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Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellen

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 21.05.2010, B 325

Betreff: Bericht über die aktuelle Wohnungssituation der Bezieher von ALG II (SGB II) und von Grundsicherung (SGB XII) in Frankfurt am Main erstellen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2007, § 1690 - NR 382 CDU und GRÜNE, l. B 541/09 - SGB XII: In Jahr 2009 wurden 14 Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die die Miete sinken lässt. Im Vergleich zum Vorjahr ist diese Zahl auf niedrigem Niveau nahezu konstant geblieben, 2008 lag sie bei 15 angeschriebenen Familien. Von den 14 Bedarfsgemeinschaften in 2009 zogen daraufhin zwei in eine andere Wohnung um. Für zwei weitere Familien konnte bis zum Ende des Jahres noch keine Lösung gefunden werden. Eine Bedarfsgemeinschaft beendete den Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII nach der Aufforderung. Die Untervermietung war in einer Familie die Lösung zur Mietsenkung. Achtmal wird das Ergebnis in der Kategorie "Sonstiges" geführt, dies bedeutet in den meisten Fällen, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften den übersteigenden Mietanteil selbst aufbringen können. SGB II: Insgesamt waren 2009 mehr Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen und Bezieher als Leistungsbezieher nach dem SGB XII von Aufforderungen zu mietsenkenden Maßnahmen betroffen. Dieses Verhältnis entspricht dem der Vorjahre. 2009 erhielten insgesamt 340 SGB II-Bedarfsgemeinschaften eine Aufforderung zu mietsenkenden Maßnahmen. Dies ist eine Steigerung gegenüber 2008 von 31% (absolut 81 Bedarfsgemeinschaften). Im vergangenen Jahr nahm die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II-Bezug insgesamt um

  1. 118 zu. Daher beträgt der Anteil, der um mietsenkende Maßnahmen gebetenen Bedarfsgemeinschaften an allen weniger als 1%. Von den 340 Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem SGB II bezogen und in 2009 zu mietsenkenden Maßnahmen aufgefordert wurden, konnten 152 bis Ende 2009 noch nicht abschließend entschieden werden. 24 Bedarfsgemeinschaften zogen in eine andere Wohnung um. Eine Untervermietung nahmen drei Bedarfsgemeinschaften vor. Ihre Hilfebedürftigkeit beendeten 48 Bedarfsgemeinschaften. Für 113 Bedarfsgemeinschaften endete das Verfahren in der Kategorie "Sonstiges". Hierunter zählen u. a. solche Bedarfsgemeinschaften, die den übersteigenden Mietanteil aus eigenen Einkünften decken können, z.B. über Mehrbedarfszuschläge, Mehraufwandsentschädigungen bei Arbeitsgelegenheiten oder auch Erwerbseinkommen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die tatsächliche Miete der Empfängerinnen und Empfänger in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII überwiegend übernommen wird und Aufforderungen, mietsenkende Maßnahmen zu ergreifen, die Ausnahme bilden. Ein Umzug in eine günstigere Wohnung war in 2009 nur für 26 Bedarfsgemeinschaften (SGB II und XII) die Lösung, die Miete zu senken.

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