Keine Schließung des Sozialrathauses Bergen-Enkheim
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Anregung vom 21.01.2013, OA 309 entstanden aus Vorlage: OF 156/11 vom 06.12.2012
Betreff: Keine Schließung des Sozialrathauses Bergen-Enkheim Vorgang: B 404/12 Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Standort des Sozialrathauses Bergen-Enkheim dauerhaft sicherzustellen, den Grenzänderungsvertrag zu beachten und damit sein Ziel der Bürgernähe deutlich zu machen. Begründung: Aufgrund des Etatantrages vom 27.04.2012, E 11, wurde beim Jugend- und Sozialamt eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die im Zwischenbericht des Magistrats vom 31.08.2012, B 404, mitgeteilt hat, dass dort die Struktur der Sozialrathäuser und ihre Standorte kritisch überprüft werden. Zwischenzeitlich haben sich Hinweise verdichtet, dass der Standort des Sozialrathauses Bergen-Enkheim gefährdet ist. Wir weisen darauf hin, dass eine Schließung des Sozialrathauses Bergen-Enkheim gegen die Bestimmungen des Grenzänderungsvertrages verstößt und es nicht zu vertreten ist, den östlichen Stadtteilen Fechenheim, Riederwald, Bergen-Enkheim und Seckbach mit rund 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und davon rund 7.000 Menschen mit existenzsichernden Mindestleistungen keine standortnahe Beratung zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11