Weiterentwicklung Berichtswesen zur kommunalen Beschäftigungsförderung
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Bericht des Magistrats vom 30.06.2014, B 227
Betreff: Weiterentwicklung Berichtswesen zur kommunalen Beschäftigungsförderung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2014, § 4441 Ziff. 2 - NR 840/14 CDU und GRÜNE, B 590/13 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.12.2014 Die Weiterentwicklung des Berichtswesens im Bereich der kommunalen Beschäftigungsförderung ist ein wichtiges Anliegen des Magistrats. Im Rahmen eines differenzierten Controllings geht es zunächst um die Erhebung und Bewertung der Wirkung aller im Frankfurter Arbeitsmarktprogramm (FRAP) geförderten Maßnahmen und Projekte. Eine qualifizierte Datenerhebung bietet die Grundlage für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der kommunalen Arbeitsmarktförderung und für die Ausrichtung und Schwerpunktsetzung des Frankfurter Arbeitsmarktprogramms. Ende 2012 wurde zur Verbesserung des bestehenden Fördercontrollings im Jugend- und Sozialamt im Bereich der finanziellen Zuwendungen an freie Träger eine neue Stelle geschaffen, zu deren Aufgaben auch das Fördercontrolling der Maßnahmen und Projekte des FRAP gehört. In einem ersten Schritt erfolgte für das Jahr 2013 eine Vereinheitlichung der Berichtspflichten der Träger für die Maßnahmen der kommunalen Beschäftigungsförderung. In der Folge zeigte sich, dass die zur Datenerhebung und insbesondere zur Datenauswertung der ca. 120 kommunal geförderten Maßnahmen bzw. Projekte bestehenden elektronischen Erfassungs- und Auswertungssysteme verbessert werden müssen. Aus diesem Grund wird derzeit geprüft, eine für das Fördercontrolling geeignete internetgestützte Datenbank einzukaufen, in die Träger von Maßnahmen die für das Controlling und Berichtswesen notwendigen Daten selbst einpflegen können. Neben dem an Kennzahlen orientierten Controlling kommt dem fachlichen Controlling ein vergleichbarer Stellenwert zu. Die fachliche Begleitung von Maßnahmen und Projekten, ein regelhafter Fachaustausch mit den Trägern, aber auch ein Austausch mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern bieten einen anderen Blick über den Wirkungsgrad und damit auch über den Erfolg der einzelnen Maßnahmen und ergänzen die aus den Kennzahlen abgeleiteten Erkenntnisse. Im Rahmen der Umstrukturierung von Werkstatt Frankfurt e.V. sieht der Magistrat Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des bestehenden Berichtswesens. Wie dargestellt wurden bereits erste Schritte zur Weiterentwicklung des bestehenden Berichtswesens insbesondere im Hinblick auf den Wirkungsgrad der einzelnen Maßnahmen und Projekte der kommunalen Beschäftigungsförderung eingeleitet. Im Hinblick auf die erforderliche Anschaffung und Implementierung einer für das Controlling geeigneten Datenbank kann ab dem Berichtsjahr 2015 ein differenzierteres Berichtswesen mit detaillierteren Aussagen über die Wirksamkeit der einzelnen Angebote erfolgen. Bis dahin wird der Magistrat die derzeit bestehende Berichterstattung zur kommunalen Beschäftigungsförderung weiterführen und im Rahmen der Möglichkeiten weiterentwickeln.