Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bezahlkarte für Asylbewerber in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: A AfD

Fragen an den Magistrat

Seit Mitte Dezember 2024 wird die Bezahlkarte für Flüchtlinge an neu ankommende Flüchtlinge in den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen ausgegeben. Mit Weisung des Hessisches Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales vom 20. Dezember 2024 ordnete das Land Hessen eine möglichst flächendeckende Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. März 2025 an. Eine Fristverlängerung konnte beantragt werden, wovon auch zahlreich Gebrauch gemacht wurde. In einigen Kommunen wurde die Bezahlkarte ausgegeben, auch ohne die technische "Schnittstellenanbindung" zu haben. Mit der Ausgabe der Bezahlkarte wurde in der Stadt Frankfurt bisher noch nicht begonnen. Grund für die Verzögerungen seien technische Schwierigkeiten. Ein Sprecher der Stadt Frankfurt wurde hierzu am 28.09.2025 in einem Hessenschau.de-Artikel mit den Worten zitiert: "Wir gehen davon aus, dass die Stadt die Bezahlkarte noch in diesem Jahr einführen kann". Derzeit würden die letzten technischen Hürden beseitigt. Dann sollten die digitalen Schnittstellen zwischen dem städtischen Softwaresystem und dem Zahlungsdienstleister des Landes reibungslos funktionieren. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Aus welchen Gründen wurde mit der Ausgabe der Bezahlkarte in der Stadt Frankfurt noch nicht begonnen?
  2. Steht bereits ein Termin fest, wann mit der Ausgabe der Bezahlkarten begonnen werden kann?
  3. Warum wurde bisher nicht mit der Ausgabe der Bezahlkarte auch ohne "Schnittstellenanbindung" begonnen?
  4. Welcher zeitliche, finanzielle und organisatorische Aufwand wäre nötig, um eine Bezahlkarte auch ohne die Schnittstellenanbindung auszustellen?
  5. Wie viele Asylbewerber, geduldete Ausländer und Empfänger von Analogleistungen nach SGB XII halten sich derzeit im Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt jeweils auf?
  6. Sobald die Bezahlkarte eingeführt wird, ist dann beabsichtigt, diese auch für die Bestandsfälle und die Empfänger von Analogleistungen nach SGB XII auszustellen?
  7. Zu Frage Nr. 6: Sofern die Bezahlkarte für Bestandsfälle und Analogleistungsempfänger nicht ausgegeben werden soll, aus welchen Gründen?
  8. Werden die bei der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen ausgegebenen Bezahlkarten nach der Zuweisung in die Stadt Hessen eingezogen?
  9. Wie viele Asylbewerber und Flüchtlinge wurden in den Jahren 2024 und 2025 der Stadt Frankfurt jeweils zugewiesen?
  10. Trifft es zu, dass die Personen, die vor einer zukünftigen Einführung der Bezahlkarte der Stadt Frankfurt zugewiesen werden, dann als Bestandsfälle behandelt werden?