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Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.11.2008, B 777 Betreff: Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2322 - A 132 SPD, B 909/07 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.05.2009 Zwischenbericht: Der Magistrat verweist auf seine Zwischenberichte vom 07.05.2007, B 257 und vom 05.12.2007, B 909. Das ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrum wurde gemäß Schreiben des Landesdenkmalamtes vom 02.07.2007 als Kulturdenkmal ausgewiesen. Trotz einiger jüngerer Veränderungen im direkten Umfeld des mehrfunktionalen Komplexes sind dessen Grundstrukturen im Prinzip erhalten. Für die Architekturentwicklung zwischen Wiederaufbau und den Megastrukturen im Städtebau der 1960er und 1970er Jahren ist das Gemeindezentrum ein herausragendes Beispiel für das Fortleben der Ideen der Klassischen Moderne vor 1933, mit sozialem Anspruch gerade im Zeitalter der "Unwirtlichkeit unserer Städte". Der Magistrat sieht daher aus städtebaulichen und baukünstlerischen Gründen ein hohes öffentliches Interesse an der Erhaltung dieses Kulturdenkmals. Dem zuständigen Fachamt - Bauaufsicht - wurden im Zuge von Bauberatungsgesprächen für das Grundstück die Planung für den Neubau eines Altenpflegeheimes unter Einbeziehung des ehemaligen Gemeindezentrums am Gerhart-Hauptmann-Ring vorgestellt. Bisher wurde weder eine Bauvoranfrage noch ein Bauantrag gestellt. Nach Aussage des Investors finden derzeit Verhandlungen mit dem zukünftigen Betreiber statt. Mit dem Bauantrag sei noch in diesem Jahr zu rechnen. Die im Stadtteil engagierten Bewohnerinnen und Bewohner haben mit Unterstützung des dortigen Quartiersmanagements weiter an einem Nutzungskonzept gearbeitet. Der Magistrat wird die weitere Entwicklung durch die Stabsstelle des kommunalen Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft begleiten und zunächst die weiteren Schritte des Investors im Zusammenhang mit einem Bauantragsverfahren abwarten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 21.02.2007, A 132 Bericht des Magistrats vom 05.12.2007, B 909 Bericht des Magistrats vom 02.10.2009, B 842 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 03.12.2008 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung der KAV am 12.01.2009, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 777 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 28. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2009, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 777 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.02.2009, TO I, TOP 74 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 777 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2009, TO I, TOP 66 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 777 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis) 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 02.07.2009, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 777 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Beschlussausfertigung(en): § 5422, 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.02.2009 § 6225, 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 02.07.2009 Aktenzeichen: 60 3

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