Weiterentwicklung Berichtswesen zur kommunalen Beschäftigungsförderung
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 172
Betreff: Weiterentwicklung Berichtswesen zur kommunalen Beschäftigungsförderung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2014, § 4959 - NR 840/14 CDU und GRÜNE, B 227/14 - Im B 227 vom 30.06.2014 wurde dargelegt, welche Maßnahmen bis Mitte 2014 angestoßen wurden, um das Berichtswesen im Bereich der kommunalen Beschäftigungsförderung weiterzuentwickeln. Es handelte sich dabei zum einen um die Vereinheitlichung der Berichtspflichten der Träger, verbunden mit der Planung der Anschaffung einer für das Controlling geeigneten internetgestützten Datenbank, zum anderen um die angestrebte engere fachliche Begleitung der Projekte. Hier sah der Magistrat insbesondere durch die Umstrukturierung von Werkstatt Frankfurt e.V. Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des bestehenden Berichtswesens. Dies vorausgeschickt wurde in Aussicht gestellt, ab dem Berichtsjahr 2015 differenziertere Aussagen zur Wirksamkeit der einzelnen Angebote machen zu können. Der Magistrat hat mittlerweile erste Schritte in diese Richtung umgesetzt. Zum 01.01.2015 wurde die FRAP-Agentur gGmbH vom Magistrat mit der Steuerung und Abwicklung der Maßnahmen der Beschäftigungsförderung für die Zielgruppe der über 25-Jährigen betraut. Die Fördermaßnahmen im Bereich der Jugendberufshilfe (Zielgruppe U25) werden weiterhin vom Jugend- und Sozialamt gesteuert. Damit hat sich die personelle Ausstattung der für die kommunale Beschäftigungsförderung zuständigen Stellen deutlich verbessert. FRAP-Agentur und Jugend- und Sozialamt arbeiten derzeit gemeinsam an der Weiterentwicklung des Fördercontrollings. Dazu wurden in der kommunalen Arbeitsmarktstrategie für 2015 zunächst sieben abgegrenzte Zielgruppen definiert. Diese sind: - Erwerbsfähige, nicht erwerbstätige Jugendliche und junge Erwachsene (U25/ U27) ohne Schulabschluss - Erwerbsfähige, nicht erwerbstätige Jugendliche und junge Erwachsene (U25/ U27) ohne Berufsausbildung - Erwerbsfähige, nicht erwerbstätige Erwachsene (Ü25) im AGLII-Bezug oder in Maßnahmen - Erwerbstätige Erwachsene (Ü25) in prekären Arbeitsverhältnissen (z.B. mit ergänzendem ALG-II-Bezug) - (nicht) dauerhaft erwerbsgeminderte Erwachsene (Ü25), die Leistungen nach dem SGB XII beziehen - Erwerbsfähige, nicht erwerbstätige Erwachsene mit Leistungsbezug nach dem AsylbLG - Erwerbsfähige, nicht erwerbstätige Erwachsene (Ü25) ohne Leistungsbezug (Berufsrückkehrerinnen, "Stille Reserve") Die Formulierung von Erfolgskriterien und Kennzahlen findet derzeit in Abstimmung zwischen der FRAP-Agentur und dem Jugend- und Sozialamt statt. Zukünftig sollen teilnehmerbezogen besondere Handlungsbedarfe für die jeweiligen Zielgruppen erfasst werden. Die konkrete Umsetzung der sich daraus ergebenden spezifischen zielorientierten Strategien ist als Entwicklungsprozess konzeptioniert und kann nur nach und nach erfolgen. Die Weiterentwicklung des Fördercontrollings ist ein komplexer Prozess. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Aussagen zum Erfolg und zur Nachhaltigkeit von Förderinstrumenten nicht alleine durch die Auswertung aggregierter Daten ermitteln lassen. Lange Zeit galt die Integrationsquote in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unmittelbar im Anschluss an eine Maßnahme als einziges quantitativ ermittelbares und aussagekräftiges Erfolgskriterium in der Beschäftigungsförderung - zumindest bei der Bundesagentur für Arbeit. Diese Kennzahl sagt jedoch nichts über die Nachhaltigkeit (Langfristigkeit der Integration in Arbeit) aus. Diese ist oft nicht oder nur mit hohem Aufwand zu ermitteln. Zudem ist diese Kennzahl in vielen Fällen auch nicht zielführend, denn angesichts der heutigen sozioökonomischen Struktur und der Handlungsbedarfe der Zielgruppen müssen häufig zunächst ganz andere Zielsetzungen als die direkte Arbeitsmarktintegration im Fokus der Maßnahmen stehen (Beratung, Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit, Erwerb von Sprachkenntnissen, Erwerb von Schulabschlüssen, Maßnahmen zur Berufsausbildungsvorbereitung, Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und psychischen Stabilisierung, gezielte Förderung der Berufsausbildung und Qualifizierung für besonders nachgefragte Berufe u.a.). Der Erfolg der zuletzt genannten Maßnahmen liegt neben der Vermittlung von Kenntnissen oft darin, das Selbstmanagement zu verbessern, psychosoziale Veränderung zu bewirken, insgesamt die Veränderungsbereitschaft zu erhöhen, die Gesundheitssituation und soziale Integration und Vernetzung zu verbessern, Basiskompetenzen zu vermitteln, eigene Fähigkeiten sichtbar zu machen u.a. Einiges davon lässt sich mit dem Begriff des "Empowerment" umfassen. Genau dieser Erfolg wäre z.B. qualitativ messbar über eine Befragung zu zwei Zeitpunkten, wenn diese weit genug auseinander liegen und auch eine Befragung bei Vergleichsgruppen möglich ist. Hierzu gibt es verschiedene konzeptionelle Ansätze (u.a. auch vom IAB Nürnberg), jedoch derzeit bundesweit kein dem Magistrat bekanntes, praktikables Instrument. Als ersten Schritt in Richtung eines qualitativen Controllings ist für das Jahr 2015 konkret eine Befragung von Teilnehmer/innen an ausgewählten Förderangeboten zur Zufriedenheit mit der Maßnahme / zur Einschätzung der Maßnahmenwirkung geplant. Ein entsprechender Fragebogen wird derzeit entwickelt. Hinsichtlich der Implementierung einer internetgestützten Datenbank sieht der aktuelle Planungstand wie folgt aus: Die Projektprüfungsphase ist mittlerweile abgeschlossen. Derzeit werden die Anforderungen im Rahmen eines Lastenheftes formuliert. Der Beginn des Echtbetriebs ist für 2016 vorgesehen, daher ist ab 2017 mit einem kontinuierlichen vergleichbaren Datenbestand zu rechnen. Die Anwendung soll den geförderten Trägern dann eine umfassende Abbildung Ihrer Angebote auf einer Plattform ermöglichen und zu allen Fördermaßnahmen vergleichbare Finanzdaten, Maßnahmestrukturdaten und Teilnehmerdaten mit dem Ziel generieren, die zweckentsprechende und wirtschaftliche Mittelverwendung sicherzustellen und die Beurteilung des Maßnahmeerfolgs zu ermöglichen. Hierbei sollen u.a. Teilnehmerdaten zur Zielgruppenintegrität und Herkunft generiert werden, sowie Verbleibsdaten und anhand von durch Operationalisierung gefundenen Indikatoren zu den in entsprechenden Leitlinien und dem FRAP niedergelegten Zielen der Zielerreichungsgrad abgefragt werden. Die Erhebung und Auswertung kann dann unter Verwendung aggregierter Daten erfolgen und wird in das zukünftige Berichtswesen mit einfließen.