Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellen
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Bericht des Magistrats vom 13.05.2011, B 235
Betreff: Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1690 - NR 382 CDU und GRÜNE, l. B 325/10 - SGB XII In 2010 erhielten 16.642 Bedarfsgemeinschaften Hilfen nach dem SGB XII (Monat 12/2010/ Quelle: Leistungsdaten aus dem Soziahilfeverfahren care4). Davon wurden 19 Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen, die ihre Mietkosten senken. Dies entspricht 0,07% der Bedarfsgemeinschaften im SGB XII. Zum Vergleich 2009 14 2010 19 Von den 19 Bedarfsgemeinschaften in 2010 zogen daraufhin drei in eine andere Wohnung um. Für 12 Familien konnte bis zum Ende des Jahres noch keine Lösung gefunden werden. Insgesamt viermal wird das Ergebnis in der Kategorie "Sonstiges" geführt, dies bedeutet im Regelfall, dass die Mitglieder dieser Bedarfsgemeinschaften den übersteigenden Mietanteil selbst aufbringen. SGB II In 2010 bezogen durchschnittlich 37.000 Bedarfsgemeinschaften Hilfen nach dem SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende. Davon erhielten insgesamt 330 SGB II- Bedarfsgemeinschaften eine Aufforderung zu mietsenkenden Maßnahmen. Bezogen auf die durchschnittlich 37.000 Bedarfsgemeinschaften, die in 2010 Hilfen nach dem SGB II erhielten, wurden somit nur 0,89% aller Bedarfsgemeinschaften aufgefordert, mietsenkende Maßnahmen zu ergreifen. Zum Vergleich 2009 340 2010 330 Unter den 330 Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem SGB II bezogen und in 2010 zu mietsenkenden Maßnahmen aufgefordert wurden, war bei 97 % die Miete unangemessen hoch, bei rund 72 % lag dies an einer für die Bedarfsgemeinschaft zu großen Wohnung. In 5,4 % der Fälle wurde der Verdacht der Mietpreisüberhöhung zugrunde gelegt. 1,5 % der betroffenen Bedarfsgemeinschaften senkten die Mietkosten durch einen Umzug in eine andere Wohnung. Ihre Hilfebedürftigkeit beendeten 2 % der angeschriebenen Bedarfsgemeinschaften. Bis zum Jahresende konnte noch nicht für alle Familien eine Lösung zur Mietsenkung gefunden werden. Ergebnisse werden auch im SGB II in der Kategorie "Sonstige Maßnahme" geführt. Hierunter zählen u.a. solche Fälle, in denen die Familien den übersteigenden Mietanteil aus eigenen Einkünften, z.B. über Mehrbedarfszuschläge, Mehraufwandsentschädigungen bei Arbeitsgelegenheiten oder auch Erwerbseinkommen, decken können. Insgesamt lässt sich festzustellen, dass die tatsächliche Miete der Empfängerinnen und Empfänger in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII überwiegend übernommen wird. Aufforderungen, mietsenkende Maßnahmen zu ergreifen, bilden im Verhältnis zur Gesamtheit der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger die Ausnahme. Der Umzug in eine günstigere Wohnung war in 2010 für insgesamt 8 Bedarfsgemeinschaften (SGB II und SGB XII) die Lösung zur Senkung der Miete.