Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 28.11.2008, B
777 Betreff:
Das Gemeindezentrum am
Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2007, § 2322 - A 132 SPD, B 909/07 -
Zwischenbescheid des Magistrats vom 13.05.2009 Zwischenbericht: Der Magistrat verweist auf seine Zwischenberichte
vom 07.05.2007, B 257 und vom 05.12.2007, B 909. Das ehemalige Kirchen- und Gemeindezentrum wurde
gemäß Schreiben des Landesdenkmalamtes vom 02.07.2007 als Kulturdenkmal
ausgewiesen. Trotz einiger jüngerer Veränderungen
im direkten Umfeld des mehrfunktionalen Komplexes sind dessen Grundstrukturen
im Prinzip erhalten. Für die Architekturentwicklung zwischen Wiederaufbau und
den Megastrukturen im Städtebau der 1960er und 1970er Jahren ist das
Gemeindezentrum ein herausragendes Beispiel für das Fortleben der Ideen der
Klassischen Moderne vor 1933, mit sozialem Anspruch gerade im Zeitalter der
"Unwirtlichkeit unserer Städte". Der Magistrat sieht daher aus städtebaulichen
und baukünstlerischen Gründen ein hohes öffentliches Interesse an der Erhaltung
dieses Kulturdenkmals. Dem zuständigen Fachamt - Bauaufsicht - wurden im
Zuge von Bauberatungsgesprächen für das Grundstück die Planung für den Neubau
eines Altenpflegeheimes unter Einbeziehung des ehemaligen Gemeindezentrums am
Gerhart-Hauptmann-Ring vorgestellt. Bisher wurde weder eine Bauvoranfrage noch
ein Bauantrag gestellt. Nach
Aussage des Investors finden derzeit Verhandlungen mit dem zukünftigen
Betreiber statt. Mit dem Bauantrag sei noch in diesem Jahr zu rechnen. Die im Stadtteil engagierten Bewohnerinnen und
Bewohner haben mit Unterstützung des dortigen Quartiersmanagements weiter an
einem Nutzungskonzept gearbeitet. Der Magistrat wird die weitere Entwicklung durch die
Stabsstelle des kommunalen Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft
begleiten und zunächst die weiteren Schritte des Investors im Zusammenhang mit
einem Bauantragsverfahren abwarten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
21.02.2007, A 132
Bericht des
Magistrats vom 05.12.2007, B 909
Bericht des
Magistrats vom 02.10.2009, B 842
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 03.12.2008 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung
der KAV am 12.01.2009, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 777
dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 28. Sitzung des OBR 8
am 22.01.2009, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 777
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.02.2009, TO I, TOP
74 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 777
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
28. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2009, TO I, TOP 66
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 777
(Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)
32. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 02.07.2009, TO I, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 777 spätestens in drei Monaten
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Beschlussausfertigung(en): § 5422, 28. Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 19.02.2009 § 6225, 32. Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 02.07.2009 Aktenzeichen: 60 3