Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellen
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 27.04.2012, B 190
Betreff: Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1690 - NR 382/07 CDU und GRÜNE, l. B 235/11 - SGB XII In 2011 erhielten rund 17.700 Bedarfsgemeinschaften Hilfen nach dem SGB XII (Monat 12/2011 - Quelle: Leistungsdaten aus dem Sozialhilfeverfahren care4 - Stand: 06.03.2012). Davon wurden 19 Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen, die ihre Mietkosten senken. Dies entspricht 0,11% der Bedarfsgemeinschaften im SGB XII. Zum Vergleich 2009 14 2010 19 2011 19 Von den 19 Bedarfsgemeinschaften konnte für 10 Familien bis zum Ende des Jahres noch keine Lösung gefunden werden. Insgesamt viermal wird das Ergebnis in der Kategorie "Sonstiges" geführt, dies bedeutet im Regelfall, dass die Mitglieder dieser Bedarfsgemeinschaften den übersteigenden Mietanteil selbst aufbringen. Eine Bedarfsgemeinschaft beendete den Leistungsbezug, 4 Bedarfsgemeinschaften zogen in günstigere Wohnungen. SGB II Ende des dritten Quartals 2011 bezogen rund 36.600 Bedarfsgemeinschaften Hilfen nach dem SGB II (Bundesagentur für Arbeit - Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II, Bedarfe, Leistungen und Einkommen - September 2011 - Daten mit einer Wartezeit von 3 Monaten). Davon erhielten insgesamt 278 SGB II-Bedarfsgemeinschaften eine Aufforderung zu mietsenkenden Maßnahmen. Bezogen auf die 36.600 Bedarfsgemeinschaften, die Hilfen nach dem SGB II bezogen, waren somit 0,76% (2010: 0,89%) aufgefordert, mietsenkende Maßnahmen zu ergreifen. Zum Vergleich 2009 340 2010 330 2011 278 Unter den 278 Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem SGB II bezogen und in 2011 zur Senkung der Unterkunftskosten aufgefordert wurden, war bei 97,5 % die Miete unangemessen hoch, bei rund 66,2 % ging dies mit einer für die Bedarfsgemeinschaft zu großen Wohnung einher. In 2,5 % der Fälle wurde der Verdacht der Mietpreisüberhöhung zugrunde gelegt.
In 1,4 % der betroffenen Bedarfsgemeinschaften wurde die Aufforderung durch einen Umzug umgesetzt. 0,72% fanden in der Untervermietung eine Lösung. Ihre Hilfebedürftigkeit beendeten 8,3 % der angeschriebenen Bedarfsgemeinschaften. Im Bereich SGB II wurden in 39,2% der Fälle leistungsbegrenzende Maßnahmen ergriffen. Dies betrifft i.d.R. solche Fälle, in denen die Bedarfsgemeinschaften den übersteigenden Mietanteil aus eigenen Einkünften, z.B. über Mehrbedarfszuschläge, Mehraufwandsentschädigungen bei Arbeitsgelegenheiten oder auch Erwerbseinkommen, decken können. Betrachtung Wie in den Vorjahren ist festzustellen, dass die tatsächliche Miete der Empfängerinnen und Empfänger in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII überwiegend übernommen wird. Aufforderungen, mietsenkende Maßnahmen zu ergreifen, bilden im Verhältnis zur Gesamtheit der Hilfeempfänger die Ausnahme. Die Anzahl der Aufforderungen zu mietsenkenden Maßnahmen ist auf niedrigem Niveau konstant. Der Umzug in eine günstigere Wohnung war in 2011 für lediglich acht Bedarfsgemeinschaften (2010 ebenfalls 8 in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII) die Lösung zur Senkung der Miete.