Junge ausländische Fachkräfte
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Anregung der KAV vom 20.10.2025, K 155
Betreff: Junge ausländische Fachkräfte Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 42. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 20.10.2025 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Beim Übergang von der Ausbildung zum Beruf, kommt es bei ausländischen Lehrlingen zu einer bürokratischen Wartezeit: Weil ein neuer Aufenthaltstitel notwendig ist, können sie nicht gleich im Anschluss eine Beschäftigung finden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat beauftragt, sich um eine schnelle, kurzfristige Übergangsregelung zu bemühen. Möglich ist u.a., dass die Anerkennung von alternativen Nachweisen akzeptiert wird. Begründung: Weil mit dem Ende der Ausbildung bei ausländischen Lehrlingen auch ihre Aufenthaltserlaubnis endet, ist eine Übergangsregelung für die jungen Leute. Eine Weiterbeschäftigung ist zurzeit erst möglich, wenn ein neuer Aufenthaltstitel vorliege und kann daher viele Monate dauern. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels könne man es sich nicht leisten, motivierte, gut ausgebildete Leute zu verlieren, und dies aufgrund eines bürokratischen Flaschenhalses. Um die sich hieraus ergebende Lücke zeitlich zu verkürzen, hatte das Ministerium schon 2023 die Ausländerbehörden darum gebeten, das Zustimmungsverfahren bei der Bundesagentur zügig und losgelöst von der Vorlage des Abschlusszeugnisses einzuleiten, sofern die Betroffenen andere glaubwürdige Nachweise vorlegen konnten, etwa eine Bestätigung der Schule oder des Ausbildungsbetriebs über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung,Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Versandpaket: 22.10.2025