Schutzzentrum errichten: Umfassende Hilfe bei häuslicher Gewalt
Vorlagentyp: B
Bericht
Die Koordination und strategische Planung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention liegt im Zuständigkeitsbereich des Frauenreferats der Stadt Frankfurt am Main. Im Rahmen dieser Aufgabe wurde dort eine zentrale Koordinierungsstelle eingerichtet, die den gesamten Umsetzungsprozess strukturiert begleitet. Die Arbeit dieser Koordinierungsstelle gliedert sich in drei Phasen:
- Analyse- und Bestandsaufnahmephase: In einem ersten Schritt werden bestehende Angebote, Maßnahmen und Strukturen in den Bereichen Prävention, Intervention, Gewaltschutz und Strafverfolgung systematisch erfasst. Parallel dazu werden Daten und Fakten zur aktuellen Situation von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern zusammengetragen.
- Beteiligungs- und Konzeptionsphase: Anschließend findet ein breit angelegter Beteiligungsprozess statt, in dem Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung, Polizei, Justiz und weiteren relevanten Institutionen gemeinsam Handlungsbedarfe identifizieren und Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen formulieren.
- Umsetzungs- und Entwicklungsphase: In einem dritten Schritt sollen die erarbeiteten Handlungsempfehlungen in konkrete Maßnahmen überführt werden. Ziel ist es, bestehende Versorgungslücken zu schließen, innovative Projekte zu fördern und insbesondere marginalisierte Zielgruppen besser zu schützen. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt dabei bei den jeweils zuständigen Dezernaten und Institutionen. Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Umsetzung der Istanbul Konvention wird das Konzept des Gewaltschutzzentrums innerhalb der Arbeitsgruppe Schutz und Unterstützung bereits als eine sinnvolle Maßnahme diskutiert. Mögliche Akteur:innen eines zukünftigen Gewaltschutzzentrums sind dazu bereits im Austausch. Auch aus Sicht des Jugend- und Sozialamtes besteht ein zentrales Interesse daran, von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder bestmöglich zu unterstützen und zu schützen. Bei der Konzeption eines solchen Zentrums sind viele Spezifika zu beachten, u.a. dass die Institutionen und Träger unterschiedliche Aufgaben, Rollen und Funktionen haben, die auch nach außen transparent sein müssen. Für von gewaltbetroffenen Frauen ist dies von zentraler Bedeutung, damit eine Beratung auch unabhängig von einer Anzeigenerstattung in Anspruch genommen werden kann. Für eine weitergehende Planung und die mögliche Umsetzung von Maßnahmen ist der Prozess der Koordinierungsstelle im Frauenreferat abzuwarten.