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Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.05.2007, B 257 Betreff: Das Gemeindezentrum am Gerhart-Hauptmann-Ring verdient eine Zukunft Vorgang: A 132 SPD Zwischenbericht: Das ehemalige Gemeindezentrum befindet sich innerhalb des räumlichen Bereiches des Quartiers "Nordweststadt" des kommunalen Programms "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" (vormals "Frankfurt Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften"). Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stiftung Waisenhaus, die ein Erbbaurecht an den Eigentümer des Gebäudes vergeben hat, der sich im Insolvenzverfahren befindet. Initiativen vor Ort haben ein Interesse an der Nutzung des leerstehenden Gebäudes angemeldet. Der Magistrat hat bereits öffentlich erklärt, dass er einem Neubauvorhaben auf dem Grundstück, das den Abbruch des Gemeindehauses zur Voraussetzung hat, nicht zustimmen wird. Von Seiten der Denkmalpflege wurde die Absicht geäußert, das Gebäude unter Schutz zu stellen. Der Magistrat unterstützt dieses Vorhaben. Seitens des Insolvenzverwalters des Erbbauberechtigten wurde gegenüber der Quartiersmanagerin im Quartier Nordweststadt eine Veräußerungsabsicht mitgeteilt. Gespräche mit dem Insolvenzverwalter wurden durch den Magistrat nicht geführt. Für die Kosten der Instandsetzung und die Folgekosten für den Betrieb des Gebäudes liegen keine verlässlichen Angaben vor. Der Saalbau GmbH bzw. der ABG Frankfurt Holding ist es nicht möglich, Mittel in dieses Objekt zu investieren. Laut Einschätzung der genannten Unternehmen ist eine Nutzung des ehemaligen Gemeindezentrums als Bürgergemeinschaftseinrichtung wirtschaftlich nicht vertretbar. Da die Saalbau GmbH in unmittelbarer Nähe (Titusforum) eine eigene Einrichtung unterhält, ist ein zusätzlicher Zuschuss für die Übernahme des ehemaligen Gemeindezentrums und dessen Betrieb durch die Saalbau GmbH nicht möglich. Der Magistrat befürwortet eine generationenübergreifende Nutzung durch Vereine und Initiativen aus dem örtlichen Bereich der Nordweststadt. Voraussetzung dafür ist, dass die im Umkreis von weniger als einem Kilometer vorhandenen vier Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche und die vorhandenen zwei Familienbildungsstätten gut in ein tragfähiges Konzept eingebunden werden können, da dies einen erheblichen Beitrag zur nachhaltigen Zielerreichung des "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" leistet. Ein Konzept, das ausschließlich auf einzelne Nutzergruppen reduziert ist, wird nicht befürwortet. Für den Fall, dass ein oder mehrere interessierte Träger ein wahrhaft verlässliches inhaltliches und finanzielles Konzept für die Nutzung des ehemaligen Gemeindezentrums vorlegen, wird der Magistrat prüfen, ob entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus besteht die Bereitschaft des Magistrats, den Eigentümer des Gemeindezentrums am Gerhart-Hauptmann-Ring bei der Suche nach privaten Investoren zu unterstützen. Die Stabsstelle "Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft" wird über das Quartiersmanagement im Quartier Nordweststadt die Situation weiterhin verfolgen und bei Änderungen wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 21.02.2007, A 132 Bericht des Magistrats vom 05.12.2007, B 909 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.05.2007 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 24.05.2007, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 257 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.06.2007, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 257 dient zur Kenntnis. 13. Sitzung des OBR 8 am 21.06.2007, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 257 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.08.2007, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 257 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und NPD (= Kenntnis) 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.08.2007, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 257 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2322, 13. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 30.08.2007 Aktenzeichen: 60 3

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