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Keine Verlagerungen der Aufgaben des Sozialrathauses Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 27.11.2012, OA 298 entstanden aus Vorlage: OF 154/16 vom 27.11.2012

Betreff: Keine Verlagerungen der Aufgaben des Sozialrathauses Bergen-Enkheim Vorgang: B 404/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Standort des Sozialrathauses Bergen-Enkheim dauerhaft zu sichern, den Grenzänderungsvertrag zu beachten und damit sein Ziel der Bürgernähe deutlich zu machen. Es wird darauf hingewiesen, - dass eine Schließung dieses Standortes (und seine Verlegung zum Sozialrathaus Bornheim) gegen die Bestimmungen des Grenzänderungsvertrages verstößt; - dass es nicht zu vertreten ist, den östlichen Stadtteilen Bergen-Enkheim, Fechenheim, Riederwald und Seckbach mit rund 60.000 Einwohnern, davon rund 7.000 Menschen mit existenzsichernden Mindestleistungen, keine standortnahe Beratung anzubieten; - dass der heute schon sehr große Wirkungsbereich des Sozialrathauses Bornheim (Altstadt, Bornheim, Innenstadt, Nordend und Ostend mit rund 130.000 Einwohnern) durch die Aufgabenverlagerung der östlichen Stadtteile weiter ausgeweitet würde. Damit würde eine Mammutbehörde mit der Zuständigkeit für rund 18.000 Menschen geschaffen, die auf existenzsichernde Maßnahmen angewiesen sind. Begründung: Aufgrund des Etatantrages E 11 wurde beim Jugend- und Sozialamt eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die im Zwischenbericht des Magistrats B 404 mitgeteilt hat, dass die Struktur der Sozialrathäuser und ihre Standorte kritisch überprüft werden. Inzwischen wurden Hinweise bekannt, dass der Standort des Sozialrathauses Bergen-Enkheim gefährdet sein könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16