswirkungen von Hartz IV auf den Frankfurter Arbeitsmarkt Beschluss der Stv.-V. vom 17.03.2005, § 8925 Beschluss der Stv.-V. vom 29.05.2008, § 4032 und - Bericht über die aktuelle Wohnsituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellen Beschluss der Stv.-V. vom 29.03.2007; § 1690 in einem Bericht zusammengefasst werden. In Umsetzung des Beschlusses der STVV vom 31.1.2013, §2691, hat der Magistrat beginnend mit dem Jahr 2013 das für das Fachcontrolling grundlegende Berichtswesen verändert, so dass ab den kommenden Berichtsjahren vollumfänglich Angaben zur Zielsetzung der Projekte, zur Zielerreichung und zur erfolgreichen Beendigung bzw. den Abbrüchen möglich sein werden. Angaben zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finden sich in Kapitel 2.1.2.
- Entwicklung der Arbeitslosigkeit im Jahr 2012 / Auswirkungen von Hartz IV auf den Arbeitsmarkt Die Situation auf dem Frankfurter Arbeitsmarkt war auch im Jahr 2012 nach wie vor recht stabil, allerdings verlief die Entwicklung nicht so positiv wie im Vorjahr. Während von Dezember 2010 bis Dezember 2011 die Zahl der registrierten Arbeitslosen um 5,9 % zurückging, stieg sie von Dezember 2011 bis Dezember 2012 um 4,9 % oder 1.172 Personen auf 25.
- Die Arbeitslosenquote (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) stieg von Dezember 2011 bis Dezember 2012 von 7,0% auf 7,2 %. Die Arbeitslosenquote der Ausländerinnen und Ausländer lag um 4,7 Prozentpunkte und die der Männer um 0,4 Prozentpunkte über der allgemeinen Arbeitslosenquote von 7,2 %. Die Arbeitslosenquote der Frauen war 0,5 Prozentpunkte und die der unter 25-Jährigen Jahre 1,1 Prozentpunkte niedriger als die durchschnittliche Arbeitslosenquote. Von den Arbeitslosen des Dezembers 2012 gehörten 18.359 oder 73,3 % dem Rechtskreis SGB II an und bezogen Arbeitslosengeld II (ALG II) und 6.676 dem Rechtskreis SGB III, von denen fast alle Arbeitslosengeld bekamen. Am auffälligsten war der Anstieg der Zahl der Arbeitslosen bei den Arbeitslosen des Rechtskreises SGB III (+15,4 %), den über 54-Jährigen (+7,2 %), den ausländischen Arbeitslosen (+7,2 %) und den männlichen Arbeitslosen (+5,4 %). Demgegenüber sank die Zahl der unter 25-jährigen Arbeitslosen leicht um 1,6 %. Die Bundesagentur für Arbeit weist in ihrer Statistik für Dezember 2012 neben den Arbeitslosen, die den Kriterien der Arbeitslosigkeit nach § 16 SGB III genügen, weitere 11.336 Unterbeschäftigte aus. Zu den Unterbeschäftigten zählen Personen, "die im weiteren Sinne arbeitslos sind" (insgesamt 3.828 Personen, darunter 3.342 in "Aktivierung und beruflicher Eingliederung"), Personen, "die nahe am Arbeitslosenstatus sind" (insgesamt 4.576 Personen, darunter 468 in Arbeitsgelegenheiten und 647 kurzfristig Arbeitsunfähige) und Personen, "die fern vom Arbeitslosenstatus sind, in Maßnahmen, die gesamtwirtschaftlich entlasten" (insgesamt 2.932 Personen, darunter 2.695 in Altersteilzeit). Insgesamt waren im Dezember 2012 10,2 % der Frankfurter Erwerbspersonen arbeitslos (7,2 %) oder im oben beschriebenen Sinne unterbeschäftigt (3,0 %). Arbeitslose im Dezember 2012 und Veränderung gegenüber Dezember 2011 nach verschiedenen Merkmalen in Frankfurt am Main absolut und in % Merkmal Bestand im Dezember 2012 Veränderung gegenüber Dezember 2011 absolut in % insgesamt 25.035 +1.172 +4,9 Männer 13.990 +716 +5,4 Frauen 11.045 +456 +4,3 15 bis unter 25 Jahren 1.824 -30 -1,6 darunter: unter 20 Jahren 370 -22 -5,6 50 Jahre und älter 6.921 +411 +6,3 darunter: 55 Jahre und älter 4.143 +277 +7,2 Langzeitarbeitslose 8.738 +355 +4,2 Schwerbehinderte 1.589 +2 +0,1 Ausländer(-innen) 10.260 +693 +7,2 Arbeitslose SGB II 18.359 +283 +1,6 darunter: Frauen 8.098 +127 +1,6 Arbeitslose SGB III 6.676 +889 + 15,4 darunter: Frauen 2.947 +329 +12,6 Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarkt in Zahlen. Berichtsmonat Dezember
- Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte. Frankfurt am Main, Stadt. Dezember 2012 Während die Zahl der Arbeitslosen von Dezember 2011 bis Dezember 2012 um 4,9 % oder 1.172 Personen auf 25.035 anstieg, wuchs die Zahl der in Frankfurt am Main sozialversichert Beschäftigten um 9.357 oder 1,7 % auf 514.
- D.h., dass der Anstieg der Beschäftigung in Frankfurt am Main nicht mit einem entsprechenden Abbau der Arbeitslosigkeit unter den Frankfurter Arbeitslosen einherging. Vielmehr ist die Arbeitslosigkeit leicht angestiegen, obwohl die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zugenommen hat. Das kann nur so gedeutet werden, dass die neu hinzugekommenen Stellen entweder mit Personen aus der stillen Reserve und/oder mit Personen, die außerhalb von Frankfurt am Main wohnen, besetzt wurden. Auch wenn die Zahl der Arbeitslosen sich im Dezember 2012 im Vergleich zum Dezember 2011 nur leicht erhöht hat, weisen die Arbeitslosen insgesamt eine hohe Fluktuation auf. Im Jahre 2012 gab es in Frankfurt am Main insgesamt 73.053 Zugänge in Arbeitslosigkeit, darunter 23.755 oder 32,5 % aus einer Beschäftigung auf dem Ersten Arbeitsmarkt, 13.719 oder 18,8 % aus einer "sonstigen Ausbildung/Maßnahme" und 17.177 oder 23,5 % aus Arbeitsunfähigkeit. Bei Letzteren handelt es sich um Arbeitslose, die aufgrund einer Krankmeldung vorübergehend nicht vermittelbar waren und deshalb nicht mehr als Arbeitslose, sehr wohl aber als "Unterbeschäftigte" (s.o.) erfasst werden. Hinzukommen 8.538 oder 11,7 % Zugänge aus "fehlender Verfügbarkeit/Mitwirkung". Den 73.053 Zugängen in Arbeitslosigkeit standen 71.912 Abgänge aus Arbeitslosigkeit gegenüber, darunter 16.801 oder 23,4 % Abgänge in eine Beschäftigung auf dem Ersten Arbeitsmarkt, 15.970 oder 22,2 % Abgänge in eine "sonstige Ausbildung/Maßnahme", 18.168 oder 25,3 % Abgänge in Arbeitslosigkeit und 7.866 oder 10,9 % Abgänge wegen "fehlender Verfügbarkeit/Mitwirkung" (für die Angaben in diesem Absatz vgl. Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen. Jahresheft nach Strukturmerkmalen für Bestand und Bewegung. Kreis Frankfurt am Main, Stadt. Berichtsjahr 2012). Von den 25.035 Arbeitslosen des Dezembers 2012 standen 18.359 oder 73,3 % im SGB II-Leistungsbezug, bekamen also Arbeitslosengeld II. Insgesamt gab es zu diesem Zeitpunkt 47.763 erwerbsfähige SGB II-Leistungsempfängerinnen und -empfänger, von denen aber 61,6 % nicht als arbeitslos nach den Kriterien des SGB III galten. Zusammen mit den 21.083 nicht erwerbsfähigen bildeten die erwerbsfähigen Leistungsempfängerinnen und -empfänger im Dezember 2012 36.435 Bedarfsgemeinschaften. Im Dezember 2011 waren es 289 erwerbsfähige und 234 nicht erwerbsfähige Leistungsempfängerinnen und -empfänger und 399 Bedarfsgemeinschaften weniger gewesen. Im Dezember 2012 stockten 1.098 erwerbsfähige Leistungsempfängerinnen oder -empfänger ihr Arbeitslosengeld (SGB III-Leistung) durch Arbeitslosengeld II auf. Das waren 196 Personen oder 21,7 % mehr als im Dezember
- Insgesamt lag der Prozentsatz der sog. "Aufstocker" unter den erwerbsfähigen SGB II- Leistungsempfängerinnen und -empfängern im Dezember 2012 bei 2,3 %. Ein Jahr vorher waren es 1,9 %.
- Fördermaßnahmen der Stadt Frankfurt am Main In der kommunalen Beschäftigungsförderung sind verschiedene Dezernate, Ämter und Gesellschaften engagiert. Diese Vielgliedrigkeit geht zum Teil auf gesetzliche Vorgaben zurück, zum Teil aber auch auf politische Entscheidungen in der Kommune. So ist bspw. die Jugendberufshilfe nach § 13 Abs. 2 SGB VIII eine originäre Aufgabe der Stadt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Nach dem Aufgabenverteilungsplan der Stadt nehmen in Frankfurt am Main sowohl das Stadtschulamt als auch das Jugend- und Sozialamt Aufgaben der Jugendberufshilfe wahr. Die Beschäftigungsförderung für Erwachsene ist eine freiwillige Leistung der Kommune. Sie ist stets nachrangig gegenüber den auf diesem Gebiet vorrangig verpflichteten Kostenträgern, nämlich der Bundesagentur für Arbeit sowie dem Jobcenter. Neben dem Stadtschulamt und dem Jugend- und Sozialamt unterstützen das Frauenreferat und die Wirtschaftsförderung Angebote der Beschäftigungsförderung für unterschiedliche Zielgruppen. Die folgende Darstellung stellt die Aktivitäten dieser vier Akteure jeweils für sich dar. 2.1 Beschäftigungsförderung durch das Jugend- und Sozialamt / Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) Die kommunale Beschäftigungsförderung hat in Frankfurt eine lange Tradition. Sie sah und sieht sich in ihrer Ausgestaltung als Ergänzung zur gesetzlichen, vom Bund verantworteten Arbeitsmarktförderung im Bereich des SGB II und SGB III. 2012 wurde das Konzept der Beschäftigungsförderung mit dem Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) neu ausgerichtet (siehe Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 204). Gleichzeitig wurden die zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Bereich von 11 auf 16 Millionen Euro erhöht. Hintergrund hierfür ist, dass der Bund durch die Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zum 01.04.2012 allein in Frankfurt das Budget für Eingliederungshilfen für Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, gegenüber 2011 von 46,5 Millionen Euro auf 38,2 Millionen Euro reduziert hat. Der Wegfall dieser Mittel kann nicht durch die Stadt Frankfurt am Main kompensiert werden. Dennoch wird weiterhin die Notwendigkeit gesehen, dass die Stadt Frankfurt ihrem sozialpolitischen Auftrag nachkommt und sich im Bereich der Beschäftigungsförderung weiter engagiert. Mit dem Frankfurter Arbeitsmarktprogramm werden neue Akzente in der kommunalen Beschäftigungsförderung gesetzt. Ein Schwerpunkt der städtischen Förderung liegt in der Aktivierung und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen mit erhöhtem Förder- und Unterstützungsbedarf, für die die Maßnahmen des SGB II oder SGB III allein nicht zielführend sind. Die Maßnahmen sind so ausgerichtet, dass sie die Teilhabechancen von Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern am Arbeitsmarkt verbessern, zur Stabilisierung der Wohnquartiere beitragen und den wachsenden Fachkräftebedarf der Wirtschaft berücksichtigen. Bei der Gestaltung der Maßnahmen werden speziell die Berufsfelder berücksichtigt, in denen sich ein Fachkräftemangel abzeichnet und die zugleich im Sinne der Daseinsvorsorge für die Stadt Frankfurt von besonderer Bedeutung sind. Beispiele hierfür sind die Alten- und Krankenpflege sowie die Kinderbetreuung. Darüber hinaus öffnet sich das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm im Sinne der Armutsprävention und mit Blick auf den demographischen Wandel auch für andere Zielgruppen. So werden beispielsweise Bürgerinnen und Bürger mit befristeter Erwerbsminderung Angebote zur Beschäftigung und Qualifizierung unterbreitet, um nach Möglichkeit eine Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Zur Verbesserung der Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe werden auch dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen Beschäftigungsangebote erhalten. Angesichts des wachsenden Fachkräftebedarfs fördert das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm die Aktivierung noch nicht genutzter Potenziale. Dabei geht es um Bürgerinnen und Bürger, die nicht arbeitslos und zum Teil nicht einmal arbeitssuchend gemeldet sind, die sich jedoch grundsätzlich vorstellen könnten, wieder berufstätig zu werden. Hierzu benötigen sie oftmals nur eine Auffrischung von fachlichen Kenntnissen oder eine berufliche Teilqualifizierung. In manchen Fällen liegen bei dieser Zielgruppe Erfahrungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten vor, an denen Qualifizierungsangebote anknüpfen können. Im Rahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms werden Interessierte auch deshalb beim (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben unterstützt, weil der Erwerb von eigenen auskömmlichen Rentenansprüchen einer Armutsgefährdung im Alter vorbeugt. Zusätzlich zu den kommunalen Mitteln des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms stehen der Stadt im Rahmen des Arbeitsmarkt- und Ausbildungsbudgets Mittel des Landes Hessens und des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Maßnahmen der Beschäftigungsförderung zur Verfügung. Für das Ausbildungsbudget 2012 - 2016 wurde der Stadt Frankfurt am Main 2012 vom Hessischen Sozialministerium (HSM) ein Betrag in Höhe von 1.055.900 Euro bewilligt. Vorrangiges Ziel der Verwendung dieser Landesmittel ist es, benachteiligte junge Menschen mit besonderem Förderbedarf in Ausbildung zu bringen. Zur Finanzierung von Ausbildungen sind in dieser Summe Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2013 bis 2016 enthalten. Entsprechend der Zielvereinbarung mit dem Hessischen Sozialministerium wurden neben Maßnahmen zur Ausbildung auch Maßnahmen zur Ausbildungsvorbereitung ausgewählt. Da die Stadt Frankfurt am Main die Maßnahmen auswählt und abwickelt, sind sie in die in der tabellarischen Übersicht in der Anlage zum Bericht mit aufgenommen worden. Zu einigen dieser Maßnahmen leistet die Stadt eine finanzielle Kofinanzierung. Im Arbeitsmarktbudget wurden der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen des Arbeitsmarktbudgets für das Jahr 2012 Mittel in Höhe von 1.349.600,- Euro bewilligt. Das HSM verfolgt folgende Kernziele: Kompetenzen fördern - Integration plus: Hier sollen Maßnahmen gefördert werden, die eine Verbesserung des Verbleibs in Arbeit, des Zugangs und der Integration von arbeitslosen Frauen und Männern in den ersten Arbeitsmarkt zum Ziel haben. Besonderen Handlungsbedarf sieht das HSM in der Stärkung der Qualifizierung von Fachkräften in den Sozialberufen, der Pflege- und Gesundheitsbranche sowie bei spezifischen Angeboten für erziehende Mütter und Väter. Förderung der sozialen Leistungen zur Eingliederung: Es sollen "individuelle", am Einzelfall orientierte Angebote zur Verbesserung der Eingliederungsleistungen in Ergänzung zu den kommunalen Regelleistungen gefördert werden. Förderung von Aktivierungsstrategien, Organisationentwicklung und interne Weiterbildung: Gefördert werden innovative arbeitsmarktpolitische Konzepte mit dem Ziel, Innovationen zu unterstützen, zu "organisieren" und zu "produzieren". Die mit der Beschäftigungsförderung betrauten Organisationen sollen zum effektiveren Handeln angeleitet werden und ihre Mitarbeiter zielgerichtet weiterbilden, um die Integration in Arbeit zu fördern. Da die Verteilung der Mittel sowie die Auswahl und Abwicklung der zu fördernden Maßnahmen durch die Stadt Frankfurt eigenverantwortlich erfolgt, wurden die Projekte des Arbeitsmarktbudgets in die tabellarische Übersicht in der Anlage zum Bericht mit aufgenommen. Die vom Land bewilligten Mittel wurden nicht in Gänze ausgeschöpft, so dass die Summe der tatsächlich verausgabten Mittel in diesem Bereich differiert. 2.1.1 Beschäftigungsförderung für Jugendliche und junge Erwachsene 2.1.1.1 Jugendjobcenter Frankfurt Im Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Agentur für Arbeit Frankfurt über die Zusammenarbeit im Rahmen einer gemeinsamen Einrichtung (gE) vom November 2010 wurde festgelegt, dass in Frankfurt ein Jugendjobcenter als gemeinsame Anlaufstelle für die Zielgruppe der unter 25jährigen eingerichtet wird. Übergeordnetes Ziel der Kooperation ist, alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Zuständigkeitsbereich der Kooperationspartner beruflich, sozial und gesellschaftlich zu integrieren. Hierzu bieten die beteiligten drei Partner Jobcenter Frankfurt, Agentur für Arbeit Frankfurt und das Jugend- und Sozialamt ihre Beratungs- und Integrationsangebote an einem Standort an. Durch eine enge Zusammenarbeit vor Ort werden lokale Ressourcen gebündelt und bei Bedarf ergänzt. Gleichzeitig werden Doppel- und Schickstrukturen vermieden. Auf der strategischen Ebene ist es Ziel, die Abstimmung der Maßnahmeplanung zwischen den beteiligten Partnern zu verbessern. Das Jugendjobcenter startete am 01.02.2012 am Standort Hainer Weg 44 in Frankfurt-Sachsenhausen zunächst als Pilotprojekt für den Einzugsbereich der Jobcenter Ost und Süd. Jobcenter Frankfurt ist im Pilotprojekt mit den zwei Teams "Persönliche Ansprechpartner" Ost und Süd, mit einem Leistungsteam und einem Team für den Eingangsbereich vertreten. Die Agentur für Arbeit hat eine Mitarbeiterin der Berufsberatung für die Zusammenarbeit im Jugendjobcenter abgestellt, das Jugend- und Sozialamt ist mit dem neu gegründeten Team "Jugendberufshilfe" vertreten, das sich vorrangig um sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene kümmert, für die die Förderangebote des SGB II und des SGB III bisher nicht zielführend waren. Die Zusammenarbeit der drei Partner im Jugendjobcenter hat sich in 2012 gut entwickelt. In Fällen, in denen mehrere Partner gemeinsam einen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen betreuen, erfolgte eine enge Abstimmung in der Vorgehensweise und ein regelmäßiger Austausch. Aus Sicht der kommunalen Jugendberufshilfe wird dabei deutlich, dass eine Vielzahl junger Menschen über erhebliche und vielfältige Vermittlungshemmnisse verfügt. Dies hat zumeist zur Folge, dass ein kurzfristiger Übergang in Ausbildung oder Arbeit nicht gelingt. Vielmehr ist in diesen Fällen eine längerfristige Betreuung und häufig auch die Einbindung weiterer sozialer Dienste notwendig. Eine erste Evaluation der Kooperation im Jugendjobcenter erfolgt Anfang 2013; eine Ausweitung des Pilotprojektes Jugendjobcenter auf das gesamte Stadtgebiet ist für Ende 2013 vorgesehen. 2.1.1.2 Kommunal finanzierte Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene Die Angebote für unter 25-Jährige umfassen Beratungsangebote, die Vorbereitung auf den Schulabschluss, Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, zur Ausbildungsvorbereitung und -begleitung sowie betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungen. Grundsätzliches Ziel aller Angebote ist es, junge Menschen - abgestimmt auf ihre persönlichen Bedarfe - auf das Berufsleben vorzubereiten und so zu stärken, dass sie auf dem ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt eine Beschäftigungschance haben. Die individuellen Bedarfe der jungen Menschen sind sehr unterschiedlich. Teilweise fehlen Schlüsselkompetenzen, die für die Ausbildungs- und Berufsreife unerlässlich sind. Oftmals ist deshalb eine Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen im persönlichen Bereich (z. B. Sucht, Schulden, psychische Auffälligkeiten) erforderlich. In Frankfurt am Main gibt es zahlreiche niedrigschwellige Beratungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene. Die jungen Menschen erhalten dort Informationen zu Ausbildung, zu beruflicher Orientierung und Lebensplanung. Ein Teil der Beratungsangebote richtet sich speziell an Mädchen und junge Frauen. Die Beratungsstellen für junge Menschen sind im Stadtgebiet verteilt und sind eng mit Schulen, Trägern der Jugendberufshilfe und Trägern der Jugendhilfe vernetzt. Sie unterstützen die jungen Menschen auf dem Weg in Ausbildung, Arbeit, weiterführende Schulen oder Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Kompetenzfeststellung. Die Angebote sind insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf von besonderer Bedeutung. In zahlreichen Fällen ist oftmals ein längerfristiger Beratungsprozess erforderlich, damit ein Einstieg in Ausbildung oder Arbeit gelingen kann. Das digitale Beratungsangebot www.projektberuf.de ergänzt die Angebote der Beratungsstellen und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das Angebot der insgesamt 18 Beratungsstellen nutzten 1.525 Personen. Der finanzielle Aufwand dafür betrug 1.476.826,85 €. Die Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Schulabschluss bieten jungen Menschen, die eine allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen haben, die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen. Die einzelnen Angebote sind eng mit Angeboten beruflicher Orientierung verbunden; so sind beispielsweise die schulischen Angebote mit praktischen Elementen gekoppelt. Im Rahmen der Maßnahme werden die Jugendlichen auch bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche unterstützt und im Übergang in die Ausbildungs- bzw. Arbeitswelt begleitet. Einige Angebote sind städtische Kofinanzierungen zum Landes-/ESF-Programm "Qualifizierung und Beschäftigung" junger Menschen. In den 6 Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Schulabschluss werden insgesamt 166 Plätze angeboten. Die Fördersumme betrug 662.279,96 €. Die berufsorientierenden Maßnahmen richten sich an junge Menschen mit Schulabschluss, die jedoch noch keinen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz gefunden haben. Sie verbinden zu unterschiedlichen Anteilen Angebote beruflicher Orientierung, Qualifizierung und Ausbildungsvorbereitung. In den Maßnahmen werden berufliches Wissen und soziale Kompetenzen vermittelt; zudem wird versucht, mit den jungen Menschen gemeinsam Lebensperspektiven zu entwickeln und ihre Ausbildungs- und Berufsreife zu verbessern. In den 12 berufsorientierenden Maßnahmen werden insgesamt 253 Plätze angeboten. Die Fördersumme betrug 1.376.114,93 €. In den ausbildungsbegleitenden Maßnahmen werden die jungen Menschen unterstützt, die sich bereits in einer betrieblichen Ausbildung befinden, die jedoch noch nicht stabil genug sind, allen Anforderungen der Ausbildung gerecht zu werden. Maßnahmeinhalte sind beispielsweise der Ausgleich fachlicher Defizite durch Stütz-unterricht oder die Unterstützung und Vermittlung (auch der Betriebe) bei Konflikten am Ausbildungsplatz, um den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu unterstützen. In den 6 ausbildungsbegleitenden Maßnahmen werden insgesamt 186 Plätze angeboten. Die Fördersumme betrug 351.880,00 €. Ein weiteres Angebot der kommunalen Beschäftigungsförderung sind Maßnahmen der außerbetrieblichen Ausbildung. Diese Ausbildungsplätze wurden zusätzlich zum bestehenden Ausbildungsplatzangebot auf dem ersten Arbeitsmarkt und zu den außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen der Bundesagentur für Arbeit sowie des Jobcenter Frankfurt geschaffen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind die jungen Menschen, die weder den Anforderungen einer regulären betrieblichen Ausbildung noch den Anforderungen einer außerbetrieblichen Ausbildung der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenter Frankfurt gewachsen sind bzw. die jungen Menschen, die keinen Anspruch auf eine Förderung nach dem SGB III oder dem SGB II haben. Die Ausbildung findet in trägereigenen Betrieben mit individueller sozialpädagogischer Begleitung statt. Neben der außerbetrieblichen Ausbildung fördert die Stadt Ausbildungsangebote in Ausbildungsverbünden. Diese wurden für ausbildungsplatzsuchende Jugendliche mit Förderbedarf und/oder Migrationshintergrund geschaffen, aber auch für Betriebe, die zwar ausbilden möchten, aber nicht alle Ausbildungsinhalte im eigenen Betrieb durchführen können. Die Zahl der Ausbildungsverbünde wurde im Rahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms um 25 Plätze jährlich aufgestockt. Für junge Mütter oder für Alleinerziehende werden mehrere Teilzeitausbildungsangebote gefördert. Die Teilzeitausbildung für junge Mütter und für Alleinerziehende wurde um 20 Plätze aufgestockt. Die Stadt förderte insgesamt 16 Ausbildungsprojekte mit insgesamt 472 Plätzen. Die Fördersumme betrug 2.302.003,56 €. Die Angebote und Projekte der Jugendberufshilfe wurden im Jahre 2012 mit insgesamt 6.170.105,30 Euro aus kommunalen Mitteln sowie dem Ausbildungsbudget gefördert. Alle Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene sind in der Anlage aufgelistet, inhaltlich beschrieben und mit ihrem jeweiligen Kostenanteil aufgeführt. 2.1.2 Maßnahmen der Beschäftigungsförderung für Erwachsene Maßnahmen der Beschäftigungsförderung für Erwachsene werden sowohl aus kommunalen Mitteln als auch aus dem Arbeitsmarktbudget finanziert. Die Budgetmittel werden vom Land Hessen sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt und vom Jugend- und Sozialamt eigenverantwortlich verwaltet. Das Frankfurter Arbeitsmarktprogramm hat für den Bereich der über 25-Jährigen die Weiterführung bereits bestehender Fördersegmente festgeschrieben. Hier ist insbesondere die Förderung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten für Langzeitarbeitslose zu nennen, in denen gleichzeitig Bedarfe der Stadtgesellschaft aufgenommen werden und die der Verbesserung von Angeboten und Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger dienen. Dazu gehört beispielsweise auch die Förderung niedrigschwelliger Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote für Zielgruppen mit besonderen Förderbedarfen sowie die Förderung außerbetrieblicher Ausbildung. Die Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose mit besonderen Unterstützungsbedarfen auf dem sozialen Arbeitsmarkt konnte ausgebaut werden. Darüber hinaus wurde ein Informations- und Beratungsangebot zur Anerkennung von im Ausland erworbener Qualifikationen und Ausbildungen geschaffen. Des Weiteren wurden Qualifizierungsangebote in den Bereichen Kinderbetreuung und Pflege für 2012 auf den Weg gebracht. Im Folgenden werden die städtisch finanzierten Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote nach Aktionsfeldern geordnet kurz dargestellt. Projekte, die über das Arbeitsmarktbudget gefördert werden, sind ebenfalls umfasst. Angaben zu Inhalt, Fördervolumen sowie Teilnehmerplätze können aus der tabellarischen Aufstellung im Anhang entnommen werden. 2.1.2.1 Kommunal finanzierte Angebote für Personen über 25 Jahre Die Maßnahmen der Beschäftigungsförderung für über 25-jährige Menschen sind wie die Angebote der Jugendberufshilfe unterschiedlichen Aktionsfeldern zugeordnet. Neben Beratungsangeboten werden Berufsausbildungen, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Beschäftigungsangebote und Maßnahmen zur Tagesstrukturierung finanziell gefördert. Zwei kommunal geförderte Maßnahmen eröffnen Menschen über 25 Jahren die Möglichkeit, eine Ausbildung zu absolvieren. Während beim Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V. (VbFF) Frauen zwischen 25 und 40 Jahren in unterschiedlichen Ausbildungsgängen begleitet werden, bildet Basis e.V. langzeitarbeitslose ehemalige Drogennutzer/innen zwischen 25 und 45 Jahre im Bereich Garten- und Landschaftsbauer aus. Es handelt sich hierbei um einen modular aufgebauten Ausbildungsgang nach dem Frankfurter Weg. In den drei geförderten Ausbildungsangeboten werden insgesamt 54 Plätze angeboten. Die Fördersumme betrug 217.672 €. Im Aktionsfeld Qualifizierung sind kompetenzstärkende Maßnahmen und Angebote für unterschiedliche Zielgruppen zusammengefasst; beispielsweise richtet sich das gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung finanzierte Projekt "kompass-Mix" an Existenzgründer/-innen. Die überwiegende Zahl der Angebote richtet sich an Frauen, deren Erwerbsbiographien in vielen Fällen von Brüchen gekennzeichnet sind. Sie übernehmen traditionell stärker Pflichten in der Familie, die einer existenzsichernden Erwerbstätigkeit häufig entgegenstehen. Mit den Maßnahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung wird den besonderen Förderbedarfen dieser Zielgruppe Rechnung getragen. So begleitet beispielsweise "Schritt für Schritt ins Erwerbsleben" den beruflichen Wiedereinstieg von SGB II-Empfängerinnen nach der Familienphase; das Frauen Softwarehaus schult hinsichtlich des Computereinsatzes im Berufsalltag und die Maßnahme "Stark mit Kind" fördert junge Alleinerziehende mit Kindern unter drei Jahren. Weitere Zielgruppe im Bereich der Qualifizierung sind Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und besonderen sozialen Problemlagen wie (ehemalige) Drogennutzer/-innen und ausstiegswillige Sexarbeiterinnen. In den 11 Maßnahmen im Aktionsfeld "Qualifizierung" wurden insgesamt 301 Plätze angeboten. Die Fördersumme betrug 1.032.828,29 €. Im Bereich der Förderung von Erwachsenen nehmen Angebote im Aktionsfeld Beschäftigung den breitesten Raum ein. Wie bereits in den Vorjahren wurden schwerpunktmäßig Angebote für Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und einer großen Arbeitsmarktferne finanziell gefördert. Im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten geht es darum, Teilnehmenden die Entwicklung von Tagesstrukturen zu ermöglichen und sie langsam wieder an Arbeitsprozesse heran zu führen. Gleichzeitig beinhalten die städtisch geförderten Arbeitsgelegenheiten auch Qualifizierungsbausteine in modularer Form, um langfristig die Chancen auf eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Beispielhaft seien hier die seit vielen Jahren geförderten Projekte wie der Energiesparservice, der Einkaufsservice oder auch die Internationale Gästebetreuung genannt. Das Förderinstrument der Arbeitsgelegenheit wurde 2012 durch die bundesgesetzlichen Änderungen des Sozialgesetzbuches II massiv verändert und eingeschränkt. Die Kopplung von "sinnhafter Beschäftigung" und Qualifizierung war zuvor ein geeignetes Instrument zur Förderung Langzeitarbeitsloser mit besonderen Förderbedarfen. Auch Träger, die seit Jahren eine hohe Zahl an Arbeitsgelegenheiten angeboten hatten, wurden durch die Auswirkungen der Instrumentenreform des Bundes vor erhebliche finanzielle Probleme gestellt. Um den Trägern die Möglichkeit zu geben, auf die gesetzlichen Änderungen reagieren zu können, trat die Stadt Frankfurt temporär in eine Stützfinanzierung ein ("AGH-Kompensation"). Die Leistungen für die einzelnen Träger sind in der Übersicht aufgeführt. Ein weiteres Förderinstrument neben den Arbeitsgelegenheiten waren Beschäftigungszuschüsse nach § 16e SGB II. Werden Leistungsbezieher/innen aus dem Rechtskreis des SGB II sozialversicherungspflichtig angestellt, kann der Arbeitgeber zum Ausgleich der im Einzelfall zu erwartenden Minderleistung einen zeitlich befristeten finanziellen Ausgleich beantragen, der aus Mitteln der kommunalen Beschäftigungsförderung kofinanziert werden kann. Im Jahr 2012 wurde für insgesamt 16 Personen ein entsprechender Beschäftigungszuschuss des Jobcenters von der Stadt Frankfurt mit einem Anteil von jeweils 25 % kofinanziert. Mit der Neuausrichtung der kommunalen Beschäftigungsförderung verbundene neue Schwerpunkt im Aktionsfeld Beschäftigung sind Angeboten für Leistungsbezieher/innen aus dem Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs XII. Über Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote erhalten Menschen mit befristeter Erwerbsminderung Unterstützung zur Wiederherstellung ihrer Erwerbsfähigkeit und zur sozialen Teilhabe. Eine bereits langjährig geförderte Maßnahme in diesem Bereich ist "Train to Job SGB XII". Es handelt sich dabei um Arbeitsgelegenheiten mit integrierter Gesundheitsförderung in den Betrieben von Werkstatt Frankfurt e.V. Die Darstellung der Angebote der Werkstatt Frankfurt im Aktionsfeld Beschäftigung nimmt in der Anlage eine Sonderstellung ein. Als strategischer Partner der Stadt erhält Werkstatt Frankfurt eine jährliche Förderung in Höhe von 6.150.000,00,- €. Diese Mittel dienen sowohl zur Finanzierung eigener Projekte der Beschäftigungsförderung als auch zur Kofinanzierung von gemeinsam mit Jobcenter Frankfurt durchgeführten Projekten sowie der Unterstützung des Umstrukturierungsprozesses. Eine Zuordnung der anteiligen Geldbeträge auf Einzelprojekte wird aus diesem Grund nicht vorgenommen. Sämtliche Maßnahmen der Werkstatt werden unabhängig vom eigentlichen Aktionsfeld in der tabellarischen Aufstellung unter dem Bereich "Beschäftigung" aufgeführt und der Gesamtfördersumme zugeordnet. In den 48 Maßnahmen im Aktionsfeld "Beschäftigung" wurden insgesamt 2.039 Plätze gefördert. Die Fördersumme betrug 7.875.360,03 €. Drei Maßnahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung für über 25-jährige Menschen sind dem Aktionsfeld Tagesstruktur zuzuordnen. Zur Zielgruppe dieser niedrigschwelligen Projekte zählen Personen, die zwar grundsätzlich erwerbsfähig sind, jedoch zunächst und in erster Linie persönlichen Stabilisierungsbedarf haben; die gewünschte Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit ist bei dieser Zielgruppe nur längerfristig wieder herzustellen. In den 3 Maßnahmen im Aktionsfeld "Tagesstruktur" wurden insgesamt 63 Plätze gefördert. Die Fördersumme betrug 301.327 €. Im Aktionsfeld Beratung wurde mit dem "Beratungszentrum Frankfurt" in Trägerschaft von Werkstatt Frankfurt e.V. ein neues Angebot etabliert. Mit dem Beratungszentrum wurde ein niedrigschwelliges Beratungs- und Informationsangebot zu den Themenbereichen Arbeit und Beschäftigung, berufliche Qualifizierung und Weiterbildung sowie zu den diesbezüglichen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten geschaffen. Die Information und Beratung über die große Vielfalt an Angeboten in Frankfurt am Main ist für alle Bürgerinnen und Bürger offen. Im Bereich der Leistungsbezieher nach dem SGB II oder SGB XII arbeitet das Beratungszentrum Frankfurt eng mit dem Jobcenter Frankfurt bzw. den Sozialrathäusern zusammen. Das Beratungszentrum Frankfurt wurde im Oktober 2012 eröffnet und befand sich in den ersten Monaten in der Aufbauphase. Valide Zahlen über die Auslastung und Erfolge sind daher erst für das Jahr 2013 zu erwarten. Ergänzend zu den Angeboten des Beratungszentrums bietet der Träger berami e.V. eine Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse an. Dieses Beratungsangebot startete 2013 und erfolgt teilweise in den Räumen des Beratungszentrums der Werkstatt Frankfurt e.V. Angaben zum Umfang der Erstberatungen, Anträgen und Anerkennungen können erstmalig für das Berichtsjahr 2013 erfolgen. Ein weiteres Beratungsangebot ist das Projekt "Interat" des Caritasverbandes. Es richtet sich gezielt an Menschen mit multiplen Problemlagen, die insbesondere von der Gefahr sozialer Ausgrenzung bedroht sind. Ziel ist es hierbei, die Handlungs- und Problemlösungskompetenzen der Teilnehmenden zu stärken. Dies erfolgt im Rahmen von Beschäftigungsangeboten des Trägers, die durch sozialintegrative Maßnahmen flankierend begleitet werden. Ergänzend zu den allgemeinen Angeboten der Schuldnerberatung, die von der Stadt Frankfurt gefördert werden, wird im Rahmen des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms die Schuldner- und Suchtberatung des Frankfurter Vereins für soziale Heimstätten finanziell gefördert, um dem besonderen Unterstützungsbedarf des Personenkreises mit Suchterkrankung und/oder multiplen psychischen Problemlagen in diesem Bereich gerecht werden zu können. Die 4 Angebote im Aktionsfeld "Beratung" wurden von insgesamt 423 Personen genutzt. Die Fördersumme betrug 355.871,00 €. Insgesamt wurden im Jahr 2012 für Angebote für über 25-jährige Menschen insgesamt 9.783.058,17 € aus kommunalen Mitteln sowie dem Arbeitsmarktbudget investiert. Es wurden 2.867 Plätze vorgehalten. 2.2 Beschäftigungsförderung durch das Frauenreferat Beratung und berufliche Qualifizierung von Mädchen und Frauen Das Frauenreferat fördert seit seiner Gründung Angebote und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Frauen. Priorität haben Angebote für Frauen, die beim Zugang zu beruflicher Bildung und existenzsichernder Beschäftigung vor besonderen Herausforderungen stehen. Das können (langzeit-)arbeitslose Frauen sein oder Wiedereinsteigerinnen, die ihre Berufstätigkeit aus familiären Gründen teilweise lange unterbrochen haben. Auch Mädchen/junge Frauen mit schwierigen Ausgangsbedingungen für eine Berufsausbildung oder Frauen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen, gehören zu den Adressatinnen. In den genannten Gruppen sind zugewanderte Frauen und alleinerziehende Mütter in aller Regel mit zusätzlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Durch die Zunahme befristeter Arbeitsverträge, geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse und sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeit mit relativ geringem Stundenumfang gewinnt das Thema "Armut trotz Arbeit" weiter an Relevanz. Wie "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" gelingen und gleichzeitig ein existenzsicherndes Einkommen erzielt werden kann, ist noch immer eine offene Frage. Qualifizierte Unterstützung für die angesprochenen (jungen) Frauen setzt voraus, dass sowohl die Komplexität ihrer Lebenslagen als auch ihre Ressourcen und Stärken gesehen und adäquat in den Prozess ihrer beruflichen Entwicklung einbezogen werden. Dies ist in den durch das Frauenreferat geförderten Angeboten und Maßnahmen gewährleistet. In ihrer großen Mehrheit handelt es sich um Angebote, die von den Frauen freiwillig in Anspruch genommen und als große Chance für die eigene Person begriffen werden. Aus diesem Grund sind Abbrüche von Beratungsprozessen oder frühzeitiger Ausstieg aus Kursen, die auf die Bedarfe der Teilnehmerinnen zugeschnitten werden, seltene Ereignisse. Sie haben in der Regel nachvollziehbare Gründe wie Krankheit, Umzug oder Rückkehr in das Herkunftsland. Durch das Frauenreferat geförderte Träger und Projekte Aus dem Haushalt des Frauenreferats wurden im Jahr 2012 496.045 € für Angebote zur Beratung und zur beruflichen Qualifizierung von Mädchen und Frauen eingesetzt. Davon entfielen 477.245 € auf kontinuierlich geförderte Leistungsbereiche. Des Weiteren wurden drei Vorhaben mit 18.800 € aus Mitteln für innovative Projekte gefördert. Im Folgenden werden die 2012 bezuschussten Träger und Projekte mit ihren jeweils geförderten Bereichen aufgeführt: Der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e. V. setzt sich für die Chancengleichheit von Mädchen und Frauen in Ausbildung und am Arbeitsmarkt ein. Seine Beratungsstelle "Neue Wege - Neue Pläne" bietet Weiterbildungsberatung für Frauen an und unterstützt sie in den unterschiedlichsten Berufs- und Lebenssituationen bei der beruflichen Standortbestimmung und Neuorientierung. Sehr nachgefragt ist neben der Einzelberatung die Arbeit in "Erfolgsteams". Auch die Erstausbildung für junge Migrantinnen zur Bürokauffrau, die erfolgreich im Lernortverbund von Betrieben, Berufsschulen und Träger durchgeführt wird, erhält regelmäßig einen Zuschuss des Frauenreferats - der weitaus größere Anteil der Förderung wird in diesem Fall durch das Jugend- und Sozialamt aufgebracht. Der "Verein" realisiert gemeinsam mit zwei weiteren Trägern das Forum Berufsrückkehr für Frauen, die nach einer familienbedingten Unterbrechung zurück in die Erwerbsarbeit wollen, und beteiligt sich am "Netzwerk Wiedereinstieg". Zuschuss des Frauenreferats an den Verein zur beruflichen Förderung: 96.500 € für die Beratungsstelle, 13.000 € für die Erstausbildung, insges. 109.500 € beramí - berufliche Integration e. V. bietet berufliche Orientierung und Qualifizierung für Migrantinnen und Aussiedlerinnen aller Bildungsniveaus und unterstützt sie beim Zugang zu Weiterbildung und Erwerbsarbeit. Das Frauenreferat förderte wie in den Vorjahren die "Beratung für Arbeit, Bildung und Beruf" für Frauen, die mit der Lebens- und Arbeitswelt der deutschen Gesellschaft und häufig auch mit der deutschen Sprache nicht genügend vertraut sind, sowie die "Brückenbausteine zum Beruf" für Migrantinnen, die identifizierbare einzelne Elemente für ihre berufliche Entwicklung brauchen. berami beteiligt sich gemeinsam mit zwei weiteren Trägern am Forum Berufsrückkehr und ebenso am "Netzwerk Wiedereinstieg". Der Träger erhält außerdem eine Förderung für das sehr erfolgreiche Programm "Mentoring für Migrantinnen", für das sich zunehmend renommierte Frankfurter Unternehmen interessieren. Ebenfalls gefördert wurde das "Lernhaus für Frauen", in dem interkulturelle Kompetenzen vermittelt und - als Nebenwirkung - die Arbeitsmarktchancen der Teilnehmerinnen verbessert werden. Zuschuss des Frauenreferats an beramí: insgesamt 231.700 € Das Frauen-Softwarehaus e. V. bietet u. a. Beratung und Information im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien. Frauen werden über die aktuellen marktrelevanten Qualifikationsanforderungen informiert und bei der Auswahl von adäquaten Weiterbildungsmöglichkeiten für ihren Kenntnisstand und ihre beruflichen Zielsetzungen beraten. Das Frauen-Softwarehaus beteiligt sich gemeinsam mit beramí und dem Verein zur beruflichen Förderung von Frauen am Forum Berufsrückkehr, es ist im "Netzwerk Wiedereinstieg" aktiv und führt regelmäßig Basiskurse Internet für Migrantinnen durch, die sehr gut nachgefragt werden. Zuschuss des Frauenreferats an das Frauen-Softwarehaus: 35.500 € jumpp - Frauenbetriebe e. V. unterstützt Frauen bei der Gründung und Sicherung von Unternehmen: durch Existenzgründungsberatungen und Kurse nach dem sozioökonomischen Beratungs- und Qualifizierungsansatz, Coachings und Aufbauberatung. Durch eine Vielzahl von Netzwerkaktivitäten - beispielsweise im Unternehmerinnenforum UFO - wird das frauenspezifische Gründungswissen für die regionale Struktur-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung nutzbar gemacht. Auch jumpp ist im "Netzwerk Wiedereinstieg" engagiert. Zuschuss des Frauenreferats an jumpp e. V. für diesen Bereich: 100.545 € Darüber hinaus wurden insgesamt 18.800 € aus innovativen Mitteln für drei weitere Vorhaben eingesetzt. jumpp - Frauenbetriebe e. V. erhielt eine Förderung von 12.700 € für das Projekt "Unternehmerinnen - fit für die Zukunft", das Bereiche mit Zukunftspotenzial (z. B. Kultur- und Kreativwirtschaft, IT, Logistik) focussiert, in denen Frauen bislang unterdurchschnittlich vertreten sind. Die Kofinanzierung für dieses Projekt erfolgt aus Mitteln des Wirtschaftsdezernats der Stadt Frankfurt und aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Das Frauen-Softwarehaus erhielt 4.600 € für die neuen Aufbaukurse "Sicher im Internet", die insbesondere von den Teilnehmerinnen der bereits genannten Basiskurse nachgefragt werden. beramí bekam einen Zuschuss von 1.500 €, um im Rahmen des Mentoring-Programms Selbstpräsentation mit theatralischen Mitteln zu trainieren. Ein Teil der kontinuierlichen kommunalen Zuschüsse wurde als Kofinanzierung für eine Beteiligung am Landesprogramm "Netzwerk Wiedereinstieg (NeW)" eingesetzt. Auf diesem Weg konnten 2012 zusätzliche ESF-Mittel in Höhe von rd. 320.000 € für neue Angebote akquiriert werden. Diese Mittel kamen der Zielgruppe Berufsrückkehrerinnen / Wiedereinsteigerinnen zugute, also denjenigen Frauen, die nach teilweise langjähriger, familienbedingter Berufsunterbrechung wieder in das Erwerbsleben einsteigen wollen. Programm-Standorte 2012 waren Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Rüsselsheim und Gießen. In Frankfurt sind die vier Träger beramí e. V., Frauen-Softwarehaus e. V., jumpp Frauenbetriebe e. V. und der Verein zur beruflichen Förderung von Frauen mit jeweils eigenen Angeboten beteiligt. Die fachliche Expertise der beteiligten Träger im Bereich "Berufsrückkehr/Wiedereinstieg" wird weit über Frankfurt hinaus anerkannt, und das differenzierte Angebot, das Frankfurt seinen "Wiedereinsteigerinnen" durch die verlässliche kommunale Förderung ermöglicht, hat einen vorbildlichen Ruf. Angesichts der guten Ergebnisse des Programms wurde die Förderung von NeW durch das Hessische Sozialministerium mittlerweile bis Ende 2013 verlängert. Als weitere erfolgreiche Initiative des Frauenreferats im Bereich der Beratung und beruflichen Qualifizierung ist auch für 2012 der Girls' Day zu nennen. An diesem Mädchenaktionstag können Schülerinnen ab der
- Klasse in solche Berufsbereiche "hineinschnuppern", in denen Frauen bislang noch unterrepräsentiert sind. Seit 2002 - dem Jahr des ersten Girls' Day in Frankfurt - hat sich das Engagement von Unternehmen und Institutionen verdoppelt. Dennoch hält das Angebot mit der Nachfrage noch immer nicht Schritt: Auch 2012 haben sich rund 2.500 Mädchen beteiligt. Die Nachfrage lag wie schon in den Vorjahren deutlich darüber. Die Stadtverwaltung beteiligte sich mit 11 Ämtern und rund 90 Plätzen. Dem Auftrag des Frauenreferats, die beruflichen Perspektiven von Mädchen und Frauen zu verbessern, wurde auch 2012 mit der Beteiligung an der fachpolitischen Diskussion und der Durchführung von Fachveranstaltungen entsprochen. Die jährliche Kooperationsveranstaltung mit der Agentur für Arbeit hieß "Fachkräfte für morgen: Das größte Potenzial liegt bei den Frauen" und ging der Frage nach, wie der Fachkräftebedarf in Deutschland und konkret im Rhein-Main-Gebiet angesichts des Strukturwandels und der demografischen Entwicklung auch in Zukunft gedeckt werden kann - und welche Rolle die Frauen dabei spielen. Auch mit dem Jobcenter Frankfurt wurde eine gemeinsame Veranstaltung durchgeführt. Diese beschäftigte sich unter dem Titel "Chancen verbessern: Familie und Ausbildung vereinbaren" mit den Möglichkeiten der Teilzeitausbildung, deren Potenziale bei Weitem noch nicht ausgeschöpft werden. Beide Veranstaltungen stießen auf große Resonanz bei Fachkräften und Multiplika-tor/innen. 2.3 Angebote des Stadtschulamtes zur vertieften beruflichen Orientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen Berufsorientierung in der Schule hat die bestmögliche Entwicklung der Jugendlichen im Hinblick auf ihre biografische Selbstkompetenz zum Ziel. Hierzu gehört die Förderung der Ausbildungsreife ebenso wie die Persönlichkeitsentwicklung. Einerseits orientiert sie sich entsprechend den Grundsätzen der Jugendhilfe an den Rechten und Bedürfnissen des Individuums und zielt darauf, Lebenschancen zu eröffnen und zu erweitern, Verständnis und Einsicht, auch im Zusammenleben, zu fördern, Handlungsoptionen zu eröffnen sowie Entscheidungskompetenz zu steigern. Andererseits soll die Arbeits- und Ausbildungsfähigkeit der Jugendlichen gestärkt werden, auch um den Nachwuchsbedürfnissen der Wirtschaft gerecht zu werden.[1] Die schulischen und berufsbezogenen Prozesse stehen in enger Verbindung zu den persönlichen Entwicklungsaufgaben, die die Jugendlichen bewältigen müssen: Bildung einer eigenen Identität, Definition der eigenen geschlechtsspezifischen Rolle, Überwindung von kulturellen und milieuspezifischen Barrieren, Existenzsicherung, Zukunftsplanung etc. Berufsorientierung ist eine individuelle Lernleistung der Jugendlichen, die eine permanente Annäherung zwischen den zwei Polen Individuum und Arbeitswelt erfordert. Die Rolle der schulischen Fachkräfte[2] ist eine beratende und moderierende. Die berufliche Orientierung gehört zum schulischen Auftrag. Schule soll Jugendliche zur Ausbildungsreife führen, die Grundlage für die Lern- und Leistungsbereitschaft legen, schulische Aufgaben mit einem stärkeren Praxisbezug anbieten. Die Förderung der Berufsorientierung setzt gemäß der OloV-Qualitätsstandards[3] () im Jahrgang 7, bei den Schulformen Real- und Förderschule in Jahrgang 8 an. Die schulischen Angebote werden durch die Bereitstellung von spezialisierten Projekten in der Schule zur professionellen Begleitung auf dem Weg in den Beruf ergänzt. Dabei liegt die Priorität auf der Vermittlung in eine Ausbildungsstelle des ersten Arbeitsmarktes. Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass die Anzahl der Jugendlichen in den Hauptschul-Abschlussklassen (H9/H10) mit Anschlusswunsch für eine weiterführende Schule ansteigt. Ein früher Ausbildungsbeginn wird demnach weniger häufig angestrebt. Kompetenzerfassung im Jahrgang 7 Im Rahmen der Umsetzung der OloV-Qualitätsstandards werden Kompetenzerfassungen im Jahrgang 7[4] etabliert. Die Erstellung eines Kompetenzprofils leitet die Phase der Berufsorientierung in den Schulen ein. Die Kompetenzerfassung soll dem jungen Menschen, seinen Eltern, den Kooperationspartnern in der Schule und den Praxisbetrieben seine Kompetenzen, Entwicklungspotentiale und beruflichen Interessen aufzeigen. Die Erfassung der Kompetenzen und die zielgerichtete Förderung der Ausbildungsreife[5] sind in den Auftragsschwerpunkten "Soziales Kompetenztraining" und "Berufsorientierung" im Förderprogramm Jugendhilfe in der Schule bereits enthalten und sollen gemeinsam mit den Trägern und Schulen weiter entwickelt und methodisch fundiert werden. Gemeinsam mit den Lehrkräften werden Methoden angewendet, die in den schulischen Kontext passen und den Grundprinzipien der "Jugendhilfe in der Schule" angemessen sind. Das Förderprogramm "Jugendhilfe in der Schule" wurde bislang an 37 Schulen in Frankfurt am Main etabliert. Im Jahr 2012 wurde die Kompetenzerfassung im Jahrgang 7 von sieben Schulen (Hauptschulen, Haupt- und Realschulen, Integrierte Gesamtschulen) mit 526 Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Wobei die Kompetenzerfassung von vier Schulen bereits zum zweiten Mal umgesetzt wurde. Mit der Umsetzung sind die an der Schule tätigen Träger der Jugendhilfe beauftragt. Die Durchführung folgt der Empfehlung der AG 78 Kinder- und Jugendarbeit - angepasst an den Rhythmus der Schulen und beinhaltet zwei Phasen: eine handlungsorientierte Phase mit Beobachtungseinheiten und die Phase der Auswertung, Kommunikation und Förderplanung. Bausteine der Kompetenzerfassung: PHASE 1: - unterrichtsintegrierte Praxiseinheiten (IB-PRAXIS Handbuch) und/oder Projekttage/ -wochen (ausgewählte Module aus hamet-2) PHASE 2: - der Schülerprofilbogen nach dem Wiesbadener Modell (KEP) - die Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler und die Einschätzung durch Peers - das Feedbackgespräch zum Kompetenzprofil mit Schülerinnen und Schülern und Eltern Die Ergebnisse der Kompetenzerfassung finden Eingang in die Förderplanung der Schule. Anhand des Schülerprofilbogens wird ein Förderplan erstellt, konkrete Angebote zur Kompetenzentwicklung werden für das Folgejahr (Jahrgangsstufe 8) entwickelt. Auf Grund des hohen Interesses an der Umsetzung in den Schulformen Real- und Förderschule, wurde das Programm entsprechend modifiziert. Die Umsetzung in der Förderschule Die Umsetzung in der Förderschule verläuft auf Grund ihres strukturellen Rahmens und ihrer individuell orientierten Förderung der Schülerinnen und Schüler in einer veränderten Form. Gearbeitet wird in diesem Bereich mit einer ausgewählten Gruppe von Schülerinnen und Schülern aus den Jahrgängen 7 und 8, die auf Grund ihres Entwicklungsstandes in der Lage sind an der Kompetenzerfassung teilzunehmen. Durch die Zusammenlegung von Jahrgang 7 und 8 haben die Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Kompetenzerfassung teilnehmen können, nicht das Gefühl der Ausgeschlossenheit, da sie aus Erfahrung wissen, dass sie die Möglichkeit haben, im nächsten Schuljahr an dem Projekt teilnehmen zu können. Die Umsetzung in der Realschule Der Lehrplan der Realschulen sieht im Jahrgang 7 keinen Arbeitslehreunterricht vor, sondern erst in der Jahrgangstufe
- Da die Schülerinnen und Schüler der Realschule in der Regel bis zum Ende der
- Klasse die Schule besuchen, ist die Durchführung der Kompetenzerfassung und damit das Einleiten der Berufsorientierungsphase in der Jahrgangstufe 8 verortet. Praxisorientierte Kompetenzentwicklung in Hauptschulen Die Angebote der Praxisorientierten Hauptschule beinhalten Praxislernen mit Experten in Lernwerkstätten inner- und außerhalb des Unterrichts und während der Schulferien. Diese Angebote in den Bereichen Metall, Holz, Kochen, Fotografie, Sport und Theater u.a., sind projekt- und produktorientiert ausgerichtet und in die Angebote der Jugendhilfe in der Schule an fünf Schulen mit Bildungsgang Hauptschule integriert. Ausbau und Ausrichtung der Praxisorientierten Hauptschule folgt dem OloV-Standard BO4. Das Stadtschulamt unterstützt gemäß den OloV-Standards darüber hinaus an den Schulen, die eine Kompetenzerfassung im Jahrgang 7 durchführen, Maßnahmen der Kompetenzentwicklung im Jahrgang
- Dieses Angebot zielt insbesondere auf eine Förderung von sozialen, kulturellen und lebenspraktischen Kompetenzen mit jugendhilfespezifischen Methoden und Ansätzen. Schule und Beruf - SchuB SchuB" steht für "Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb" und ist ein Programm für Schülerinnen und Schüler, die in der kritischen Phase kurz vor Ende ihrer Schulzeit und vor dem Ausbildungsbeginn besondere Förderung benötigen. Besonderheiten und inhaltliche Schwerpunkte von SchuB sind: - 3 Tage Unterricht in der Schule und 2 Tage Lernen und Arbeiten im Betrieb - Klassen mit nur 12 bis 15 Schüler/-innen - kompetenzorientierter Unterricht und individuelle Förderung - Unterricht in Fächerverbünden - projektorientierter Unterricht - sozialpädagogische Begleitung Im Jahr 2012 wird die Förderung von sechs SchuB-Maßnahmen in zwei Integrierten Gesamtschulen, einer Hauptschule, einer Haupt- und Realschule sowie zwei Schulen für Lernhilfe kommunal fortgeführt. Je Standort wird ein freier Träger mit der Einrichtung einer halben Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft zur Kooperation mit den SchuB-Lehrkräften beauftragt. An einer weiteren Schule wird eine SchuB-Klasse ohne Unterstützung des Stadtschulamtes umgesetzt. Im Schuljahr 2011/2012 wurden zu Schuljahresbeginn 135 Schülerinnen und Schüler in zehn Klassen an sieben Standorten gemeldet. Im Schuljahr 2012/2013 waren es zum Schuljahresbeginn 151 Schülerinnen und Schüler in elf Klassen. SchuB-Klassen werden in Hauptschulen, Gesamtschulen und Förderschulen (hier Praxisklassen) durch das Hessische Kultusministerium auf Antrag der Schule eingerichtet und können gute Ergebnisse vorweisen. Durch die Verknüpfung des Lernens in Schule und im Betrieb sowie durch gezielte individuelle Förderung ist es gelungen, dass Schülerinnen und Schüler, die in der Regelklasse wahrscheinlich keinen Hauptschulabschluss erreicht hätten, erfolgreich die Schule abschließen konnten und bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Der Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften in den SchuB-Klassen erleichtert eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler in ihrer kognitiven und sozialen Entwicklung. Die enge Begleitung trägt maßgeblich zum Erfolg des SchuB Projektes bei. Die SchuB-Maßnahmen sind in der Regel zweijährig. In Frankfurt haben nach Angaben der Geschäftsstelle SchuB beim Hessischen Kultusministerium von 69 Schülerinnen und Schülern (38 Jungen/31 Mädchen) in der Abschlussklasse 2011/12 acht (4 Jungen/4 Mädchen) die Maßnahme im Lauf des Schuljahres abgebrochen, ein Junge ist dazugekommen, sodass am Ende 62 Schülerinnen und Schüler (35 Jungen/27 Mädchen) in der Maßnahme waren. Davon haben 22 (13 Jungen/9 Mädchen) den Hauptschulabschluss und 25 (16 Jungen/9 Mädchen) den qualifizierenden Hauptschulabschluss erreicht. 15 (6 Jungen/9 Mädchen) erhielten ein Abgangszeugnis. Zum Zeitpunkt des Schuljahresendes hatten 14 (10 Jungen/4 Mädchen) dieser Schülerinnen und Schüler die Zusage für einen Ausbildungsplatz, acht (5 Jungen/3 Mädchen) waren bei einer berufsvorbereitenden Maßnahme angemeldet, 34 (16 Jungen/18 Mädchen) bei einer weiterführenden allgemeinbildenden oder beruflichen Schule, bei sechs Schülerinnen und Schülern (4 Jungen/2 Mädchen) war der weitere Werdegang noch offen. Angesichts der ursprünglich durchweg schlechten Abschlussprognose sind diese Ergebnisse positiv zu bewerten. Es zeigt sich aber auch hier die Tendenz, die weiterführende Schule einer Ausbildung vorzuziehen. Frankfurter Hauptschulprojekt Das Frankfurter Hauptschulprojekt wurde im Jahr 2012 an 20 Schulen, die den Hauptschulabschluss ermöglichen, für Schülerinnen und Schüler in den
- Klassen und in den
- Hauptschulklassen fortgeführt. Es ist ein Kooperationsprojekt in gemeinsamer Finanzierung des Stadtschulamtes und des Staatlichen Schulamts für Frankfurt am Main. Mit der Durchführung des Projektes ist die Gesellschaft für Jugendbeschäftigung (gjb e.V.) beauftragt. Das Frankfurter Hauptschulprojekt setzt in den Abschlussklassen an und will mehr Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulabschluss den Weg in die Ausbildung eröffnen. Dafür setzen sich die Jugendlichen in der Schule mit ihren Interessen und Stärken sowie mit ihren Berufswünschen auseinander, entscheiden sich für einen Ausbildungsberuf, der zu ihnen passt, und entwickeln eine Bewerbungsstrategie. In diesem Prozess werden sie von ihren Lehrern, Berufsberatern und den Mitarbeitern des Frankfurter Hauptschulprojekts begleitet und unterstützt. Das Frankfurter Hauptschulprojekt arbeitet eng mit Partnerunternehmen zusammen, deren Vertreter gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern ihre Bewerbungsunterlagen und Bewerbungsstrategie prüfen und ihnen Hinweise geben, wie sie sich erfolgreich bewerben können. Die kooperierenden Unternehmen gewinnen durch diese Kontakte einen guten Einblick in die Kompetenzen und Qualifikationen von Hauptschülerinnen und -schülern und deren Potential für eine betriebliche Ausbildung. Partnerunternehmen sind: Adecco Personaldienstleistung GmbH, AllessaChemie GmbH, Citigroup Global Markets Deutschland AG, Continental Teves AG & Co. KG, Convotis AG, Dachser GmbH & Co. GmbH, DB Services Südwest GmbH, Elektro Ehinger GmbH, Frankfurt Sheraton Hotel, Hessischer Rundfunk, GDA Wohnstift, Intercityhotel-Steigenbergergruppe, MCE Bank GmbH, Mensinger GmbH, PriceWaterhouseCoopers AG, Samson AG, Sandvik Günther & Co. GmbH, Siemens AG, Wirtschaftsjunioren, WISAG Facility Service, Yaskawa Electric Europe GmbH. Ergebnisse im Schuljahr 2011/12: Die Koordinierungsstelle Frankfurter Hauptschulprojekt erfasst die Daten der Schülerinnen und Schüler in den Abgangsklassen, um ihren Status der beruflichen Orientierung zu dokumentieren und um den weiteren Prozess im Übergang Schule-Beruf zu begleiten. Die Koordinierungsstelle hat im Schuljahr 2011/12 insgesamt 875 Schülerdaten aus 20 Schulen erfasst. Davon besuchten 676 Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe 9 und 199 Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe
- 369 Schülerinnen und Schüler haben zu Beginn des Schuljahres einen Ausbildungswunsch geäußert, davon haben 134 (36 %) einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet. 279 (32 %) der zum Schuljahresbeginn erfassten 875 Schülerinnen und Schüler besuchen eine weiterführende allgemeinbildende Schule um einen höheren Abschluss zu erreichen. An eine berufliche Schule sind 317 (36 %) der Schülerinnen und Schüler der
- und
- Klassen aus dem Frankfurter Hauptschulprojekt gewechselt. Die Übermittlung der Ergebnisse des Beratungsprozesses an die sozialpädagogischen Fachkräfte in den Projekten der beruflichen Schulen ist dabei gewährleistet. In eine Einstiegsqualifizierung, geringfügige Beschäftigung oder ein freiwilliges soziales Jahr wechselten 28 Jugendliche. Bei 78 Jugendlichen erfolgte eine Meldung an die Rhein-Main Jobcenter GmbH mit der Perspektive Übergang in Maßnahmen der Agentur für Arbeit Frankfurt am Main. Weitere 39 Jugendliche waren erkrankt, schwanger, ins Ausland umgezogen oder haben aus anderen Gründen die Schule ohne schulischen oder beruflichen Anschluss verlassen. In der Datenbank zum Frankfurter Hauptschulprojekt sind aktuell 2.390 Ausbildungsbetriebe mit Kooperationswunsch aus dem Raum Frankfurt am Main erfasst. Sozialpädagogische Förderangebote und Berufswegeplanung in beruflichen Schulen Das Stadtschulamt fördert seit dem Schuljahr 2007/2008 Schülerinnen und Schüler in allen 16 beruflichen Schulen mit sozialpädagogischen Angeboten und Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung sowie der Prävention und Intervention bei Gefahr des Abbruchs der Ausbildung. Hauptziel ist es, durch Berufswegeplanung und passgenau auf die Zielgruppe abgestimmte sozialpädagogische Angebote, Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen in Ausbildung und Arbeit zu bringen bzw. Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Die Angebote richteten sich 2012 vor allem an Jugendliche mit besonderem Förder- und Integrationsbedarf, die die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BzB), die Berufsfachschule (BFS) oder Klassen für Seiteneinsteiger/innen besuchen. Auch Jugendliche aus Werkstätten für Behinderte (WfB) - sofern sie nicht von anderen Organisationen unterstützt werden - und einzelne Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule (FOS) und aus Ausbildungsgängen, die potentiell ausbildungsabbruchgefährdet sind, können die Präventions- und Interventionsangebote in Anspruch nehmen. Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) wurde in den beruflichen Schulen seit dem 01.08.2011 vor dem Hintergrund des Pakts für Ausbildung nicht mehr angeboten. Im Schuljahr 2012/2013 nutzten 3.809 Schülerinnen und Schüler die Angebote in allen 16 beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main kontinuierlich. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht diese Anzahl einer Steigerung um 129 Schülerinnen und Schüler. Die passgenauen sozialpädagogischen Angebote werden von 15 Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in den beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main in enger Abstimmung und Kooperation mit den 14 Beraterinnen und Beratern der Berufswegeplanung durchgeführt. Aufgrund zusätzlicher Finanzmittel aus dem Bundesprogramm "Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)" wurde die Stundenzahl der Berufswegeplanung an den beruflichen Schulen mit einer Befristung vom 01.08.2012 bis 31.12.2013 aufgestockt. Dementsprechend erhöhte sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufswegeplanung bei der beauftragten Gesellschaft für Jugendbeschäftigung (gjb e.V.) ab 01.08.2013 befristet bis 31.12.2013 auf 19 Beraterinnen und Berater für die Durchführung des Programms in den beruflichen Schulen. Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier bereits in den Vorjahren beauftragten Jugendberufshilfeträger. Sie boten wie im Vorjahr bedarfsgerechte, qualifizierte Beratung und Unterstützung für die betroffenen Schülerinnen und Schüler im Prozess der beruflichen Orientierung und Integration in das Berufsleben an. Die sozialpädagogischen Fachkräfte, Berufswegeplanerinnen und Berufswegeplaner arbeiten mit Klassen und beratend mit einzelnen Schülerinnen und Schülern und sind in das System der jeweiligen beruflichen Schule gut vernetzt. Die spezifischen Angebote stimmt das Stadtschulamt jährlich mit den Schulleitungen der beruflichen Schulen und den Trägern in Planungsgesprächen ab. Angebotsschwerpunkte waren im Schuljahr 2012/2013: - Unterstützung in der beruflichen (Um-) Orientierungsphase - Präventive und akute Unterstützung von Ausbildungs- und Schulabbrechenden - Persönlichkeits- und Methodentraining, um Lernerfolge zu erzielen - Genderkompetenz-Training - Soziales Lernen in Gruppen und Klassen, besonders zu Kommunikation und Teambildung - Konfliktmanagement, Mediation, Umgang mit Mobbing- und Aggressionsopfern
- Unterstützung in individuellen Lebenskrisen, Vermittlung zu notwendigen Hilfs- und Unterstützungssystemen
- Unterstützung bei der Lebens- und Freizeitplanung - Ausbildungs- und einzelfallorientierte Elternarbeit Die sozialpädagogische Förderung und Berufswegeplanung wurde im Schuljahr 2011/2012 durch 120 Veranstaltungen zu speziellen Themen wie z. B. Erlebnispädagogik, Gewaltprävention und -intervention, Grundbildung und Kompetenzfeststellung und Kompetenztrainings zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit und -reife ergänzt. An diesen Angeboten nahmen 2.366 Schülerinnen und Schüler teil. Das Stadtschulamt sichert trägerneutral mit diesem vertiefenden Angebot flankierend zu der sozialpädagogischen Förderung in beruflichen Schulen die passgenaue und abgestimmte Beauftragung der Tages- und auch Schuljahres begleitenden Angebote mit Experten/innen ab, so dass Angebotsüberfrachtungen und Unübersichtlichkeit in den Beruflichen Schulen vermieden werden. Darüber hinaus wurden begleitend vier Fortbildungen, vier Workshops und vier Austauschtreffen zu ausgewählten Themen für sozialpädagogische Fachkräfte, Berufswegeplaner/-innen und interessierte Lehrkräfte der beruflichen Schulen durchgeführt. Schwerpunkte waren im Schuljahr 2011/2012 die Erweiterung der Beratungsnetzwerke, Diversitätsmangement, Teambildung in den beruflichen Schulen und qualifizierte Ausbildungsbegleitung in der beruflichen Schule und im Betrieb. Mit den beteiligten Trägern der Jugendberufshilfe veranstaltete das Fachteam vier Treffen zum Austausch und zur Weiterentwicklung und Vernetzung der sozialpädagogischen Programme und Angebote. Zur Integration besonders benachteiligter Schüler/-innen in den Ausbildungsmarkt setzte das Stadtschulamt das Modellprojekt "Frankfurter Vision" in der Philipp-Holzmann-Schule in Kooperation mit der Bürgermeister-Grimm-Schule, Johann-Hinrich-Wichern-Schule und der DB Services AG bereits im zweiten Projektjahr fort. Das Modellprojekt zielt auf die berufliche Integration von ehemaligen Schüler-/innen aus Lernhilfeschulen der Stadt Frankfurt am Main. Im Rahmen einer dualen Ausbildung zur Gebäudereinigerin/zum Gebäudereiniger bei der DB Services AG werden die Ressourcen der Auszubildenden an ihren Ausbildungsplätzen und im Kompetenzzentrum "Gebäudereinigung" der Philipp-Holzmann-Schule durch bedarfsgerechte Angebote von zwei sozialpädagogischen und einer sonderpädagogischen Fachkraft gezielt gestärkt und in der Ausbildung auch in schwierigen Situationen zum "Durchhalten" motiviert. Ziel des Projektes ist es, die Auszubildenden in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Ausbildern der DB Services AG und den beteiligten pädagogischen Fachkräften so zu stärken, dass die Motivation über das erste Ausbildungsjahr bis zum Ende der Ausbildung anhält, in einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss und in eine Anschlussbeschäftigung als Gebäudereinigerin/Gebäudereiniger führt. Das Stadtschulamt beteiligte sich in diesem Modellprojekt seit 2011 an der Finanzierung und Weiterentwicklung einer Rahmenkonzeption für die Umsetzung der sozialpädagogischen Förderung. Bereits 2011 schloss die Bahn Services AG vier zusätzliche Ausbildungsverträge mit ehemaligen Schülerinnen und Schülern aus Förder- und Lernhilfeschulen der Stadt Frankfurt am Main ab. Dementsprechend verdoppelte das Stadtschulamt die wöchentliche sozialpädagogische Intensivbegleitung in der Berufsschule, am Ausbildungsort und bei Bedarf auch in der Familie von 20 Stunden auf 40 Stunden je Woche. Im Berichtsjahr 2012 nutzen zunächst sechs Auszubildende die präventiven und intervenierenden Angebote mit großem Erfolg. Im Frühjahr kam es jedoch zu einer ersten Ausbildungsvertragsauflösung aufgrund von zu hohen Fehlzeiten im Ausbildungsbetrieb. Aktuell setzen fünf Auszubildende ihre Ausbildung im - bzw.
- Ausbildungsjahr fort. 2.4 Beschäftigungsförderung durch die städtische Wirtschaftsförderung GmbH Hierbei handelt es sich um Existenzgründungs-Förderung "Kompass - Zentrum für Existenzgründungen". Das Kompass Projekt ist gegliedert in zwei Teile: 1.) Büroraumvermietung und Gebäudebewirtschaftung durch die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH; 2.) Maßnahmen der Kompass gGmbH: Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote für Gründungsinteressierte und junge Unternehmen. Zu 1.) Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH bewirtschaftet als Pächterin und Vermieterin das Kompass-Gesamtobjekt mit einem jährlichen Budget von 225.000 Euro. Die Kompass gGmbH (siehe 2.), die ihre Maßnahmen auf zwei von vier Stockwerken durchführt, ist mietfrei gestellt. Auf den beiden weiteren Stockwerken werden im "Im StartUp Zentrum" günstige Büroräume ab 20 qm an Existenzgründer und junge Unternehmen vermietet. Die Auslastung der vermieteten Büroräume sank im Vergleich zum Vorjahr auf 70 % (2011 = 83 %). Bereits im vierten Quartal 2011 hatte sich die verminderte Nachfrage, vermutlich auf Grund des Wirtschafts-Konjunkturaufschwungs, abgezeichnet. Ein Wirtschaftsaufschwung führt in Deutschland in der Regel dazu, dass weniger Personen die Existenzgründung wagen und mehr in Anstellung gehen. Hinzu kommt die Konkurrenz durch ein gestiegenes Angebot an kleineren Büroräumen und Shared-Work-Stationen in Frankfurt. Die Kompass-Immobilienmanagerin erhielt insgesamt 60 Anfragen von Mietinteressenten. Zu 2.) Kompass gGmbH und MigrantInnen-Projekt: Die Wirtschaftsförderung ist Mitgesellschafter der Kompass gGmbH und stellt ihr die Räumlichkeiten zur Verfügung. Weitere Gesellschafter der Kompass gGmbH sind das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. und jumpp - Frauenbetriebe e.V. Die gemeinnützige Kompass GmbH bietet Gründungswissen aus der Praxis für die Praxis in allen vier Phasen der Unternehmensgründung - von der Geschäftsidee bis zur Expansion. Seit Gründung im Jahr 2000 bindet Kompass die bestehenden Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote in sinnvoller Struktur in ihr Konzept ein und fungiert durch diese Orientierungshilfe als Wegweiser für Gründungsinteressierte und junge Unternehmen. Die Kompass gGmbH bietet professionelle und passgenaue Starthilfe mit Informationsveranstaltungen, Trainings, Coaching, hilft beim Erstellen von Business-Plänen und begleitet die Unternehmen in den verschiedenen Phasen vor und nach der Gründung. In Netzwerkveranstaltungen unterstützt Kompass beim Aufbau von Geschäftskontakten. Die Kompass gGmbH ist außerdem Leitstelle im Projekt der Stadt Frankfurt "Gezielte Förderung von GründerInnen mit Migrationshintergrund" (International Startups). Die Stadt unterstützt über die Wirtschaftsförderung das Projekt mit jährlich 75.000 €. Im Jahr 2012 war bundesweit die niedrigste Anzahl von Gründungen zu verzeichnen. Ein Grund dafür war die drastische Reduzierung des Gründungszuschusses bei geförderten Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (88 % Rückgang bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit). Die Kompass gGmbH konnte trotz dieses Trends mit innovativen neuen Maßnahmen viele Teilnehmer gewinnen. Insgesamt haben 668 (Vorjahr: 1.081) Gründungsinteressierte und Selbständige das vielfältige Angebot in Anspruch genommen. Hier hat sich die Filterfunktion des 4-Phasenmodells bewährt: Orientieren & informieren, Planen & qualifizieren, Starten & umsetzen, Sichern & wachsen. Neben umfassender Information und fachlichem Input sowie Einzelcoaching und Beratung für die Erstellung des Businessplans bis zu Finanzierungsmöglichkeiten und Vorbereitung auf das Bankengespräch ermöglicht es eine individuelle, passgenaue Begleitung. 85 % der Kompass-Gründer und -Gründerinnen sind auch nach fünf Jahren noch erfolgreich am Markt - ein bundesweit überdurchschnittlich hoher Anteil. Stark nachgefragt mit 200 Teilnehmern war weiterhin das Angebot Kompass International Startups mit Coaching- und Seminarangeboten für Gründungsinteressierte und Selbständige mit Migrationshintergrund. Dieses Programm wird ergänzt durch neue Bundesprogramme im Themenkomplex "länderübergreifend gründen und wachsen" im Auftrag des BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Im Fokus stehen Migranten als Brückenbauer für die lokale Wirtschaft. Die Internationalität Frankfurts trägt maßgeblich zum Erfolg bei. Im Rahmen des EU-Förderprogramms "Lokale Ökonomie Fechenheim" wird Coaching angeboten. Die Gesamtzahl der beratenen Personen in den Jahren 2000 - 2012 beträgt 21.038, davon wurden 4.810 Personen in die Gründung geführt. Das 4+1 Phasenmodell der Kompass gGmbH gilt weiterhin als europaweites Vorbild. Der Know How-Transfer von eigens entwickelten Modellen bot in 2012 den Grundstein für neue Projekte. So erhielt die Kompass gGmbH u.a. den Zuschlag für ein EU Leonardo Projekt zur Stärkung der Beratungskompetenz von Ansprechpartnern in der Gründungsberatung. Das Sozialdezernat der Stadt Frankfurt am Main unterstützte die KOMPASS gGmbH im Jahr 2010 mit einem Sockelbetrag von 205.000 €. Projekte von jumpp - Frauenbetriebe e.V. Aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt, Bereich "Förderung der Wirtschaft" wurde im Jahr 2012 über die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH ein Projekt von jumpp - Frauenbetriebe e.V. mit 3.000 € bezuschusst. Weitergeführt wird die Unterstützung der beruflichen Selbständigkeit und des Wirtschaftspotenzials von Frauen, um die Quote der Unternehmerinnen zu erhöhen. Bereits seit etlichen Jahren wird dieses Ziel im Sinne der Chancengleichheit realisiert, indem auch männliche Gründer beraten und Netzwerke angeboten werden, die geschlechtsgemischt sind und Geschäftspartnerschaften von Männern und Frauen nutzen. jumpp - Frauenbetriebe e.V. unterstützt und begleitet mit Coachings, Seminaren und Projekten selbständige Frauen in allen Phasen ihrer Unternehmensentwicklung. Der Verein hat das Angebot für Unternehmerinnen zur Existenzsicherung und die Fachberatungen stärker ausgebaut. Somit wird auf erhöhten Bedarf an professioneller Begleitung bei strategischen Unternehmensentwicklungen wie Ausbau der Marktposition bzw. Wachstum, Suche nach Geschäftspartnerschaften oder Insolvenzabwehr eingegangen. Gesamtzahl der beratenen Personen 1984 - 2012: In den 28 Jahren hat jumpp als Beratungsstelle und Gründungszentrum ca. 26.000 Personen mit seinen Angeboten erreicht und daraus 11.500 Existenzgründungen generiert.
- Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB X II) in Frankfurt am Main 3.1 SGB II In 2012 bezogen jahresdurchschnittlich 36.537 Bedarfsgemeinschaften (Statistikdaten der BA) Leistungen nach dem SGB II. Insgesamt wurden 245 Verfahren zur Mietsenkung eingeleitet, das entspricht einem Anteil von 0,67 %. Hauptursache für die Mietsenkungsverfahren waren in 156 Fällen unangemessen große und zeitgleich zu teure Wohnungen (63,6%). An zweiter Stelle stehen unangemessen hohe Unterkunftskosten mit 66 Verfahren (26,93%). Wegen zu großer Wohnungen wurden 11 Verfahren eingeleitet (4,48%) und in 11 Fällen bestand der Verdacht der Mietpreisüberhöhung (ebenfalls 4,48%). In der Hauptsache waren Einzel- Bedarfsgemeinschaften betroffen (113 Fälle, 46,12%). Des Weiteren: 51 Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (20,81%) 40 Bedarfsgemeinschaften von Paaren ohne Kind/er (16,32%) 36 Bedarfsgemeinschaften von Paaren mit Kind/ern (14,69%) 3 Sonstige Konstellationen (1,22%) In 5 Fällen wurde nach der Einleitung des Verfahrens ein Umzug durchgeführt (2,04%). In 15 Bedarfsgemeinschaften erfolgte die Beendigung des Hilfebezugs (6,12 %). In 61 Fällen wurde die Miete abgesenkt (24,89%). 3.2 SGB XII In 2012 erhielten jahresdurchschnittlich 18.431 Bedarfsgemeinschaften Hilfen nach dem SGB XII (Quelle: Leistungsdaten aus dem Sozialhilfeverfahren care4 - Stand: 02.05.2013). Insgesamt 29 Bedarfsgemeinschaften im Bezug von Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII wurden aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen, die ihre Mietkosten senken. Bei 20 Bedarfsgemeinschaften wurde eine zu große Wohnung festgestellt, bei den restlichen 9 lag ein unangemessener Mietpreis vor. Die Anzahl der betroffenen Bedarfsgemeinschaften entspricht ca. 0,16% der Bedarfsgemeinschaften im SGB XII. Zum Vergleich: 2009 14 2010 19 2011 19 2012 29 Von den 29 Bedarfsgemeinschaften konnte für 20 Familien bis zum Ende des Jahres noch keine Lösung gefunden werden. Insgesamt viermal wird das Ergebnis in der Kategorie "Sonstiges" geführt, dies bedeutet im Regelfall, dass die Mitglieder dieser Bedarfsgemeinschaften den übersteigenden Mietanteil selbst aufbringen. 3 Bedarfsgemeinschaften zogen in günstigere Wohnungen und 2 Bedarfsgemeinschaften lösten das Problem durch Untervermietung. 3.3 Betrachtung Wie in den Vorjahren ist zu erkennen, dass die tatsächliche Miete der Empfängerinnen und Empfänger in den Rechtskreisen des SGB II und des SGB XII überwiegend übernommen wird. Aufforderungen, mietsenkende Maßnahmen zu ergreifen, bilden im Verhältnis zur Gesamtheit der Hilfeempfänger die Ausnahme. Der Umzug in eine günstigere Wohnung, bzw. Untervermietung war in 2012 in beiden Rechtskreisen für lediglich je fünf Bedarfsgemeinschaften die Lösung zur Senkung der Miete. Hinweis: Anlage 2 (Beschäftigungsförderung des Frauenreferates 2012) steht digital nicht zur Verfügung. Anlage 1 (ca. 156 KB) Anlage 2 (ca. 76 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 20.03.2014, NR 840